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HINWEIS<br />
Freiwilligkeit festschreiben<br />
Es sollte klar formuliert wer<strong>de</strong>n,<br />
d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r Arbeitgeber freiwillig und<br />
ohne Anerkennung einer Rechtspfl<br />
icht entschei<strong>de</strong>t, ob er eine<br />
Leistung gewährt und in welcher<br />
Höhe er sie gewährt, und d<strong>as</strong>s aus<br />
einer wie<strong>de</strong>rholten Zahlung für die<br />
Zukunft keine Rechte hergeleitet<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
sachen darlegen kann. Bloße Behauptungen<br />
reichen in keinem Fall aus.<br />
Einen Fluchtweg anlegen<br />
Zusagen über Boni o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>rzahlungen<br />
sind als im Regelfall einseitig<br />
vom Arbeitgeber vorgegebene allgemeine<br />
Geschäftsbedingungen anzusehen.<br />
Ausnahmsweise kann es sein, d<strong>as</strong>s eine<br />
Zielvereinbarung mit einem leiten<strong>de</strong>n<br />
Mitarbeiter tatsächlich individuell<br />
ausgehan<strong>de</strong>lt wird und damit als echte<br />
Individualabre<strong>de</strong> einer Inhaltskontrolle<br />
nicht unterliegt. Relevant wird die anzulegen<strong>de</strong><br />
Inhaltskontrolle im Regelfall<br />
dort, wo <strong>de</strong>r Arbeitgeber Einschränkungen<br />
zum Bezugsrecht festlegen will,<br />
er sich etwa <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf einer Bonuszusage<br />
unter bestimmten Bedingungen<br />
vorbehalten o<strong>de</strong>r erst gar keinen Rechtsanspruch<br />
entstehen l<strong>as</strong>sen und die Freiwilligkeit<br />
<strong>de</strong>r Leistung betonen will.<br />
Will sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf<br />
vorbehalten, muss er schon in <strong>de</strong>r<br />
Zusage die Wi<strong>de</strong>rrufsgrün<strong>de</strong> wenigstens<br />
schlagwortartig angeben. Zu<strong>de</strong>m darf<br />
<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufl iche Teil im Regelfall 25 bis<br />
30 Prozent <strong>de</strong>s Gesamtverdiensts nicht<br />
überschreiten.<br />
Soll ein Anspruch erst gar nicht entstehen,<br />
muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber dies <strong>de</strong>utlich<br />
zum Ausdruck bringen. Allein eine<br />
Leistung als freiwillig zu bezeichnen,<br />
genügt <strong>de</strong>r AGB-Kontrolle nicht. Bei <strong>de</strong>r<br />
Formulierung ist darauf zu achten, d<strong>as</strong>s<br />
sich beim Arbeitnehmer kein Vertrauen<br />
darauf einstellt, d<strong>as</strong>s er die Zahlung bei<br />
Erbringung einer bestimmten Leistung<br />
tatsächlich auch erhält. Die Kombination<br />
TITEL<br />
BONUSSYSTEME<br />
eines Freiwilligkeits- mit einem Wi<strong>de</strong>rrufsvorbehalt<br />
ist ohnehin unzulässig.<br />
Stichtagsregel bei Betriebstreue<br />
Schließlich kann es sein, d<strong>as</strong>s Arbeitnehmer,<br />
die vor einem bestimmten<br />
Stichtag aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis<br />
ausschei<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Erhalt <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rzahlung<br />
ganz ausgenommen wer<strong>de</strong>n<br />
sollen. Jüngst hat d<strong>as</strong> BAG erneut<br />
klargestellt, d<strong>as</strong>s dies bei solchen Zahlungsansprüchen<br />
nicht möglich ist, die<br />
alleine die erbrachte Leistung honorieren<br />
wollen. Ist diese Leistung erbracht<br />
und <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n, kann<br />
die Zahlung nicht von einem ungekündigten<br />
Arbeitsverhältnis abhängig<br />
gemacht wer<strong>de</strong>n. Nur wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />
zumin<strong>de</strong>st auch die Betriebstreue<br />
<strong>de</strong>s Mitarbeiters belohnen will, können<br />
Stichtagsklausen zulässig sein.<br />
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Frank-Karl Heuchemer<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />
White & C<strong>as</strong>e LLP,<br />
Frankfurt am Main<br />
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