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Die Arbeitsteilung in der Redaktion erfolgte dahingehend, dass ein Teil der Mitarbeiter mit<br />

der Vorbereitung der gestalterischen Elemente, der sogenannten „Einspieler“ beschäftigt<br />

war, während andere Mitarbeiter Recherchen durchgeführt haben. Die Redaktion bestand im<br />

konkreten Fall aus dem Redaktionschef Dr. Robert Stoppacher, Ingrid Thurnher und<br />

weiteren vier Redakteuren.<br />

Üblicherweise erfolgt eine Einbeziehung anderer Redaktionen nur in Fällen, in denen<br />

spezifische Kompetenzen, etwa Wirtschaftskompetenzen, oder weitere Informationsquellen<br />

benötigt werden. In weiterer Folge werden – wann immer dafür Zeit besteht –<br />

Besprechungen angesetzt, in der die Ergebnisse besprochen werden. Im konkreten Fall fand<br />

eine solche Besprechung etwa zwei bis drei Wochen vor der Sendung statt. Der<br />

beschwerdegegenständliche Sendungsteil bzw. die Israel-Reise des Beschwerdeführers war<br />

zu diesem Zeitpunkt noch nicht Teil der Recherchen bzw. der Zwischenergebnisse. Eine<br />

Sendung bzw. die Themenfelder werden normalerweise zwei bis drei Tage vor Ausstrahlung<br />

finalisiert, wobei dies einem stetigen Diskussionsprozess unterliegt und Änderungen auch bis<br />

zur Sendung vorgenommen werden können. Die spezifische Fragestellung wird dann in der<br />

Regel in der Sendung selbst und zum Teil auch abhängig von der Reaktion der Teilnehmer<br />

angepasst.<br />

Das konkrete Thema der Israel-Reise des Beschwerdeführers im Sommer 2014 wurde erst<br />

am Sendungstag selbst in die Sendungsplanung eingebunden. Die<br />

beschwerdegegenständliche Fragestellung hinsichtlich einer allfälligen Verwechslung von<br />

Ereignissen in der Erinnerung des Beschwerdeführers ergab sich im Zuge der Recherchen<br />

des stellvertretenden Chefredakteurs des Aktuellen Dienstes und Moderators der ZIB 2, C,<br />

zur Vorbereitung des am 18.05.2016 mit dem Beschwerdeführer in der ZIB 2 geführten<br />

Interviews. Die im Laufe dieses Interviews getätigten Äußerungen des Beschwerdeführers<br />

gaben einen zusätzlichen Ausschlag für weitergehende Nachforschungen.<br />

Chronologisch fanden folgende Recherchen und Vorbereitungen zur<br />

beschwerdegegenständlichen Fragestellung bzw. Sendungssequenz statt:<br />

C stieß im Zuge der Vorbereitung der ZIB 2 des 18.05.2016 auf diverse Interviews des<br />

Beschwerdeführers, die auch autorisiert waren, in denen dieser seine Israel-Reise im Juli<br />

2014 erwähnt hatte. Dabei fielen ihm zwei Aspekte besonders auf: Einerseits war in diesen<br />

Interviews davon die Rede, dass erstmals eine Delegation mit FPÖ-Beteiligung offiziell in<br />

Israel bzw. in der Knesset empfangen wurde. Andererseits wurde ein Angriff einer schwer<br />

bewaffneten Frau im Bereich des Tempelbergs angesprochen. Beide Themenkomplexe<br />

erweckten die Aufmerksamkeit von C, da sie seiner Einschätzung nach jeweils Gegenstand<br />

umfangreicher – und gerade hinsichtlich des beschwerdegegenständlichen Themas auch<br />

internationaler – Medienberichterstattungen hätten sein müssen.<br />

Vor diesem Hintergrund wurde von C die Medienberichterstattung internationaler Agenturen<br />

und der Austria Presse Agentur (APA) abgefragt, das APA-Zeitungsarchiv durchsucht, und<br />

auch eine Google-Abfrage durchgeführt. In keiner dieser Quellen konnte ein Hinweis<br />

gefunden werden, dass der erwähnte Empfang einer FPÖ-Delegation in der Knesset oder<br />

auch der Vorfall mit einer schwer bewaffneten Frau stattgefunden habe. Es folgte weiters<br />

eine Anfrage bei der Knesset, bei der Österreichischen Botschaft in Tel Aviv, sowie bei dem<br />

ORF-Auslandskorrespondenten in Israel, Dr. Ben Segenreich, und schließlich auch eine<br />

Anfrage an die „Israel Defence Forces“. Überdies wurde von C bei den Tageszeitungen, in<br />

denen der Beschwerdeführer zitiert worden war, nachgefragt, ob es sich jeweils um<br />

autorisierte Interviews gehandelt habe.<br />

Seinen Recherchen im Hinblick auf das beschwerdegegenständliche Thema legte C die<br />

Schilderung des Vorfalls durch den Beschwerdeführer mit den darin genannten Umständen<br />

zugrunde, wobei wesentliche Elemente der Suchanfragen darin bestanden, ob eine schwer<br />

bewaffnete Frau versucht hat, betende Menschen zu töten. Die Ergebnisse der Recherchen<br />

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