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47. Bayerischer Zahnärztetag - Zahnärztlicher Bezirksverband ...

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Herausgeber: <strong>Zahnärztlicher</strong> <strong>Bezirksverband</strong> Schwaben, Körperschaft des öffentl. Rechts<br />

Keine Angst<br />

vor Qualitätsmanagement<br />

Am Ende wird der Wettbewerb<br />

siegen<br />

INHALT<br />

Editorial<br />

Keine Angst vor Qualitätsmanagement! . . 2<br />

Leitartikel<br />

„Am Ende wird der Wettbewerb siegen“ . . 3<br />

Forum<br />

Fakten aus berufenem Mund . . . . . . . . . . 6<br />

Überwältigendes Votum für<br />

Dr. Sybille Keller . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

KZVB-Bezirksstelle Schwaben gefährdet<br />

Zusammenarbeit auf Obmannsebene . . . . 12<br />

ZBV Info<br />

Meldeordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

– Änderung von<br />

Anschriften, Tätigkeiten usw.. . . . . . . . . . . 17<br />

Beitragszahlung II. Quartal 2006 . . . . . . . . 17<br />

Änderung von Bankverbindungen . . . . . . 17<br />

Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Ausgabe 4/2006 – April<br />

REFERAT ZAHNMEDIZINISCHE<br />

FACHANGESTELLTE<br />

Sommerabschlussprüfung<br />

am Mittwoch, den 31. Mai 2006 . . . . . . . . 18<br />

Nachweisheft Röntgen . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Ehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Meldepflicht nach dem Mutterschutz- . . .<br />

gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Ärztliche Untersuchungen bei den<br />

Auszubildenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Zulassungsvoraussetzungen für die<br />

Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Ärztliches Attest bei Nichtteilnahme an<br />

einer Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Prothetische Assistenz in Augsburg<br />

am 4.5. – 6.5.2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

Verschiedenes<br />

<strong>47.</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Zahnärztetag</strong> . . . . . . . . . . 23<br />

