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66 VERTRAGSINHALT<br />

personalmagazin 11 / 11<br />

Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an katharina.schmitt@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

Knackpunkte beim Auslagern<br />

EMPFEHLUNG. Bei <strong>de</strong>r externen Vergabe <strong>de</strong>r Lohnabrechnung verbleiben wichtige<br />

Beurteilungen beim Unternehmen – <strong>de</strong>nn sie sind nur bedingt <strong>de</strong>legierbar.<br />

Von Thom<strong>as</strong> Muschiol (Red.)<br />

Klare, kalkulierbare Kostenstrukturen,<br />

die im Regelfall<br />

auf <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r abgerechneten<br />

Arbeitnehmer b<strong>as</strong>ieren,<br />

sind <strong>de</strong>r betriebswirtschaftliche Vorteil<br />

einer Fremdvergabe <strong>de</strong>r Entgeltabrechnung.<br />

W<strong>as</strong> aber muss, w<strong>as</strong> kann und w<strong>as</strong><br />

sollte als Kernbereich im Regelfall noch<br />

im Unternehmen selbst verbleiben? Bei<br />

<strong>de</strong>r Beantwortung dieser Frage dürfen<br />

insbeson<strong>de</strong>re die diversen Arbeitgeberpfl<br />

ichten aus <strong>de</strong>m Sozialversicherungsrecht<br />

nicht außer Acht bleiben. Denn<br />

dabei sind nicht nur genaue Kenntnisse<br />

über <strong>de</strong>n Inhalt <strong>de</strong>s<br />

Arbeitsvertrags erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

son<strong>de</strong>rn auch<br />

über die konkrete<br />

Tätigkeit. Es ist dann<br />

nicht möglich, die<br />

Aufgaben komplett<br />

zu übertragen: Der<br />

HR-Verantwortliche<br />

im Unternehmen<br />

muss vielmehr diese<br />

Son<strong>de</strong>rfälle bei sich<br />

behalten o<strong>de</strong>r im<br />

ganz engen Schulterschluss<br />

mit <strong>de</strong>m<br />

externen Dienstleister<br />

bearbeiten.<br />

Risiko 1: Die richtige<br />

Statusbeurteilung<br />

Wer <strong>de</strong>n Versuch unternimmt,<br />

eine gesetzliche<br />

Defi nition <strong>de</strong>s<br />

sozialversicherungs-<br />

pfl ichtigen Beschäftigungsverhältnisses<br />

in programmtechnische Ablaufdiagramme<br />

zu zwängen, wird häufi g Schiffbruch<br />

erlei<strong>de</strong>n. So gibt es keine klare<br />

Defi nition über die Arbeitnehmereigenschaft,<br />

und Beitragsrechtler müssen<br />

sich mit einem eher unpräzise <strong>de</strong>fi -<br />

nierten Indizienkatalog herumschlagen.<br />

D<strong>as</strong> Hauptproblem ist dabei, d<strong>as</strong>s die<br />

für die Beurteilung <strong>de</strong>r Sozialversicherungspfl<br />

icht aufgestellten Kriterien wie<br />

„Weisungsgebun<strong>de</strong>nheit“ o<strong>de</strong>r „Einbindung<br />

in die Organisation“ keinen<br />

K.o.-Charakter besitzen, son<strong>de</strong>rn die<br />

Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit<br />

und Arbeitnehmereigenschaft auf einem<br />

Abwägen beruht. Eine Delegation dieses<br />

Abwägungsprozesses an einen externen<br />

Dienstleister setzt voraus, d<strong>as</strong>s dieser<br />

über die tatsächlichen Abläufe im Unternehmen<br />

informiert ist. Denn die Rechtsprechung<br />

betont immer wie<strong>de</strong>r, d<strong>as</strong>s es<br />

nicht auf <strong>de</strong>n Wortlaut <strong>de</strong>r vertraglichen<br />

Abre<strong>de</strong>, son<strong>de</strong>rn in erster Linie auf die<br />

tatsächlichen Verhältnisse ankommt.<br />

Risiko 2: Abrechnung von Geringfügigen<br />

Bei <strong>de</strong>r Delegation <strong>de</strong>r Abrechnung von<br />

geringfügig Beschäftigten an einen externen<br />

Dienstleister ist zu beachten, d<strong>as</strong>s<br />

die Beurteilung <strong>de</strong>r damit beabsichtigten<br />

Freistellung von <strong>de</strong>n normalen sozialver-<br />

Abgeben o<strong>de</strong>r behalten? Eine durchdachte Strategie regelt d<strong>as</strong> Zusammenspiel von Dienstleister und Unternehmen.<br />

© ONUR ERSIN / SHUTTERSTOCK.COM

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