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Bescheid

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Aussage des Beschwerdeführers „Ja, ja, Sie haben den ganzen Tag recherchiert beim ORF,<br />

um irgendetwas jemandem anhängen zu können,…“ nicht übertrieben mit den Augen gerollt<br />

hat, sondern ihr Gesicht etwas ungläubig bzw. die Vorhaltungen des Beschwerdeführers<br />

offensichtlich nicht teilend verzogen hat.<br />

Ebensowenig konnte auf Basis der Aufzeichnungen festgestellt werden, dass die<br />

Moderatorin in dem Zeitpunkt, als der Beschwerdeführer den Vorfall am Tempelberg als<br />

Reaktion auf die Einspielung des Interviews von Dr. Ben Segenreich mit dem Polizeisprecher<br />

Micky Rosenfeld schildert und in weiterer Folge auch darüber spricht, dass man sich als<br />

Politiker viel gefallen lassen müsse und er im Wahlkampf Vieles erlebt habe, das Gesicht<br />

verzogen hätte. Der Beschwerdeführer unterbricht seine Ausführungen ca. in Minute 60‘00“<br />

für einen Moment, um die Moderatorin zu fragen: „…ich weiß nicht warum Sie das Gesicht<br />

so verziehen?“. Die Kamera ist in dieser Sequenz jedoch nicht auf die Moderatorin gerichtet,<br />

sodass deren Gesichtsausdruck nicht gesehen und daher auch dessen Wirkung auf die<br />

Zuseher nicht beurteilt werden kann. Die Moderatorin Ingrid Thurnher ist lediglich zu hören:<br />

„Nein, weil Sie das hier sicher nicht erleben.“ Erst in diesen Sekunden rückt die Kamera auch<br />

die Moderatorin wieder ins Bild.<br />

Auch konnte auf Basis der Sendungsaufzeichnungen nicht festgestellt werden, dass sich die<br />

Moderatorin eines – vom Beschwerdeführer als „Sing-Sang“ bezeichneten – besonders<br />

auffälligen Tonfalls bedient hätte: Ca. in Minute 60‘25“ nachdem der Beschwerdeführer sagt<br />

„…und dann… wird behauptet, das wäre nicht passiert“ antwortet die Moderatorin „Wir<br />

haben nichts behauptet, Herr Hofer“, wobei hier – entgegen dem Beschwerdevorbringen –<br />

keine Veränderung der Stimmlage nach oben und unten wahrzunehmen ist. Als der<br />

Beschwerdeführer mit den Worten „Ich war ja nicht alleine dort, ich war unter… mit Zeugen<br />

dort“ fortsetzt und die Moderatorin neuerlich erklärt „Es… Hier wird nichts behauptet, Herr<br />

Hofer“, ist eine Veränderung ihrer Stimmlage wahrzunehmen. Die Moderatorin wirkt dadurch<br />

etwas forscher, wobei allerdings zeitgleich der Beschwerdeführer deutlich im empörten<br />

Tonfall seiner augenscheinlichen Verärgerung Ausdruck verleiht und seine Ausführungen<br />

fortsetzt. Dass die Moderatorin versucht hätte, den Beschwerdeführer mit spezifischen<br />

Stilmitteln lächerlich zu machen, konnte nach Einsichtnahme in die<br />

Sendungsaufzeichnungen nicht festgestellt werden.<br />

Zur rechtlichen Beurteilung des festgestellten Moderationsstils bzw. einzelner Elemente vgl.<br />

auch die rechtliche Würdigung unten unter Punkt 4.<br />

Die Feststellung, dass dem Chefredakteur D gegen Ende der Sendung „Das Duell“ bzw.<br />

etwa um 21:45 Uhr von einem Twitter-Eintrag berichtet wurde, der von Erich Nuler von der<br />

Tageszeitung „Heute“ geschrieben worden war und einen Link zu einem Artikel der<br />

„Jerusalem Post“ über einen Zwischenfall mit Schusswaffen in der Jerusalemer Altstadt<br />

enthielt, beruht auf den glaubwürdigen Ausführungen des als Zeuge befragten D in der<br />

mündlichen Verhandlung am 15.11.2016. Diese Aussagen stimmen auch mit den<br />

Ausführungen von C und Ingrid Thurnher überein, wonach im Anschluss an die Sendung<br />

über dieses Twitter-Posting diskutiert wurde.<br />

Die Feststellung, dass in weiterer Folge an C das Ersuchen herangetragen wurde, diesen<br />

Informationen nachzugehen und darüber zum Zweck der Aufklärung der Zuseher und<br />

Vervollständigung der Berichterstattung ergänzend in der nachfolgenden ZIB 2 zu berichten,<br />

beruht auf der glaubwürdigen Aussage des Zeugen D. Dass im Anschluss in der ZIB 2 und<br />

weiteren Sendungen über den Zwischenfall berichtet wurde, beruht auf der Einsichtnahme in<br />

die Aufzeichnungen bzw. den Mitschnitt der Sendung ZIB 2 vom 19.05.2016 und den<br />

weiteren Nachrichtensendungen ZIB 24 vom 19./20.05.2016 und ZIB 13 und ZIB 1 des<br />

20.05.2016.<br />

Die Feststellungen zu den Reichweiten der Sendungen „Das Duell“ und der nachfolgenden<br />

ZIB 2, die sich jeweils im Bereich von über einer Million Zuseher bewegt haben, beruhen auf<br />

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