Nachrichtenblatt September 2011 - Werbegemeinschaft Geismar ...
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Zum Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden<br />
(NHundG) Seit Juli <strong>2011</strong> neue Pflichten für Hundehalter<br />
Der Landtag in Niedersachsen verabschiedete die verschärften Regeln in Bezug auf<br />
die Hundehaltung, die bereits am 01. Juli <strong>2011</strong> in Kraft getreten sind.<br />
Das neue Gesetz verpflichtet Hundehalter zukünftig, ihre Hunde mit einem Chip<br />
auszustatten und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen sowie<br />
einen Hundeführerschein zu absolvieren.<br />
Hundehaftpflichtversicherung: „Seit 1. Juli <strong>2011</strong><br />
müssen alle Hundehalter für ihre Lieblinge auf<br />
vier Pfoten eine Hundehaftpflichtversicherung<br />
abschließen. Dies gilt für alle Hunde, die älter als<br />
sechs Monate sind. Die gesetzlich festgelegte<br />
Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro<br />
für Personenschäden und 250.000 Euro für<br />
Sachschäden,“ sagt Elke Tiebel,<br />
Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale<br />
Göttingen. Wer künftig keine Geldbuße von bis zu<br />
10.000 Euro riskieren will, ist daher gut beraten, sich umgehend um Versicherungsschutz<br />
zu bemühen. „Auch Besitzer von Welpen ist zu empfehlen, sich frühzeitig<br />
über die Absicherungsmöglichkeiten informieren und beraten zu lassen, wobei die<br />
Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen– und<br />
Sachschäden betragen sollte“, rät Tiebel.<br />
Kennzeichnung durch Chip: Ab einem Alter von sechs Monaten muss jeder Hund<br />
mit einem elektronischen Chip ausgestattet und im Zentralregister gemeldet sein. So<br />
können Tier und Tierhalter im Fall der Fälle schnell zugeordnet werden. Die Kosten<br />
für das Einsetzen des Chips betragen dabei einmalig ca. 50 Euro. Auch hier sieht das<br />
Land keine Übergangsfristen vor. Dieser Verpflichtungen müssten Hundehalter also<br />
bereits nachgekommen sein.<br />
Hundeführerschein: Möchte man sich einen Hund zulegen, so kommt künftig noch<br />
eine Hürde hinzu: Hundebesitzer müssen innerhalb von zwei Jahren einen „Hundeführerschein“<br />
oder Sachkundenachweis absolvieren. Durch den Unterricht sollen sie<br />
besser in der Lage sein, ihren Hund zu kontrollieren und sich in Verantwortung<br />
üben. Allerdings sind Hundehalter, die länger als zwei Jahre ununterbrochen einen<br />
Hund besessen haben, davon ausgeschlossen. Weitere Ausnahmen gelten bei bestimmten<br />
Personengruppen wie etwa Tierärzten, Jägern sowie Führern von Dienst-<br />
und Blindenhunden. Den „Hundeführerschein“ kann man zukünftig gegen eine Gebühr<br />
von rund 200 Euro in Hundeschulen oder Vereinen absolvieren.<br />
Sanktionen: Im Gesetz vorgesehen sind auch bestimmte Sanktionen bei Nichteinhaltung.<br />
So kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die derzeit<br />
geltenden Regeln zum Schutz vor gefährlichen Hunderassen wie etwa Wesenstest,<br />
Leinenzwang und Beißkorb-Pflicht bleiben dabei weiterhin bestehen.<br />
(Informationen aus dem Internet (z.B. Material von Osnabrücker Zeitung) und von der Verbraucherzentrale<br />
Göttingen).<br />
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