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Zeugenaussage von D, die auch mit allen anderen Zeugenaussagen, insbesondere jener<br />

von F, übereinstimmt.<br />

Die Feststellungen zu den Fragen, die von Dr. Ben Segenreich an Micky Rosenfeld gestellt<br />

wurden, beruhen auf einer Einsichtnahme in die vom Beschwerdegegner übermittelten,<br />

ungeschnittenen Rohfassungen des Interviews. Hierauf beruht auch die Feststellung, dass<br />

der Informationsgehalt der Rohfassungen, konkret zwei kurze Clips, mit jenem „Einspieler“<br />

identisch ist, der in der beschwerdegegenständlichen Sendung „Das Duell“ dem<br />

Beschwerdeführer und dem Publikum präsentiert wurde.<br />

Die Feststellung, dass die Entscheidung, das beschwerdegegenständliche Thema im<br />

Rahmen der Diskussionssendung „Das Duell“ zu behandeln, auch vor dem Hintergrund<br />

getroffen worden ist, dass dieses Sendungsformat eine Befragung bzw. Konfrontation des<br />

Beschwerdeführers ermöglicht, beruht auf der glaubwürdigen Aussage des als Zeugen<br />

befragten Chefredakteurs D.<br />

Die Feststellung, wonach dem Beschwerdeführer vor Beginn der Live-Sendung nicht<br />

mitgeteilt worden ist, dass sich eine Fragestellung auf den Vorfall am 30.07.2014 und seine<br />

Israel-Reise beziehen werde, und eine solche Vorabinformation von Interviewgästen durch<br />

den Beschwerdegegner auch nicht üblich ist, beruht vor allem auf den glaubwürdigen und<br />

übereinstimmenden Zeugenaussagen von Ingrid Thurnher und D.<br />

Die Feststellung, dass die mit der Recherche zum beschwerdegegenständlichen Vorfall<br />

befassten Redakteure (im In- und Ausland) und die Moderatorin der Sendung vor Beginn der<br />

Sendung „Das Duell“ keine Kenntnis davon hatten, dass sich am 30.07.2014 in der Nähe der<br />

Klagemauer ein (anders gelagerter) Zwischenfall mit Schusswaffen ereignet hat, beruht auf<br />

den glaubwürdigen und auch übereinstimmenden Zeugenaussagen von Ingrid Thurnher, C,<br />

D und F.<br />

Die Feststellungen zum Ablauf der beschwerdegegenständlichen Sendung und der Art der<br />

Fragestellung durch die Moderatorin, beruhen auf der Einsichtnahme in die Aufzeichnungen<br />

der Sendung vom 19.05.2016. Auch die Feststellungen zur Mimik der Moderatorin, etwa<br />

dass diese ihr Gesicht ungläubig oder verneinend verzogen hat, als der Beschwerdeführer<br />

vermeinte, der Beschwerdegegner habe den ganzen Tag recherchiert, um jemand etwas<br />

anhängen zu können, oder ihre Augen einmal deutlich nach oben rollte, als der<br />

Beschwerdeführer seinem Ärger über C und dessen Twitter-Meldungen Ausdruck verlieh,<br />

beruhen ebenso auf einer Einsichtnahme in die Sendungsaufzeichnungen.<br />

Auch die zusammengefassten Feststellungen, wonach die Moderatorin sowohl den<br />

Beschwerdeführer als auch Dr. Alexander Van der Bellen in ungefähr demselben Ausmaß<br />

mit pointiert-kritischen, teilweise provokativen Fragen konfrontiert sowie beiden<br />

gleichermaßen je zwei Aussagen aus der Vergangenheit vorgehalten hat, stützen sich auf<br />

die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und die in wesentlichen Teilen wörtlich<br />

wiedergegebenen Passagen der Diskussion. Selbiges gilt für die Feststellung, dass der<br />

Beschwerdeführer – verglichen mit Dr. Alexander Van der Bellen – sich stärker in einer<br />

„Konfliktsituation“ mit der Moderatorin befunden hat.<br />

Nicht festgestellt werden konnte auf Basis der Sendungsaufzeichnungen – entgegen dem<br />

Beschwerdevorbringen –, dass die Moderatorin auf die Aussage des Beschwerdeführers<br />

„Also wenn jetzt wirklich versucht wird, mir vorzuwerfen, ich hätte die Unwahrheit gesagt...“<br />

ca. in Minute 58‘27“ in hämischem Tonfall „Was tun wir dann?“ gesagt haben soll.<br />

Tatsächlich hat diese – relativ leise und in ruhigem Tonfall – mit der Aussage „Das tun wir<br />

gar nicht“ geantwortet. In diesem Moment ist die Moderatorin nicht im Bild, sodass eine<br />

allfällige Häme in ihrer Aussage nur anhand ihres Tonfalls ausgemacht hätte werden<br />

können. Ein hämischer Tonfall ist allerdings nicht zu hören. Die Auswertung der vorgelegten<br />

Sendungsaufzeichnung zeigt ferner, dass die Moderatorin ca. in Minute 59‘28“ auf die<br />

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