Download as PDF - Haufe.de
Download as PDF - Haufe.de
Download as PDF - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Tarifvertrag nach Betriebsübergang<br />
ZUSAMMENFASSUNG Schuldrechtliche Abre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien<br />
wirken nur zwischen diesen und wer<strong>de</strong>n nach einem Betriebsübergang<br />
nicht Inhalt <strong>de</strong>s individuellen Arbeitsvertrags. Sie enthält<br />
keine Rechte und Pfl ichten im Bezug auf d<strong>as</strong> Arbeitsverhältnis.<br />
RELEVANZ Eine unscharfe Unterscheidung zwischen echten Tarifnormen<br />
und schuldrechtlichen Abre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien<br />
kann handfeste Folgen haben. D<strong>as</strong> Urteil zeigt, d<strong>as</strong>s bei Betriebsübergängen<br />
eine exakte Analyse <strong>de</strong>r Rechtslage notwendig ist.<br />
Quelle BAG, Urteil vom 24.9.2011, 4 AZR 566/09<br />
Zum Thema ... Personalmagazin 9/2009, Seite 82<br />
Zweifel an Namensliste genügt nicht<br />
ZUSAMMENFASSUNG Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine<br />
Namensliste hinterlegt, muss die damit verbun<strong>de</strong>ne Vermutung <strong>de</strong>r<br />
Rechtmäßigkeit nicht nur bezweifelt, son<strong>de</strong>rn wi<strong>de</strong>rlegt wer<strong>de</strong>n.<br />
RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil stellt klar, d<strong>as</strong>s in Fällen einer Namensliste<br />
die Unrichtigkeit einer Sozialauswahl durch die Arbeitsgerichte<br />
nur dann angenommen wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Gekündigte <strong>de</strong>n<br />
vollständigen Gegenbeweis führen kann.<br />
Quelle LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.7.2011, 7 Sa 1553/10<br />
Zum Thema ... Personalmagazin 1/2010, Seite 60<br />
Befristung zur Vertretung<br />
ZUSAMMENFASSUNG Eine Sachgrundbefristung verlangt die Prognose,<br />
d<strong>as</strong>s mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit <strong>de</strong>r Beschäftigungsbedarf<br />
nach <strong>de</strong>m Vertragsen<strong>de</strong> nicht mehr besteht. Die Abhängigkeit von<br />
Haushaltsmitteln rechtfertigt die Befristung nicht.<br />
RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil zeigt, d<strong>as</strong>s auch in <strong>de</strong>n Fällen einer vermeintlich<br />
sicheren Vertretungsbefristung durchaus die Gefahr besteht,<br />
d<strong>as</strong>s ein Arbeitsgericht einen Sachgrund im Sinne <strong>de</strong>s § 14 TzBfG<br />
ablehnt. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall fi el die Befristung zwar zeitlich mit<br />
<strong>de</strong>m Fehlen einer Mitarbeiterin, die in Elternzeit war, zusammen.<br />
Die Klägerin konnte jedoch nachweisen, d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r Arbeitgeber nur<br />
durch die Zuweisung öffentlicher Mittel einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf<br />
hatte. Damit habe es sich in Wirklichkeit um eine<br />
Haushaltsbefristung gehan<strong>de</strong>lt. Diese wie<strong>de</strong>rum sei im vorliegen<strong>de</strong>n<br />
Fall (die Beklagte war die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit) nicht wirksam,<br />
weil d<strong>as</strong> BAG erst kürzlich die sogenannten Haushaltsbefristungen<br />
bei öffentlichen Arbeitgebern für unwirksam erklärt habe.<br />
Quelle LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.7.2011, Az. 7 Sa 1553/10<br />
Zum Thema ... Personalmagazin 6/2004, Seite 32<br />
Die Folgeverfahren zum Nichtverfall<br />
von Urlaubsansprüchen gehen weiter<br />
RECHT<br />
