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MEHRARBEIT<br />

heblichem Umfang vertretene Gewerkschaft<br />

kann vom Arbeitgeber verlangen,<br />

die Anwendung einer solchen Regelung<br />

zu unterl<strong>as</strong>sen. Denkbar ist auch eine<br />

Einwirkungsklage <strong>de</strong>r Gewerkschaft<br />

gegen <strong>de</strong>n Arbeitgeberverband mit <strong>de</strong>m<br />

Ziel, dieser möge auf <strong>de</strong>n betreffen<strong>de</strong>n<br />

Arbeitgeber einwirken, die Betriebsvereinbarung<br />

nicht anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Zusammenf<strong>as</strong>sung<br />

Grundsätzlich beträgt die dauerhafte<br />

Obergrenze für die Wochenarbeitszeit<br />

48 Stun<strong>de</strong>n. Sind Arbeitnehmer und<br />

Arbeitgeber tarifgebun<strong>de</strong>n, gilt die tarifl<br />

iche Arbeitszeit. Von dieser kann<br />

abgewichen wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Tarifvertrag<br />

eine Öffnungsklausel enthält o<strong>de</strong>r<br />

die Erhöhung <strong>de</strong>r Arbeitszeit für <strong>de</strong>n<br />

Arbeitnehmer günstiger ist. Dies ist <strong>de</strong>r<br />

Fall, wenn die Verlängerung auf Wunsch<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers erfolgt und mit einer<br />

Vergütungserhöhung verbun<strong>de</strong>n ist, die<br />

nicht hinter <strong>de</strong>n tarifl ichen Standards<br />

zurückbleibt. An<strong>de</strong>rnfalls drohen Nachfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s Arbeitnehmers, <strong>de</strong>nen<br />

arbeitsvertragliche Ausschlussfristen<br />

nicht entgegengehalten wer<strong>de</strong>n können.<br />

Eine „Flucht“ aus <strong>de</strong>m Tarifvertrag durch<br />

Austritt aus <strong>de</strong>m Arbeitgeberverband ist<br />

zwar möglich. Abweichen<strong>de</strong> Individualvereinbarungen<br />

können jedoch nicht<br />

vor Ablauf <strong>de</strong>s Tarifvertrags getroffen<br />

wer<strong>de</strong>n. Zuletzt sollte immer auch in<br />

Erwägung gezogen wer<strong>de</strong>n, die Arbeitszeit<br />

von Teilzeitmitarbeitern zu erhöhen.<br />

Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie<br />

wollen die Hälfte aller in Teilzeit beschäftigten<br />

Frauen mehr arbeiten.<br />

Dr. Kilian Friemel<br />

ist Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht bei Taylor<br />

Wessing in München.<br />

Daniel Hautumm<br />

ist Rechtsanwalt bei<br />

Taylor Wessing in<br />

München.<br />

11 / 11 personalmagazin<br />

75<br />

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