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Mit Hochtechnologie in die Zukunft - hamburger wirtschaft

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Recht und Fair Play 55<br />

+++ Steuerticker +++ Steuerticker +++ Steuerticker +++ Steuerticker +++ Steuerticker +++ Steuerticker +++<br />

Vorsteuerabzug aus<br />

<strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen Erwerben<br />

E<strong>in</strong>em Unternehmer steht bei e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Erwerb nach § 3d Satz 2<br />

Umsatzsteuergesetz (UStG) der Vorsteuerabzug<br />

nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG nur dann zu,<br />

wenn ihm e<strong>in</strong>e korrekte Umsatzsteueridentifikationsnummer<br />

erteilt wurde. Diese<br />

muss – unabhängig vom Lieferanten – von<br />

dem EU­<strong>Mit</strong>gliedsstaat ausgestellt worden<br />

se<strong>in</strong>, <strong>in</strong> dem sich der erworbene Gegenstand<br />

am Ende der Beförderung oder Versendung<br />

bef<strong>in</strong>det. Dieser Entscheidung des Europäischen<br />

Gerichtshofes haben sich der Bundesf<strong>in</strong>anzhof<br />

mit Urteilen vom 1. und 8. September<br />

2010 sowie das Bundesf<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium<br />

(BMF) mit Schreiben vom 7. Juli 2011 angeschlossen.<br />

Damit wird der Vorsteuerabzug<br />

aus fiktiv besteuerten <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen<br />

Erwerben <strong>in</strong> allen offenen Fällen versagt<br />

– mit weitreichenden Folgen für Altfälle.<br />

Die Rechtsprechung f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs<br />

ke<strong>in</strong>e Anwendung auf <strong>die</strong> Vere<strong>in</strong>fachungsregelung<br />

für bestimmte <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftliche<br />

Dreiecksgeschäfte nach § 25b UStG,<br />

bei denen e<strong>in</strong> deutscher Unternehmer <strong>in</strong> der<br />

<strong>Mit</strong>te steht und <strong>die</strong> Besteuerung im Re verse­<br />

Charge­Verfahren an den letzten Abnehmer<br />

abgegeben wird. Das BMF­Schreiben unter<br />

www.hk24.de, Dokument­Nr. 5209<br />

Popcorn <strong>in</strong> K<strong>in</strong>os<br />

<strong>Mit</strong> Urteil vom 30. Juni 2011 hat der Bundesf<strong>in</strong>anzhof<br />

(BFH) entschieden, dass es sich<br />

beim Verkauf von Popcorn und Nachos an<br />

Verkaufstheken im E<strong>in</strong>gangsbereich zu K<strong>in</strong>osälen<br />

um <strong>die</strong> Abgabe von Standardspeisen<br />

und damit um Lieferungen handelt. Damit<br />

unterliegen <strong>die</strong> Umsätze dem ermäßigten<br />

Umsatzsteuersatz. Das BFH­Urteil unter<br />

www.hk24.de, Dokument­Nr. 94609<br />

Gefahrenzulage<br />

Der Bundesf<strong>in</strong>anzhof hat mit Urteil vom<br />

15. September 2011 entschieden, dass für<br />

Gefahrenzulagen nicht <strong>die</strong> Steuerfreiheit des<br />

§ 3b E<strong>in</strong>kommensteuergesetz anzuwenden<br />

ist. Im behandelten Fall hatte e<strong>in</strong> Arbeitnehmer,<br />

der im Kampfmittelbeseitigungs<strong>die</strong>nst<br />

tätig war und für se<strong>in</strong>e Tätigkeit Gefahrenzulagen<br />

erhielt, geklagt, da das zuständige<br />

F<strong>in</strong>anzamt se<strong>in</strong>e Zulagen der E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

unterwarf.<br />

ELStAM-Datenbank<br />

Am 1. Dezember 2011 hat <strong>die</strong> F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterkonferenz<br />

(FMK) der Bundesländer und<br />

des Bundes entschieden, dass sich <strong>die</strong><br />

E<strong>in</strong>führung des neuen Verfahrens der<br />

elek tronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale<br />

(ELStAM) auf den 1. Januar 2013 verschiebt.<br />

Als Grund für <strong>die</strong> Verschiebung nennt <strong>die</strong><br />

FMK uner wartete technische Schwierigkeiten<br />

<strong>in</strong> der Verwaltung. Für <strong>die</strong> konkrete<br />

Vorgehens weise <strong>in</strong> der Übergangsphase hat<br />

das Bundesf<strong>in</strong>anz m<strong>in</strong>isterium am 6. Dezember<br />

2011 e<strong>in</strong> Schreiben veröffentlicht. Informationen<br />

unter www.hk24.de, Dokument­<br />

Nr. 95478<br />

Stadtrundfahrten<br />

Der Bundesf<strong>in</strong>anzhof hat mit Urteil vom<br />

30. Juni 2011 entschieden, dass der ermäßigte<br />

Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auch<br />

für Stadtrundfahrten gilt, wenn dem Betreiber<br />

von der zuständigen Verwaltungsbehörde<br />

hierfür e<strong>in</strong>e straßenverkehrsrechtliche Genehmigung<br />

als L<strong>in</strong>ienverkehr erteilt worden<br />

ist. S<strong>in</strong>d im Teilnahmebeitrag auch Entgelte<br />

für Führungen zu Sehenswürdig keiten enthalten,<br />

unterliegt nur <strong>die</strong> Beför derung dem<br />

ermäßigten Steuersatz, der Gesamtbetrag ist<br />

daher entsprechend aufzuteilen.<br />

Elena-Verfahren e<strong>in</strong>gestellt<br />

Das Gesetz zur Aufhebung von Vorschriften<br />

über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises<br />

(Elena) wurde am 2. Dezember<br />

2011 im Bundesgesetzblatt verkündet<br />

und ist damit am 3. Dezember <strong>in</strong> Kraft<br />

getreten. Von <strong>die</strong>sem Zeitpunkt an s<strong>in</strong>d<br />

<strong>die</strong> Arbeitgeber von der elektronischen<br />

Mel depflicht zum Elena­Verfahren befreit,<br />

Arbeitnehmerdaten werden nicht mehr<br />

angenommen und alle bislang gespeicherten<br />

Elena­Daten gelöscht. Sollten Unternehmen<br />

nach E<strong>in</strong>stellung des Verfahrens noch Daten<br />

senden, erhalten sie e<strong>in</strong>e automatisierte<br />

Fehlermeldung, <strong>die</strong> aber ke<strong>in</strong>e Reaktion<br />

seitens der Betriebe erfordert.<br />

Die Ausgabe Januar der monatlichen Steuer<strong>in</strong>formationen<br />

unter www.hk24.de, Dokument-<br />

Nr. 96195, <strong>die</strong> Umsatzsteuerumrechnungskurse<br />

für Dezember unter Dokument-Nr. 85057<br />

„Tiere gehören für mich zum Leben.<br />

Ich möchte, dass es ihnen gut geht –<br />

auch wenn ich e<strong>in</strong>mal nicht mehr b<strong>in</strong>.“<br />

Brigitte Rohde, Trier<br />

Ihr Erbe sorgt für<br />

das Wohl der Tiere − weltweit.<br />

Gerne senden wir Ihnen Informationen zu.<br />

WSPA Welttierschutzgesellschaft<br />

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<strong>hamburger</strong> <strong>wirtschaft</strong> 01/2012

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