BWT Geschäftsbericht 2011 - BWT Group
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Leasing- und Pachtgegenstände<br />
82<br />
Finanzinvestitionen<br />
<strong>BWT</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong><br />
Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte und der abnutzbaren Sachanlagen erfolgt<br />
linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstandes.<br />
Bei der Ermittlung der Abschreibungssätze wurden unverändert gegenüber dem Vorjahr folgende<br />
Nutzungsdauern angenommen:<br />
Nutzungsdauer in Jahren von bis<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Software 3 5<br />
Patente, Markenrechte 5 10<br />
Sachanlagen<br />
Gebäude 20 50<br />
Investitionen in fremden Gebäuden 10 20<br />
Maschinen 3 15<br />
Geschäftsausstattung 3 10<br />
Leasing- und Pachtvereinbarungen, bei denen der Konzern alle Risiken und Chancen innehat,<br />
die mit der Nutzung der Vermögenswerte verbunden sind, werden als Finanzierungsleasing<br />
behandelt. Die den Leasing- bzw. Pachtvereinbarungen zugrundeliegenden Gegenstände<br />
werden gemäß dem aktuellen Wert der kapitalisierten Leasing- bzw. Pachtzahlungen zum<br />
Anschaffungszeitpunkt aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Den aktivierten<br />
Vermögenswerten steht jeweils der Barwert der Verbindlichkeit aus den noch offenen Leasing-<br />
bzw. Pachtzahlungen zum Abschlussstichtag gegenüber.<br />
Die überlassenen Gegenstände aller anderen Leasing- und Pachtverträge werden als operatives<br />
Leasing behandelt. Die Mietzahlungen werden als Aufwand verrechnet.<br />
Die Finanzinvestitionen (siehe Note 10) werden nicht zu Handelszwecken gehalten. Soweit<br />
die tatsächliche Absicht und Fähigkeit bis zur Endfälligkeit gehalten zu werden („held to maturity“)<br />
besteht, erfolgt deren Wertansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung<br />
der Effektivzinssatzmethode abzüglich allfälligen Wertminderungen. Fallen die Gründe<br />
weg, die zu einer Abschreibung der Finanzinvestitionen geführt haben, wird eine Zuschreibung<br />
maximal bis zur Höhe der Anschaffungskosten vorgenommen.<br />
Ein Teil der in den Finanzinvestitionen beinhalteten Wertpapiere werden als „zur Veräußerung<br />
verfügbar“ klassifiziert. Deren Bewertung erfolgt im Zugangszeitpunkt zum Fair Value als<br />
Anschaffungskosten, in späteren Perioden zum jeweils aktuellen Marktwert. Die Marktwerte<br />
der Wertpapiere ergeben sich aus dem Börsepreis zum Abschlussstichtag.<br />
Vermögenswerte werden als zur Veräußerung verfügbar eingestuft, wenn diese weder die<br />
Voraussetzungen für Kredite und Forderungen erfüllen, nicht bis zur Endfälligkeit gehalten<br />
werden und nicht als erfolgswirksam zum Marktwert klassifiziert werden. Diese Kategorie<br />
beinhaltet insbesondere Wertpapiere zur Deckung der Pensionsrückstellungen sowie Beteiligungen,<br />
die nicht zu Handelszwecken gehandelt werden.<br />
Sonstige Beteiligungen, bei denen ein Marktwert nicht festgestellt werden kann, sind mit den<br />
Anschaffungskosten vermindert um allfällige Wertminderungen bilanziert.<br />
Ansatz und Ausbuchung von Finanzinvestitionen erfolgen zum Handelstag. Finanzinvestitionen<br />
werden zu jedem Abschlussstichtag auf eine Wertminderung untersucht. Der Konzern<br />
bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows<br />
aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie<br />
alle damit im Wesentlichen verbundenen Chancen und Risken an einen Dritten überträgt.