1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
Der Name Sander von dem altgermanischen Sandheri, dem alten deutschen Vornamen<br />
Sander oder dem griechischen Alexander, der Herr bedeutet, ableiten zu können, ist richtig.<br />
Der Name Pohlsander oder ähnlich erscheint in den Kirchenbüchern der evang.-lutherische<br />
Kirche St. Georg zu Badbergen nur viermal. Das Taufbuch nennt die Taufe von Reinecke<br />
Sander up dem Pful am 5.12.1676. Nach dem Totenbuche wurde Johan uffn Poel sein Kind<br />
am 17.2.1684 begraben und Pohl-Sanders Ehefrau, die katholisch war, am 1.9.1723. Und als<br />
am 8.3.1797 die Heuerlingsfamilie Wessel Oldenhagen und Margaretha Elsabein geborene<br />
Devermann, ihre am 4. März geborenen Zwillingstöchter taufen lassen, wird von dem<br />
Kirchenbuchführer unter den Taufzeugen Johann Hermann Sanderpohl aufgeführt. Es<br />
handelt sich hier um Johann Hermann Brunswinkel sive Pohl-Sander vel Sander auf dem<br />
Pohle. Sonst kommt der Name in den Kirchenbüchern 1671-1815 nicht vor.<br />
Nach der Vakanz des Hofes im Jahre 1631 hat Jürgen Sander, welcher von der Erbkötterei<br />
thom Sanderhus (Sander) in Wehdel stammt und von seinem Bruder Hermann Sander 1627<br />
aus der Leibeigenschaft des Klosters Bersenbrück freigekauft war, das Polhaus angetreten,<br />
er ist 1678 in Langen verstorben. Der Sohn Hermann Sander wurde Anerbe und heiratete<br />
1664 Hilcke Stegemann, welche 1640 auf dem Halberbe thor Stege zu Langen geboren ist.<br />
Deren Tochter Gesske, eine der sieben Kinder, wird im Kirchenbuch auch Pohlmann<br />
genannt, wurde am 25.10.1690 die Ehefrau des Schulmeisters Johann Schnueck in Gross<br />
Mimmelage. Ihr 1676 geborenenr Bruder Reinecke Sander up dem Pful tritt als Anerbe am<br />
9.4.1704 aus brüderlicher Liebe sein Anerbenrecht an seinen 1671 geborenen älteren<br />
Bruder Johann, der die Stätte schon seit des Vaters Tode bewirtschaftet hat, ab. Johann<br />
verpflichtet sich, Reinecke für die Renunciation 100 Thaler zu zahlen und Bett und Kisten als<br />
Aussteuer mitzugeben, und falls Reinecke sich verheiraten sollte, ihm das Backhaus zu<br />
verheuern, und verspricht, Bruder und Schwestern abzufinden.<br />
Das 1704 in Quakenbrück gefertigte Notariatsprotocoll lautet;<br />
Anno 1704 Mittwochen den 9. Aprilis erschienen gerichtlich Reinecke Sander aus der<br />
Bauerschaft Langen, Kirchspiel Battbergen. Derselbe in seinem achtundzwanzigsten Jahre<br />
jetzo annoch ledigen Standes, vor sich, seine künftigen Erben, sagte und bekannte freywillig,<br />
öffentlich und mit wohlvorbedachten Gemüthe, nicht überredet. Demnach sein lieber<br />
Bruder Johan Sander nach ihres Vatters Absterben die sogenannte Reincken uffn Poell<br />
Wohnung bis hiertzu untergehabt, auch derohalben bestermassen vorgestanden, dass er<br />
derohalben aus freyen Willen ohngedrungen und ohngezwungen sein Erbfolgs- und<br />
Successionsrecht ahn gedachter Reincken Wohnung und dazu gehörigen Garten in der<br />
Bauerschaft Langen Kirchspiels Battbergen belegen, samt aller darahn habender Rechte und<br />
Gerechtigkeit, alter und newer, nichts davon ausbeschieden, soviel seine Person betreffend,<br />
abgetreten und überlassen hatte. Thäte dasselbe auch kraft dieses gegenwärtiglich<br />
ermelten seinen lieben Bruder Johan Sander, dessen künftigen Ehefrau, Kindern und Erben,<br />
also und dergestalt, dass derselbe samt dessen Mitbeschriebenen nunmehro und isnkünftig<br />
rechter Erbfolger und Besitzer der sogenannten Reincken Wohnung auffm Poell sein,<br />
dieselbe flocken, fleissen, die Creditores, wie auch Bruder und Schwestern davon bezahlen<br />
und respective abfinden, die Landtbeschwehr tragen, ferner auch alles dasjenige thun und<br />
1. 0 ARCH 22-9-2011 29 / 190