3592


Editorial<br />

Keine Angst vor<br />

Qualitätsmanagement!<br />

Kaum ein anderer Begriff nötigt den Kolleginnen<br />

und Kollegen im Moment mehr Respekt<br />

ab als „Qualitätsmanagement“ (QM) in<br />

der Zahnarztpraxis. Welches System, welches<br />

Handbuch ist das Beste? Was kostet<br />

das alles, wie kann ich das alles bewältigen,<br />

wie soll ich das auch noch den Praxismitarbeiterinnen<br />

beibringen? Der nächste<br />

Patient wartet bereits im Stuhl! Vorab: So<br />

wie es aussieht, wird beispielsweise keine<br />

Verpflichtung bei Hygiene nach QM-System<br />

für die Zahnmedizin verbindlich kommen;<br />

dies sagt einer, der es wissen muss: Prof.<br />

Dr. Jürgen Becker, der in der Kommission<br />

für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention<br />

des Robert Koch Instituts mitgearbeitet<br />

hat.<br />

Weniger Aufgeregtheit im Umgang mit diesem<br />

Thema zu vermitteln, ist Aufgabe der<br />

zahnärztlichen Organisationen. Einige versuchen<br />

dies, andere tun sich da schwerer<br />

und wollen dienstbeflissen umsetzen und<br />

kontrollieren noch bevor Vorschriften erlassen<br />

wurden. Sie sind schnell mit<br />

Systemen und Büchern bei der Hand, die<br />

möglicherweise keinen bis wenig Nutzen für<br />

den Zahnarzt bringen, dafür einiges an<br />

unnötigen Investitionen und vor allem auch<br />

viel Zeit kosten. Beim Umgang mit dem<br />

Thema „Qualitätsmanagement“ sollte man<br />

als Zahnarzt und Unternehmer seinen<br />

gesunden Menschenverstand nicht ausschalten.<br />

Um Licht ins Dunkel zu bringen, müssen wir<br />

die Begriffe auseinander halten. Qualitätsmanagement<br />

in der Industrie ist nicht gleich<br />

Qualitätsmanagement im Gesundheitsbereich.<br />

Dort wird nach DIN ISO zertifiziert und<br />

QM ist bereits erfüllt, wenn man den Aus-<br />

schuss bei der produzierten Ware unter vorher<br />

angestrebte 20 Prozent drücken kann.<br />

In unseren Praxen lässt sich das QM der<br />

Industrie nicht anwenden, weil unsere<br />

Patienten ein nahezu 100-prozentig positives<br />

Ergebnis erwarten. Eine treffende Definition<br />

für zahnärztliche Qualitätssicherung<br />

lieferte Prof. Heners schon 1994: „Die<br />

Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung<br />

oraler Strukturen unter Berücksichtigung<br />

der Patientenerwartung.“ Genau das<br />

ist es. Wir haben die Struktur-, die Prozessund<br />

die Ergebnisqualität zu berücksichtigen.<br />

Aufbau und Einrichtung der Praxis,<br />

Verwaltung und Anwendung der Instrumente,<br />

Ablaufprozesse der zahnärztlichen, aber<br />

auch der nicht-zahnärztlichen Vorgänge<br />

sind wichtige Voraussetzungen, aber keine<br />

Garanten für ein Ergebnis, das zur Zufriedenheit<br />

des Patienten ausfällt und seinen<br />

Gesundheitszustand positiv verändert.<br />

Spätestens jetzt geht uns ein Licht auf: QM<br />

findet bereits statt – in jeder gut geführten<br />

Zahnarztpraxis! Wir arbeiten längst jeder<br />

nach einem eigenen QM-System – nur<br />

waren wir uns dessen nicht immer bewusst.<br />

Es ist wie beim Autofahren. Wir haben in<br />

jungen Jahren gelernt, das Fahrzeug zu<br />

bedienen und sichere Verkehrsteilnehmer<br />

zu werden. Inzwischen ist ein Automatismus<br />

eingetreten. Überlegen Sie bewusst,<br />

ob und wann Sie die Kupplung treten? Sie<br />

machen es, wie der Volksmund sagt, „automatisch“!<br />

Genau so ist es im Praxisablauf.<br />

Auch hier gibt es sehr viele unbewusste<br />

Bewegungs- bzw. Arbeitsabläufe – nicht<br />

nur bei Ihnen als Zahnärztin/Zahnarzt, sondern<br />

auch bei Ihrer Praxismitarbeiterin. Ob<br />

es sich dabei um die Terminverwaltung handelt<br />

oder um die Präparation von Kronen.<br />

Ohne Vorbereitung, Hygiene, Planung, Ausführung<br />

und Nachbereitung klappt fast<br />

nichts im Behandlungsalltag. Die Arbeiten<br />

2 ZNS 4/2006


Editorial<br />

werden nach System vorbereitet und laufen<br />

nach System ab.<br />

In der Systematik Ihres praxiseigenen Qualitätsmanagements<br />

haben Sie Arbeiten und<br />

Verantwortung delegiert, Abläufe katalogisiert<br />

und natürlich dokumentiert. Herzlichen<br />

Glückwunsch zu Ihrem eigenen QM-<br />

System! Sie müssen also keine Angst vor<br />

Bürokratie und Kontrolle haben und brauchen<br />

sich auch nicht teure Kurse und QM-<br />

Systeme aufschwatzen zu lassen. Und<br />

überfordert fühlen müssen Sie sich schon<br />

gar nicht. Hinterfragen Sie kritisch, ob<br />

Abläufe sinnvoll sind. Werfen Sie Ihr Wissen<br />

in der Zahnheilkunde in die Waagschale.<br />

Natürlich müssen die gesetzlichen Anforderungen<br />

täglich neu erfüllt werden, sei es bei<br />

der Umsetzung der Hygiene-Richtlinien, sei<br />

es im Umgang mit Medizinprodukten und<br />

der Röntgenverordnung. Aber man sollte<br />

als Spezialist der Mundgesundheit auch mit<br />

offenen Augen durch die Welt der Verordnungen,<br />

Richtlinien und Empfehlungen laufen.<br />

Wichtig ist eines: Am Ende Ihres Qualitätsmanagements<br />

muss die Frage stehen,<br />

ob die angewandten Methoden ausreichend<br />

waren und zum gewünschten Erfolg<br />

geführt haben. Das ist Ergebnisqualität. Das<br />

ist „die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung<br />

oraler Strukturen unter Berücksichtigung<br />

der Patientenerwartung.“<br />

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />

Ihr<br />

Christian Berger<br />

1. Vorsitzender<br />

Redaktionsschluss für die<br />

Ausgabe Mai 2006<br />

der Zahnärztlichen Nachrichten Schwaben<br />

ist Mittwoch, 19. April 2006.<br />

Anzeigenschluss ist am 20. April 2006<br />

Leitartikel<br />

„Am Ende wird der<br />

Wettbewerb siegen“<br />

Der stellvertretende US-amerikanische<br />

Gesundheitsminister Alex Azar über<br />

staatliche Reglementierungen im<br />

Gesundheitswesen und die Prioritäten<br />

amerikanischer Gesundheitspolitik.<br />

INTERVIEW<br />

DÄ: Herr Minister Azar, Sie haben einmal<br />

gesagt, Gesundheitsleistungen sind Wirtschaftsgüter,<br />

und Wirtschaftsgüter unterliegen<br />

Wirtschaftsregeln – eine These, die<br />

zumindest in Europa umstritten ist. Hier<br />

argumentieren viele, dass das enorme Wissens-<br />

und Informationsgefälle zwischen<br />

Patienten und den übrigen Akteuren im<br />

Gesundheitswesen einer echten Kundensouveränität<br />

entgegensteht, die ja Bedingung<br />

für einen funktionierenden Markt ist.<br />

Azar: Ich sagte, Gesundheitsleistungen<br />

sind auch Wirtschaftsgüter. Ich weiß, dass<br />

sowohl in Europa als auch in den USA viele<br />

andere Werte mit der Gesundheitsversorgung<br />

verbunden sind. Der Punkt ist, dass<br />

Gesundheitsleistungen am Ende doch ökonomischen<br />

Grenzen gehorchen. Das heißt:<br />

keine Investitionen – keine Leistungen; keine<br />

Bezahlung – keine Versorgung.<br />

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Informationsgefälle,<br />

das Sie angesprochen<br />

haben. Ich bin der Ansicht, dass Ärzte<br />

zusammen mit ihren Patienten über Leistungen<br />

entscheiden sollten. Ich halte es für<br />

nicht konstruktiv, wenn die Regierung versucht,<br />

das professionelle Urteil von Ärzten<br />

zu beeinflussen oder sich in deren Berufsausübung<br />

und das Arzt-Patienten-Verhältnis<br />

einzumischen.<br />

DÄ: Dagegen argumentiert man im deut-<br />

ZNS 4/2006 3


Leitartikel<br />

schen Bundesgesundheitsministerium, das<br />

medizinische Wissen werde immer komplexer<br />

und erschwere es den Ärzten den Überblick<br />

zu bewahren. Es wurden Gremien<br />

geschaffen – der Gemeinsame Bundesausschuss,<br />

das Institut für Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen –, die beispielsweise<br />

