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66 VERTRAGSINHALT<br />
personalmagazin 11 / 11<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
Knackpunkte beim Auslagern<br />
EMPFEHLUNG. Bei <strong>de</strong>r externen Vergabe <strong>de</strong>r Lohnabrechnung verbleiben wichtige<br />
Beurteilungen beim Unternehmen – <strong>de</strong>nn sie sind nur bedingt <strong>de</strong>legierbar.<br />
Von Thom<strong>as</strong> Muschiol (Red.)<br />
Klare, kalkulierbare Kostenstrukturen,<br />
die im Regelfall<br />
auf <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r abgerechneten<br />
Arbeitnehmer b<strong>as</strong>ieren,<br />
sind <strong>de</strong>r betriebswirtschaftliche Vorteil<br />
einer Fremdvergabe <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung.<br />
W<strong>as</strong> aber muss, w<strong>as</strong> kann und w<strong>as</strong><br />
sollte als Kernbereich im Regelfall noch<br />
im Unternehmen selbst verbleiben? Bei<br />
<strong>de</strong>r Beantwortung dieser Frage dürfen<br />
insbeson<strong>de</strong>re die diversen Arbeitgeberpfl<br />
ichten aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht<br />
nicht außer Acht bleiben. Denn<br />
dabei sind nicht nur genaue Kenntnisse<br />
über <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s<br />
Arbeitsvertrags erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
son<strong>de</strong>rn auch<br />
über die konkrete<br />
Tätigkeit. Es ist dann<br />
nicht möglich, die<br />
Aufgaben komplett<br />
zu übertragen: Der<br />
HR-Verantwortliche<br />
im Unternehmen<br />
muss vielmehr diese<br />
Son<strong>de</strong>rfälle bei sich<br />
behalten o<strong>de</strong>r im<br />
ganz engen Schulterschluss<br />
mit <strong>de</strong>m<br />
externen Dienstleister<br />
bearbeiten.<br />
Risiko 1: Die richtige<br />
Statusbeurteilung<br />
Wer <strong>de</strong>n Versuch unternimmt,<br />
eine gesetzliche<br />
Defi nition <strong>de</strong>s<br />
sozialversicherungs-<br />
pfl ichtigen Beschäftigungsverhältnisses<br />
in programmtechnische Ablaufdiagramme<br />
zu zwängen, wird häufi g Schiffbruch<br />
erlei<strong>de</strong>n. So gibt es keine klare<br />
Defi nition über die Arbeitnehmereigenschaft,<br />
und Beitragsrechtler müssen<br />
sich mit einem eher unpräzise <strong>de</strong>fi -<br />
nierten Indizienkatalog herumschlagen.<br />
D<strong>as</strong> Hauptproblem ist dabei, d<strong>as</strong>s die<br />
für die Beurteilung <strong>de</strong>r Sozialversicherungspfl<br />
icht aufgestellten Kriterien wie<br />
„Weisungsgebun<strong>de</strong>nheit“ o<strong>de</strong>r „Einbindung<br />
in die Organisation“ keinen<br />
K.o.-Charakter besitzen, son<strong>de</strong>rn die<br />
Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit<br />
und Arbeitnehmereigenschaft auf einem<br />
Abwägen beruht. Eine Delegation dieses<br />
Abwägungsprozesses an einen externen<br />
Dienstleister setzt voraus, d<strong>as</strong>s dieser<br />
über die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen<br />
informiert ist. Denn die Rechtsprechung<br />
betont immer wie<strong>de</strong>r, d<strong>as</strong>s es<br />
nicht auf <strong>de</strong>n Wortlaut <strong>de</strong>r vertraglichen<br />
Abre<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn in erster Linie auf die<br />
tatsächlichen Verhältnisse ankommt.<br />
Risiko 2: Abrechnung von Geringfügigen<br />
Bei <strong>de</strong>r Delegation <strong>de</strong>r Abrechnung von<br />
geringfügig Beschäftigten an einen externen<br />
Dienstleister ist zu beachten, d<strong>as</strong>s<br />
die Beurteilung <strong>de</strong>r damit beabsichtigten<br />
Freistellung von <strong>de</strong>n normalen sozialver-<br />
Abgeben o<strong>de</strong>r behalten? Eine durchdachte Strategie regelt d<strong>as</strong> Zusammenspiel von Dienstleister und Unternehmen.<br />
© ONUR ERSIN / SHUTTERSTOCK.COM