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Tarifvertrag nach Betriebsübergang<br />

ZUSAMMENFASSUNG Schuldrechtliche Abre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien<br />

wirken nur zwischen diesen und wer<strong>de</strong>n nach einem Betriebsübergang<br />

nicht Inhalt <strong>de</strong>s individuellen Arbeitsvertrags. Sie enthält<br />

keine Rechte und Pfl ichten im Bezug auf d<strong>as</strong> Arbeitsverhältnis.<br />

RELEVANZ Eine unscharfe Unterscheidung zwischen echten Tarifnormen<br />

und schuldrechtlichen Abre<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Tarifvertragsparteien<br />

kann handfeste Folgen haben. D<strong>as</strong> Urteil zeigt, d<strong>as</strong>s bei Betriebsübergängen<br />

eine exakte Analyse <strong>de</strong>r Rechtslage notwendig ist.<br />

Quelle BAG, Urteil vom 24.9.2011, 4 AZR 566/09<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 9/2009, Seite 82<br />

Zweifel an Namensliste genügt nicht<br />

ZUSAMMENFASSUNG Ist bei einer betriebsbedingten Kündigung eine<br />

Namensliste hinterlegt, muss die damit verbun<strong>de</strong>ne Vermutung <strong>de</strong>r<br />

Rechtmäßigkeit nicht nur bezweifelt, son<strong>de</strong>rn wi<strong>de</strong>rlegt wer<strong>de</strong>n.<br />

RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil stellt klar, d<strong>as</strong>s in Fällen einer Namensliste<br />

die Unrichtigkeit einer Sozialauswahl durch die Arbeitsgerichte<br />

nur dann angenommen wer<strong>de</strong>n kann, wenn <strong>de</strong>r Gekündigte <strong>de</strong>n<br />

vollständigen Gegenbeweis führen kann.<br />

Quelle LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.7.2011, 7 Sa 1553/10<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 1/2010, Seite 60<br />

Befristung zur Vertretung<br />

ZUSAMMENFASSUNG Eine Sachgrundbefristung verlangt die Prognose,<br />

d<strong>as</strong>s mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit <strong>de</strong>r Beschäftigungsbedarf<br />

nach <strong>de</strong>m Vertragsen<strong>de</strong> nicht mehr besteht. Die Abhängigkeit von<br />

Haushaltsmitteln rechtfertigt die Befristung nicht.<br />

RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil zeigt, d<strong>as</strong>s auch in <strong>de</strong>n Fällen einer vermeintlich<br />

sicheren Vertretungsbefristung durchaus die Gefahr besteht,<br />

d<strong>as</strong>s ein Arbeitsgericht einen Sachgrund im Sinne <strong>de</strong>s § 14 TzBfG<br />

ablehnt. Im vorliegen<strong>de</strong>n Fall fi el die Befristung zwar zeitlich mit<br />

<strong>de</strong>m Fehlen einer Mitarbeiterin, die in Elternzeit war, zusammen.<br />

Die Klägerin konnte jedoch nachweisen, d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r Arbeitgeber nur<br />

durch die Zuweisung öffentlicher Mittel einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf<br />

hatte. Damit habe es sich in Wirklichkeit um eine<br />

Haushaltsbefristung gehan<strong>de</strong>lt. Diese wie<strong>de</strong>rum sei im vorliegen<strong>de</strong>n<br />

Fall (die Beklagte war die Bun<strong>de</strong>sagentur für Arbeit) nicht wirksam,<br />

weil d<strong>as</strong> BAG erst kürzlich die sogenannten Haushaltsbefristungen<br />

bei öffentlichen Arbeitgebern für unwirksam erklärt habe.<br />

Quelle LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.7.2011, Az. 7 Sa 1553/10<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 6/2004, Seite 32<br />

Die Folgeverfahren zum Nichtverfall<br />

von Urlaubsansprüchen gehen weiter<br />

RECHT<br />

URTEILSDIENST<br />

TERMINABSAGE DES BAG<br />

D<strong>as</strong>s auch zwei Jahre nach <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s EuGH zur Unverfallbarkeit von<br />