darüber entscheiden, welche Arzneimittel<br />

innovativ sind und welche nicht.<br />

Azar: Ich habe sehr viel mehr Respekt vor<br />

der Intelligenz der Ärzte und deren Fähigkeit,<br />

in ihrem Fachgebiet auf dem Laufenden<br />

zu bleiben. Ich habe außerdem großes<br />

Vertrauen in die Fähigkeit der Menschen,<br />

ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und<br />

sich zu informieren. Ich glaube einfach<br />

nicht, dass staatliche Expertengremien in<br />

ihren Entscheidungsprozessen sehr effektiv<br />

sind. Einheitsentscheidungen sind nie allen<br />

angemessen.<br />

DÄ: Viele Ärzte in Deutschland haben den<br />

Eindruck, dass die Gesundheitspolitik<br />

zunehmend das Arzt-Patienten-Verhältnis<br />

beeinflusst. Gibt es in den USA eine ähnliche<br />

Diskussion? Muss der Staat eingreifen,<br />

um die Gesundheitsausgaben im Rahmen<br />

zu halten?<br />

Azar: Wir stehen alle vor den selben Problemen,<br />

verfolgen aber unterschiedliche<br />

Lösungsansätze. Auch in den Vereinigten<br />

Staaten klagen die Ärzte über Bürokratie<br />

oder Kostendämpfungsmaßnahmen. Der<br />

entscheidende Unterschied ist: In einem<br />

wettbewerblich ausgerichteten Versicherungssystem,<br />

in dem Ärzte und Patienten<br />

zwischen verschiedenen Anbietern und<br />

Versicherungspaketen wählen können,<br />

kann man diese Frustationen ausgleichen,<br />

kann man Kosten und Nutzen ausbalancieren.<br />

So wird ein Arzt, der die Restriktionen<br />

eines Versicherers für unzumutbar hält, den<br />

Vertrag mit diesem Unternehmen kündigen<br />

und dessen Versicherte nicht mehr behandeln.<br />

Ähnliches gilt für Patienten: Sie werden<br />

beispielsweise die Versicherung wechseln,<br />

um sich vom Arzt ihrer Wahl behandeln<br />

zu lassen. Den wettbewerblichen<br />

Ansatz haben wir auch bei den neuen<br />

Zusatzversicherungen für Arzneimittel im<br />

Rahmen der staatlichen Krankenversicherung<br />

für Menschen über 65 Jahre, Medicare,<br />

verfolgt. Die Versicherten können zwischen<br />

verschiedenen privaten Angeboten<br />

wählen – 250 Unternehmen bieten rund 600<br />

unterschiedliche Versicherungspakete an.<br />

Der Wettbewerb um die besten Angebote<br />

mit den entsprechenden Preisverhandlungen<br />

hat dazu geführt, dass die Arzneimittelpreise<br />

gesunken sind.<br />

DÄ: Was ist der Grund für den Beschluss<br />

der Regierung Bush, auch die Arzneimittelkosten<br />

von Medicare abdecken zu lassen?<br />

Azar: Das ist ein perfektes Beispiel dafür,<br />

dass Regierungen nicht besonders effektiv<br />

sind, wenn sie solche Programme betreiben.<br />

Medicare startete 1965. Die damalige<br />

Regelbehandlung war die durch einen Arzt<br />

im Krankenhaus. Arzneimittel spielten eine<br />

eher untergeordnete Rolle. Folglich<br />

beschloss der Kongress, dass Medicare die<br />

Kosten für die ärztliche Behandlung im<br />

Krankenhaus und in Arztpraxen erstattet.<br />

Es hat 40 Jahre gedauert, bis die Regierung<br />

die Tatsache anerkannt hatte, dass Arzneimittel<br />

einen entscheidenden Beitrag für die<br />

Patientenbehandlung leisten und Patienten<br />

möglicherweise gerne entsprechend versichert<br />

wären.<br />

DÄ: Neue Medikamente drängen auf den<br />

Markt, die Preise werden langfristig steigen.<br />

Wie kann man angesichts einer solchen Entwicklung<br />

Preisregulierungen vermeiden?<br />

Azar: Diese Frage kann wahrscheinlich nie-<br />

4 ZNS 4/2006


Leitartikel<br />

mand vollständig beantworten. Aber Preiskontrollen<br />

bringen die Entwicklung zum<br />

Erliegen. Der Weg, Kosten einzudämmen,<br />

ist Wettbewerb. Konkurrierende Versicherer<br />

werben um Kunden, verhandeln über Preise<br />

mit Leistungserbringern, Pharmaunternehmen<br />

und Apotheken – ein solches System<br />

lässt die Preise sinken. Die Arzneimittelausgaben<br />

sind im vergangenen Jahr um nur<br />

acht Prozent gestiegen. Das ist der niedrigste<br />

Zuwachs seit Jahren und zum großen<br />

Teil dem neuen Medikamenten-Programm<br />

geschuldet.<br />

Eine weitere wichtige Maßnahme der Kostenkontrolle<br />

ist es, den Verbrauchern ein<br />

größeres Kostenbewusstsein zu vermitteln.<br />

Wir alle fühlen uns gegenüber den sozial<br />

schwachen Mitgliedern der Gesellschaft<br />

verpflichtet. Wir alle fühlen uns verpflichtet,<br />

allen Bürgern den Zugang zu Gesundheitsleistungen<br />

zu erleichtern. Ein Weg, den Verbrauchern<br />

ein Bewusstsein dafür zu vermitteln,<br />

welche Kosten ihr Arztbesuch verursacht,<br />

ist, sie an den Kosten zu beteiligen,<br />

selbst wenn es nur mit einem Dollar ist.<br />

Außerdem entwickeln wir gerade einen neuen<br />

Typus der Krankenversicherung: das so<br />

genannte Gesundheitssparkonto (health<br />

savings account). Auf diesem persönlichen<br />

Konto können der Versicherte oder dessen<br />

Arbeitgeber steuerfrei Geld einzahlen und<br />

für Gesundheitsausgaben ansparen. Das<br />

Versicherungsprogramm arbeitet mit einer<br />

niedrigen Versicherungsprämie und einem<br />

hohen Selbstbehalt, der das Kostenbewusstsein<br />

schärft: 2.000 Dollar jährlich für<br />

Einzelpersonen und 4.000 Dollar für Familien.<br />

DÄ: Die Vereinigten Staaten leisten sich das<br />

teuerste Gesundheitssystem der Welt. Sie<br />

haben das Problem, dass rund 40 Millionen<br />

Menschen nicht krankenversichert sind.<br />

Was sind Ihre gesundheitspolitischen Prioritäten?<br />

Azar: Eine der Prioritäten ist es sicherlich,<br />

die Zahl der nicht Versicherten zu senken.<br />

Allerdings möchte ich an dieser Stelle auf<br />

einen wichtigen Punkt hinweisen. Es mögen<br />

40 Millionen Menschen – von 300 Millionen<br />

– ohne Krankenversicherungsschutz sein.<br />

Das bedeutet aber nicht, dass 40 Millionen<br />

Menschen nicht medizinisch versorgt werden.<br />

Außerdem ist es wichtig, sich die Gruppe<br />

der nicht Versicherten genauer anzusehen.<br />

Ein großer Teil von ihnen verdient mehr als<br />

75.000 Dollar im Jahr und hat sich entschieden,<br />

sich nicht zu versichern. Diese Gruppe<br />

wollen wir ermutigen, ein Versicherungspaket<br />

abzuschließen. Für sie könnten die<br />

Gesundheitssparkonten mit niedrigen Versicherungsprämien<br />

und hohem Selbstbehalt<br />

eine attraktive Option darstellen.<br />

Dann gibt es die Menschen, die eigentlich<br />

Anspruch darauf hätten, in ein staatliches<br />

