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Segenreich: „Could it be that a similar attack or a similar incident under such circumstances<br />

occurred any place else in Israel or the West Bank at the same date, the last date of July<br />

2014?”<br />

Rosenfeld: „There was no woman as far as we know that was killed in Jerusalem at the end<br />

of July 2014, no terrorist attack that took place in here in the Old City, where we are, at the<br />

end of 2014 in the end of July. We have no confirmation of that. There were other incidents<br />

that took place inside the West Bank where there was local disturbances where police<br />

officers responded to using non-lethal weapons, that’s all the information we have and have<br />

confirmed until now.”<br />

Basierend darauf wurde nach 18:00 Uhr endgültig die Entscheidung getroffen, dieses<br />

Themenfeld in die abendliche Live-Sendung „Das Duell“ aufzunehmen. Hintergrund für die<br />

Wahl dieses Sendungsformates war aus Sicht der Beteiligten die Überlegung, dass eine<br />

Befragung des Beschwerdeführers zu diesem Thema im Rahmen der Diskussionssendung<br />

mit den Kandidaten gerechtfertigter schien, als eine Berichterstattung in der nachfolgenden<br />

ZIB 2, in welcher der Beschwerdeführer nicht mehr damit hätte konfrontiert werden können.<br />

Der Beschwerdeführer wurde im Vorfeld der Live-Sendung nicht darüber informiert, dass<br />

eine Fragestellung der Moderatorin sich auf den beschwerdegegenständlichen<br />

Themenkomplex beziehen werde. Es ist nicht üblich, dass Interviewpartner des<br />

Beschwerdegegners in dessen Live-Sendungen über die Themenfelder, auf die sich die<br />

jeweiligen Fragen beziehen, vorab informiert werden.<br />

Keine der auf Seiten des Beschwerdegegners mit der Recherche zum<br />

beschwerdegegenständlichen Vorfall bzw. der Sendungsvorbereitung befasste Person<br />

(Redakteure im In- und Ausland bzw. die Moderatorin der Sendung) hatte vor Beginn der<br />

Sendung Kenntnis davon, dass sich am 30.07.2014 in der Nähe der Klagemauer ein –<br />

gegenüber den Darstellungen des Beschwerdeführers im Hinblick auf bestimmte<br />

Tatbestandselemente (bewaffnete/unbewaffnete Frau; Terrorangriff/Zwischenfall;<br />

tödliche/nichttödliche Schüsse etc.) anders gelagerter – Vorfall mit Schusswaffen ereignet<br />

hatte. Ebensowenig war ihnen zu diesem Zeitpunkt eine Berichterstattung hierüber in<br />

israelischen Zeitungen bekannt.<br />

2.4.2. Die Live-Sendung „Wahl 16 – Das Duell“ am 19.05.2016<br />

Am 19.05.2016, somit wenige Tage vor dem am 22.05.2016 stattgefundenen zweiten<br />

Wahldurchgang zur Präsidentschaftswahl, strahlte der Beschwerdegegner in seinem<br />

Fernsehprogramm ORF 2 ab 20:15 Uhr die Live-Sendung „Wahl 16 – Das Duell“ aus. Die<br />

Moderatorin Ingrid Thurnher befragte in dieser die beiden Präsidentschaftskandidaten<br />

Dr. Alexander Van der Bellen und den nunmehrigen Beschwerdeführer Ing. Norbert Hofer<br />

vor Publikum, das sich überwiegend aus Unterstützern der Kandidaten zusammensetzte.<br />

Der Ablauf der Sendung gestaltete sich im Wesentlichen so, dass die Moderatorin zu<br />

bestimmten Themenkomplexen, die jeweils mit kurzen „Einspielern“ eingeleitet wurden,<br />

Fragen an die beiden Kandidaten richtete.<br />

Die Formulierung der Fragen erfolgte zum Teil sehr kritisch, pointiert und bisweilen<br />

provokativ, wobei die Moderatorin diesen Fragestil gleichermaßen gegenüber beiden<br />

Kandidaten anwendete. Exemplarisch wird im Folgenden auf einzelne Passagen der ca. 100<br />

Minuten dauernden Diskussionssendung näher eingegangen [Zeitangaben erfolgen in<br />

mm‘ss‘‘ der ab ca. 20:15 Uhr ausgestrahlten Sendung]:<br />

Etwa ab Minute 02‘09“ nimmt die Moderatorin Bezug auf die wenige Tage zuvor im<br />

Privatfernsehprogramm ATV ausgestrahlte Konfrontation zwischen den beiden Kandidaten,<br />

die nicht moderiert worden ist. Die Moderatorin zitiert vorweg die kritischen öffentlichen<br />

Reaktionen und fragt anschließend Dr. Alexander Van der Bellen, ob er sich für irgendetwas<br />

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