Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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Aus der unbewaffneten, letztlich leichtverletzten Frau wurde allerdings in Interviews eineinhalb<br />
Jahre später eine Terroristin, die zehn Meter neben Norbert Hofer erschossen wurde, als sie mit<br />
Handgranaten und Maschinenpistolen auf betende Menschen losgehen wollte.<br />
Ein ORF-Skandal ist das nicht.“<br />
Dr. Armin Wolf – so der Beschwerdeführer weiter – verschweige dabei, dass der<br />
Beschwerdegegner nicht einzelne Details des vom Beschwerdeführer geschilderten<br />
Sachverhaltes in Zweifel gezogen habe, sondern vielmehr den Sachverhalt an sich. Ebenso<br />
verschweige Dr. Armin Wolf die weiteren Umstände, insbesondere dass aufmerksame<br />
Zuseher noch während der Sendung darauf hingewiesen hätten, dass die Recherchen des<br />
Beschwerdegegners falsch waren und dass die Moderatorin mit bestimmten Stilmitteln<br />
(Sprechen im Sing-Sang-Ton, übertriebenem Augenrollen, Wort- und Satzwiederholungen<br />
wie gegenüber einem trotzigen Kind [„Wir haben nichts behauptet, Herr Hofer. Wir haben<br />
nichts behauptet, Herr Hofer.“; „Herr Hofer. Herr Hofer.“], hämischen Aussagen [„Was tun wir<br />
dann?“] usw.) versucht habe, den Beschwerdeführer lächerlich zu machen.<br />
Es sei auch nicht gesagt worden, dass der Beschwerdegegner in Bezug auf die<br />
Vergangenheit der beiden Kandidaten nur gegen den Beschwerdeführer recherchiert hatte,<br />
nicht aber auch gegen Dr. Alexander Van der Bellen. Wörtlich habe Dr. Armin Wolf auf<br />
seinem Facebook-Profil in einem anderen Beitrag ausgeführt, welches der Beschwerde als<br />
Beilage ./L beigefügt wurde:<br />
„Wie im letzten Posting sehr ausführlich dargelegt, beruht die Frage an Herrn Hofer im TV-Duell<br />
auf meinen Recherchen zu seiner Israel-Reise, nur bekamen wir das Polizei-Statement aus<br />
Israel nicht mehr rechtzeitig für das Interview in der ZIB 2 am Mittwoch.<br />
Deshalb hat Ingrid Thurnher das Statement im TV-Duell präsentiert und Herrn Hofer dazu<br />
befragt.“<br />
Es sei auch nur der Beschwerdeführer, nicht aber auch Dr. Alexander Van der Bellen, völlig<br />
überraschend mit einem Vorhalt konfrontiert worden, der in einer Live-Sendung gar nicht<br />
adäquat widerlegbar sei, aber leicht zu widerlegen gewesen wäre, hätte man den<br />
Beschwerdeführer rechtzeitig vor der Sendung darauf hingewiesen, dass man vorhabe,<br />
seine Schilderung des Vorfalls in Zweifel zu ziehen.<br />
Richtig sei zwar, dass in den oben erwähnten israelischen Presseberichten der vom<br />
Beschwerdeführer erlebte Vorfall etwas anders dargestellt werde, nämlich dahingehend,<br />
dass die besagte Frau nicht erschossen, sondern „nur“ angeschossen worden sei, und dass<br />
sie auch nicht bewaffnet gewesen sei. Dazu sei aus Sicht des Beschwerdeführers Folgendes<br />
zu sagen:<br />
<br />
<br />
Er habe Schüsse wahrgenommen und den Umstand, dass die Frau danach regungslos<br />
am Boden lag. Nach seiner Wahrnehmung sei sie erschossen worden; es sei aber<br />
natürlich nicht auszuschließen, dass sie lediglich angeschossen wurde und ohnmächtig<br />
war.<br />
Die Frau sei in überdimensionale Decken gehüllt gewesen. Unmittelbar nach den<br />
Schüssen sei dem Beschwerdeführer und seinen Begleitern von der Polizei mitgeteilt<br />
worden, dass es sich bei der erschossenen (oder vielleicht auch nur angeschossenen)<br />
Frau um eine Terroristin handle, die mit Handgranaten und Maschinenpistolen versucht<br />
habe, einen Terroranschlag zu verüben.<br />
Als Beweis für diese Ausführungen bot der Beschwerdeführer seine und die Einvernahme<br />
von David Lasar an, der nach Israel mitgereist und ebenfalls Zeuge des Vorfalls gewesen<br />
sei.<br />
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