1 - ArcH - Artland Resource Collection for History
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1667 wird die neue Steuer “Monatschatz” in Kraft gesetzt. 1667 Neuerung auf dem Gebiete des Steuerwesens. Schon vor 1667 hatte es eine Grundsteuer gegeben, welche die Bauern dadurch erfasste, dass man die Berechtigung der Stätte in der gemeinen Mark zur Grundlage für die Erhebung des sogenannten Erbschatzes machte. In den Jahren nach dem 30 jährigen Kriege liess Bischof Franz Wilhelm den Erbschatz regelmässig erheben. Da sich aber die Größe der Mark im Kriege teilweise stark verändert hatte und damit auch die Berechtigung eines Bauern, kam es zu der einzigen, aber bedeutungsvollen Neuerung auf dem Gebiet des Steuerwesens, nämlich zu der Einführung der Besteuerung des landwirtschaftlichen Grund und Bodens. Als Bemessungsgrundlage diente nun nicht mehr die Markberechtigung, sondern der zum Hof gehörende Grundbesitz. Die Rentmeister bekamen die Anweisung, Kataster anzulegen. Unter Strafandrohung für Verschweigen von Hofgerechtigkeiten wurden die Bauern aufgefordert, die Größe ihrer Acker, Wiesen, Weiden, Gehölz und Gärten anzugeben. Mit dieser Neuerung fiel auch die Erhebung des Viehschatzes fort. 1667 Bauerschaft Lechterke, Erbe Ruwe 1 Hauptfeuerstätte. Eigenbehöriger Stätte landt nach Scheffelsaat so zur hewr thuet 1 Thl. ¾ Thl. ½ Thl. 24 24 24 Eigen frey Holzgewachses oder Weide Kamp nach Scheffelsaat; 6. Wiesen gewachs nach Fuder zahl; 7. Garten landt nach Scheffelsaat; 2. Rep.100. Abschn.88. Nr.79. Konskriptionsregister von 1667 St.A.O. 1668 wird in dem Nachweis der Feuerstätten berichtet, dass sich auf dem Ruwen Erbe nur eine Hauptfeuerstätte befindet. 1670 Erbe Ruwe 2 Rth. Rauchschatz. Rauchsch. Reg. 1670 Amt Fürst. St.A.O. 18.7.1670 beurkundet der Richter Heinrich Horn, dass die Schenks Erben sich darüber beschweren, dass Lübbert Schoene ihnen mit seinen Plaggen den ganzen Fahrweg vom Lechterker Esche durch den Baum an der Heide über dieselbe Heide nach Quakenbrück versperret, also dass unmöglich mit einem geladen Wagen vom Esche nach Quakenbrück zu kommen. Beklagter Schoene solche aber nicht vermeinet, als ist denunciatis partibus, et citatis dreier alter Männer als Juergen Ruwe, Herman Hillebrand und Johan Hillige auf seines Schoenen mit begehren der Augenschein gehalten. So geschehen auf der Lechterker Heide vor dem Baume. 1672 so wird berichtet, ging über das Kirchspiel Badbergen ein so schweres Hagelunwetter nieder, dass die Frucht auf den Feldern teilweise vernichtet wurde. 1. 0 ARCH 22-9-2011 134 / 190
FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander 1677 wurde, obgleich im Jahre 1667 der Veihschatz als ordentliche Steuer fortgefallen war, ein sechsmonatlicher Viehschatz ohne consens der Stiffts Stände erhoben. 1677 ist Juergen Ruwe verstorben und am 7.2.1677 in Badbergen zu Grabe getragen. T.H.S. St. Georg Bdbg. 1681 ist Juergen Ruwen Witwe Marie gestorben und am 28.1.1681 in Badbergen begraben. T.H.S. St. Georg Bdbg. 29.4.1698 Ruwe zu Lechterke, Kirchspiel Badbergen, petit zweyen Söhne freyheit alss Juergen undt Werneken Ruwess. Terminus solutionis auff Jacobi. Rep.122. III. 1A. II. 5C. Nr.3. St.A.O. 1698 Wessel Ruwe für Freiheit seiner Söhne Juergen und Werneke entrichtet 28 Thl., Amtsgebühr 6 Thl. Rep.122. III. 1B. Fach 54. Nr.4d. St.A.O. 1705 ist Margaretha, ein Mädchen, so zu Ruwens in Lechterke gestorben und am 25.3.1705 in Badbergen begraben, pauper. T.H.S. St. Georg Bdbg. 9.7.1705 sind zu Badbergen copuliert Wessel Ruwe und Catharina Gerdings. T.H.S. St. Georg Bdbg. 19.3.1706 ist