1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
verrichten solle, was die Zeit und Gelegenheit mitbringen und einem Besitzer zustehet. Und<br />
thäte darumb auf alle derwegen ahn mehrgemeldete Wohnung gehabte Ansprache und<br />
Erbfolge, auch Recht und Gerechtigkeit hiemit gäntzlich renuncyren. Welche Auftracht,<br />
Überlassung und Renunciation er Johan Sander vor sich und seine Mitbeschriebenen zu<br />
grossen Dank auf- und angenommen, und hingegen demselben dieserhalb alle brüderliche<br />
Liebe und Freundschaft fästiglich versprochen, Gelobe demnach allerseits dieses freiwillig<br />
geschehenen Auftracht und renunciation und dagegen gethanen Versprechen und<br />
Annehmen ob lauth berührtemassen stets geständig haren und während zu sein vor<br />
jedermänniglichen, sub hypotheka bonorum omnium. Exceptionis in genere et specie und<br />
wie die einen Nahmen haben mögen, hiemit gäntzlich ausgeschlossen.<br />
Stipulatione mediante, Testes; Albert Otteman, pedellus, und Herman Peter Lützenburg.<br />
Eodem anno et die (1704 Mittwochen den 9. Aprilis) erschienen gerichtlich Johan Sander, zu<br />
Langen, derselbe annoch ledigen Standes, vor sich seine künftigen Erben, sagte und<br />
bekannte freiwillig, öffentlich, mit wohlvorbedachten Gemüthe, demnach sein lieber Bruder<br />
Reinke Sander ihm die sogenannte Reinken Wohnung auf dem Poelle sampt aller darahn<br />
gehabten Rechte und Gerechtigkeit laut gerichtlichen documenti die hodierno dato<br />
bestendigt und ohnwiederruflich abgetreten und aufgetragen, verfolglich auf alle ahn<br />
gemelte Wohnung gehabte Ansprache und Erbfolge gäntzlich renuncyren. Er auch sothane<br />
freywillige Auftracht und renunciation mit Dank acceptiere, dass er derohalben vorgemelten<br />
seinen lieben Bruder Reinken in Dankbarkeit hundert Reichsthaler, sobald er sich<br />
verheiraten würde, zu zahlen appromittiert fästlich versprochen und angelobet, thäte auch<br />
dasselbe hiemit nochmals gegenwärtiglich mit Hand und Munde gestalt mehr gemelten<br />
seinen lieben Bruder sothane 100 Rth., sambt einem Bette und Kisten, wan er Johan Sander<br />
sich über kurtz oder lanck verheyraten wird, aufrichtig zu bezahlen, falls aber gegen die<br />
Zeith so bald zu dem Gelde nicht gelangen könnte, als dann bis zur Ablöse Capitalis, welche<br />
beiderseits ein halb Jahr vorbehalten pleibe, aus der Wohnung welche specialiter dafür<br />
hypotecyret, landessitzlich zu vorrenten, entzwischen aber, und bis obgemelte Reinken<br />
Sander sich gleichfalls über kurtz oder lang nach Schickung Gottes verheyraten und er sich<br />
bei ihm aufhalten wird, ihme mit notdürftiger Kost und linnen Kleidern zu versehen, auch<br />
wan er Reinke Sander es benötigt sein würde, ihm das Backhaus gegen Abtracht<br />
gewöhnlicher Heuer vor einem dritten zu verheuern.<br />
Gelobte demnach dieses obgeschriebenermassen stetens geständig haren und wahrend zu<br />
sein, sub hypotheca bonorum omnium renunciando exceptionibus et jurium beneficiis.<br />
Testes ut supra; Albert Otteman, pedellus, Herman Peter Lützenburg.<br />
Reinke Sander hat im Mai 1711 Anna Vehlkeria (Feldker sive Veilker0 vel auf dem Felde<br />
geheiratet und Johann Sander am 20.10.1710 Adelheid Margaretha Werner und in zweiter<br />
Ehe am 23.12.1727 Talcke Ossing. Johann Sanders Tochter Margaretha Adelheid aus zweiter<br />
Ehe wurde am 16.11.1748 Ehefrau des am 19.3.1724 zu Badbergen getauften Johann<br />
Erdwin Kayser, Sohn der Eheleute Johann Evert Kayser und Lücke Volkert. Durch die<br />
Eheschliessung wurde Johann Erdwin Kayser Colonus Sander auf dem Pohle, ihm wurde<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 30 / 190