16.03.2017 Aufrufe

Bescheid

35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert

35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

während seiner Israel-Reise im Juli 2014 beruhen vor allem auf der Einsichtnahme in die<br />

vom Beschwerdegegner vorgelegten Sendungsmittschnitte bzw. Aufzeichnungen dieser<br />

Sendungen sowie weiters auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von C im Rahmen der<br />

mündlichen Verhandlung vom 15.11.2016, der das Interview mit dem Beschwerdeführer in<br />

der ZIB 2 am 18.05.2016 geführt hat.<br />

Die Feststellungen zum üblichen Ablauf der Vorbereitungen einer Diskussions-Sendung und<br />

der konkreten Sendung „Das Duell“, beruhen vor allem auf den glaubwürdigen Aussagen der<br />

als Zeugin in der mündlichen Verhandlung am 15.11.2016 befragten Moderatorin Ingrid<br />

Thurnher. Auf der glaubwürdigen und nachvollziehbaren Zeugenaussage von Ingrid<br />

Thurnher beruht auch die Feststellung, wonach die Entscheidung über die Aufnahme des<br />

beschwerdegegenständlichen Themas in die Diskussionssendung „Das Duell“<br />

einvernehmlich auf Basis der Recherchen von C getroffen wurde. Diese Aussage stimmt im<br />

Übrigen mit jener des ebenfalls als Zeuge befragten Chefredakteurs, D, überein.<br />

Die Feststellungen zu den konkreten Recherchen und Vorbereitungshandlungen für die<br />

beschwerdegegenständliche Fragestellung zum Themenkomplex des Vorfalls am<br />

30.07.2014 in der Jerusalemer Altstadt bzw. den Rechercheergebnissen beruhen<br />

insbesondere auf den glaubwürdigen Ausführungen des als Zeuge in der mündlichen<br />

Verhandlung vom 15.11.2016 befragten stellvertretenden Chefredakteurs des Aktuellen<br />

Dienstes, C. Nachvollziehbar und überzeugend waren dabei vor allem seine Schilderungen<br />

der umfangreichen Nachforschungen in der Medienberichterstattung, bei der Knesset und<br />

der Österreichischen Botschaft zur Vorbereitung des Interviews in der ZIB 2 vom 18.05.2016<br />

sowie den hieraus resultierenden weiteren Nachforschungen in der Austria Presse Agentur<br />

(APA) und im APA-Zeitungsarchiv, sowie beim ORF-Auslandskorrespondenten in Israel, Dr.<br />

Ben Segenreich, auf Basis derer die Schilderungen des Beschwerdeführers nicht verifiziert<br />

werden konnten.<br />

Glaubwürdig waren überdies die Ausführungen C, dass auch seine mit diversen englischen<br />

Suchbegriffen durchgeführte Google-Abfrage keine Resultate brachte, dass aber womöglich<br />

die Eingabe des Wortes „shot“ anstelle von „killed“ ein anderes Ergebnis hervorbringen hätte<br />

können. Auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von C beruht auch die weitere Feststellung,<br />

dass Grundlage seiner Recherchen die mehrfachen Schilderungen des Beschwerdeführers<br />

über den gegenständlichen Vorfall mit den dabei genannten Tatbestandselementen war,<br />

nämlich eines Terroranschlags am Tempelberg, durchgeführt von einer mit<br />

Maschinenpistolen und Handgranaten bewaffneten Frau, die letztlich von Sicherheitskräften<br />

erschossen worden sei, weshalb unter anderem auch das Wort „killed“ abgefragt wurde, da<br />

er von der Tötung der Frau ausging.<br />

Die Feststellung, wonach sich Ergebnisse von Google-Suchanfragen im Laufe der Zeit<br />

aufgrund des von Google verwendeten Suchalgorithmus (der neben Verlinkungen etwa auch<br />

Suchanfragen und Seitenaufrufe durch Nutzer berücksichtigt) ändern, beruht ebenso auf der<br />

glaubwürdigen Zeugenaussage von C; sie sind im Übrigen amtsbekannt. Die Tatsache, dass<br />

eine Abfrage zum heutigen Tag möglicherweise andere Ergebnisse liefert, vermag insoweit<br />

nichts an der Nachvollziehbarkeit der unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen Cs zu<br />

ändern.<br />

Die Feststellung, dass die Entscheidung über eine Aufnahme des<br />

beschwerdegegenständlichen Themenkomplexes in die Diskussionssendung „Das Duell“<br />

nach eingehenden Überlegungen in der Chefredaktion von D, C und E sowie dem Chef des<br />

Auslandsressorts F, nach einer vom Chefredakteur des Aktuellen Dienstes durchgeführten<br />

zusätzlichen Abfrage der Medienagenturen und nach gemeinsamer Einsichtnahme in das<br />

vom Auslandskorrespondenten übermittelte Bildmaterial, in welchem die bisherigen<br />

Rechercheergebnisse von offizieller Seite bzw. vom israelischen Polizeisprecher Micky<br />

Rosenfeld bestätigt wurden, nach 18:00 Uhr getroffen wurde, beruht auf der glaubwürdigen<br />

43

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!