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68 AKTUELLES<br />
Auch außerhalb <strong>de</strong>r Arbeitsgerichte<br />
wird d<strong>as</strong> AGG zum Thema<br />
Wer Stellen nicht geschlechtsneutral<br />
ausschreibt, kann<br />
schnell in die AGG-Haftung<br />
geraten. Wie sieht es aber mit Positionen<br />
aus, die nicht mit einem Arbeits-,<br />
son<strong>de</strong>rn unstreitig mit einem<br />
Dienstvertrag ausgestaltet sind? Im<br />
konkreten Fall war eine Stelle als<br />
Geschäftsführer ausgeschrieben.<br />
Mangels Zuständigkeit <strong>de</strong>r Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
hatte sich d<strong>as</strong> Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />
(OLG) Karlsruhe mit<br />
folgen<strong>de</strong>r Formulierung zu bef<strong>as</strong>sen:<br />
„Geschäftsführer im Mandantenauftrag<br />
zum nächstmöglichen Eintrittstermin<br />
gesucht …“. Die Richter<br />
stellten fest: „Die nicht geschlechtsneutrale<br />
Stellenausschreibung führt<br />
gemäß § 22 AGG dazu, d<strong>as</strong>s eine Benachteiligung<br />
wegen <strong>de</strong>s Geschlechts<br />
vermutet wird.“ Zwar legte die Firma<br />
dar, d<strong>as</strong>s sie auch eine Bewerberin<br />
zum Vorstellungsgespräch eingela<strong>de</strong>n<br />
hatte. Dies reichte <strong>de</strong>m OLG jedoch<br />
nicht für eine Wi<strong>de</strong>rlegung <strong>de</strong>r<br />
Vermutungsregel nach § 22 AGG aus.<br />
Den Entschädigungsbetrag setzten<br />
personalmagazin 11 / 11<br />
die Richter auf 13.000 Euro fest. Sie<br />
fan<strong>de</strong>n klare Worte und stellten fest,<br />
d<strong>as</strong>s die Entschädigung abschrecken<strong>de</strong><br />
Wirkung haben müsse (OLG<br />
Karlsruhe, Urteil vom 16.9.2011, Az.<br />
17 U 99/10).<br />
D<strong>as</strong> OLG Karlsruhe bef<strong>as</strong>st sich mit <strong>de</strong>m AGG.<br />
Konjunktur beeinfl usst SV-Werte 2012<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Löhne und Gehälter aus <strong>de</strong>m Jahre 2010 wird entschei<strong>de</strong>nd<br />
für die Rechengrößen <strong>de</strong>r Sozialversicherung sein. Im Gegensatz<br />
zum Referenzjahr 2009, welches für die Rechengrößen 2011<br />
verantwortlich war, gibt es hier einen nicht unerheblichen Sprung. Dies be<strong>de</strong>utet,<br />
d<strong>as</strong>s die meisten Rechengrößen für 2012 angehoben wer<strong>de</strong>n und insoweit<br />
auch Einfl uss auf die Lohnnebenkosten haben wer<strong>de</strong>n. Teurer wird es<br />
auch für Arbeitnehmer wer<strong>de</strong>n, die verbilligte o<strong>de</strong>r unentgeltliche Mahlzeiten<br />
erhalten sowie vom Arbeitgeber bezuschusste Unterkünfte bewohnen, <strong>de</strong>nn<br />
auch die Sachbezugswerte wer<strong>de</strong>n angehoben. Sämtliche Rechengrößen für<br />
die Lohnabrechnung 2012 erfahren Sie wie immer im Entgelt-Spezial, d<strong>as</strong> in<br />
Ausgabe 1/2012 erscheinen wird.<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thom<strong>as</strong>.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
© OLG KARLSRUHE<br />
NACHRICHTEN<br />
Spionagefall befürchtet<br />
Weil er eine Chinesin heiratete und<br />
ein Arbeitgeber befürchtete, d<strong>as</strong>s sein<br />
Entwicklungsingenieur Firmengeheimnisse<br />
ausplau<strong>de</strong>rt, bekam dieser eine<br />
Kündigung. D<strong>as</strong> Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht<br />
Schleswig-Holstein sah dies als sittenwidrig<br />
an.<br />
LAG Schleswig-Holstein, Az. 3 Sa 95/11<br />
Europarecht am BAG<br />
D<strong>as</strong> Bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht veranstaltet<br />
gemeinsam mit <strong>de</strong>m Deutschen<br />
Arbeitsgerichtsverband am 26. und 27.<br />
April 2012 in Erfurt zum siebten Mal ein<br />
europarechtliches Symposium, auf <strong>de</strong>m<br />
aktuelle Rechtsfragen <strong>de</strong>s Gemeinschaftsrechts<br />
mit arbeitsrechtlichem<br />
Bezug diskutiert wer<strong>de</strong>n.<br />
www.bun<strong>de</strong>sarbeitsgericht.<strong>de</strong><br />
Jugendarbeitsschutz geprüft<br />
Die Bun<strong>de</strong>sregierung hat En<strong>de</strong> 2010<br />
von einer Arbeitsgruppe d<strong>as</strong> Jugendarbeitsschutzgesetz<br />
auf möglichen<br />
Än<strong>de</strong>rungsbedarf überprüfen l<strong>as</strong>sen. Der<br />
nun vorgestellte Abschlussbericht <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsgruppe kommt zu <strong>de</strong>m Ergebnis,<br />
d<strong>as</strong>s kein unmittelbarer gesetzgeberischer<br />
Handlungsbedarf besteht.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re lehnte es die Arbeitsgruppe<br />
ab, die Möglichkeit zur Nachtarbeit<br />
o<strong>de</strong>r eine stärkere Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r<br />
allgemeinen Arbeitszeit auszuweiten.<br />
www.aus-portal.<strong>de</strong><br />
Zusatzbeiträge<br />
Der K<strong>as</strong>senmarktführer AOK Nord-Ost<br />
mit 1,8 Millionen Versicherten, die<br />
größte regionale Krankenk<strong>as</strong>se in<br />
Berlin, Bran<strong>de</strong>nburg und Mecklenburg-<br />
Vorpommern, will auch 2012 ohne<br />
Zusatzbeitrag auskommen. Dieses Ergebnis<br />
hat <strong>de</strong>r neue AOK-Verwaltungsrat<br />
auf seiner konstituieren<strong>de</strong>n Sitzung<br />
am 27.September bekannt gegeben.