Martin R. Textor Bildung im Kindergarten - von Ingeborg Becker ...
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1.4 <strong>Bildung</strong> ist keine Dienstleistung 2<br />
Was heißt überhaupt „Dienstleistung“? Der Brockhaus definiert<br />
sie als „wirtschaftl. Tätigkeiten, die nicht in Erzeugung <strong>von</strong> Sachgütern,<br />
sondern in persönl. Leistungen bestehen: Handel, Banken,<br />
Versicherungen, Transport- und Nachrichtenwesen, öffentl.<br />
Verwaltung, freie Berufe (z.B. Steuerberatung).“ Für den Duden<br />
ist „Dienstleistung“ eine „Arbeit in der Wirtschaft, die nicht<br />
unmittelbar der Produktion <strong>von</strong> Gütern dient“. Meyers Lexikon<br />
unterscheidet zwischen materiellen Dienstleistungen, die die<br />
Nutzung eines vorhandenen Produktes gewährleisten, und<br />
nichtmateriellen Dienstleistungen zur unmittelbaren Befriedigung<br />
<strong>von</strong> Bedürfnissen der Menschen oder der Gesellschaft. Der Duden<br />
bezeichnet das Wort „Dienstleistungsbetrieb“ als einen aus<br />
der Wirtschaft kommenden Begriff für ein „Unternehmen, das<br />
Dienstleistungen erbringt“.<br />
Sind Kindergärten jetzt auf einmal Teil des Wirtschaftssystems?<br />
Erbringen sie wirtschaftliche Tätigkeiten? Werden hier menschliche<br />
Bedürfnisse unmittelbar befriedigt? Sind Erziehung und<br />
<strong>Bildung</strong> vergleichbar mit dem Verkauf eines Mantels, mit einem<br />
Haarschnitt oder der Installation einer Wasserleitung? Sind Erzieher/innen<br />
nun gleich gestellt mit Verkäuferinnen, Friseusen<br />
und Handwerkern? Berücksichtigen die letztgenannten<br />
Dienstleister etwa das Wohl ihrer Kunden? Nein, eher das eigene<br />
Wohl: Sie wollen ihre Dienstleistung für möglichst viel Geld an<br />
den Mann oder die Frau bringen!<br />
Für Erzieher/innen ist hingegen das Kindeswohl und nicht der eigene<br />
Gewinn vorrangig: Sie sollen das Recht eines jeden jungen Menschen<br />
„auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu<br />
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“<br />
gewährleisten (§ 1 Abs. 1 SGB VIII, wiederholt in § 22<br />
Abs. 2 SGB VIII). Sie sollen das Kind in seiner „individuellen<br />
und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachtei-<br />
2 Einige der folgenden Absätze finden sich – z.T. mit etwas anderen<br />
Formulierungen – auch in meinem Artikel „Die Vergesellschaftung der<br />
Kleinkindheit“ <strong>im</strong> „Jahrbuch für Psychoanalytische Pädagogik“ (<strong>im</strong><br />
Druck). Mit Genehmigung der Herausgeber.<br />
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