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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

Dienstgeld 7 Rth.<br />

Neujahrsgeld 1 Rth. 5 Schill. 3 Pf.<br />

Herbstschatz 2 Rth. 8 Pf.<br />

Meygeld 2 Rth. 6 Schill. 8 Pf.<br />

Am Ambte 8 Scheffel Haber, 1 Huhn, 1 Gans.<br />

An Pastor 3 Brodt, benebst eine Zugift und 2 Pf.<br />

An Küster 2 Heller.<br />

An Voigt nichts.<br />

An die Gehrdische Kirche 5 Pf.<br />

Rep.100. Abschn.92. Nr.19. Blatt 84 RS – 85 VS. St.A.O.<br />

Anlässlich des Turmbaues der Kirche wurde nach altem Brauch eine Inschrift am inneren<br />

Gebälk oben in der Turmspitze eingeschnitten, die Nachricht gibt über eine harte Zeit;”1740<br />

den 1. Maerz angefangen zu arbeiten, darauf fast halbjähriger kalter Winter, darauf eine<br />

grosse Theuerung entstanden, 20 Kannen Roggen 1 Thl. 14 Schill. gegolten, das Vieh bis<br />

Pfingsten im Stalle. Worauf aber durch göttlich Hülfe eine bessere Zeit erfolget, als nach St.<br />

Bartholomaei eine gesegnete Erndte nebst einen fruchtbaren Herbst kam. Da man<br />

aufgehöret hat, 1 Scheffel Roggen zu essen und 20 Kannen Roggen zu Brod 14 Schill.<br />

gekostet hat.<br />

Zu bemerken ist hier, dass die grosse Kälte, von der die Zimmerleute hier berichten, nicht,<br />

wie man annehmen könnte, im Winter 1740-1741 sondern im Winter 1739-1740 herrschte.<br />

1757 ist Johann Hermann Done, servus bei Reling, 22½ Jahre alt, vom Balken gefallen, am<br />

9.10.1757 gestorben und am 11.10.1757 zu Gehrde begraben.<br />

19.2.1803 berichtet Pastor Peithmann, in Gehrde, an das Consistrium, dass das Halberbe<br />

Rehling in Helle dem Pastor jährlich gibt; 3 Broedte und 3 Beiproben, und weil es keinen<br />

Roggen gibt, ist es den Canon von 1 Pf. Schuldig.<br />

Die Broedte und Beiproben werden zu drei Malen im Jahre fällig erklärt als;<br />

a) um Pfingsten ein unstrafbar hausgebacken Brodt nebst etwa 20 Eier.<br />

b) um Michaeli ein solches Brodt nebst einen jungen Hähnchen oder auch ein<br />

Huhn.<br />

c) um Weihnachten wieder ein solches Brodt nebst einer guten Mettwurst.<br />

Ferner berichtet der Pastor über Einnahme an beständigem Gelde;<br />

1) Solche Renten gibt es nicht fällig an die Pastorat, welche wegen ihres Ursprungs oder<br />

Herkommens unbekannt wären, woher sie rührten als von jeder schatzpflichtigen<br />

Feuerstätte jährlich 1 Pf.<br />

2) Blos 70 Thl. legirt in Colon Ahrling Erbe, von der noch lebenden Colona Rehling vor<br />

etwa 40 und 38 Jahren, also 2 mal an den Predigtstuhl vermacht, wovon der Pastor<br />

die Zinsen geniessen soll, sind als das einzige Geldlegat an die Pastorat vorhanden,<br />

und da dieses Geld in einem ans Domkapitel gehörigen Eigenbehörigen Erbe<br />

ausstehet, so ist keine Obligation davon vorhanden, statt dessen ist dieses Legat<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 59 / 190

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