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35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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Da bekannt gewesen sei, dass der Beschwerdeführer am nächsten Tag in einer<br />
Diskussionssendung des Beschwerdegegners vor der Bundespräsidentenwahl Gast sein<br />
werde, sei es dem Beschwerdegegner ein Anliegen gewesen, noch vor dieser Sendung ein<br />
Recherche-Ergebnis zu haben, um den Beschwerdeführer allenfalls damit konfrontieren zu<br />
können. Der ORF-Korrespondent in Israel, Dr. Ben Segenreich, sei nach diesem Interview<br />
umgehend ersucht worden, weitere Recherchen zu diesem Thema vorzunehmen. Dies habe<br />
er getan und einen Sprecher der israelischen Polizei, Micky Rosenfeld, zu einem<br />
Terrorangriff Ende Juli am Tempelberg befragt. Trotz der wenigen Zeit, die zur Verfügung<br />
gestanden sei, habe der Sprecher der israelischen Polizei seinerseits aufgrund von<br />
Recherchen zu einem Vorfall, der damals fast zwei Jahre zurück lag, Stellung nehmen<br />
können. Er habe angegeben, dass es Ende Juli 2014 am Tempelberg keinerlei<br />
Zwischenfälle, wie vom Beschwerdeführer dargestellt, gegeben habe. Definitiv nicht mit<br />
Granaten oder Waffen irgendwelcher Art. Es sei auch gefragt worden, ob ein solcher<br />
Zwischenfall irgendwo sonst in Israel oder im Westjordanland stattgefunden habe, was von<br />
diesem verneint worden sei. Zusammenfassend habe er angegeben, dass es nach Wissen<br />
der israelischen Polizei keine Frau gegeben habe, die Ende Juli 2014 in Jerusalem getötet<br />
worden sei und es auch damals keinen Terrorangriff in der Altstadt gegeben habe. Er<br />
berichtete weiters von Zwischenfällen im Westjordanland, bei denen die Polizei aber nicht<br />
mit tödlichen Waffen eingeschritten sei. Mit diesen Rechercheergebnissen sei der<br />
Beschwerdeführer in der verfahrensgegenständlichen Sendung konfrontiert worden. Zum<br />
Beweis transkribierte der Beschwerdegegner die betreffenden Passagen der Sendung und<br />
legte einen Mitschnitt der etwa 100 Minuten dauernden Sendung „Das Duell“ vom<br />
19.05.2016 vor.<br />
Unter Punkt 8. seiner Stellungnahme ging der Beschwerdegegner schließlich auf die im<br />
Anschluss an die Sendung „Das Duell“ ausgestrahlte ZIB 2 vom 19.05.2016 ein, in der diese<br />
Causa nochmals thematisiert worden sei, wobei in deren Rahmen auch die eingangs<br />
zitierten Pressemeldungen aus Israel erwähnt worden seien. Dabei sei auch darauf<br />
hingewiesen worden, dass es sich möglicherweise um zwei unterschiedliche Vorfälle<br />
handeln könnte, einerseits einen Terrorakt am Tempelberg, andererseits eine verwirrte Frau<br />
an der Klagemauer. An dieser Stelle sei es angebracht – so der Beschwerdegegner weiters<br />
– darauf hinzuweisen, dass der Tempelberg (örtlich) nicht mit der Klagemauer (bzw. dem<br />
Eingang zur Klagemauer) gleichzusetzen sei. Der Tempelberg liege nicht zehn Meter neben<br />
der Klagemauer, sondern 100 oder mehr Meter von dieser entfernt (je nach Standort).<br />
In der ZIB 2 des 19.05.2016 nach der inkriminierten Sendung seien der Medien- und<br />
Kommunikationstrainer Georg Wawschinek und der Politologe Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier<br />
zu Gast gewesen, um die vorangegangene Sendung zu analysieren bzw. kritisch zu<br />
beleuchten. Dabei sei unter anderem auch der Diskussionsstil des Beschwerdeführers<br />
thematisiert worden, da dieser unter anderem auf eine Frage der Moderatorin Ingrid<br />
Thurnher geantwortet habe:<br />
„Ingrid Thurnher (ORF): Was wollen Sie wirklich von Europa?<br />
Norbert Hofer (FPÖ): Das ist eine sehr originelle Frage, ist mir noch nie gestellt worden im<br />
Wahlkampf.“<br />
Dieser Ausschnitt aus der inkriminierten Sendung sei im Anschluss vom Moderator der<br />
ZIB 2, Dr. Armin Wolf, seinen beiden Studiogästen gezeigt worden, wobei er dazu gesagt<br />
habe, dass es in der Diskussionssendung ein paar solche Szenen gegeben habe, wo man<br />
den Eindruck gehabt hätte, der Beschwerdeführer streite fast mit der Moderatorin und sei<br />
auch relativ zynisch. Dr. Armin Wolf stellte schließlich die Frage, ob das kontrolliert oder<br />
Absicht gewesen sei. Auf den Seiten 13 bis 16 der Stellungnahme erfolgt daraufhin die<br />
auszugsweise Transkription der im Rahmen der ZIB 2 vom 19.05.2016 mit Georg<br />
Wawschinek und Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier vorgenommenen Analyse einzelner Szenen<br />
der Sendung „Das Duell“.<br />
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