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Beschwerdegegner neuerlich auf den Online-Artikel auf derstandard.at vom 19.05.2016<br />

(derstandard.at/2000037286256/Dichtung-und-Wahrheit-bei-Norbert-Hofers-Israel-Reise).<br />

Wie bereits in der Stellungnahme vom 20.06.2016 ausgeführt, sei schon gar nicht „unstrittig“,<br />

dass auf die Frau geschossen wurde, weil sie den Eindruck erweckt hatte, eine bewaffnete<br />

Terroristin zu sein. Die der Beschwerde beiliegenden Medienberichte über diesen<br />

Zwischenfall hätten zudem nicht von einer „Terroristin“ gesprochen, sondern von einer<br />

„unbewaffneten verwirrten Frau“. Insofern gebe es daher eine Diskrepanz zwischen der<br />

Beschwerde und der Replik des Beschwerdeführers.<br />

Zur Lokalisierung des Vorfalls bzw. der Klagemauer führte der Beschwerdegegner aus, dass<br />

die Klagemauer am Fuße des Tempelberges liege und trotzdem bezeichne üblicherweise<br />

niemand, der mit der Lokalität vertraut sei, den Platz vor der Klagemauer „am Tempelberg“.<br />

Dementsprechend sei in allen Medienberichten über den Vorfall das Wort „Tempelberg“ bzw.<br />

dessen englische Übersetzung (Temple Mount) nicht vorgekommen, dafür aber sei in allen<br />

Berichten von der „Western Wall“ (Klagemauer) die Rede gewesen. Warum der<br />

Beschwerdeführer ausnahmslos von Tempelberg und nie von der Klagemauer spreche sei<br />

unklar, da dies nicht dem üblichen Sprachgebrauch entspreche.<br />

Dementsprechend habe der Beschwerdegegner die mehrfache Schilderung des<br />

Beschwerdeführers einer Schießerei „am Tempelberg“ überprüft – sowohl durch Internet-<br />

Recherchen, als auch durch Nachfrage bei der israelischen Polizei. Bis heute gebe es<br />

darüber keinen Bericht, erst recht nicht einen, der sich durch eine „einfache Google-Suche“<br />

finden ließe bzw. finden hätte lassen.<br />

Ob dem Beschwerdeführer und seinen Begleitern unmittelbar nach den Schüssen von der<br />

Polizei mitgeteilt worden sei, dass es sich bei der angeschossenen Frau um eine Terroristin<br />

handle, die mit Handgranaten und Maschinenpistolen versucht habe, einen Terroranschlag<br />

zu verüben, könne vom Beschwerdegegner natürlich weder verifiziert noch falsifiziert<br />

werden. Faktum sei jedenfalls, dass der Beschwerdeführer auf diesen Vorfall angesprochen<br />

worden sei, und die Möglichkeit gehabt hätte, auch diesen Punkt entsprechend darzulegen,<br />

was er jedoch unterlassen habe. Faktum sei weiters, dass der in der Jerusalem Post zitierte<br />

Polizeisprecher genau jener war, den Dr. Ben Segenreich auch interviewt habe. Hätte der<br />

Polizeisprecher diesen Vorfall als versuchten Terroranschlag wahrgenommen, wäre es<br />

plausibel, dass er sich auch gegenüber dem Beschwerdegegner daran erinnert hätte.<br />

Tatsächlich gebe es aber – außer in der Schilderung des Beschwerdeführers in der<br />

Beschwerde – nicht den geringsten Hinweis darauf, dass die israelischen<br />

Sicherheitsbehörden den Vorfall bei der Klagemauer als Terroranschlag angesehen oder<br />

Hinweise darauf gehabt hätten, dass die Frau mit Handgranaten und Maschinenpistolen<br />

bewaffnet gewesen wäre.<br />

Der Beschwerdegegner ergänzte seine Ausführungen dahingehend, dass wer auch nur<br />

rudimentär mit den politischen Verhältnissen in Israel vertraut sei, wüsste, dass ein knapp<br />

verhinderter Terroranschlag durch eine schwerbewaffnete Frau am Tempelberg, einem der<br />

politisch sensibelsten und daher bestbewachten Orte der Welt oder auch vor der<br />

Klagemauer, innerhalb kürzester Zeit weltweit Schlagzeilen gemacht hätte. Israels Medien<br />

hätten tags darauf – als die Delegation des Beschwerdeführers noch in Israel war –<br />

vermutlich große Berichte über dieses Attentat gebracht. Tatsächlich habe es jedoch keine<br />

derartige Berichterstattung gegeben.<br />

Obwohl es keinerlei Beleg für den Tod einer Frau gab oder gegeben habe, meinte der<br />

Beschwerdeführer noch am Tag vor der inkriminierten Sendung im ZIB 2 Interview mit<br />

Dr. Armin Wolf zu den Widersprüchen bei seiner Israel-Reise: „Vielleicht sagen Sie dann<br />

noch, beim Terrorakt ist niemand zu Tode gekommen.“<br />

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