BWT Geschäftsbericht 2011 - BWT Group
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Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen und Wertminderungen<br />
bilanziert. Die Herstellungskosten enthalten neben Einzelkosten angemessene Teile der Material-<br />
und Fertigungsgemeinkosten. Aufwendungen der allgemeinen Verwaltung werden nicht<br />
aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden aktiviert, wenn der Vermögenswert die Voraussetzungen<br />
eines qualifizierten Vermögenswertes gem. IAS 23 erfüllt.<br />
Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt der Nutzungsbereitschaft abgeschrieben. Die Abschreibungen<br />
erfolgen linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte.<br />
Bei der Bestimmung der voraussichtlichen Nutzungsdauer von Sachanlagen wird<br />
die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer berücksichtigt.<br />
Zur Ermittlung möglicher Wertminderungen bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten<br />
wird bei Vorliegen entsprechender Indizien (Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte<br />
mit unbestimmter Nutzungsdauer und aktivierte Entwicklungskosten werden grundsätzlich<br />
einmal jährlich auf Wertminderungen getestet) ein Impairment-Test durchgeführt. Dabei wird<br />
der höhere Betrag (erzielbarer Betrag) zwischen Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert,<br />
der als Barwert der zugehörigen zukünftigen Ein- und Auszahlungen ermittelt wird, dem bisher<br />
fortgeführten Buchwert gegenübergestellt. Ist eine Einschätzung nicht auf Grundlage einer<br />
Einzelbewertung möglich, erfolgt sie auf Basis der übergeordneten „cash-generating unit“<br />
(CGU). Die Definition der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) erfolgt auf Basis<br />
der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten die Mittelzuflüsse erzeugen,<br />
die weitgehenst unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer<br />
Gruppen von Vermögenswerten sind. Da es keine gemeinschaftlich genutzten Vermögenswerte<br />
gibt, entspricht die Definition der CGU im Wesentlichen den „legal entities“. Ist der<br />
Buchwert höher, wird eine Abwertung auf den erzielbaren Betrag vorgenommen. Entfallen die<br />
Gründe für die Vornahme einer Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung (ausgenommen<br />
Firmenwerte) höchstens bis zu den planmäßig fortgeschriebenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />
Instandhaltungsmaßnahmen werden als Aufwand erfasst. Zur Ermittlung des<br />
Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes<br />
vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts<br />
und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.<br />
Ein aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierender positiver Unterschiedsbetrag<br />
wird als Firmenwert ausgewiesen. Der Firmenwert wird zu jedem Abschlussstichtag im Hinblick<br />
auf seinen wirtschaftlichen Nutzen überprüft. Minderungen des künftigen Nutzens werden<br />
als Wertminderung verrechnet. Es wird auf der Grundlage von „cash-generating units“<br />
(CGUs) jährlich ein Impairment-Test zur Überprüfung der Werthaltigkeit bestehender Firmenwerte<br />
vorgenommen.<br />
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes<br />
in eine Forschungs- und eine Entwicklungsphase. In der Forschungsphase angefallene<br />
Kosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Ausgaben in der Entwicklungsphase<br />
werden als immaterielle Vermögenswerte (gemäß IAS 38) aktiviert, wenn bestimmte den<br />
zukünftigen Nutzen der getätigten Aufwendung bestätigende Voraussetzungen, vor allem<br />
die technische Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens, erfüllt sind. Die<br />
Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten<br />
abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. In Entwicklung befindliche immaterielle<br />
Vermögenswerte und immaterielle Vermögenswerte mit nicht bestimmbarer Nutzungsdauer<br />
sind einmal jährlich auf Wertminderung zu überprüfen.<br />
Notes<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
und Sachanlagen<br />
<strong>BWT</strong> <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2011</strong> 81