Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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während seiner Israel-Reise im Juli 2014 beruhen vor allem auf der Einsichtnahme in die<br />
vom Beschwerdegegner vorgelegten Sendungsmittschnitte bzw. Aufzeichnungen dieser<br />
Sendungen sowie weiters auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von C im Rahmen der<br />
mündlichen Verhandlung vom 15.11.2016, der das Interview mit dem Beschwerdeführer in<br />
der ZIB 2 am 18.05.2016 geführt hat.<br />
Die Feststellungen zum üblichen Ablauf der Vorbereitungen einer Diskussions-Sendung und<br />
der konkreten Sendung „Das Duell“, beruhen vor allem auf den glaubwürdigen Aussagen der<br />
als Zeugin in der mündlichen Verhandlung am 15.11.2016 befragten Moderatorin Ingrid<br />
Thurnher. Auf der glaubwürdigen und nachvollziehbaren Zeugenaussage von Ingrid<br />
Thurnher beruht auch die Feststellung, wonach die Entscheidung über die Aufnahme des<br />
beschwerdegegenständlichen Themas in die Diskussionssendung „Das Duell“<br />
einvernehmlich auf Basis der Recherchen von C getroffen wurde. Diese Aussage stimmt im<br />
Übrigen mit jener des ebenfalls als Zeuge befragten Chefredakteurs, D, überein.<br />
Die Feststellungen zu den konkreten Recherchen und Vorbereitungshandlungen für die<br />
beschwerdegegenständliche Fragestellung zum Themenkomplex des Vorfalls am<br />
30.07.2014 in der Jerusalemer Altstadt bzw. den Rechercheergebnissen beruhen<br />
insbesondere auf den glaubwürdigen Ausführungen des als Zeuge in der mündlichen<br />
Verhandlung vom 15.11.2016 befragten stellvertretenden Chefredakteurs des Aktuellen<br />
Dienstes, C. Nachvollziehbar und überzeugend waren dabei vor allem seine Schilderungen<br />
der umfangreichen Nachforschungen in der Medienberichterstattung, bei der Knesset und<br />
der Österreichischen Botschaft zur Vorbereitung des Interviews in der ZIB 2 vom 18.05.2016<br />
sowie den hieraus resultierenden weiteren Nachforschungen in der Austria Presse Agentur<br />
(APA) und im APA-Zeitungsarchiv, sowie beim ORF-Auslandskorrespondenten in Israel, Dr.<br />
Ben Segenreich, auf Basis derer die Schilderungen des Beschwerdeführers nicht verifiziert<br />
werden konnten.<br />
Glaubwürdig waren überdies die Ausführungen C, dass auch seine mit diversen englischen<br />
Suchbegriffen durchgeführte Google-Abfrage keine Resultate brachte, dass aber womöglich<br />
die Eingabe des Wortes „shot“ anstelle von „killed“ ein anderes Ergebnis hervorbringen hätte<br />
können. Auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von C beruht auch die weitere Feststellung,<br />
dass Grundlage seiner Recherchen die mehrfachen Schilderungen des Beschwerdeführers<br />
über den gegenständlichen Vorfall mit den dabei genannten Tatbestandselementen war,<br />
nämlich eines Terroranschlags am Tempelberg, durchgeführt von einer mit<br />
Maschinenpistolen und Handgranaten bewaffneten Frau, die letztlich von Sicherheitskräften<br />
erschossen worden sei, weshalb unter anderem auch das Wort „killed“ abgefragt wurde, da<br />
er von der Tötung der Frau ausging.<br />
Die Feststellung, wonach sich Ergebnisse von Google-Suchanfragen im Laufe der Zeit<br />
aufgrund des von Google verwendeten Suchalgorithmus (der neben Verlinkungen etwa auch<br />
Suchanfragen und Seitenaufrufe durch Nutzer berücksichtigt) ändern, beruht ebenso auf der<br />
glaubwürdigen Zeugenaussage von C; sie sind im Übrigen amtsbekannt. Die Tatsache, dass<br />
eine Abfrage zum heutigen Tag möglicherweise andere Ergebnisse liefert, vermag insoweit<br />
nichts an der Nachvollziehbarkeit der unter Wahrheitspflicht getätigten Aussagen Cs zu<br />
ändern.<br />
Die Feststellung, dass die Entscheidung über eine Aufnahme des<br />
beschwerdegegenständlichen Themenkomplexes in die Diskussionssendung „Das Duell“<br />
nach eingehenden Überlegungen in der Chefredaktion von D, C und E sowie dem Chef des<br />
Auslandsressorts F, nach einer vom Chefredakteur des Aktuellen Dienstes durchgeführten<br />
zusätzlichen Abfrage der Medienagenturen und nach gemeinsamer Einsichtnahme in das<br />
vom Auslandskorrespondenten übermittelte Bildmaterial, in welchem die bisherigen<br />
Rechercheergebnisse von offizieller Seite bzw. vom israelischen Polizeisprecher Micky<br />
Rosenfeld bestätigt wurden, nach 18:00 Uhr getroffen wurde, beruht auf der glaubwürdigen<br />
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