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Weihnachtliches Dorsten - Lokallust

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Region aktuell<br />

Galerie Lippe<br />

Pläne für einen Neubau des<br />

Lippetor-Centers präsentierte<br />

Bürgermeister Lambert Lütkenhorst<br />

mit Investor Herbert<br />

Krämer aus Bergisch Gladbach<br />

der Öffentlichkeit bei einer Pressekonferenz.<br />

Das Interesse potentieller<br />

Mieter soll groß sein,<br />

inklusive Unternehmen aus der<br />

Lebensmittel- und Elektronikbranche,<br />

die zwei der zentralen<br />

2.500-Quadratmeter-Flächen in<br />

den drei Verkaufsgeschossen<br />

Deutscher<br />

Meister<br />

Alexander Yoon ist neuer Deutscher<br />

Meister der Martial Arts<br />

Association International (MAA-<br />

I) im Kickboxen. Sein <strong>Dorsten</strong>er<br />

Team holte insgesamt drei Titel<br />

in Dessau. Lisa Moczala konnte<br />

in der Kategorie Kickboxen<br />

Leichtkontakt bis 65 kg überzeugen<br />

und wurde Vizemeisterin.<br />

Im Finalkampf der Herren<br />

bis 75 kg trafen Alexander Yoon<br />

und Marcel Oertel aufeinander,<br />

beide Sportler vom „Kickboxen<br />

<strong>Dorsten</strong> HWA Rang TKD e.V.“<br />

Nach drei spektakulären runden<br />

behielt Yoon jedoch die Nase<br />

vor und wurde vor seinem Vereinskollegen<br />

Oertel Deutscher<br />

Meister.<br />

19<br />

übernehmen könnten. Krämer<br />

will wie bei seiner erfolgreichen<br />

Rhein-Berg-Galerie in Bergisch<br />

Gladbach – welche die Vorlage<br />

ihres künftigen „Zwillings“ in der<br />

Lippestadt sein könnte – bestehenden<br />

Handel nicht verdrängen,<br />

sondern ergänzen. 50 bis<br />

60 Millionen Euro will Krämer in<br />

die Hand nehmen und 12.000<br />

Quadratmeter Fläche in der „Galerie<br />

Lippe“ anbieten und damit<br />

wären die Möglichkeiten auch<br />

ausgeschöpft, wie der Bürgermeister<br />

versicherte. „Mehr sieht<br />

das Einzelhandelsgutachten als<br />

Ergänzung zur Innenstadt nicht<br />

vor.“ Bis Mitte 2011 soll der Abriss<br />

des Altbaus erfolgen, der<br />

Neubau 2013 eröffnet werden.<br />

Bis Juli könnte Krämer noch von<br />

seinen Plänen zurücktreten – tut<br />

er es nicht, wären letzte Zweifel<br />

an der Realisierung endgültig<br />

weggewischt.<br />

Die Rhein-Berg-Galerie in<br />

Bergisch-Gladbach bei der<br />

Eröff nung.<br />

Für Vereine<br />

Über 100 Sponsoren haben mit<br />

kleineren oder größeren fi nanziellen<br />

Beiträgen dafür gesorgt,<br />

dass sich auch bei der fünften<br />

Aufl age des Lichterfests <strong>Dorsten</strong>er<br />

Vereine in der Innenstadt<br />

präsentieren konnten. Mit 56<br />

Vereinsständen konnte Organisator<br />

Stephan Reken erfreut<br />

eine Rekordbeteiligung verbuchen.<br />

Ein Volksfest mit Sensationen<br />

war es nicht und soll es<br />

auch nicht werden, stellt Reken<br />

klar: „Es geht um die Vereine.“<br />

Etwa die Mr-Trucker-Soforthilfe,<br />

die wieder zur großen Weihnachtstombola<br />

lockt, bei der es<br />

einen Neuwagen als Hauptpreis<br />

gibt – der Erlös geht an fünf<br />

Kindertagesstätten vor Ort und<br />

den Hof Feuler in Marl. Noch<br />

voller wurde es vor der St.-Agatha-Kirche,<br />

als der Martinszug<br />

auf dem Marktplatz ankam.<br />

Anzeige<br />

Der Rechtstipp<br />

Thema: Schnee- und Eisbeseitigungspfl icht des Mieters<br />

Schnee und Eis bedeuten u.a. auf Gehwegen ein erhebliches<br />

Risiko für Nutzer und ein Haftung des Verantwortlichen<br />

