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Bescheid

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sich nicht aufhalten ließ und nicht identifizieren hat lassen. Es war eine jüdische Israelin. Sie<br />

hatte keine Maschinenpistolen dabei und auch keine Handgranaten. Als Terrorakt hat das die<br />

Polizei nicht qualifiziert. Wie fanden Sie denn die Reaktion, Herr Filzmaier?“<br />

Daraufhin äußerte sich Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier dazu befragt im Wesentlichen<br />

dahingehend, dass er nicht aufklären könne, was wirklich passiert sei, sowie dass es<br />

vermutlich drei verschiedene Gruppen von Zusehern gebe, die auf entsprechend<br />

unterschiedliche Weise mit den Informationen umgehen. Er erörterte daraufhin diese<br />

Varianten.<br />

Danach äußerte sich Dr. Armin Wolf wie folgt:<br />

„Herr Hofer hat hier im Studio gestern gesagt: „Vielleicht werden Sie jetzt auch noch bestreiten,<br />

dass die Frau erschossen wurde.“ Die Frau wurde tatsächlich nicht erschossen. Sie wurde aber<br />

tatsächlich angeschossen von der israelischen Polizei. Also einen Zwischenfall offenbar in der<br />

Nähe von Herrn Hofer hat es dort gegeben. Jetzt noch ganz kurz allgemein: Es sind noch zwei<br />

Tage Wahlkampf. Es gibt nur mehr die großen Abschlusskundgebungen, sonst keine großen<br />

öffentlichen Auftritte mehr. Kann einer der Kandidaten noch etwas dramatisch richtig oder<br />

dramatisch falsch machen bis dahin?“<br />

Auch in der ZIB 24 am 19./20.05.2016 sowie in der ZIB 13 am 20.05.2016 erfolgte eine<br />

Berichterstattung über die Sendung „Das Duell“ sowie die zwischenzeitlich bekannt<br />

gewordenen Umstände eines Zwischenfalls am Eingang zur bzw. nahe der Klagemauer<br />

während der Israel-Aufenthalts des Beschwerdeführers am 30.07.2014.<br />

In der ZIB 24 des 19./20.05.2016 wurde in diesem Zusammenhang ausführlich darüber<br />

berichtet, wie es zu der beschwerdegegenständlichen Fragestellung in der Sendung „Das<br />

Duell“ gekommen war, etwa weil der Beschwerdeführer in einigen Sendungen des<br />

Beschwerdegegners von einem Terroranschlag mit einer bewaffneten Frau während seines<br />

Israel-Besuchs berichtet hatte. Weiters wurden jene Fotos gezeigt, die der Beschwerdeführer<br />

in der Diskussionssendung angesprochen hatte. Sie wurden im Anschluss an die<br />

Diskussionssendung abgefilmt und zeigten nur undeutlich ein Tor mit bewaffneten<br />

Sicherheitskräften und eine kleine Menschenansammlung.<br />

3. Beweiswürdigung<br />

Die Feststellungen zur Israel-Reise des Beschwerdeführers, die dieser vom 29.07.2014 bis<br />

zum 01.08.2014 gemeinsam mit einer Delegation von FPÖ-Funktionären unternommen hat,<br />

sowie zu der am 30.07.2014 erfolgten Besichtigung der Ausgrabungen im Nahebereich der<br />

Klagemauer und den Wahrnehmungen der Delegation beruhen vor allem auf den<br />

glaubwürdigen Schilderungen des am 15.11.2016 in der mündlichen Verhandlung als<br />

Zeugen befragten Nationalratsabgeordneten der FPÖ, A.<br />

Insbesondere die Feststellung, dass sich am 30.07.2014 außerhalb des abgesperrten Areals<br />

bei der Klagemauer, in dem sich die beim parkenden Auto wartende Delegation mit dem<br />

Beschwerdeführer befand, zwischen 20:00 Uhr und 20:30 Uhr ein Vorfall ereignet hat, der<br />

ein Verlassen des Areals durch die Delegation zunächst verhinderte bzw. verzögerte, beruht<br />

auf den glaubwürdigen Schilderungen des Zeugen. Auch die Feststellung, dass der beim<br />

parkenden Auto wartenden Delegation vom Dolmetscher die Auskunft einer Sicherheitskraft<br />

am Eingangstor übermittelt worden ist, dass ein Terroranschlag stattgefunden habe, bei dem<br />

eine schwer bewaffnete Frau versucht habe, in das gesicherte und abgesperrte Areal bei der<br />

Klagemauer vorzudringen, beruht auf der glaubwürdigen Zeugenaussage von A.<br />

Die Feststellung, wonach vom Standort des parkenden Autos aus betrachtet, bei dem die<br />

Delegation auf ihren Dolmetscher wartete, lediglich Lichter von Einsatzfahrzeugen und<br />

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