Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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sich nicht aufhalten ließ und nicht identifizieren hat lassen. Es war eine jüdische Israelin. Sie<br />
hatte keine Maschinenpistolen dabei und auch keine Handgranaten. Als Terrorakt hat das die<br />
Polizei nicht qualifiziert. Wie fanden Sie denn die Reaktion, Herr Filzmaier?“<br />
Daraufhin äußerte sich Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier dazu befragt im Wesentlichen<br />
dahingehend, dass er nicht aufklären könne, was wirklich passiert sei, sowie dass es<br />
vermutlich drei verschiedene Gruppen von Zusehern gebe, die auf entsprechend<br />
unterschiedliche Weise mit den Informationen umgehen. Er erörterte daraufhin diese<br />
Varianten.<br />
Danach äußerte sich Dr. Armin Wolf wie folgt:<br />
„Herr Hofer hat hier im Studio gestern gesagt: „Vielleicht werden Sie jetzt auch noch bestreiten,<br />
dass die Frau erschossen wurde.“ Die Frau wurde tatsächlich nicht erschossen. Sie wurde aber<br />
tatsächlich angeschossen von der israelischen Polizei. Also einen Zwischenfall offenbar in der<br />
Nähe von Herrn Hofer hat es dort gegeben. Jetzt noch ganz kurz allgemein: Es sind noch zwei<br />
Tage Wahlkampf. Es gibt nur mehr die großen Abschlusskundgebungen, sonst keine großen<br />
öffentlichen Auftritte mehr. Kann einer der Kandidaten noch etwas dramatisch richtig oder<br />
dramatisch falsch machen bis dahin?“<br />
Auch in der ZIB 24 am 19./20.05.2016 sowie in der ZIB 13 am 20.05.2016 erfolgte eine<br />
Berichterstattung über die Sendung „Das Duell“ sowie die zwischenzeitlich bekannt<br />
gewordenen Umstände eines Zwischenfalls am Eingang zur bzw. nahe der Klagemauer<br />
während der Israel-Aufenthalts des Beschwerdeführers am 30.07.2014.<br />
In der ZIB 24 des 19./20.05.2016 wurde in diesem Zusammenhang ausführlich darüber<br />
berichtet, wie es zu der beschwerdegegenständlichen Fragestellung in der Sendung „Das<br />
Duell“ gekommen war, etwa weil der Beschwerdeführer in einigen Sendungen des<br />
Beschwerdegegners von einem Terroranschlag mit einer bewaffneten Frau während seines<br />
Israel-Besuchs berichtet hatte. Weiters wurden jene Fotos gezeigt, die der Beschwerdeführer<br />
in der Diskussionssendung angesprochen hatte. Sie wurden im Anschluss an die<br />
Diskussionssendung abgefilmt und zeigten nur undeutlich ein Tor mit bewaffneten<br />
Sicherheitskräften und eine kleine Menschenansammlung.<br />
3. Beweiswürdigung<br />
Die Feststellungen zur Israel-Reise des Beschwerdeführers, die dieser vom 29.07.2014 bis<br />
zum 01.08.2014 gemeinsam mit einer Delegation von FPÖ-Funktionären unternommen hat,<br />
sowie zu der am 30.07.2014 erfolgten Besichtigung der Ausgrabungen im Nahebereich der<br />
Klagemauer und den Wahrnehmungen der Delegation beruhen vor allem auf den<br />
glaubwürdigen Schilderungen des am 15.11.2016 in der mündlichen Verhandlung als<br />
Zeugen befragten Nationalratsabgeordneten der FPÖ, A.<br />
Insbesondere die Feststellung, dass sich am 30.07.2014 außerhalb des abgesperrten Areals<br />
bei der Klagemauer, in dem sich die beim parkenden Auto wartende Delegation mit dem<br />
Beschwerdeführer befand, zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr ein Vorfall ereignet hat, der<br />
ein Verlassen des Areals durch die Delegation zunächst verhinderte bzw. verzögerte, beruht<br />
auf den glaubwürdigen Schilderungen des Zeugen. Auch die Feststellung, dass der beim<br />
parkenden Auto wartenden Delegation vom Dolmetscher die Auskunft einer Sicherheitskraft<br />
am Eingangstor übermittelt worden ist, dass ein Terroranschlag stattgefunden habe, bei dem<br />
eine schwer bewaffnete Frau versucht habe, in das gesicherte und abgesperrte Areal bei der<br />
Klagemauer vorzudringen, beruht auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von A.<br />
Die Feststellung, wonach vom Standort des parkenden Autos aus betrachtet, bei dem die<br />
Delegation auf ihren Dolmetscher wartete, lediglich Lichter von Einsatzfahrzeugen und<br />
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