Gesundheitsprogramm einbezogen zu werden.<br />

Wir müssen hier bessere Arbeit leisten,<br />

um diese Menschen zu erreichen. Ein weiterer<br />

Teil der Betroffenen ist nur vorübergehend<br />

– im Durchschnitt zwei bis vier Monate<br />

– nicht versichert, weil sie den Arbeitgeber<br />

gewechselt haben. Es bleiben rund 17<br />

Millionen Menschen, die ein geringes Einkommen<br />

haben und langfristig nicht versichert<br />

sind. Das ist ein Problem. Wir arbeiten<br />

an Lösungen, indem wir Anreize bei privaten<br />

Anbietern setzen, Steuervergünstigungen<br />

gewähren und gemeinsame Strategien<br />

mit anderen staatlichen Programmen für<br />

Bedürftige entwickeln.<br />

DÄ: Was können wir voneinander lernen?<br />

Hat das Konzept von Managed Care noch<br />

Zukunft?<br />

ZNS 4/2006 5


Leitartikel Forum<br />

Azar: Managed care ist eigentlich das, was<br />

die Gesundheitsversorgung in den USA<br />

ausmacht. So gut wie jedes Versicherungsunternehmen<br />

praktiziert eine Art von managed<br />

care, indem es Preise für seine Versicherten<br />

aushandelt, Rabatte vereinbart, ein<br />

Netz von kostengünstigen Leistungserbringern<br />

knüpft. Das Konzept wäre es sicherlich<br />

wert, in die Überlegungen der deutschen<br />

Regierung für eine große Gesundheitsreform<br />

einbezogen zu werden. Ich glaube, am<br />

Ende wird der Wettbewerb siegen, weil die<br />

Verbraucher sich behaupten wollen.<br />

DÄ: Die Gesundheitsausgaben machen in<br />

den USA inzwischen einen Anteil von 16<br />

Prozent am Bruttoinlandsprodukt aus.<br />

Azar: Es ist wichtig für unsere Industrie, die<br />

Gesundheitsausgaben zu senken. Wir stehen<br />

unter demselben Druck wie die deutsche<br />

Wirtschaft: Gesundheitskosten sind<br />

Arbeitskosten, die die Wettbewerbsfähigkeit<br />

beeinträchtigen können. Wir müssen<br />

die Balance finden zwischen Kosten und<br />

Innovation. Aber bei der ganzen Kostendiskussion<br />

dürfen wir nicht vergessen, dass<br />

unser Gesundheitswesen noch Jahrzehnte<br />

Bestand haben soll, ein Gesundheitswesen,<br />

das Innovationen, Technik, Arzneimittel und<br />

Hilfsmittel zur Verfügung stellt, die die<br />

Gesundheit weltweit verbessern.<br />

Hier ist die Vision von Kanzlerin Angela Merkel<br />

so wichtig, die Deutschland als Land der<br />

Forschung, Entwicklung und Innovation<br />

sieht. Es braucht wirkliche Führungsstärke,<br />

die langfristigen Ziele nicht aus den Augen<br />

zu verlieren, denn es geht um mehr als den<br />

diesjährigen ausgeglichen Haushalt.<br />

Die Fragen stellten Heike Korzilius, Samir<br />

Rabbata und Heinz Stüwe.<br />

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung<br />

des Verlages des „Deutschen Ärzteblattes“!<br />

Symposium zur Bedeutung der Hygiene-<br />

Richtlinie für Zahnärzte:<br />

Fakten aus berufenem<br />

Mund<br />

Über die Hygiene-Richtlinie des Robert<br />

Koch-Instituts haben die ZNS bereits<br />

berichtet. Der ZBV Schwaben behandelte<br />

am 15. März 2006 bei Augsburg in<br />

einem Symposium den Stellenwert solcher<br />

Richtlinien und den Hygieneplan der<br />

BLZK. Kein Geringerer als Prof. Dr. Jürgen<br />

Becker, einziger zahnärztlicher Vertreter<br />

in der Kommission für Krankenhaushygiene<br />

und Infektionsprävention<br />

beim Robert Koch-Institut, war auf Einladung<br />

des ZBV in die Stadthalle Gersthofen<br />

gekommen, um den über 300<br />

schwäbischen Zahnärzten und zahnärztlichen<br />

Mitarbeiterinnen die dringendsten<br />

Fragen zur Umsetzung der Richtlinie zu<br />

beantworten.<br />

Die Zahnärzte könnten froh sein, so ZBV-<br />

Vorsitzender Christian Berger in seiner<br />

Begrüßung, dass es ein eigenes Papier für<br />

Zahnärzte gebe, und nicht die ungleich<br />

strengeren Krankenhaushygiene-Richtlinien<br />

gelten würden. Aber neben dem Hygieneplan<br />

der Bundeszahnärztekammer werde<br />

die Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

einen eigenen mit dem zuständigen Staatsministerium<br />

für Gesundheit, Ernährung und<br />

Verbraucherschutz abgestimmten Hygieneplan<br />

stellen. Bevor Prof. Becker über Hintergründe<br />

der Richtlinie referierte, hatte<br />

Berger den Anwesenden den Qualitätskreislauf<br />

eines funktionierenden Qualitätsmanagement<br />

nochmals veranschaulicht. Es<br />

gebe im Praxisbetrieb viele Schnittstellen<br />

dazu. Er nannte beispielhaft BUS-Dienst,<br />

Mitarbeiterbelehrung bis hin zum Umgang<br />

mit Medizinprodukten als Elemente dieses<br />

6 ZNS 4/2006


Forum<br />

Kreislaufs, die es in der Zahnarztpraxis zu<br />

beachten gilt.<br />

Im April 2006 tritt mit Veröffentlichung im<br />

Bundesgesundheitsblatt die Richtlinie des<br />

Robert Koch-Instituts (RKI-Richtlinie)<br />

„Infektionsprävention in der Zahnheilkunde“,<br />

in Kraft. Laut Prof. Dr. Jürgen Becker<br />

von der Universität Düsseldorf sind die<br />

fachlichen Empfehlungen zwar nicht<br />

rechtsverbindlich, trotzdem werden die<br />

Bundesländer über ihre Gewerbeaufsichtsämter<br />

die Umsetzung der Empfehlungen in<br />

den Praxen überwachen. Damit tritt die sog.<br />

gesetzliche Vermutungswirkung in Kraft.<br />

Sobald die Richtlinie im Bundesgesundheitsblatt<br />

publiziert worden ist, muss sie in<br />

der Praxis auch umgesetzt werden. Eine<br />

Übergangsfrist gibt es nicht. Der Hygieneplan<br />

der BLZK unterscheidet sich nach<br />

Umfang und Inhalt deutlich von dem in der<br />

ZM veröffentlichten Hygieneplan der BZÄK.<br />

Der Hygieneplan der BLZK ist wesentlich<br />

kürzer und –hoffentlich – leichter in der täglichen<br />

Praxis umzusetzen.<br />

In der Hygiene geht es nach Angaben von<br />

Prof. Becker vorrangig um die durch Blut<br />

übertragenen Infektionserkrankungen –<br />

hauptsächlich Hepatitis B und C. In<br />

Deutschland gebe es 500.000 chronisch<br />

mit Hepatitis B Infizierte. Jedes Jahr kämen<br />

50.000 Neuinfektionen hinzu. Bei Hepatitis<br />

C gebe es 160.000 chronische Virusträger.<br />

Die Infektion mit Hepatits B wird zu elf Prozent<br />

auf chirurgisch-diagnostische Eingriffe<br />

zurückgeführt. Bei Hepatitis C lägen die<br />

Infektionen bei 24 Prozent in diesem<br />

Bereich. Man habe insbesondere bei der<br />

ärztlichen Endoskopie eine Lücke in der<br />

Instrumentenaufbereitung entdeckt.<br />

Prof. Becker berichtete über die Entstehung<br />

der Hygiene-Richtlinie im zahnärztlichen<br />

