Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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Beschwerdegegner neuerlich auf den Online-Artikel auf derstandard.at vom 19.05.2016<br />
(derstandard.at/2000037286256/Dichtung-und-Wahrheit-bei-Norbert-Hofers-Israel-Reise).<br />
Wie bereits in der Stellungnahme vom 20.06.2016 ausgeführt, sei schon gar nicht „unstrittig“,<br />
dass auf die Frau geschossen wurde, weil sie den Eindruck erweckt hatte, eine bewaffnete<br />
Terroristin zu sein. Die der Beschwerde beiliegenden Medienberichte über diesen<br />
Zwischenfall hätten zudem nicht von einer „Terroristin“ gesprochen, sondern von einer<br />
„unbewaffneten verwirrten Frau“. Insofern gebe es daher eine Diskrepanz zwischen der<br />
Beschwerde und der Replik des Beschwerdeführers.<br />
Zur Lokalisierung des Vorfalls bzw. der Klagemauer führte der Beschwerdegegner aus, dass<br />
die Klagemauer am Fuße des Tempelberges liege und trotzdem bezeichne üblicherweise<br />
niemand, der mit der Lokalität vertraut sei, den Platz vor der Klagemauer „am Tempelberg“.<br />
Dementsprechend sei in allen Medienberichten über den Vorfall das Wort „Tempelberg“ bzw.<br />
dessen englische Übersetzung (Temple Mount) nicht vorgekommen, dafür aber sei in allen<br />
Berichten von der „Western Wall“ (Klagemauer) die Rede gewesen. Warum der<br />
Beschwerdeführer ausnahmslos von Tempelberg und nie von der Klagemauer spreche sei<br />
unklar, da dies nicht dem üblichen Sprachgebrauch entspreche.<br />
Dementsprechend habe der Beschwerdegegner die mehrfache Schilderung des<br />
Beschwerdeführers einer Schießerei „am Tempelberg“ überprüft – sowohl durch Internet-<br />
Recherchen, als auch durch Nachfrage bei der israelischen Polizei. Bis heute gebe es<br />
darüber keinen Bericht, erst recht nicht einen, der sich durch eine „einfache Google-Suche“<br />
finden ließe bzw. finden hätte lassen.<br />
Ob dem Beschwerdeführer und seinen Begleitern unmittelbar nach den Schüssen von der<br />
Polizei mitgeteilt worden sei, dass es sich bei der angeschossenen Frau um eine Terroristin<br />
handle, die mit Handgranaten und Maschinenpistolen versucht habe, einen Terroranschlag<br />
zu verüben, könne vom Beschwerdegegner natürlich weder verifiziert noch falsifiziert<br />
werden. Faktum sei jedenfalls, dass der Beschwerdeführer auf diesen Vorfall angesprochen<br />
worden sei, und die Möglichkeit gehabt hätte, auch diesen Punkt entsprechend darzulegen,<br />
was er jedoch unterlassen habe. Faktum sei weiters, dass der in der Jerusalem Post zitierte<br />
Polizeisprecher genau jener war, den Dr. Ben Segenreich auch interviewt habe. Hätte der<br />
Polizeisprecher diesen Vorfall als versuchten Terroranschlag wahrgenommen, wäre es<br />
plausibel, dass er sich auch gegenüber dem Beschwerdegegner daran erinnert hätte.<br />
Tatsächlich gebe es aber – außer in der Schilderung des Beschwerdeführers in der<br />
Beschwerde – nicht den geringsten Hinweis darauf, dass die israelischen<br />
Sicherheitsbehörden den Vorfall bei der Klagemauer als Terroranschlag angesehen oder<br />
Hinweise darauf gehabt hätten, dass die Frau mit Handgranaten und Maschinenpistolen<br />
bewaffnet gewesen wäre.<br />
Der Beschwerdegegner ergänzte seine Ausführungen dahingehend, dass wer auch nur<br />
rudimentär mit den politischen Verhältnissen in Israel vertraut sei, wüsste, dass ein knapp<br />
verhinderter Terroranschlag durch eine schwerbewaffnete Frau am Tempelberg, einem der<br />
politisch sensibelsten und daher bestbewachten Orte der Welt oder auch vor der<br />
Klagemauer, innerhalb kürzester Zeit weltweit Schlagzeilen gemacht hätte. Israels Medien<br />
hätten tags darauf – als die Delegation des Beschwerdeführers noch in Israel war –<br />
vermutlich große Berichte über dieses Attentat gebracht. Tatsächlich habe es jedoch keine<br />
derartige Berichterstattung gegeben.<br />
Obwohl es keinerlei Beleg für den Tod einer Frau gab oder gegeben habe, meinte der<br />
Beschwerdeführer noch am Tag vor der inkriminierten Sendung im ZIB 2 Interview mit<br />
Dr. Armin Wolf zu den Widersprüchen bei seiner Israel-Reise: „Vielleicht sagen Sie dann<br />
noch, beim Terrorakt ist niemand zu Tode gekommen.“<br />
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