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Medien zu entnehmen, dass es Ende Juli 2014 einen Vorfall am Eingang zur Klagemauer<br />

gegeben habe, bei dem einer Frau – da sie einen Warnschuss ignoriert habe – in den Fuß<br />

geschossen worden sei und diese dann leicht verletzt ins Krankenhaus zur weiteren<br />

Behandlung gebracht worden sei. Diesen Berichten sei weder zu entnehmen, dass diese<br />

Frau mit Maschinenpistolen und einer Handgranate bewaffnet gewesen sei, noch dass diese<br />

erschossen worden sei, noch dass sich der Vorfall am Tempelberg (oder 10 m daneben)<br />

ereignet habe.<br />

Unter Punkt 2. der Stellungnahme nahm der Beschwerdegegner auf einen Artikel in der<br />

Tageszeitung „Die Presse“ vom 12.03.2016 (gemeint wohl 11.03.2016) Bezug:<br />

Der Beschwerdeführer habe von dem angeblichen Terrorakt – völlig unaufgefordert – einige<br />

andere Male vor dem ZIB 2 Interview vom 18.05.2016 bzw. der inkriminierten Sendung vom<br />

19.05.2016 erzählt. Konkret – und am ausführlichsten – in „Die Presse“ vom 11. März 2016:<br />

„Ich habe in Israel erlebt, wie es wirklich ist. Als ich auf dem Tempelberg war, ist zehn Meter<br />

neben mir eine Frau erschossen worden, weil sie versucht hat, mit Handgranaten und<br />

Maschinenpistolen betende Menschen zu töten.“<br />

Zum Nachweis legte der Beschwerdegegner diesen Presseartikel als Beilage ./1 der<br />

Stellungnahme bei.<br />

In weiterer Folge äußerte sich der Beschwerdegegner unter Punkt 3. der Stellungnahme zur<br />

Sendung „Report“ vom 05.04.2016:<br />

Der Beschwerdeführer habe gegenüber dem Beschwerdegegner in einem Interview für die<br />

Sendung „Report“ am 05.04.2016, sohin mehr als zwei Jahre später, mit Frau Dr. Susanne<br />

Schnabl-Wunderlich und Herrn Mag. Robert Wiesner folgendes gesagt:<br />

Norbert Hofer (FPÖ): „Ich war nicht nur in Mauthausen, sondern ich war auch in Israel, Yad<br />

Vashem, war dort mitten in einem Terrorangriff. Neben mir wurde eine Frau erschossen. Ich<br />

habe sehr großes Verständnis für die Sorgen und Nöte Israels. Und wer die Existenz von<br />

Gaskammern leugnet irrt bestimmt. Das ist sicherlich ein Irrweg.“<br />

Der Beschwerdeführer habe also in diesem Interview von einem Terrorangriff neben ihm<br />

gesprochen, bei dem eine Frau erschossen worden sei. Ein Zusammenhang mit der<br />

Berichterstattung der israelischen Medien zum Vorfall an der Klagemauer sei hier nicht zu<br />

erkennen. Zum Nachweis legte der Beschwerdegegner einen Sendungsmitschnitt der<br />

Sendung „Report“ vom 05.04.2016 vor.<br />

Schließlich nahm der Beschwerdegegner unter Punkt 4. der Stellungnahme auf ein Interview<br />

in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 18.04.2016 (Online-Ausgabe) und vom 19.04.2016<br />

(Print-Ausgabe) Bezug:<br />

In dem autorisierten Interview in der Zeitung „Der Standard“, in dem auch das Thema Israel<br />

und die FPÖ beleuchtet worden sei, habe der Beschwerdeführer auf die Frage „Warum dann<br />

der Dialog mit der FPÖ verweigert werde?“ Folgendes angegeben:<br />

Hofer: „Ich habe das nicht erlebt, als ich in Israel war. Ich war Teil einer Delegation des<br />

österreichischen Parlaments und bin von der Präsidentin der Knesset empfangen worden. Für<br />

Heinz-Christian Strache war es auch ein erfolgreicher Besuch.“<br />

Zum Nachweis legte der Beschwerdegegner dieses unter dem Titel „Hofer: AMS soll<br />

Migranten keine Jobs vermitteln“ online am 18.04.2016 veröffentlichte Interview als<br />

Beilage ./2 vor.<br />

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