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in der Sendung nicht erwähnt worden sei, dass Zuseher noch während dieser darauf<br />

hingewiesen hätten, dass die Recherchen des Beschwerdegegner zu dem vom<br />

Beschwerdeführer geschilderten Vorfall während dessen Israel-Reise falsch seien,<br />

versucht worden sei, den Beschwerdeführer mit bestimmten Stilmitteln (Sprechen im<br />

Sing-Sang-Ton, übertriebenem Augenrollen, Wort- und Satzwiederholungen wie<br />

gegenüber einem trotzigen Kind [„Wir haben nichts behauptet, Herr Hofer. Wir haben<br />

nichts behauptet, Herr Hofer.“; „Herr Hofer. Herr Hofer.“], hämischen Aussagen [„Was<br />

tun wir dann?“] usw.) lächerlich zu machen.<br />

Der Beschwerdeführer beantragte weiters, die KommAustria möge dem Beschwerdegegner<br />

die Veröffentlichung dieser Entscheidung gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G auftragen.<br />

Seiner Beschwerde fügte der Beschwerdeführer nachfolgende Beilagen an, auf die im<br />

Beschwerdevorbringen im Einzelnen verwiesen wurde:<br />

Beilage ./A (Auszug der Parlamentswebsite zum Dritten Präsidenten des Nationalrates<br />

Ing. Norbert Hofer),<br />

Beilage ./B (Wikipedia-Beitrag zur Bundespräsidentenwahl 2016),<br />

Beilage ./C (DVD mit Aufzeichnungen der Sendung Wahl 2016: Duell Hofer – Van der<br />

Bellen vom 19.05.2016, 20:15 Uhr und der Sendung ZIB 2 – Analyse Wahlduell vom<br />

<br />

19.05.2016, 22:00 Uhr),<br />

Beilage ./D (Online-Artikel der Jerusalem Post „www.jpost.com“ vom 30.07.2014 zum<br />

Vorfall am Tempelberg),<br />

Beilage ./E (Online-Artikel der Times of Israel „www.timesofisrael.com“ vom 31.07.2014<br />

zum Vorfall am Tempelberg),<br />

Beilage ./F (Online-Artikel der Jewish Telegraphic Agency „www.jta.org“ vom 31.07.2014<br />

zum Vorfall am Tempelberg),<br />

Beilage ./G (Online-Artikel der Zeitung Vos Iz Neias? „www.vosizneias.com“ vom<br />

31.07.2014 zum Vorfall am Tempelberg),<br />

Beilage ./H (Artikel aus dem Facebook-Profil von Dr. Armin Wolf vom 20.05.2016),<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beilage ./I (Online-Artikel im Wochenblick vom 24.05.2016 zur Sendung „Das Duell“),<br />

Beilage ./J (Online-Artikel der Zeitung Heute vom 24.05.2016 zur Sendung „Das Duell“),<br />

Beilage ./K (Online-Artikel der Kronen Zeitung vom 24.05.2016 zur Sendung „Das<br />

Duell“)<br />

Beilage ./L (weiterer Artikel aus dem Facebook-Profil von Dr. Armin Wolf vom<br />

20.05.2016)<br />

1.1.1. Zum inhaltlichen Beschwerdevorbringen<br />

Der Beschwerdegegner habe am 19.05.2016, somit wenige Tage vor dem zweiten<br />

Wahldurchgang zur Präsidentschaftswahl, in seinem Fernsehprogramm ORF 2 die letzte<br />

und daher besonders wichtige Live-Diskussion zwischen den beiden Kandidaten dieser<br />

Stichwahl, Dr. Alexander Van der Bellen und dem Beschwerdeführer, ausgestrahlt. Diese<br />

Sendung sei von Ingrid Thurnher moderiert worden.<br />

Vorauszuschicken sei, dass der Beschwerdeführer von 29.07.2014 bis 01.08.2014<br />

gemeinsam mit anderen Funktionären der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) eine Reise<br />

nach Israel unternommen habe. Am 30.07.2014 sei der Beschwerdeführer bei der<br />

Klagemauer (= Westmauer des Tempelbergs) Zeuge geworden, wie in seiner unmittelbaren<br />

Nähe eine Frau von der Polizei niedergeschossen wurde, weil sie – eingewickelt in Decken –<br />

den Eindruck erweckt habe, eine bewaffnete Terroristin zu sein.<br />

Im Zuge der Sendung am 19.05.2016 sei es zu nachfolgendem Dialog zwischen Ingrid<br />

Thurnher und dem Beschwerdeführer über diesen Vorfall gekommen [Anm.: der<br />

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