Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Zeugenaussage von D, die auch mit allen anderen Zeugenaussagen, insbesondere jener<br />
von F, übereinstimmt.<br />
Die Feststellungen zu den Fragen, die von Dr. Ben Segenreich an Micky Rosenfeld gestellt<br />
wurden, beruhen auf einer Einsichtnahme in die vom Beschwerdegegner übermittelten,<br />
ungeschnittenen Rohfassungen des Interviews. Hierauf beruht auch die Feststellung, dass<br />
der Informationsgehalt der Rohfassungen, konkret zwei kurze Clips, mit jenem „Einspieler“<br />
identisch ist, der in der beschwerdegegenständlichen Sendung „Das Duell“ dem<br />
Beschwerdeführer und dem Publikum präsentiert wurde.<br />
Die Feststellung, dass die Entscheidung, das beschwerdegegenständliche Thema im<br />
Rahmen der Diskussionssendung „Das Duell“ zu behandeln, auch vor dem Hintergrund<br />
getroffen worden ist, dass dieses Sendungsformat eine Befragung bzw. Konfrontation des<br />
Beschwerdeführers ermöglicht, beruht auf der glaubwürdigen Aussage des als Zeugen<br />
befragten Chefredakteurs D.<br />
Die Feststellung, wonach dem Beschwerdeführer vor Beginn der Live-Sendung nicht<br />
mitgeteilt worden ist, dass sich eine Fragestellung auf den Vorfall am 30.07.2014 und seine<br />
Israel-Reise beziehen werde, und eine solche Vorabinformation von Interviewgästen durch<br />
den Beschwerdegegner auch nicht üblich ist, beruht vor allem auf den glaubwürdigen und<br />
übereinstimmenden Zeugenaussagen von Ingrid Thurnher und D.<br />
Die Feststellung, dass die mit der Recherche zum beschwerdegegenständlichen Vorfall<br />
befassten Redakteure (im In- und Ausland) und die Moderatorin der Sendung vor Beginn der<br />
Sendung „Das Duell“ keine Kenntnis davon hatten, dass sich am 30.07.2014 in der Nähe der<br />
Klagemauer ein (anders gelagerter) Zwischenfall mit Schusswaffen ereignet hat, beruht auf<br />
den glaubwürdigen und auch übereinstimmenden Zeugenaussagen von Ingrid Thurnher, C,<br />
D und F.<br />
Die Feststellungen zum Ablauf der beschwerdegegenständlichen Sendung und der Art der<br />
Fragestellung durch die Moderatorin, beruhen auf der Einsichtnahme in die Aufzeichnungen<br />
der Sendung vom 19.05.2016. Auch die Feststellungen zur Mimik der Moderatorin, etwa<br />
dass diese ihr Gesicht ungläubig oder verneinend verzogen hat, als der Beschwerdeführer<br />
vermeinte, der Beschwerdegegner habe den ganzen Tag recherchiert, um jemand etwas<br />
anhängen zu können, oder ihre Augen einmal deutlich nach oben rollte, als der<br />
Beschwerdeführer seinem Ärger über C und dessen Twitter-Meldungen Ausdruck verlieh,<br />
beruhen ebenso auf einer Einsichtnahme in die Sendungsaufzeichnungen.<br />
Auch die zusammengefassten Feststellungen, wonach die Moderatorin sowohl den<br />
Beschwerdeführer als auch Dr. Alexander Van der Bellen in ungefähr demselben Ausmaß<br />
mit pointiert-kritischen, teilweise provokativen Fragen konfrontiert sowie beiden<br />
gleichermaßen je zwei Aussagen aus der Vergangenheit vorgehalten hat, stützen sich auf<br />
die Einsichtnahme in die Aufzeichnungen und die in wesentlichen Teilen wörtlich<br />
wiedergegebenen Passagen der Diskussion. Selbiges gilt für die Feststellung, dass der<br />
Beschwerdeführer – verglichen mit Dr. Alexander Van der Bellen – sich stärker in einer<br />
„Konfliktsituation“ mit der Moderatorin befunden hat.<br />
Nicht festgestellt werden konnte auf Basis der Sendungsaufzeichnungen – entgegen dem<br />
Beschwerdevorbringen –, dass die Moderatorin auf die Aussage des Beschwerdeführers<br />
„Also wenn jetzt wirklich versucht wird, mir vorzuwerfen, ich hätte die Unwahrheit gesagt...“<br />
ca. in Minute 58‘27“ in hämischem Tonfall „Was tun wir dann?“ gesagt haben soll.<br />
Tatsächlich hat diese – relativ leise und in ruhigem Tonfall – mit der Aussage „Das tun wir<br />
gar nicht“ geantwortet. In diesem Moment ist die Moderatorin nicht im Bild, sodass eine<br />
allfällige Häme in ihrer Aussage nur anhand ihres Tonfalls ausgemacht hätte werden<br />
können. Ein hämischer Tonfall ist allerdings nicht zu hören. Die Auswertung der vorgelegten<br />
Sendungsaufzeichnung zeigt ferner, dass die Moderatorin ca. in Minute 59‘28“ auf die<br />
44