Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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Segenreich: „Could it be that a similar attack or a similar incident under such circumstances<br />
occurred any place else in Israel or the West Bank at the same date, the last date of July<br />
2014?”<br />
Rosenfeld: „There was no woman as far as we know that was killed in Jerusalem at the end<br />
of July 2014, no terrorist attack that took place in here in the Old City, where we are, at the<br />
end of 2014 in the end of July. We have no confirmation of that. There were other incidents<br />
that took place inside the West Bank where there was local disturbances where police<br />
officers responded to using non-lethal weapons, that’s all the information we have and have<br />
confirmed until now.”<br />
Basierend darauf wurde nach 18:00 Uhr endgültig die Entscheidung getroffen, dieses<br />
Themenfeld in die abendliche Live-Sendung „Das Duell“ aufzunehmen. Hintergrund für die<br />
Wahl dieses Sendungsformates war aus Sicht der Beteiligten die Überlegung, dass eine<br />
Befragung des Beschwerdeführers zu diesem Thema im Rahmen der Diskussionssendung<br />
mit den Kandidaten gerechtfertigter schien, als eine Berichterstattung in der nachfolgenden<br />
ZIB 2, in welcher der Beschwerdeführer nicht mehr damit hätte konfrontiert werden können.<br />
Der Beschwerdeführer wurde im Vorfeld der Live-Sendung nicht darüber informiert, dass<br />
eine Fragestellung der Moderatorin sich auf den beschwerdegegenständlichen<br />
Themenkomplex beziehen werde. Es ist nicht üblich, dass Interviewpartner des<br />
Beschwerdegegners in dessen Live-Sendungen über die Themenfelder, auf die sich die<br />
jeweiligen Fragen beziehen, vorab informiert werden.<br />
Keine der auf Seiten des Beschwerdegegners mit der Recherche zum<br />
beschwerdegegenständlichen Vorfall bzw. der Sendungsvorbereitung befasste Person<br />
(Redakteure im In- und Ausland bzw. die Moderatorin der Sendung) hatte vor Beginn der<br />
Sendung Kenntnis davon, dass sich am 30.07.2014 in der Nähe der Klagemauer ein –<br />
gegenüber den Darstellungen des Beschwerdeführers im Hinblick auf bestimmte<br />
Tatbestandselemente (bewaffnete/unbewaffnete Frau; Terrorangriff/Zwischenfall;<br />
tödliche/nichttödliche Schüsse etc.) anders gelagerter – Vorfall mit Schusswaffen ereignet<br />
hatte. Ebensowenig war ihnen zu diesem Zeitpunkt eine Berichterstattung hierüber in<br />
israelischen Zeitungen bekannt.<br />
2.4.2. Die Live-Sendung „Wahl 16 – Das Duell“ am 19.05.2016<br />
Am 19.05.2016, somit wenige Tage vor dem am 22.05.2016 stattgefundenen zweiten<br />
Wahldurchgang zur Präsidentschaftswahl, strahlte der Beschwerdegegner in seinem<br />
Fernsehprogramm ORF 2 ab 20:15 Uhr die Live-Sendung „Wahl 16 – Das Duell“ aus. Die<br />
Moderatorin Ingrid Thurnher befragte in dieser die beiden Präsidentschaftskandidaten<br />
Dr. Alexander Van der Bellen und den nunmehrigen Beschwerdeführer Ing. Norbert Hofer<br />
vor Publikum, das sich überwiegend aus Unterstützern der Kandidaten zusammensetzte.<br />
Der Ablauf der Sendung gestaltete sich im Wesentlichen so, dass die Moderatorin zu<br />
bestimmten Themenkomplexen, die jeweils mit kurzen „Einspielern“ eingeleitet wurden,<br />
Fragen an die beiden Kandidaten richtete.<br />
Die Formulierung der Fragen erfolgte zum Teil sehr kritisch, pointiert und bisweilen<br />
provokativ, wobei die Moderatorin diesen Fragestil gleichermaßen gegenüber beiden<br />
Kandidaten anwendete. Exemplarisch wird im Folgenden auf einzelne Passagen der ca. 100<br />
Minuten dauernden Diskussionssendung näher eingegangen [Zeitangaben erfolgen in<br />
mm‘ss‘‘ der ab ca. 20:15 Uhr ausgestrahlten Sendung]:<br />
Etwa ab Minute 02‘09“ nimmt die Moderatorin Bezug auf die wenige Tage zuvor im<br />
Privatfernsehprogramm ATV ausgestrahlte Konfrontation zwischen den beiden Kandidaten,<br />
die nicht moderiert worden ist. Die Moderatorin zitiert vorweg die kritischen öffentlichen<br />
Reaktionen und fragt anschließend Dr. Alexander Van der Bellen, ob er sich für irgendetwas<br />
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