Urlaubsansprüchen immer noch nicht alle Folgen dieser Sensationsentscheidung<br />

durchprozessiert wor<strong>de</strong>n sind, zeigt eine Terminabsage <strong>de</strong>s<br />

BAG. W<strong>as</strong> sich dahinter verbirgt, wird durch <strong>de</strong>n Verweis auf eine zu<br />

erwarten<strong>de</strong> Entscheidung <strong>de</strong>s EuGH klar. In <strong>de</strong>r Sache geht es um die<br />

Frage, ob die vom EuGH erkannte Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen<br />

bei Dauererkrankung auch dann greift, wenn <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong><br />

Arbeitnehmer nicht nur langjährig arbeitsunfähig war, son<strong>de</strong>rn sogar<br />

schon über Jahre eine Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit bezogen<br />

hat. D<strong>as</strong> Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Ba<strong>de</strong>n-Württemberg hatte mit Urteil<br />

vom 29. April 2010 einer Arbeitnehmerin mehr als 18.000 Euro Urlaubsabgeltung<br />

zugestan<strong>de</strong>n, obwohl diese mehr als vier Jahre lang<br />

Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen hatte. D<strong>as</strong> BAG will jetzt abwarten,<br />

bis <strong>de</strong>r EuGH in einer ähnlichen Sache entschie<strong>de</strong>n hat. Hier geht es<br />

um die Geltung einer französischen Arbeitszeitrichtlinie, nach <strong>de</strong>r die<br />

Entstehung <strong>de</strong>s Urlaubsanspruchs an die Bedingung geknüpft ist, d<strong>as</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Arbeitnehmer im jeweiligen Bezugsjahr eine Min<strong>de</strong>starbeitszeit<br />

von zehn Tagen absolviert.<br />

Quellen: Pressemitteilung <strong>de</strong>s BAG zum Verfahren 9 AZR 353/10<br />

Entscheidung <strong>de</strong>s LAG Ba<strong>de</strong>n-Württemberg vom 29.4.2010, 11 Sa 64/09<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 2/2011, Seite 62<br />

Piloten dürfen länger fl iegen<br />

EUGH<br />

ZUSAMMENFASSUNG Ein tarifvertraglich vorgesehenes Verbot für<br />

Verkehrspiloten, über d<strong>as</strong> vollen<strong>de</strong>te 60. Lebensjahr hinaus ihrer<br />

Tätigkeit nachzugehen, stellt eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung<br />

wegen <strong>de</strong>s Alters dar.<br />

RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil ist insoweit von grundlegen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung, als<br />

<strong>de</strong>r EuGH auf die Diskrepanz zwischen <strong>de</strong>r tarifl ichen Altersgrenze<br />

und <strong>de</strong>n allgemeinen staatlichen Beschränkungen, die Flugberechtigungen<br />

bis zum 65. Lebensjahr erlauben, hinweist. Vor diesem Hintergrund<br />

könnten sich die Tarifpartner nicht auf Sicherheitsbe<strong>de</strong>nken<br />

für P<strong>as</strong>sagiere und Bewohner <strong>de</strong>r überfl ogenen Gebiete stützen und<br />

unterstellen, d<strong>as</strong>s Piloten mit <strong>de</strong>m 60. Lebensjahr körperlich nicht<br />

mehr fähig zur Ausübung ihrer berufl ichen Tätigkeit seien. In <strong>de</strong>r<br />

Praxis bleibt abzuwarten, inwieweit d<strong>as</strong> BAG die Vorgaben <strong>de</strong>s EuGH<br />

umsetzt und ob auch Altersbeschränkungen an<strong>de</strong>rer Berufsgruppen<br />

bald gerichtlich überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

Quelle: EuGH, Urteil vom 13.9.2011, Az. RL 2000/78/EG<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 10/2011, Seite72<br />

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