Bereich. Bereits 1996 habe der damalige<br />

Intensive Diskussion: Prof. Dr. Jürgen Becker und<br />

ZBV-Vorsitzenden Christian Berger<br />

Bundesgesundheitsminister Seehofer nach<br />

Berichten aus den USA, wonach ein Zahnarzt<br />

Patienten mit HIV infiziert hatte, eine<br />

Arbeitsgemeinschaft Zahnmedizin gefordert,<br />

sie sich mit den Anforderungen an die<br />

Hygiene in der Zahnarztpraxis beschäftigen<br />

sollte. „Ich habe dieser Arbeitsgruppe drei<br />

Jahre lang vorgestanden“. Man habe sich<br />

damals bereits sehr intensiv mit der Frage<br />

auseinandergesetzt, wo der invasiv-chirurgische<br />

Eingriff in der Zahnmedizin beginne.<br />

Trotz der rund zehn Millionen Bakterien pro<br />

Milliliter Speichel ereigneten sich nach Meinung<br />

Beckers weniger Infektionen in der<br />

Zahnarztpraxis als in anderen Bereichen der<br />

Medizin – als Beispiel nannte er Zahnextraktion<br />

und zahnärztlich-operative Eingriffe<br />

wie Implantationen. 1998 sei der Gedanke<br />

zur Aufbereitung von Instrumenten entstanden<br />

und habe sich in der Hygiene-Richtlinie<br />

manifestiert. Aus den ursprünglich vier Seiten<br />

Hygieneplan ist allerdings nach der RKI-<br />

Richtlinie 2006 ein Hygieneplan der BZÄK<br />

mit 25 Seiten geworden.<br />

Schon seit 2002 gelten die meisten<br />

Bestandteile der RKI-Richtlinie – bislang<br />

ZNS 4/2006 7


Forum<br />

meist unbemerkt von den Zahnärzten. Sie<br />

finden in Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

und Medizinproduktegesetz ihre<br />

gesetzliche Basis. Wer Medizinprodukte<br />

anwendet, kann von den Gewerbeaufsichtsämtern<br />

übrigens seither kontrolliert<br />

werden. „Mit dem Papier für die Zahnmedizin<br />

haben wir einige Dinge aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

und dem<br />

Medizinproduktegesetz wieder erleichtert“,<br />

teilte Prof. Becker mit.<br />

„Anfang April muss Ihre Helferin wissen,<br />

welche Medizinprodukte als ‚unkritisch’,<br />

‚semi-kritisch A und B’ und ‚kritisch A und<br />

B’ einzustufen sind“, so Prof. Becker. Zur<br />

Qualitätssicherung von Kleinsterilisatoren<br />

gehöre künftig die Dokumentation und Freigabe<br />

durch die Helferin vor Anwendung der<br />

Medizinprodukte. „Die Richtlinie fordert<br />

validierte Aufbereitungsverfahren. Wer<br />

künftig noch manuell desinfiziert, wird aufgefordert,<br />

nachher zu sterilisieren.“ Als<br />

Faustregel nennt Becker: „Wenn alles durch<br />

den Steri läuft, sind Sie aus dem Schneider.<br />

Dafür sind auch ‚alte’ Sterilisatoren bestens<br />

geeignet.“ Die Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

bemüht sich indes um eine<br />

Umlagert: Universitätsprofessor Dr. Jürgen<br />

Becker beantwortete viele Fragen seitens der<br />

schwäbischen Zahnärzte.<br />

Regelung für Bayern. Vor voreiligen Investitionen<br />

warnte Prof. Becker. Der Hersteller<br />

der Geräte wird mit der RKI-Richtlinie in die<br />

Pflicht genommen und ist zur Kommissionierung<br />

seiner Geräte verpflichtet; d.h. er<br />

muss genaue Angaben dazu machen, wie<br />

z.B. der Sterilisator beladen werden muss.<br />

Becker riet allen Zahnärzten, Kleinsterilisatoren<br />

von einer Firma zu kaufen, die fachliche<br />

Kompetenz aufweise und kommissionieren<br />

könne. In Anschluss ging er auf die<br />

Bedeutung des geeigneten Wassers für den<br />

jeweiligen Sterilisatoren ein, sprach von der<br />

großen Bedeutung von Chemo-Indikatoren<br />

für die Sicherheit, informierte, dass Sporen-<br />

Tests laut RKI-Richtlinie nicht mehr vorgesehen<br />

seien und machte darauf aufmerksam,<br />

dass Aufbereitung von Medizinprodukten<br />

der Kategorie „kritisch B“ künftig mit<br />

geeigneten Prüfkörpern zu geschehen<br />

habe.<br />

Probleme sieht der Universitätsprofessor<br />

bei Hand- und Winkelstücken auf die Zahnärzte<br />

zukommen, weil diese im Innern komplex<br />

aufgebaut seien. Hier hätten die Hersteller<br />

ihre Hausaufgaben bisher noch nicht<br />

gemacht. Die Sprühdesinfektion reicht nach<br />

Angaben Beckers nicht mehr aus und sei in<br />

den neuen RKI-Richtlinien gar nicht mehr<br />

vorgesehen. Seit 2002 bestehe die gesetzliche<br />

Vorschrift Hand- und Winkelstücke<br />

maschinell aufzubereiten. Außerdem sei<br />

künftig eine verbindliche Arbeitsanweisung<br />

zur Aufbereitung notwendig.<br />

Der RKI-Experte legte den anwesenden<br />

Zahnärzten nahe, dass Helferinnen die Aufbereitung<br />

und Freigabe durchführen sollen<br />

– eine Fortbildung zur Sterilgutassistentin<br />

ist nicht notwendig. Auszubildende können<br />

vorzeitig solche Kurse durchlaufen, wenn<br />

sie in der Praxis sterilisieren sollen.<br />

Die jeweiligen Bundesländer werden<br />

gemeinsam mit den Landeszahnärztekam-<br />

8 ZNS 4/2006


Forum<br />

mern darüber entscheiden, wie Medizinproduktegesetz<br />

und Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

unter Berücksichtigung der<br />

neuen RKI-Richtlinie umzusetzen sein werden.<br />

So wird bundesweit diskutiert, welche<br />

Instrumente nach manueller Eintauchdesinfektion<br />

sterilisiert werden müssen. U.a. wird<br />

es auch darum gehen, wie mit den Altgeräten<br />

verfahren werden soll. Das Land Hessen<br />

habe eine sehr liberale Auslegung<br />

beschlossen, berichtete Prof. Becker, andere<br />

Bundesländer – wie Nordrhein-Westfalen<br />

– seien strikter vorgegangen. Auch für<br />

Bayern sind sehr liberale Übergangszeiten<br />

vereinbart worden.<br />

Die Zahnheilkunde fällt wie eingangs<br />

erwähnt nicht unter die weitaus strengeren<br />

Richtlinien für Krankenhaushygiene und für<br />

die Medizin im Allgemeinen. Prof. Beckers<br />

Einschätzung: „Wir sollten dem Gesetzgeber<br />

dankbar sein, dass er uns nicht mit den<br />

gleichen Anforderungen belegt. Insofern<br />

befindet sich die Zahnmedizin noch auf der<br />

Insel der Glückseligkeit!“ Konkret müssen<br />

die sterilen und nichtsterilen Arbeitsbereiche<br />

in der Zahnarztpraxis nicht wie befürchtet<br />

in unterschiedlichen Räumen eingerichtet<br />

sein; getrennte Arbeitsflächen reichen<br />

aus. Zahnärzte und Oralchirurgen fallen<br />

unter die zahnärztlichen Richtlinien, Mund-,<br />

Tragbares Kleinbildröntgengerät!!!<br />

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Volles Haus: Rund 300 Zahnärzte und zahnärztliche<br />

