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HINWEIS<br />

Freiwilligkeit festschreiben<br />

Es sollte klar formuliert wer<strong>de</strong>n,<br />

d<strong>as</strong>s <strong>de</strong>r Arbeitgeber freiwillig und<br />

ohne Anerkennung einer Rechtspfl<br />

icht entschei<strong>de</strong>t, ob er eine<br />

Leistung gewährt und in welcher<br />

Höhe er sie gewährt, und d<strong>as</strong>s aus<br />

einer wie<strong>de</strong>rholten Zahlung für die<br />

Zukunft keine Rechte hergeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

sachen darlegen kann. Bloße Behauptungen<br />

reichen in keinem Fall aus.<br />

Einen Fluchtweg anlegen<br />

Zusagen über Boni o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Son<strong>de</strong>rzahlungen<br />

sind als im Regelfall einseitig<br />

vom Arbeitgeber vorgegebene allgemeine<br />

Geschäftsbedingungen anzusehen.<br />

Ausnahmsweise kann es sein, d<strong>as</strong>s eine<br />

Zielvereinbarung mit einem leiten<strong>de</strong>n<br />

Mitarbeiter tatsächlich individuell<br />

ausgehan<strong>de</strong>lt wird und damit als echte<br />

Individualabre<strong>de</strong> einer Inhaltskontrolle<br />

nicht unterliegt. Relevant wird die anzulegen<strong>de</strong><br />

Inhaltskontrolle im Regelfall<br />

dort, wo <strong>de</strong>r Arbeitgeber Einschränkungen<br />

zum Bezugsrecht festlegen will,<br />

er sich etwa <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf einer Bonuszusage<br />

unter bestimmten Bedingungen<br />

vorbehalten o<strong>de</strong>r erst gar keinen Rechtsanspruch<br />

entstehen l<strong>as</strong>sen und die Freiwilligkeit<br />

<strong>de</strong>r Leistung betonen will.<br />

Will sich <strong>de</strong>r Arbeitgeber <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rruf<br />

vorbehalten, muss er schon in <strong>de</strong>r<br />

Zusage die Wi<strong>de</strong>rrufsgrün<strong>de</strong> wenigstens<br />

schlagwortartig angeben. Zu<strong>de</strong>m darf<br />

<strong>de</strong>r wi<strong>de</strong>rrufl iche Teil im Regelfall 25 bis<br />

30 Prozent <strong>de</strong>s Gesamtverdiensts nicht<br />

überschreiten.<br />

Soll ein Anspruch erst gar nicht entstehen,<br />

muss <strong>de</strong>r Arbeitgeber dies <strong>de</strong>utlich<br />

zum Ausdruck bringen. Allein eine<br />

Leistung als freiwillig zu bezeichnen,<br />

genügt <strong>de</strong>r AGB-Kontrolle nicht. Bei <strong>de</strong>r<br />

Formulierung ist darauf zu achten, d<strong>as</strong>s<br />

sich beim Arbeitnehmer kein Vertrauen<br />

darauf einstellt, d<strong>as</strong>s er die Zahlung bei<br />

Erbringung einer bestimmten Leistung<br />

tatsächlich auch erhält. Die Kombination<br />

TITEL<br />

BONUSSYSTEME<br />

eines Freiwilligkeits- mit einem Wi<strong>de</strong>rrufsvorbehalt<br />

ist ohnehin unzulässig.<br />

Stichtagsregel bei Betriebstreue<br />

Schließlich kann es sein, d<strong>as</strong>s Arbeitnehmer,<br />

die vor einem bestimmten<br />

Stichtag aus <strong>de</strong>m Arbeitsverhältnis<br />

ausschei<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m Erhalt <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rzahlung<br />

ganz ausgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

sollen. Jüngst hat d<strong>as</strong> BAG erneut<br />

klargestellt, d<strong>as</strong>s dies bei solchen Zahlungsansprüchen<br />

nicht möglich ist, die<br />

alleine die erbrachte Leistung honorieren<br />

wollen. Ist diese Leistung erbracht<br />

und <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n, kann<br />

die Zahlung nicht von einem ungekündigten<br />

Arbeitsverhältnis abhängig<br />

gemacht wer<strong>de</strong>n. Nur wenn <strong>de</strong>r Arbeitgeber<br />

zumin<strong>de</strong>st auch die Betriebstreue<br />

<strong>de</strong>s Mitarbeiters belohnen will, können<br />

Stichtagsklausen zulässig sein.<br />

Erfahrung<br />

für Ihren<br />

Unternehmenserfolg<br />

Frank-Karl Heuchemer<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht,<br />

White & C<strong>as</strong>e LLP,<br />

Frankfurt am Main<br />

Die ZAV-Managementvermittlung<br />

unterstützt Sie bei <strong>de</strong>r Besetzung<br />

Ihrer vakanten Führungsposition.<br />

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