Bescheid
35523_KOA%2012.033_17_001%20anonymisiert
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Unter Punkt 5. der Stellungnahme zitierte der Beschwerdegegner ein Interview mit der<br />
„Evangelischen Allianz Wien“, welches vor dem 18.05.2016 gegeben worden sei, dessen<br />
genaues Veröffentlichungsdatum allerdings nicht bekannt sei. Darin habe der<br />
Beschwerdeführer in einem Interview mit der evangelischen Website „eawien.at“ Folgendes<br />
gesagt:<br />
„Als ich auf dem Tempelberg war, ist zehn Meter neben mir eine Frau erschossen worden, weil<br />
sie versucht hat, mit Handgranaten und Maschinenpistolen, betende Menschen zu töten.“<br />
Zum Beweis legte der Beschwerdegegner den auf der Homepage der „Evangelische Allianz<br />
Wien“ veröffentlichten Artikel als Beilage ./ 3 vor.<br />
Anschließend ging der Beschwerdegegner unter Punkt 6. der Stellungnahme auf das<br />
Interview mit Dr. Armin Wolf in der Sendung „Zeit im Bild 2“ vom 18.05.2016 ein:<br />
Am 18.05.2016 sei der Beschwerdeführer bei Dr. Armin Wolf in der ZIB 2 zu Gast gewesen.<br />
In diesem Interview sei u.a. das Thema Außenpolitik als eine wichtige Kompetenz des<br />
Bundespräsidenten thematisiert worden. Auch aufgrund des vom Beschwerdeführer in<br />
seinen Interviews in der Tageszeitung „Der Standard“ (siehe oben) bzw. in der Sendung<br />
„Report“ (siehe oben) angesprochenen Israel-Besuchs sei im ORF dazu recherchiert<br />
worden. Bei seinen Fragen über den Israel-Besuch des Beschwerdeführers im Jahr 2014<br />
habe sich Dr. Armin Wolf auf die FPÖ-Presseausendung vom 02.08.2014 bezogen<br />
(„http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140802_OTS0014/lasar-freiheitlichersolidaritaetsbesuch-in-israel“).<br />
Der angebliche dramatische Terrorakt sei darin ebenso wenig<br />
erwähnt worden, wie der angebliche Empfang in der Knesset, und sei bis zu diversen<br />
Interviews im Jahr 2016 die einzige öffentliche FPÖ-Stellungnahme zu dieser Reise<br />
gewesen. Zum Nachweis legte der Beschwerdegegner ein Transkript der relevanten<br />
Passagen des Interviews, sowie einen Sendungsmitschnitt der ZIB 2 vom 18.05.2016 vor,<br />
sowie als Beilage ./4 die erwähnte Presseaussendung der FPÖ Wien vom 02.08.2014.<br />
In diesem Zusammenhang brachte der Beschwerdegegner weiters vor, dass in dieser<br />
Interview-Passage von Dr. Armin Wolf primär die Frage thematisiert worden sei, ob es sich<br />
um einen offiziellen Empfang eines Freiheitlichen in der Knesset gehandelt habe, und warum<br />
sich weder die österreichische Botschaft in Israel, noch der Pressesprecher der damaligen<br />
Vizepräsidentin in der Knesset, noch der Pressedienst des österreichischen Parlaments an<br />
den Besuch erinnern konnten. Gleich am Beginn des Interviews habe der<br />
Beschwerdeführer, ohne dazu konkret befragt worden zu sein, angegeben, dass er Israel am<br />
Höhepunkt der Kämpfe besucht habe. Er sprach davon, dass er Fürchterliches erlebt habe<br />
und mitten in einen Terrorakt hineingekommen und neben ihm eine Frau erschossen worden<br />
sei. Und dies auf die Frage, wie es denn dazu gekommen sei, dass er von der Vize-<br />
Präsidentin der Knesset empfangen worden sei.<br />
Diesem Interview könne man entnehmen, dass das Thema „Terrorakt“, bei dem eine Frau<br />
erschossen worden sei, von dem Beschwerdeführer wieder aus eigenem erwähnt worden<br />
sei. Gegenstand der damaligen Recherchen der Redaktion der „Zeit im Bild“ sei jedoch nicht<br />
der vom Beschwerdeführer damals erwähnte Terrorakt, sondern die Frage nach dem<br />
„Besuch des Beschwerdeführers in der Knesset“ gewesen. Aufgrund der wiederholten<br />
Erwähnung des Terroraktes am Tempelberg, über den der Beschwerdeführer berichtet habe,<br />
bei dem eine Frau ums Leben gekommen wäre, sei von der Redaktion der Sendung „Zeit im<br />
Bild“ nach der Sendung dazu recherchiert worden. Das Interview habe am 18.05.2016 in der<br />
ZIB 2, sohin nach 22:00 Uhr stattgefunden.<br />
In weiterer Folge brachte der Beschwerdegegner unter Punkt 7. seiner Stellungnahme zur<br />
inkriminierten Sendung „Das Duell“ vom 19.05.2016 Folgendes vor:<br />
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