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BWT Geschäftsbericht 2011 - BWT Group

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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />

vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen<br />

bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material-<br />

und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht<br />

aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden aktiviert, wenn der Vermögenswert die Voraussetzungen<br />

eines qualifizierten Vermögenswertes gem. IAS 23 erfüllt.<br />

Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />

erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte.<br />

Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird<br />

die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer berücksichtigt.<br />

Zur Ermittlung möglicher Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten<br />

wird bei Vorliegen entsprechender Indizien (Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte<br />

mit unbestimmter Nutzungsdauer und aktivierte Entwicklungskosten werden grundsätzlich<br />

einmal jährlich auf Wertminderungen getestet) ein Impairment-Test durchgeführt. Dabei wird<br />

der höhere Betrag (erzielbarer Betrag) zwischen Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert,<br />

der als Barwert der zugehörigen zukünftigen Ein- und Auszahlungen ermittelt wird, dem bisher<br />

fortgeführten Buchwert gegenübergestellt. Ist eine Einschätzung nicht auf Grundlage einer<br />

Einzelbewertung möglich, erfolgt sie auf Basis der übergeordneten „cash-generating unit“<br />

(CGU). Die Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) erfolgt auf Basis<br />

der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten die Mittelzuflüsse erzeugen,<br />

die weitgehenst unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer<br />

Gruppen von Vermögenswerten sind. Da es keine gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte<br />

gibt, entspricht die Definition der CGU im Wesentlichen den „legal entities“. Ist der<br />

Buchwert höher, wird eine Abwertung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Entfallen die<br />

Gründe für die Vornahme einer Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung (ausgenommen<br />

Firmenwerte) höchstens bis zu den planmäßig fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />

Instandhaltungsmaßnahmen werden als Aufwand erfasst. Zur Ermittlung des<br />

Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes<br />

vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts<br />

und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.<br />

Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender positiver Unterschiedsbetrag<br />

wird als Firmenwert ausgewiesen. Der Firmenwert wird zu jedem Abschlussstichtag im Hinblick<br />

auf seinen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Minderungen des künftigen Nutzens werden<br />

als Wertminderung verrechnet. Es wird auf der Grundlage von „cash-generating units“<br />

(CGUs) jährlich ein Impairment-Test zur Überprüfung der Werthaltigkeit bestehender Firmenwerte<br />

vorgenommen.<br />

Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes<br />

in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase. In der Forschungsphase angefallene<br />

Kosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Ausgaben in der Entwicklungsphase<br />

werden als immaterielle Vermögenswerte (gemäß IAS 38) aktiviert, wenn bestimmte den<br />

zukünftigen Nutzen der getätigten Aufwendung bestätigende Voraussetzungen, vor allem<br />

die technische Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens, erfüllt sind. Die<br />

Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten<br />

abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. In Entwicklung befindliche immaterielle<br />

Vermögenswerte und immaterielle Vermögenswerte mit nicht bestimmbarer Nutzungsdauer<br />

sind einmal jährlich auf Wertminderung zu überprüfen.<br />

Notes<br />

Immaterielle Vermögenswerte<br />

und Sachanlagen<br />

<strong>BWT</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong> 81

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