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Bescheid

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Unter Punkt 5. der Stellungnahme zitierte der Beschwerdegegner ein Interview mit der<br />

„Evangelischen Allianz Wien“, welches vor dem 18.05.2016 gegeben worden sei, dessen<br />

genaues Veröffentlichungsdatum allerdings nicht bekannt sei. Darin habe der<br />

Beschwerdeführer in einem Interview mit der evangelischen Website „eawien.at“ Folgendes<br />

gesagt:<br />

„Als ich auf dem Tempelberg war, ist zehn Meter neben mir eine Frau erschossen worden, weil<br />

sie versucht hat, mit Handgranaten und Maschinenpistolen, betende Menschen zu töten.“<br />

Zum Beweis legte der Beschwerdegegner den auf der Homepage der „Evangelische Allianz<br />

Wien“ veröffentlichten Artikel als Beilage ./ 3 vor.<br />

Anschließend ging der Beschwerdegegner unter Punkt 6. der Stellungnahme auf das<br />

Interview mit Dr. Armin Wolf in der Sendung „Zeit im Bild 2“ vom 18.05.2016 ein:<br />

Am 18.05.2016 sei der Beschwerdeführer bei Dr. Armin Wolf in der ZIB 2 zu Gast gewesen.<br />

In diesem Interview sei u.a. das Thema Außenpolitik als eine wichtige Kompetenz des<br />

Bundespräsidenten thematisiert worden. Auch aufgrund des vom Beschwerdeführer in<br />

seinen Interviews in der Tageszeitung „Der Standard“ (siehe oben) bzw. in der Sendung<br />

„Report“ (siehe oben) angesprochenen Israel-Besuchs sei im ORF dazu recherchiert<br />

worden. Bei seinen Fragen über den Israel-Besuch des Beschwerdeführers im Jahr 2014<br />

habe sich Dr. Armin Wolf auf die FPÖ-Presseausendung vom 02.08.2014 bezogen<br />

(„http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140802_OTS0014/lasar-freiheitlichersolidaritaetsbesuch-in-israel“).<br />

Der angebliche dramatische Terrorakt sei darin ebenso wenig<br />

erwähnt worden, wie der angebliche Empfang in der Knesset, und sei bis zu diversen<br />

Interviews im Jahr 2016 die einzige öffentliche FPÖ-Stellungnahme zu dieser Reise<br />

gewesen. Zum Nachweis legte der Beschwerdegegner ein Transkript der relevanten<br />

Passagen des Interviews, sowie einen Sendungsmitschnitt der ZIB 2 vom 18.05.2016 vor,<br />

sowie als Beilage ./4 die erwähnte Presseaussendung der FPÖ Wien vom 02.08.2014.<br />

In diesem Zusammenhang brachte der Beschwerdegegner weiters vor, dass in dieser<br />

Interview-Passage von Dr. Armin Wolf primär die Frage thematisiert worden sei, ob es sich<br />

um einen offiziellen Empfang eines Freiheitlichen in der Knesset gehandelt habe, und warum<br />

sich weder die österreichische Botschaft in Israel, noch der Pressesprecher der damaligen<br />

Vizepräsidentin in der Knesset, noch der Pressedienst des österreichischen Parlaments an<br />

den Besuch erinnern konnten. Gleich am Beginn des Interviews habe der<br />

Beschwerdeführer, ohne dazu konkret befragt worden zu sein, angegeben, dass er Israel am<br />

Höhepunkt der Kämpfe besucht habe. Er sprach davon, dass er Fürchterliches erlebt habe<br />

und mitten in einen Terrorakt hineingekommen und neben ihm eine Frau erschossen worden<br />

sei. Und dies auf die Frage, wie es denn dazu gekommen sei, dass er von der Vize-<br />

Präsidentin der Knesset empfangen worden sei.<br />

Diesem Interview könne man entnehmen, dass das Thema „Terrorakt“, bei dem eine Frau<br />

erschossen worden sei, von dem Beschwerdeführer wieder aus eigenem erwähnt worden<br />

sei. Gegenstand der damaligen Recherchen der Redaktion der „Zeit im Bild“ sei jedoch nicht<br />

der vom Beschwerdeführer damals erwähnte Terrorakt, sondern die Frage nach dem<br />

„Besuch des Beschwerdeführers in der Knesset“ gewesen. Aufgrund der wiederholten<br />

Erwähnung des Terroraktes am Tempelberg, über den der Beschwerdeführer berichtet habe,<br />

bei dem eine Frau ums Leben gekommen wäre, sei von der Redaktion der Sendung „Zeit im<br />

Bild“ nach der Sendung dazu recherchiert worden. Das Interview habe am 18.05.2016 in der<br />

ZIB 2, sohin nach 22:00 Uhr stattgefunden.<br />

In weiterer Folge brachte der Beschwerdegegner unter Punkt 7. seiner Stellungnahme zur<br />

inkriminierten Sendung „Das Duell“ vom 19.05.2016 Folgendes vor:<br />

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