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Bescheid

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Aus der unbewaffneten, letztlich leichtverletzten Frau wurde allerdings in Interviews eineinhalb<br />

Jahre später eine Terroristin, die zehn Meter neben Norbert Hofer erschossen wurde, als sie mit<br />

Handgranaten und Maschinenpistolen auf betende Menschen losgehen wollte.<br />

Ein ORF-Skandal ist das nicht.“<br />

Dr. Armin Wolf – so der Beschwerdeführer weiter – verschweige dabei, dass der<br />

Beschwerdegegner nicht einzelne Details des vom Beschwerdeführer geschilderten<br />

Sachverhaltes in Zweifel gezogen habe, sondern vielmehr den Sachverhalt an sich. Ebenso<br />

verschweige Dr. Armin Wolf die weiteren Umstände, insbesondere dass aufmerksame<br />

Zuseher noch während der Sendung darauf hingewiesen hätten, dass die Recherchen des<br />

Beschwerdegegners falsch waren und dass die Moderatorin mit bestimmten Stilmitteln<br />

(Sprechen im Sing-Sang-Ton, übertriebenem Augenrollen, Wort- und Satzwiederholungen<br />

wie gegenüber einem trotzigen Kind [„Wir haben nichts behauptet, Herr Hofer. Wir haben<br />

nichts behauptet, Herr Hofer.“; „Herr Hofer. Herr Hofer.“], hämischen Aussagen [„Was tun wir<br />

dann?“] usw.) versucht habe, den Beschwerdeführer lächerlich zu machen.<br />

Es sei auch nicht gesagt worden, dass der Beschwerdegegner in Bezug auf die<br />

Vergangenheit der beiden Kandidaten nur gegen den Beschwerdeführer recherchiert hatte,<br />

nicht aber auch gegen Dr. Alexander Van der Bellen. Wörtlich habe Dr. Armin Wolf auf<br />

seinem Facebook-Profil in einem anderen Beitrag ausgeführt, welches der Beschwerde als<br />

Beilage ./L beigefügt wurde:<br />

„Wie im letzten Posting sehr ausführlich dargelegt, beruht die Frage an Herrn Hofer im TV-Duell<br />

auf meinen Recherchen zu seiner Israel-Reise, nur bekamen wir das Polizei-Statement aus<br />

Israel nicht mehr rechtzeitig für das Interview in der ZIB 2 am Mittwoch.<br />

Deshalb hat Ingrid Thurnher das Statement im TV-Duell präsentiert und Herrn Hofer dazu<br />

befragt.“<br />

Es sei auch nur der Beschwerdeführer, nicht aber auch Dr. Alexander Van der Bellen, völlig<br />

überraschend mit einem Vorhalt konfrontiert worden, der in einer Live-Sendung gar nicht<br />

adäquat widerlegbar sei, aber leicht zu widerlegen gewesen wäre, hätte man den<br />

Beschwerdeführer rechtzeitig vor der Sendung darauf hingewiesen, dass man vorhabe,<br />

seine Schilderung des Vorfalls in Zweifel zu ziehen.<br />

Richtig sei zwar, dass in den oben erwähnten israelischen Presseberichten der vom<br />

Beschwerdeführer erlebte Vorfall etwas anders dargestellt werde, nämlich dahingehend,<br />

dass die besagte Frau nicht erschossen, sondern „nur“ angeschossen worden sei, und dass<br />

sie auch nicht bewaffnet gewesen sei. Dazu sei aus Sicht des Beschwerdeführers Folgendes<br />

zu sagen:<br />

<br />

<br />

Er habe Schüsse wahrgenommen und den Umstand, dass die Frau danach regungslos<br />

am Boden lag. Nach seiner Wahrnehmung sei sie erschossen worden; es sei aber<br />

natürlich nicht auszuschließen, dass sie lediglich angeschossen wurde und ohnmächtig<br />

war.<br />

Die Frau sei in überdimensionale Decken gehüllt gewesen. Unmittelbar nach den<br />

Schüssen sei dem Beschwerdeführer und seinen Begleitern von der Polizei mitgeteilt<br />

worden, dass es sich bei der erschossenen (oder vielleicht auch nur angeschossenen)<br />

Frau um eine Terroristin handle, die mit Handgranaten und Maschinenpistolen versucht<br />

habe, einen Terroranschlag zu verüben.<br />

Als Beweis für diese Ausführungen bot der Beschwerdeführer seine und die Einvernahme<br />

von David Lasar an, der nach Israel mitgereist und ebenfalls Zeuge des Vorfalls gewesen<br />

sei.<br />

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