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Nachrichtenblatt September 2011 - Werbegemeinschaft Geismar ...

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Zum Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden<br />

(NHundG) Seit Juli <strong>2011</strong> neue Pflichten für Hundehalter<br />

Der Landtag in Niedersachsen verabschiedete die verschärften Regeln in Bezug auf<br />

die Hundehaltung, die bereits am 01. Juli <strong>2011</strong> in Kraft getreten sind.<br />

Das neue Gesetz verpflichtet Hundehalter zukünftig, ihre Hunde mit einem Chip<br />

auszustatten und eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen sowie<br />

einen Hundeführerschein zu absolvieren.<br />

Hundehaftpflichtversicherung: „Seit 1. Juli <strong>2011</strong><br />

müssen alle Hundehalter für ihre Lieblinge auf<br />

vier Pfoten eine Hundehaftpflichtversicherung<br />

abschließen. Dies gilt für alle Hunde, die älter als<br />

sechs Monate sind. Die gesetzlich festgelegte<br />

Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro<br />

für Personenschäden und 250.000 Euro für<br />

Sachschäden,“ sagt Elke Tiebel,<br />

Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale<br />

Göttingen. Wer künftig keine Geldbuße von bis zu<br />

10.000 Euro riskieren will, ist daher gut beraten, sich umgehend um Versicherungsschutz<br />

zu bemühen. „Auch Besitzer von Welpen ist zu empfehlen, sich frühzeitig<br />

über die Absicherungsmöglichkeiten informieren und beraten zu lassen, wobei die<br />

Versicherungssumme mindestens drei Millionen Euro pauschal für Personen– und<br />

Sachschäden betragen sollte“, rät Tiebel.<br />

Kennzeichnung durch Chip: Ab einem Alter von sechs Monaten muss jeder Hund<br />

mit einem elektronischen Chip ausgestattet und im Zentralregister gemeldet sein. So<br />

können Tier und Tierhalter im Fall der Fälle schnell zugeordnet werden. Die Kosten<br />

für das Einsetzen des Chips betragen dabei einmalig ca. 50 Euro. Auch hier sieht das<br />

Land keine Übergangsfristen vor. Dieser Verpflichtungen müssten Hundehalter also<br />

bereits nachgekommen sein.<br />

Hundeführerschein: Möchte man sich einen Hund zulegen, so kommt künftig noch<br />

eine Hürde hinzu: Hundebesitzer müssen innerhalb von zwei Jahren einen „Hundeführerschein“<br />

oder Sachkundenachweis absolvieren. Durch den Unterricht sollen sie<br />

besser in der Lage sein, ihren Hund zu kontrollieren und sich in Verantwortung<br />

üben. Allerdings sind Hundehalter, die länger als zwei Jahre ununterbrochen einen<br />

Hund besessen haben, davon ausgeschlossen. Weitere Ausnahmen gelten bei bestimmten<br />

Personengruppen wie etwa Tierärzten, Jägern sowie Führern von Dienst-<br />

und Blindenhunden. Den „Hundeführerschein“ kann man zukünftig gegen eine Gebühr<br />

von rund 200 Euro in Hundeschulen oder Vereinen absolvieren.<br />

Sanktionen: Im Gesetz vorgesehen sind auch bestimmte Sanktionen bei Nichteinhaltung.<br />

So kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Die derzeit<br />

geltenden Regeln zum Schutz vor gefährlichen Hunderassen wie etwa Wesenstest,<br />

Leinenzwang und Beißkorb-Pflicht bleiben dabei weiterhin bestehen.<br />

(Informationen aus dem Internet (z.B. Material von Osnabrücker Zeitung) und von der Verbraucherzentrale<br />

Göttingen).<br />

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