Ancke Ruwe, Ehefrau des Wessel Rodberg sive Ruwe, in Badbergen begraben. T.H.S. St. georg Bdbg. 20.12.1709 ist Wessel Ruwe senior, geborene Rodbert, gewesener Provisor, in Badbergen begraben. T.H.S. St. Georg Bdbg. 1716 Wessel Ruwe, ca 40 Jahre alt, uxor Trinke 37 Jahre alt. 2 Kinder; Wessel 10 Jahre und Johan 8 Jahre alt. (2 Brüder; Wernke und Juergen). Rep.106. VI. Nr.1aa. Act. Nr.160. Specificatio et Conscriptio d. Landesherrn Eigenbehörige St.A.O. 1716 Wessel Ruwe ad 40 Jahre, ∞ 9.7.1705, uxor Trinke geborene Gerding ad 37 Jahre, 2 Kinder ; Wessel ad 10 Jahre, eigen, und Johan ad 8 Jahre, eigen. Coloni 2 Brüder ; Werneke und Juergen, haben vorlängst ihre Freiheit gekauft. Rep.106. VI/yl. Nr.1aa. St.A.O. 1. 0 ARCH 22-9-2011 135 / 190
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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />
1667 wird die neue Steuer “Monatschatz” in Kraft gesetzt.<br />
1667 Neuerung auf dem Gebiete des Steuerwesens. Schon vor 1667 hatte es eine<br />
Grundsteuer gegeben, welche die Bauern dadurch erfasste, dass man die Berechtigung der<br />
Stätte in der gemeinen Mark zur Grundlage für die Erhebung des sogenannten Erbschatzes<br />
machte. In den Jahren nach dem 30 jährigen Kriege liess Bischof Franz Wilhelm den<br />
Erbschatz regelmässig erheben. Da sich aber die Größe der Mark im Kriege teilweise stark<br />
verändert hatte und damit auch die Berechtigung eines Bauern, kam es zu der einzigen, aber<br />
bedeutungsvollen Neuerung auf dem Gebiet des Steuerwesens, nämlich zu der Einführung<br />
der Besteuerung des landwirtschaftlichen Grund und Bodens. Als Bemessungsgrundlage<br />
diente nun nicht mehr die Markberechtigung, sondern der zum Hof gehörende Grundbesitz.<br />
Die Rentmeister bekamen die Anweisung, Kataster anzulegen. Unter Strafandrohung für<br />
Verschweigen von Hofgerechtigkeiten wurden die Bauern aufge<strong>for</strong>dert, die Größe ihrer<br />
Acker, Wiesen, Weiden, Gehölz und Gärten anzugeben. Mit dieser Neuerung fiel auch die<br />
Erhebung des Viehschatzes <strong>for</strong>t.<br />
1667 Bauerschaft Lechterke, Erbe Ruwe 1 Hauptfeuerstätte. Eigenbehöriger Stätte landt<br />
nach Scheffelsaat so zur hewr thuet 1 Thl. ¾ Thl. ½ Thl.<br />
24 24 24<br />
Eigen frey Holzgewachses oder Weide Kamp nach Scheffelsaat; 6.<br />
Wiesen gewachs nach Fuder zahl; 7.<br />
Garten landt nach Scheffelsaat; 2.<br />
Rep.100. Abschn.88. Nr.79. Konskriptionsregister von 1667 St.A.O.<br />
1668 wird in dem Nachweis der Feuerstätten berichtet, dass sich auf dem Ruwen Erbe nur<br />
eine Hauptfeuerstätte befindet.<br />
1670 Erbe Ruwe 2 Rth. Rauchschatz.<br />
Rauchsch. Reg. 1670 Amt Fürst. St.A.O.<br />
18.7.1670 beurkundet der Richter Heinrich Horn, dass die Schenks Erben sich darüber<br />
beschweren, dass Lübbert Schoene ihnen mit seinen Plaggen den ganzen Fahrweg vom<br />
Lechterker Esche durch den Baum an der Heide über dieselbe Heide nach Quakenbrück<br />
versperret, also dass unmöglich mit einem geladen Wagen vom Esche nach Quakenbrück zu<br />
kommen. Beklagter Schoene solche aber nicht vermeinet, als ist denunciatis partibus, et<br />
citatis dreier alter Männer als Juergen Ruwe, Herman Hillebrand und Johan Hillige auf seines<br />
Schoenen mit begehren der Augenschein gehalten. So geschehen auf der Lechterker Heide<br />
vor dem Baume.<br />
1672 so wird berichtet, ging über das Kirchspiel Badbergen ein so schweres Hagelunwetter<br />
nieder, dass die Frucht auf den Feldern teilweise vernichtet wurde.<br />
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