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35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert

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Moderation hierauf im Rahmen der Live-Sendung und der Sendungsabwicklung adäquat<br />

reagieren könnte. Aus diesem Grund sowie aufgrund der fortgeschrittenen Sendezeit wurde<br />

durch den Chefredakteur entschieden, die Information, dass ein Zuseher darauf hingewiesen<br />

habe, dass es am 30.07.2014 einen Zwischenfall am Tempelberg mit Schusswaffen<br />

gegeben habe, nicht an die Moderatorin der Sendung weiterzugeben, sondern im Rahmen<br />

der darauffolgenden ZIB 2 darauf einzugehen.<br />

Die Moderatorin der Sendung wurde erst im Anschluss an diese über den Twitter-Eintrag<br />

bzw. den verlinkten Artikel in Kenntnis gesetzt. Der Artikel wurde von der Moderatorin in<br />

weiterer Folge auch gelesen. Innerhalb der Redaktion kam es im Anschluss auch zu<br />

eingehenden Diskussionen darüber.<br />

Aufgrund des Umstandes, dass Zuseher von Diskussionssendungen bzw. Live-Sendungen,<br />

wie der beschwerdegegenständlichen Sendung „Das Duell“, häufig auch noch die im<br />

Anschluss ausgestrahlten Analysen dazu verfolgen, werden durch den Beschwerdegegner<br />

solche Nachfolgesendungen, etwa die ZIB 2, regelmäßig für Nachberichterstattungen und<br />

Ergänzungen genutzt. Häufig übersteigen auch die Zuseherzahlen bzw. Reichweiten der<br />

nachfolgenden Sendungen mit Analysen jene der vorangegangenen Diskussionssendungen.<br />

Im gegenständlichen Fall hatte die Sendung „Das Duell“ über eine Million Zuseher, ebenso<br />

wie die nachfolgende ZIB 2, die unter normalen Umständen von etwa 600.000 bis 700.000<br />

Zusehern gesehen wird. Im konkreten Fall lag die Zuseherzahl der ZIB 2 über jener der<br />

verfahrensgegenständlichen Sendung.<br />

Nach Kenntnis der Redaktion über die Medienberichterstattung, wonach am 30.07.2014 ein<br />

Zwischenfall stattgefunden hat, der mit dem vom Beschwerdeführer geschilderten zwar nicht<br />

hinsichtlich Bewaffnung, Motivationslage und Ergebnis übereinstimmt, sich jedoch zumindest<br />

hinsichtlich des ungefähren Ortes (Klagemauer bzw. Westseite des Tempelbergs) und<br />

Zeitpunkts sowie des Umstands, dass Schüsse gefallen sind, mit den vom Beschwerdeführer<br />

getätigten Aussagen deckt, wurde entschieden, diese Information in die nachfolgende ZIB 2<br />

aufzunehmen.<br />

2.5. Sendung ZIB 2 am 19.05.2016 mit der Analyse sowie weitere<br />

Nachberichterstattung (ZIB 24 vom 19./20.05.2016 und ZIB 13 vom 20.05.2016)<br />

In der nachfolgenden Sendung ZIB 2 um 22:00 Uhr hatte der Moderator Dr. Armin Wolf den<br />

Medien- und Kommunikationstrainer Georg Wawschinek und den Politologen Univ. Prof. Dr.<br />

Peter Filzmaier zu Gast, um die vorangegangene Live-Diskussion und die Antworten bzw.<br />

Reaktionen der Kandidaten zu analysieren.<br />

Es wurde eingangs von Dr. Armin Wolf dargestellt, dass der Beschwerdeführer mehrfach von<br />

einem Israel-Besuch im Juli 2014 und einem Terrorakt einer schwer bewaffneten Frau, die<br />

nur wenige Meter neben ihm erschossen worden wäre, berichtet habe, und dass der<br />

Beschwerdeführer mit der beschwerdegegenständlichen Fragestellung von Moderatorin<br />

Ingrid Thurnher konfrontiert worden sei, weil Recherchen des Beschwerdegegners und<br />

Auskünfte der israelischen Polizei diesen Vorfall nicht bestätigen konnten. Daraufhin wurde<br />

die Sequenz mit der Reaktion des Beschwerdeführers eingespielt und im Anschluss Georg<br />

Wawschinek um seine Einschätzung der Reaktion des Beschwerdeführers gebeten.<br />

Im Anschluss an die Analyse von Georg Wawschinek berichtete Dr. Armin Wolf wie folgt:<br />

„Wir haben natürlich versucht diese Fotos von Herrn Hofer zu bekommen, beziehungsweise<br />

von seinem Pressesprecher, um sie Ihnen jetzt zu zeigen. Sie wurden uns nicht gegeben,<br />

allerdings hat der […] FPÖ-Pressesprecher hier im ORF-Zentrum drei Fotos an mehrere andere<br />

Journalisten gezeigt, von einem Polizeieinsatz. Mittlerweile konnten wir auch herausfinden, was<br />

da tatsächlich passiert ist. Es wurde tatsächlich, nicht am Tempelberg, sondern vor der<br />

Klagemauer unterm Tempelberg, eine Frau von der israelischen Polizei angeschossen, weil sie<br />

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