URTEILSDIENST<br />
TERMINABSAGE DES BAG<br />
D<strong>as</strong>s auch zwei Jahre nach <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s EuGH zur Unverfallbarkeit von<br />
Urlaubsansprüchen immer noch nicht alle Folgen dieser Sensationsentscheidung<br />
durchprozessiert wor<strong>de</strong>n sind, zeigt eine Terminabsage <strong>de</strong>s<br />
BAG. W<strong>as</strong> sich dahinter verbirgt, wird durch <strong>de</strong>n Verweis auf eine zu<br />
erwarten<strong>de</strong> Entscheidung <strong>de</strong>s EuGH klar. In <strong>de</strong>r Sache geht es um die<br />
Frage, ob die vom EuGH erkannte Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen<br />
bei Dauererkrankung auch dann greift, wenn <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />
Arbeitnehmer nicht nur langjährig arbeitsunfähig war, son<strong>de</strong>rn sogar<br />
schon über Jahre eine Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen<br />
hat. D<strong>as</strong> Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Ba<strong>de</strong>n-Württemberg hatte mit Urteil<br />
vom 29. April 2010 einer Arbeitnehmerin mehr als 18.000 Euro Urlaubsabgeltung<br />
zugestan<strong>de</strong>n, obwohl diese mehr als vier Jahre lang<br />
Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hatte. D<strong>as</strong> BAG will jetzt abwarten,<br />
bis <strong>de</strong>r EuGH in einer ähnlichen Sache entschie<strong>de</strong>n hat. Hier geht es<br />
um die Geltung einer französischen Arbeitszeitrichtlinie, nach <strong>de</strong>r die<br />
Entstehung <strong>de</strong>s Urlaubsanspruchs an die Bedingung geknüpft ist, d<strong>as</strong>s<br />
<strong>de</strong>r Arbeitnehmer im jeweiligen Bezugsjahr eine Min<strong>de</strong>starbeitszeit<br />
von zehn Tagen absolviert.<br />
Quellen: Pressemitteilung <strong>de</strong>s BAG zum Verfahren 9 AZR 353/10<br />
Entscheidung <strong>de</strong>s LAG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vom 29.4.2010, 11 Sa 64/09<br />
Zum Thema ... Personalmagazin 2/2011, Seite 62<br />
Piloten dürfen länger fl iegen<br />
EUGH<br />
ZUSAMMENFASSUNG Ein tarifvertraglich vorgesehenes Verbot für<br />
Verkehrspiloten, über d<strong>as</strong> vollen<strong>de</strong>te 60. Lebensjahr hinaus ihrer<br />
Tätigkeit nachzugehen, stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung<br />
wegen <strong>de</strong>s Alters dar.<br />
RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil ist insoweit von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung, als<br />
<strong>de</strong>r EuGH auf die Diskrepanz zwischen <strong>de</strong>r tarifl ichen Altersgrenze<br />
und <strong>de</strong>n allgemeinen staatlichen Beschränkungen, die Flugberechtigungen<br />
bis zum 65. Lebensjahr erlauben, hinweist. Vor diesem Hintergrund<br />
könnten sich die Tarifpartner nicht auf Sicherheitsbe<strong>de</strong>nken<br />
für P<strong>as</strong>sagiere und Bewohner <strong>de</strong>r überfl ogenen Gebiete stützen und<br />
unterstellen, d<strong>as</strong>s Piloten mit <strong>de</strong>m 60. Lebensjahr körperlich nicht<br />
mehr fähig zur Ausübung ihrer berufl ichen Tätigkeit seien. In <strong>de</strong>r<br />
Praxis bleibt abzuwarten, inwieweit d<strong>as</strong> BAG die Vorgaben <strong>de</strong>s EuGH<br />
umsetzt und ob auch Altersbeschränkungen an<strong>de</strong>rer Berufsgruppen<br />
bald gerichtlich überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Quelle: EuGH, Urteil vom 13.9.2011, Az. RL 2000/78/EG<br />
Zum Thema ... Personalmagazin 10/2011, Seite72<br />
11 / 11 personalmagazin<br />
71