im Fall einer Schädigung aufgrund fehlender<br />

Räumung und ggfl s. Streuung.<br />

Grundsätzlich ist es zunächst einmal Sache der Städte<br />

und Gemeinden, Schnee und Eis zu beseitigen. Diese<br />

Verpfl ichtung wird aber in der Regel auf die Grundstückseigentümer<br />

(Anlieger) durch Satzung abgewälzt.<br />

Für die Stadt <strong>Dorsten</strong> ist dies die Satzung über<br />

die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren.<br />

Umfang und Zeitraum der Reini-<br />

Christian Funke<br />

gung ergeben sich aus ihr explizit.<br />

Da es Sache der Eigentümer ist, wie sie diese Verpfl ichtung erfüllen, erfolgt<br />

dieses bei vermietetem Eigentum regelmäßig durch Übertragung auf die Mieter.<br />

Voraussetzung für eine Pfl icht des Mieters zur Durchführung der Schneeund<br />

Eisbeseitigung ist eine wirksame vertragliche Vereinbarung zwischen ihm<br />

und seinem Vermieter. Eine solche Vereinbarung kann individuell oder auch<br />

im Mietvertrag erfolgen. Es reicht auch aus, wenn sich die Verpfl ichtung des<br />

Mieters aus der Hausordnung ergibt, solange die Hausordnung ihrerseits wirksamer<br />

Bestandteil des unterschriebenen Mietvertrages ist. Eine nachträgliche<br />

Änderung der Hausordnung kann zu einer solchen Verpfl ichtung nicht führen.<br />

Ist der Mieter vertraglich verpfl ichtet worden, die Schnee- und Eisbeseitigung<br />

durchzuführen, so gilt dieses von morgens 07.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr.<br />

Eisregen lässt die Streupfl icht für die Dauer des Regens zunächst entfallen,<br />

jedoch ist spätestens 1 Stunde nach Ende des Eisregens, die Streupfl icht wieder<br />

aufzunehmen. Wenn eher klar ist, dass der Eisregen beendet ist, ist die Streupfl<br />

icht entsprechend früh wieder aufzunehmen. Schlussendlich geht es darum,<br />

dass während der Dauer des Eisregens die Schnee- und Eisbeseitigung zwecklos<br />

und folglich unzumutbar ist. Bei durchgehendem Schneefall sind die notwendigen<br />

Arbeiten auch mehrfach vorzunehmen.<br />

Wer aus privaten, berufl ichen oder sonstigen Gründen daran gehindert ist muss<br />

dafür Sorge tragen, dass die Reinigungs- und Streupfl icht durch einen Vertreter<br />

durchgeführt wird. Sollte eine Vernachlässigung der Streupfl icht zu Sach- oder<br />

Personenschäden führen, so können auf den Mieter erhebliche Schadensersatzforderungen<br />

zukommen. Sie kann auch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger<br />

Körperverletzung nach sich ziehen. Es gilt: Schnee und Eis lieber einmal zu<br />

viel als zu wenig beseitigen.<br />

Die mit der Erfüllung der Streupfl icht verbundenen Ausgaben muss der Mieter<br />

nur dann selbst tragen, wenn es eine entsprechende Vereinbarung mit dem<br />

Vermieter gibt.<br />

Felix Hagemann<br />

Fachanwalt für<br />

Familienrecht<br />

• Gesellschaftsrecht<br />

• Arbeitsrecht<br />

• Steuerrecht<br />

Armin Mühlbauer<br />

Rechtsanwalt<br />

• Insolvenzrecht<br />

• Handelsrecht<br />

• Erbrecht<br />

Hans-Joachim Sankul<br />

Steuerberater<br />

Christian Funke<br />

Fachanwalt für MietundWohnungseigentumsrecht<br />

• Verkehrssrecht<br />

• Bußgeldsachen<br />

• Strafrecht<br />

Birgitta Franke<br />

Rechtsanwältin<br />

• Sozialrecht<br />

• Verwaltungsrecht<br />

• Arzthaftungsrecht<br />

46284 <strong>Dorsten</strong>-Holsterhausen · Borkener Str. 114<br />

� (0 23 62) 6 20 11 + 6 20 12<br />

Fax 69 95 43<br />

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