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70 URTEILSDIENST<br />

Urlaubsurteile am laufen<strong>de</strong>n Band<br />

Die Entscheidung <strong>de</strong>s EuGH zur Nichtverfallbarkeit<br />

von Urlaub zieht weiter<br />

Kreise und macht auch vor <strong>de</strong>m Erbrecht<br />

nicht halt. So musste sich d<strong>as</strong> BAG mit <strong>de</strong>r<br />

Frage bef<strong>as</strong>sen, ob nicht genommener<br />

Aus kirchenspezifischen Grün<strong>de</strong>n gekündigt<br />

ZUSAMMENFASSUNG Die Wie<strong>de</strong>rverheiratung eines Chefarzts an<br />

einem katholischen Krankenhaus rechtfertigt nicht immer eine Kündigung.<br />

Grundsätzlich ist jedoch ein nach katholischem Verständnis<br />

ungültiger Ehestand als erheblicher Loyalitätsverstoß zu bewerten.<br />

RELEVANZ Mit <strong>de</strong>m Urteil wird klargestellt, d<strong>as</strong>s sich die Son<strong>de</strong>rstellung<br />

<strong>de</strong>r Kirchen, die sich aus Artikel 4 Grundgesetz ergibt, auch<br />

weiterhin von erheblicher arbeitsrechtlicher Relevanz ist. Heiratet<br />

ein Beschäftigter nach einer Scheidung erneut, ist dies zunächst in<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>r katholischen Kirche als Kündigungsgrund zu betrachten.<br />

Gleichwohl zeigt <strong>de</strong>r Fall, d<strong>as</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r Interessenabwägung<br />

<strong>de</strong>rartige Kündigungen unwirksam sein können. Dabei<br />

spielt es eine erhebliche Rolle, ob die katholische Einrichtung auch in<br />

<strong>de</strong>r Vergangenheit konsequent und ausnahmslos darauf bestan<strong>de</strong>n<br />

hat, d<strong>as</strong>s ihre Beschäftigten die katholische Glaubens- und Sittenlehre<br />

einhalten.<br />

Quelle BAG, Urteil vom 8.9.2011, 2 AZR 543/10<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 11/2010, Seite 61<br />

CGZP – Lohnansprüche sind möglich<br />

ZUSAMMENFASSUNG Arbeitnehmer, die sich auf die Tarifunfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und<br />

Personalserviceagenturen (CGZP) stützen, können auch für <strong>de</strong>n Zeitraum<br />

vor <strong>de</strong>m 14. Dezember 2010 Lohnansprüche geltend machen.<br />

RELEVANZ Nach wie vor ist umstritten, inwieweit <strong>de</strong>r Beschluss<br />

<strong>de</strong>s BAG vom Dezember 2010 auch rückwirken<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung hat.<br />

Bekanntlich stellte damals d<strong>as</strong> Gericht die Tarifwidrigkeit <strong>de</strong>r CGZP<br />

fest. Zurzeit wer<strong>de</strong>n in diesem Zusammenhang in zahlreichen Fällen<br />

Lohnansprüche aus <strong>de</strong>r Vergangenheit geltend gemacht.<br />

Nach Auff<strong>as</strong>sung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichts sind etwaige vertragliche<br />

Ausschlussfristen erst mit Verkündung <strong>de</strong>s BAG-Beschlusses in<br />

Gang gesetzt wor<strong>de</strong>n. Mit diesem Urteil ist jedoch nicht d<strong>as</strong> letzte<br />

Wort im Streit um die christlichen Gewerkschaften gesprochen, <strong>de</strong>nn<br />

die Bran<strong>de</strong>nburger Richter ließen die Revision gegen ihr Urteil zu.<br />

Quelle LAG Berlin-Bran<strong>de</strong>nburg, Urteil vom 20.9.2011, 7 Sa 1318/11<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 4/2011, Seite 78<br />

personalmagazin 11 / 11<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thom<strong>as</strong>.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

Urlaub als Abgeltungsanspruch auch an<br />

die Erben eines verstorbenen Mitarbeiters<br />

ausgezahlt wer<strong>de</strong>n muss. Ebenfalls<br />

in dieser Rubrik lesen Sie, wie es mit<br />

<strong>de</strong>r Frage weitergeht, ob während einer<br />

Erwerbsunfähigkeit, Urlaubsansprüche<br />

angespart wer<strong>de</strong>n können. Ein En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

Urlaubswelle ist nicht abzusehen. Es<br />

scheint, d<strong>as</strong>s auch 2012 im Arbeitsrecht<br />

wie<strong>de</strong>r ein „Urlaubsjahr“ wird.<br />

Vermeidung eines Betriebsübergangs<br />

ZUSAMMENFASSUNG Ein dreiseitiger Vertrag zur Vermeidung eines<br />

Betriebsübergangs kann unwirksam sein, wenn die Erwerberin neue<br />

Arbeitsverhältnisse verbindlich in Aussicht gestellt hat.<br />

RELEVANZ Der oft als sichere Sache bezeichnete dreiseitige Vertrag<br />

kann unter bestimmten Umstän<strong>de</strong>n unwirksam sein. Dies dann,<br />

wenn <strong>de</strong>r Arbeitnehmer nicht wusste, d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r Betriebsübernehmer<br />

schon neue Arbeitsverhältnisse verbindlich versprochen hat.<br />

Quelle BAG, Urteil vom 18.8.2011, 8 AZR 312/10<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 2/2010, Seite 68<br />

Urlaubsabgeltung ist nicht vererbbar<br />

ZUSAMMENFASSUNG Mit <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Arbeitnehmers erlischt <strong>de</strong>ssen<br />

Anspruch auf Urlaub. Er wan<strong>de</strong>lt sich auch nicht in einen Abgeltungsanspruch<br />

um, <strong>de</strong>r auf die Erben übergeht.<br />

RELEVANZ D<strong>as</strong> Urteil zeigt die weitreichen<strong>de</strong>n Folgen <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>s EuGH zur Unverfallbarkeit von Urlaubsansprüchen<br />

bei lang andauern<strong>de</strong>r Krankheit. D<strong>as</strong> BAG musste hier einen erbrechtlichen<br />

Spagat bewältigen, da Geldansprüche nach § 1922 Absatz<br />

1 BGB auf die Erben übergehen. Mit <strong>de</strong>m Argument, d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r<br />

Urlaubsabgeltungsanspruch nicht als höchstpersönlich zu bewerten<br />

ist, hat d<strong>as</strong> LAG Hamm in <strong>de</strong>r Vorinstanz <strong>de</strong>n Erben die Auszahlung<br />

<strong>de</strong>r Urlaubsabgeltung noch<br />

zugesprochen. D<strong>as</strong> BAG hat<br />

sich nun <strong>de</strong>r Gegenmeinung<br />

angeschlossen und insoweit<br />

<strong>de</strong>n Abgeltungsanspruch<br />

sowie <strong>de</strong>n Urlaub selbst, als<br />

höchstpersönlich gewertet.<br />

Man darf auf die Urteilsbegründung<br />

und die Frage, ob<br />

sich daraus möglicherweise<br />

noch ein Verfahren vor <strong>de</strong>m<br />

Kein Erbrecht auf Urlaub<br />

EuGH ergibt, gespannt sein.<br />

Quelle BAG, Urteil vom 20.9.2011, 9 AZR 416/10<br />

Zum Thema ... Personalmagazin 6/2011, Seite 71

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