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1 - ArcH - Artland Resource Collection for History

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FAVO Bronbewerking Collectie Pohlsander<br />

Der Betrag dieser Zinsen beläuft sich demnach auf 3 Taler 20 ggr. 9 Pf. Diese Summe ist bei<br />

der Klosterreceptur zu Bersenbrück am 15. April 1848 einzuzahlen.<br />

# 4.<br />

Sobald die vollständige Entrichtung des Ablösungskapitals und der Zinsen wie auch der<br />

etwaigen Rückstände stattgefunden hat, entsagt königliche Klosterkammer für immer der<br />

im Vorstehenden als abgelöst verzeichneten Gerechtsame.<br />

Bersenbrück 5.12.1847.<br />

Kramer gez. Colonus Rolfes.<br />

Nr.7911. 31.12.1870<br />

Nachdem dem Colonen Rolf in Stockum, zu Brickwedde, von uns gestattet worden, die von<br />

seiner Stätte alljährlich an die Receptur des königlichen Klosteramtes Osnabrück zu<br />

entrichtende Abgabe von 1 Malter 5 Himpten 2 10/32 Metzen Bunthafer, zu Lichtmess,<br />

Rente 1 Taler 25 ggr. ultimo April, 2 Hühnern, zu Martini, gegen Einzahlung eines von 150<br />

Taler 28 ggr. 6 Pf. Unter Compensation des bei Lieferung des Bunthafers gezahlten<br />

Kostgeldes von 5 ggr. 1 Pf. verglichenen Kapitals gänzlich abzulösen und das obengenannte<br />

Ablösungskapital bereits bar bezahlt worden ist, so wird unter königlichen Klosterkammer<br />

Unterschrift und Siegel hiermit anerkannt, dass die vorbenannte Abgabe durch<br />

Kapitalzahlung abgelöst worden und soll dieselbe weder von dem Ablösenden, noch einem<br />

künftigen Besitzer des damit beschwert gewesenen Grundstücke jemals wieder einge<strong>for</strong>dert<br />

werden. Zu Urkund dessen ist dieses Ablösungsdokument statt förmlichen Contrakts<br />

ausgefertigt worden und bleibt dem Ablösenden überlassen, diese Ausfertigung bei dem<br />

betreffenden Distriktskommissar bestätigen zu lassen.<br />

So geschehen Hannover 31.12.1870.<br />

Königlich Preussische Klosterkammer. Gez. Hanius.<br />

Ablösungsurkunde.<br />

Amt Bersenbrück 14.11.1873<br />

Vollerbe Johann zu Stockum sive Rolfs löst folgende Domanialberechtigungen ab;<br />

1. Meier- und Dienstabgabe ad 12 Taler 10 ggr. 5 Pf.<br />

2. 20 Stück Gerichtshockengarben und<br />

3. 10 Schöfe Dachstroh à 8 Pfund.<br />

Nachdem das für die Ablösung vorbesagter Dominialberechtigungen vergleichsweise<br />

bedungene Ablösungskapital von 244 Taler 12 ggr. 4 Pf., wie anerkannt wird, von Seiten des<br />

Ablösenden zur fiskalischen Kasse bezahlt worden ist, begibt sich der Fiskus von dem<br />

Einzahlungstage ab, den 1.11.1873, aller Rechte, welche ihm in Ansehung der abgelösten<br />

Abgaben zugestanden haben, und willigt hierdurch darin, dass dieselben im<br />

Hypothekenbuche, soweit sie eingetragen sind, gelöscht werden.<br />

Hannover 14.11.1873<br />

Königliche Finanz-Direktion, Abteilung für Domänen.<br />

(L.S.) Lentz, Bergmann, Lienert.<br />

1. 0 ARCH 22-9-2011 107 / 190

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