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Da bekannt gewesen sei, dass der Beschwerdeführer am nächsten Tag in einer<br />

Diskussionssendung des Beschwerdegegners vor der Bundespräsidentenwahl Gast sein<br />

werde, sei es dem Beschwerdegegner ein Anliegen gewesen, noch vor dieser Sendung ein<br />

Recherche-Ergebnis zu haben, um den Beschwerdeführer allenfalls damit konfrontieren zu<br />

können. Der ORF-Korrespondent in Israel, Dr. Ben Segenreich, sei nach diesem Interview<br />

umgehend ersucht worden, weitere Recherchen zu diesem Thema vorzunehmen. Dies habe<br />

er getan und einen Sprecher der israelischen Polizei, Micky Rosenfeld, zu einem<br />

Terrorangriff Ende Juli am Tempelberg befragt. Trotz der wenigen Zeit, die zur Verfügung<br />

gestanden sei, habe der Sprecher der israelischen Polizei seinerseits aufgrund von<br />

Recherchen zu einem Vorfall, der damals fast zwei Jahre zurück lag, Stellung nehmen<br />

können. Er habe angegeben, dass es Ende Juli 2014 am Tempelberg keinerlei<br />

Zwischenfälle, wie vom Beschwerdeführer dargestellt, gegeben habe. Definitiv nicht mit<br />

Granaten oder Waffen irgendwelcher Art. Es sei auch gefragt worden, ob ein solcher<br />

Zwischenfall irgendwo sonst in Israel oder im Westjordanland stattgefunden habe, was von<br />

diesem verneint worden sei. Zusammenfassend habe er angegeben, dass es nach Wissen<br />

der israelischen Polizei keine Frau gegeben habe, die Ende Juli 2014 in Jerusalem getötet<br />

worden sei und es auch damals keinen Terrorangriff in der Altstadt gegeben habe. Er<br />

berichtete weiters von Zwischenfällen im Westjordanland, bei denen die Polizei aber nicht<br />

mit tödlichen Waffen eingeschritten sei. Mit diesen Rechercheergebnissen sei der<br />

Beschwerdeführer in der verfahrensgegenständlichen Sendung konfrontiert worden. Zum<br />

Beweis transkribierte der Beschwerdegegner die betreffenden Passagen der Sendung und<br />

legte einen Mitschnitt der etwa 100 Minuten dauernden Sendung „Das Duell“ vom<br />

19.05.2016 vor.<br />

Unter Punkt 8. seiner Stellungnahme ging der Beschwerdegegner schließlich auf die im<br />

Anschluss an die Sendung „Das Duell“ ausgestrahlte ZIB 2 vom 19.05.2016 ein, in der diese<br />

Causa nochmals thematisiert worden sei, wobei in deren Rahmen auch die eingangs<br />

zitierten Pressemeldungen aus Israel erwähnt worden seien. Dabei sei auch darauf<br />

hingewiesen worden, dass es sich möglicherweise um zwei unterschiedliche Vorfälle<br />

handeln könnte, einerseits einen Terrorakt am Tempelberg, andererseits eine verwirrte Frau<br />

an der Klagemauer. An dieser Stelle sei es angebracht – so der Beschwerdegegner weiters<br />

– darauf hinzuweisen, dass der Tempelberg (örtlich) nicht mit der Klagemauer (bzw. dem<br />

Eingang zur Klagemauer) gleichzusetzen sei. Der Tempelberg liege nicht zehn Meter neben<br />

der Klagemauer, sondern 100 oder mehr Meter von dieser entfernt (je nach Standort).<br />

In der ZIB 2 des 19.05.2016 nach der inkriminierten Sendung seien der Medien- und<br />

Kommunikationstrainer Georg Wawschinek und der Politologe Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier<br />

zu Gast gewesen, um die vorangegangene Sendung zu analysieren bzw. kritisch zu<br />

beleuchten. Dabei sei unter anderem auch der Diskussionsstil des Beschwerdeführers<br />

thematisiert worden, da dieser unter anderem auf eine Frage der Moderatorin Ingrid<br />

Thurnher geantwortet habe:<br />

„Ingrid Thurnher (ORF): Was wollen Sie wirklich von Europa?<br />

Norbert Hofer (FPÖ): Das ist eine sehr originelle Frage, ist mir noch nie gestellt worden im<br />

Wahlkampf.“<br />

Dieser Ausschnitt aus der inkriminierten Sendung sei im Anschluss vom Moderator der<br />

ZIB 2, Dr. Armin Wolf, seinen beiden Studiogästen gezeigt worden, wobei er dazu gesagt<br />

habe, dass es in der Diskussionssendung ein paar solche Szenen gegeben habe, wo man<br />

den Eindruck gehabt hätte, der Beschwerdeführer streite fast mit der Moderatorin und sei<br />

auch relativ zynisch. Dr. Armin Wolf stellte schließlich die Frage, ob das kontrolliert oder<br />

Absicht gewesen sei. Auf den Seiten 13 bis 16 der Stellungnahme erfolgt daraufhin die<br />

auszugsweise Transkription der im Rahmen der ZIB 2 vom 19.05.2016 mit Georg<br />

Wawschinek und Univ. Prof. Dr. Peter Filzmaier vorgenommenen Analyse einzelner Szenen<br />

der Sendung „Das Duell“.<br />

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