Mitarbeiterinnen waren in die Stadthalle von<br />

Gersthofen gekommen, um sich über die RKI-<br />

Richtlinie zu informieren. Fotos: Wuttke<br />

Kiefer- und Gesichtschirurgen dagegen<br />

unter die ärztlichen Richtlinien des ambulanten<br />

Operierens. Wichtig ist auch, dass<br />

nach Aussage von Prof. Becker eine Hygienepflicht<br />

nach QM-System für die Zahnmedizin<br />

nicht verbindlich kommen wird – aber<br />

auch diese Erleichterung betrifft die MKG-<br />

Chirurgen nicht.<br />

Die Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

hat mit dem Freistaat Bayern für die bayerischen<br />

Zahnärzte gangbare Lösungen<br />

gefunden. „Wir haben bei der Dokumentation<br />

eine Negativ-Dokumentation ange-<br />

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ZNS 4/2006 9


Forum<br />

strebt“, kommentierte ZBV-Vorsitzender<br />

und Kammervizepräsident Christian Berger<br />

auf Nachfrage einiger Zuhörer. Es muss also<br />

nur dann dokumentiert werden, wenn der<br />

Sterilisationsvorgang nicht ordnungsgemäß<br />

abläuft. „Bei den Hygiene-Richtlinien gibt<br />

es sinnvolle Dinge, die wir beachten müssen,<br />

aber wir müssen auch unseren gesunden<br />

Menschenverstand einschalten.“ Berger<br />

kündigte den eigenen Hygiene-Plan der<br />

BLZK an, der noch im April herausgegeben<br />

werden soll. Damit werde den bayerischen<br />

Zahnärzten eine Handhabe für die wesentlichen<br />

Anforderungen gegeben und soll sie<br />

davor bewahren, übereilte und unnütze<br />

Investitionen zu tätigen.<br />

Anita Wuttke<br />

Überwältigendes Votum<br />

für Dr. Sybille Keller<br />

Klare Richtung bei der Wahl der Bezirksgruppe<br />

Schwaben des FVDZ<br />

Sehr gut besucht war die Versammlung<br />

der Bezirksgruppe Schwaben des FVDZ,<br />

die am 15. März 2006 im Weinhaus „Goldener<br />

Löwe“ in Memmingen stattfand.<br />

Bezirksgruppenvorsitzende Dr. Sybille<br />

Keller, Kempten konnte insgesamt 56<br />

Mitglieder begrüßen. Unter den Referenten<br />

befanden sich Dr. Wolfgang Ohm,<br />

ABZ eG, Christian Berger, Vizepräsident<br />

der BLZK, und Dr. Wolfgang Heidenreich,<br />

Landesvorsitzender des FVDZ.<br />

Wichtigster Tagesordnungspunkt waren die<br />

Bezirksgruppenwahlen. Auf Dr. Kellers Vorschlag<br />

stimmte die Versammlung ohne<br />

Gegenstimme dem Wahlausschuss Dr.<br />

Ulrich Bachauer, Dr. Daniela Mair-Knoch<br />

und Dr. Thomas Schnell zu.<br />

Einzige Kandidatin für das Amt des Bezirksgruppenvorsitzes<br />

war die Amtsinhaberin Dr.<br />

Sybille Keller, die ihr Programm mit kurzen<br />

Worten vorgestellt hatte. Der erste Wahlgang<br />

war in vollem Gange, als es zu einer<br />

Unterbrechung kam, weil sich Dr. Elisabeth<br />

Müller aus Nördlingen selbst nachträglich<br />

nominieren wollte. Dies musste Wahlleiter<br />

Dr. Alois Stiegelmayr mit Hinweis auf den<br />

bereits eröffneten Wahlgang ablehnen.<br />

Dr. Sybille Keller wurde mit überwältigender<br />

Mehrheit (46 abgegebene gültige Stimmen,<br />

drei Nein-Stimmen, eine Enthaltung) in<br />

ihrem Amt bestätigt. In der Zwischenzeit<br />

war die Zahl der anwesenden Mitglieder<br />

von eingangs 49 auf 56 angewachsen. Der<br />

für das Amt des Stellvertreters vorgeschlagene<br />

Dr. Ulrich Schubert aus Lauingen<br />

erhielt die deutliche Mehrheit von 49 Ja- bei<br />

drei Neinstimmen.<br />

Die Versammlung beschloss mit deutlichem<br />

Votum (eine Gegenstimme), den Vorstand<br />

der Bezirksgruppe Schwaben künftig auf<br />

drei weitere Vorstandsmitglieder zu reduzieren.<br />

Die drei nominierten Kollegen wurden<br />

anschließend wie folgt gewählt: Dr. Wolfgang<br />

Osswald (47 Ja-Stimmen), Dr. Hans<br />

Apt (46 Ja-Stimmen) und Dr. Alois Stiegelmayr<br />

(45 Ja-Stimmen).<br />

Ebenfalls per Mehrheitsvotum forderten die<br />

Mitglieder die zehn Delegierten zur Landesversammlung<br />

des FVDZ en bloc und der<br />

Ersatzdelegierten ebenfalls gemeinsam zu<br />

wählen. Als Delegierte vorgeschlagen<br />

waren: Dr. Ulrich Schubert, Lauingen; Dr.<br />

Wolfgang Osswald, Gundelfingen; Dr. Hans<br />

Apt, Schwabmünchen; Christian Berger,<br />

Kempten; Dr. Alois Stiegelmayr, Augsburg;<br />

Dr. Andrea Jehle, Illertissen; Dr. Michael<br />

Kleine-Kraneburg, Buttenwiesen; Dr. Hans<br />

Huber, Illertissen; Dr. Werner Krapf, Weißenhorn;<br />

Dr. Gerd Kräutler, Memmingen; Dr.<br />

10 ZNS 4/2006


Forum<br />

Jürgen Marbaise, Kempten; Dr. Elisabeth<br />

Müller, Nördlingen; Dr. Uwe Kaspar, Monheim;<br />

Dr. Christian Langer, Wemding. Die<br />

Kandidaten stellten sich der Versammlung<br />

vor. Die Ergebnisse sind im Kasten im<br />

Anhang zu finden.<br />

Die Versammlung hatte außerdem zu entscheiden,<br />

wie die Bezirksgruppe ihren<br />

Wahlvorschlag für die ZBV- Wahlen und die<br />

Wahl der Delegierten zur Vollversammlung<br />

der BLZK 2006 erstellen wird. Bezirksvorsitzende<br />

Dr. Keller erläuterte hierzu drei Möglichkeiten:<br />

1. Es wird dafür eine eigene<br />

Bezirksgruppenversammlung im Juni oder<br />

Juli einberufen. 2. Es wird eine Bezirksgruppenversammlung<br />

unmittelbar vor der<br />

Generalversammlung der ABZ eG in München<br />

einberufen. 3. Die Bezirksgruppenversammlung<br />

delegiert die Aufstellung der<br />

Wahlvorschläge an den Bezirksgruppenvorstand.<br />

Nach kurzer Diskussion und dem<br />

Hinweis der Bezirksgruppenvorsitzenden,<br />

dass seitens des Bezirksgruppenvorstandes<br />

vorgesehen sei, die bewährten bisherigen<br />

Mitglieder des ZBV-Vorstandes wieder<br />

vorzuschlagen und ebenso die Delegierten<br />

zur VV der BLZK, beschließt die Versammlung<br />

einstimmig:<br />

Der Bezirksgruppenvorstand wird beauftragt,<br />

den Wahlvorschlag des FVDZ für die<br />

Castellini<br />

Gerätetechnik<br />

Haben Sie ein Problem?<br />

Wir finden die Lösung!!<br />

ZBV-Wahlen und die Wahl der Delegierten<br />

und Ersatzdelegierten zu VV der BLZK in<br />

2006 zu erstellen.<br />

Als Gast der Bezirksgruppe referierte Dr.<br />

Wolfgang Ohm von der ABZ eG über den<br />

„Dentalmarkt in Deutschland“. Er zeigte auf,<br />

dass sich derzeit vier Gruppen den Dentalmarkt<br />

in Deutschland aufteilten und eine<br />

weitere Konzentration zu erwarten sei. In<br />

der anschließenden Diskussion kristallisierte<br />

sich deutlich die Meinung heraus, dass<br />

die Nachfragerseite durch Zusammenschluss<br />

der Zahnärzte zu stärken sei.<br />

Christian Berger, ZBV-Vorsitzender und<br />

Kammervizepräsident, referierte über Qualitätsmanagement<br />

und die neue Hygiene-<br />

Richtlinie des Robert Koch-Instituts. Er hob<br />

die Bemühungen der BLZK hervor, den<br />

bayerischen Zahnärzten einen möglichst<br />

einfachen und sinnvollen Hygieneplan<br />

anzubieten und unnötige Investitionen zu<br />

vermeiden. Die ZNS hatten bereits in Ausgabe<br />

3 darüber berichtet. Einen detaillierten<br />

Beitrag über das Symposium zum Thema<br />

RKI-Richtlinie, das am gleichen Tag in<br />

Gersthofen mit Prof. Jürgen Becker von der<br />

Universität Düsseldorf stattfand, finden Sie<br />

in diesem aktuellen Heft.<br />

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ZNS 4/2006 11


Forum<br />

Delegierte zur<br />

Landesversammlung des<br />

FVDZ:<br />

Dr. Ulrich Schubert, Lauingen<br />

Stimmen:<br />

44<br />

Dr. Andrea Jehle, Illertissen 44<br />

Christian Berger, Kempten 42<br />

Dr. Jürgen Marbaise, Kempten 41<br />

Dr. Alois Stiegelmayr, Augsburg 40<br />

Dr. Gerd Kräutler, Memmingen 38<br />

Dr. Hans Huber, Illertissen 38<br />

Dr. Wolfgang Osswald, Gundelfingen 36<br />

Dr. Werner Krapf, Weißenhorn<br />

Dr. Michael Kleine-Kraneburg,<br />

35<br />

Buttenwiesen 31<br />

Nicht gewählt:<br />

Dr. Hans Apt 30<br />

Dr. Uwe Kaspar 9<br />

Dr. Christian Langer 7<br />

Dr. Elisabeth Müller 4<br />

Abgegebene Stimmen:<br />

50 gültige, 0 ungültige<br />

Der ZBV Schwaben hat die Existenz von<br />

Obleuten seit langem in seiner Satzung verankert.<br />

Da die KZVB nach langem Hin und<br />

Her mit der Staatsregierung im letzten Jahr<br />

das Obmannswesen auch in ihrer Satzung<br />

eingeführt hat, stellte sich die Frage, ob<br />

neue Strukturen von Ihnen, liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen, gewünscht sind.<br />

Wir haben deswegen im Herbst eine Umfra-<br />

Ersatzdelegierte:<br />

Stimmen:<br />

Dr. Werner Manhardt,<br />

Augsburg<br />

(durch Los 1. Ersatzdelegierter)<br />

41<br />

Dr. Bertram Thuma, Sonthofen 41<br />

Dr. H.-J. Richter, Augsburg 40<br />

Rudolf Strach, Günzburg 38<br />

Dr. Hans Besler, Mering 35<br />

Dr. Edmund Kichler, Augsburg 33<br />

Halina Apt, Schwabmünchen 32<br />

Thomas Nissen, Augsburg 32<br />

Dr. Leo Rauh, Weitnau 30<br />

Dr. Hans Apt, Schwabmünchen 20<br />

Dr. Klaus Bertele, Illertissen 10<br />

Dr. Christian Langer, Wemding 10<br />

Dr. Elisabeth Müller, Nördlingen 5<br />

Abgegebene Stimmen:<br />

50 gültige, 0 ungültige<br />

KZVB-Bezirksstelle Schwaben gefährdet<br />

Zusammenarbeit auf Obmannsebene<br />

ge gestartet. Das Ergebnis wurde in den<br />

letzten ZNS veröffentlicht: 97 % von Ihnen<br />

wollten, dass es „nur einen Ansprechpartner<br />

vor Ort“ geben sollte, 88 % waren dagegen,<br />

dass es „neben einem ZBV-Obmann<br />

auch einen KZVB-Obmann geben sollte“.<br />

Den nachfolgenden Schriftwechsel darf ich<br />

Ihnen zur Wertung überlassen!<br />

W. Manhardt<br />

12 ZNS 4/2006


Forum<br />

ZNS 4/2006 13


Forum<br />

14 ZNS 4/2006


Forum<br />

ZNS 4/2006 15


Forum<br />

16 ZNS 4/2006


ZBV Info<br />

Meldeordnung der<br />

Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

Änderung von Anschriften,<br />

Tätigkeiten usw.<br />

Aufgrund bestehender Meldeordnung der<br />

BLZK bitten wir bei Änderungen von persönlichen<br />

Daten, wie Privat- und Praxisanschrift,<br />

Telefon, Fax, Promotion, Beginn und<br />

Ende einer Tätigkeit, Niederlassung, Praxisaufgabe<br />

etc., unverzüglich um schriftliche<br />

Mitteilung an den ZBV Schwaben, Lauterlech<br />

41, 86152 Augsburg, oder an die<br />

Fax-Nr. 0821/3 43 15 22. Damit lässt sich<br />

auch die verzögerte Zusendung von ZM,<br />

BZB und ZNS vermeiden.<br />

Beitragszahlung<br />

II. Quartal 2006<br />

Alle Kolleginnen und Kollegen die nicht am<br />

Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir<br />

zu beachten, dass die Beiträge für das<br />

II. Quartal 2006 unaufgefordert an den ZBV<br />

Schwaben zu überweisen sind. Unsere<br />

Bankverbindung lautet: Deutsche Apotheker-<br />

u. Ärztebank Filiale München, Konto-<br />

Nr. 0 001 080 962, BLZ 700 906 06.<br />

Änderung<br />

von Bankverbindungen<br />

Bitte denken Sie daran, den ZBV Schwaben<br />

rechtzeitig zu informieren, wenn sich Ihre<br />

Bankverbindung ändert, sofern Sie zum<br />

Einzug der Beiträge eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben. In den meisten Fällen<br />

erheben die Banken bei einer Rückbelastung<br />

des Beitragseinzuges erhebliche<br />

Gebühren, die wir an Sie weitergeben müssen,<br />

wenn Sie die Änderungsmeldung versäumt<br />

haben.<br />

Geburtstage<br />

03. April 2006<br />

DR. HÜBNER Manfred<br />

Untere Gänsehalde 18, 86381 Krumbach<br />

zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

12. April 2006<br />

ZA HASSFURTER Lucie<br />

Lerchenweg 12, 86381 Krumbach<br />

zur Vollendung des 90. Lebensjahres<br />

17. April 2006<br />

DR. KRÄUTLER Gerd<br />

Hans-Böckler-Str. 9, 87700 Memmingen<br />

zur Vollendung des 65. Lebensjahres<br />

Wir gratulieren herzlich und wünschen<br />

alles Gute<br />

ZA Christian Berger, 1. Vorsitzender<br />

Dr. Werner Manhardt, 2. Vorsitzender<br />

ZNS 4/2006 17


ZBV Info<br />

Referat<br />

Zahnmedizinische<br />

Fachangestellte<br />

Sommerabschlussprüfung<br />

am Mittwoch,<br />

den 31. Mai 2006<br />

Zur Sommerabschlussprüfung 2006 werden<br />

die Auszubildenden zugelassen, deren<br />

Ausbildungszeit bis 30. September 2006<br />

endet, sowie Auszubildende, die vom<br />

Zahnärztlichen <strong>Bezirksverband</strong> zur vorzeitigen<br />

Prüfung zugelassen werden, ebenso<br />

Wiederholungsprüflinge.<br />

Alle angemeldeten Auszubildenden nehmen<br />

an der jeweiligen Berufsschule bzw.<br />

der dafür vorgesehenen Örtlichkeit teil. Minderjährige<br />

Auszubildende sind nach § 10<br />

Abs. 2 JArbSchG am Tag vor der schriftlichen<br />

Prüfung freizustellen.<br />

Zeitplan:<br />

08.30 – 10.00 Uhr<br />

Bereich Behandlungsassistenz (einschließlich<br />

Röntgen)<br />

10.00 – 11.00 Uhr<br />

Bereich Praxisorganisation und –verwaltung<br />

11.00 – 11.45 Uhr Pause<br />

11.45 – 13.15 Uhr<br />

Abrechnungswesen (!NEU: + 15 Minuten)<br />

13.15 – 14.00 Uhr<br />

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

Die Aufgabensätze für die Bereiche<br />

Behandlungsassistenz und Praxisorganisation<br />

und –verwaltung werden gemeinsam<br />

ausgeteilt. Zur Bearbeitung steht die Zeit<br />

von 8.30 – 11.00 Uhr zur Verfügung. Es ist<br />

mit dem Bereich Behandlungsassistenz zu<br />

beginnen.<br />

Die Aufgabensätze für die Bereiche Abrechnungswesen<br />

und Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

werden gemeinsam ausgeteilt. Zur<br />

Bearbeitung steht die Zeit von 11.45 – 13.45<br />

Uhr zur Verfügung. Es ist mit dem Bereich<br />

Abrechnungswesen zu beginnen.<br />

Bereich Praxisorganisation und<br />

-Verwaltung<br />

Die Prüfungsaufgaben zum Zinsrechnen<br />

umfassen wie bisher auch die Umstellung<br />

der Zinsformel und die Berechnung des<br />

Finanzierungserfolges.<br />

Den Berufsschulen wurde bereits eine<br />

Musteraufgabe zu Übungszwecken zur Verfügung<br />

gestellt, die zur Vorbereitung der<br />

Schüler/innen auf Inhalt und Form der Prüfung<br />

verwendet werden.<br />

Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam,<br />

dass die Aufbewahrungsfrist für<br />

schriftliche Patientenunterlagen mindestens<br />

10 Jahre beträgt.<br />

Bereich: Abrechnungswesen<br />

Im Fach Abrechnungswesen sind eine<br />

Privatliquidation (Leistungen aus den Teilen<br />

A bis einschl. F aus der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte – GOZ), ein Erfassungsschein<br />

und ein Heil- und Kostenplan, ggf. auch<br />

Wiederherstellung (ZE, Bema) zu erstellen.<br />

Es werden auch gleichartige Versorgungen<br />

im Heil- und Kostenplan geprüft.<br />

Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde<br />

Zusätzlich zum Stoff der 10. Jahrgangsstufe<br />

werden Fragen zu den Lernzielen 11.2 (alt<br />

5.8) und 11.3 (alt 5.7) der 11. Jahrgangsstufe<br />

sowie zum Lernziel 12.1 (alt 6.5) der 12.<br />

Jahrgangsstufe, Lehrplan Sozialkunde,<br />

gestellt.<br />

18 ZNS 4/2006


ZBV Info<br />

Röntgenprüfung<br />

Die Röntgenprüfung gilt als bestanden,<br />

wenn mindestens 70 % der Fragen richtig<br />

gelöst werden. Eine nicht bestandene Röntgenprüfung<br />

kann nur im Rahmen einer<br />

Nachschulung (10-Stunden-Kurs) außerhalb<br />

der Berufsschule wiederholt werden.<br />

Eine Sammlung von Röntgenfrage, die<br />

inhaltlich als Muster dienen sollen, wurde<br />

den Schulen zur Verfügung gestellt.<br />

Praktische Prüfung<br />

Die Terminierung dieser Prüfung bleibt den<br />

Prüfungsausschüssen in Zusammenarbeit<br />

mit der Schulleitung in eigener Kompetenz<br />

überlassen. Sie kann bis zu max. 2 Kalenderwochen<br />

vor der schriftlichen Prüfung<br />

stattfinden (Ferienzeit wird nicht mitgerechnet).<br />

Der praktische Teil der Prüfung und der<br />

schriftliche Teil der Prüfung sind voneinander<br />

unabhängig, d.h. das Nichtbestehen<br />

eines Teils der Prüfung schließt die Teilnahme<br />

an dem jeweils anderen Teil nicht aus.<br />

Die Termine hierfür werden noch gesondert<br />

in den ZNS angekündigt und den<br />

Prüflingen an den Berufsschulen mitgeteilt.<br />

Den Schülerinnen werden für die Prüfung<br />

folgende Hilfsmittel zur Verfügung gestellt:<br />

1. eine Bema-Hilfsliste zur konservierend/<br />

chirurgischen Behandlung<br />

2. die Hilfsliste für die Privatliquidation<br />

3. die Hilfsliste für die Bema-Positionen<br />

Prothetik<br />

4. Hilfsliste für die Festzuschüssse zum<br />

Zahnersatz (Bema) mit GOZ-Positionen<br />

Zahnersatz und Einzelkronen auf der<br />

Rückseite.<br />

Die Prüfungsgebühr beträgt 200,– € , für<br />

Wiederholerinnen 150,– € und wird<br />

anhand der erteilten Einzugsermächtigung<br />

abgebucht.<br />

Der Termin der mündlichen Ergänzungsprüfung<br />

wird nach der Notenkonferenz<br />

direkt den betreffenden Schülerinnen und<br />

Ausbildern mitgeteilt.<br />

Hier ist § 14 Abs. 8 der Prüfungsordnung,<br />

wonach der Prüfling nur in einem Bereich<br />

eine Ergänzungsprüfung ablegen kann, zu<br />

beachten.<br />

Um Verstößen gegen § 19 Prüfungsordnung<br />

(Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße)<br />

vorzubeugen, ist den Prüflingen<br />

untersagt, am Tag der Prüfung ein Mobiltelefon<br />

in den Prüfungsraum mitzunehmen.<br />

Der Tag der mündlichen Ergänzungsprüfung<br />

ist der letzte Ausbildungstag für alle<br />

Prüflinge. Dies gilt auch für Auszubildende,<br />

die nicht an der Ergänzungsprüfung<br />

teilnehmen müssen.<br />

ACHTUNG!<br />

Wir weisen nochmals daraufhin, daß lt. §<br />

6 des Ausbildungsvertrages für Zahnarzthelferinnen<br />

der AUSBILDENDE für die<br />

rechtzeitige Anmeldung zu den Prüfungen<br />

verantwortlich ist.<br />

Krankheit oder Fehlen der Auszubildenden<br />

in der Berufsschule sind kein<br />

Grund für eine Nichtanmeldung.<br />

ZNS 4/2006 19


ZBV Info<br />

Nachweisheft Röntgen<br />

Seit 2004 gibt es eine Anlage zum Berichtsheft,<br />

das Nachweisheft Röntgen.<br />

Dieses Heft soll den Azubis helfen, sich<br />

während ihrer Ausbildung die notwendigen<br />

Fähigkeiten zu erarbeiten. Es hat sich – was<br />

die gesunkenen Zahlen von nicht bestandenen<br />

Röntgenprüfungen angeht – auch sehr<br />

bewährt.<br />

Leider treten aber in letzter Zeit Unklarheiten<br />

über das korrekte Ausfüllen dieses<br />

Nachweisheftes auf.<br />

Für das Nachweisheft Röntgen gelten dieselben<br />

Voraussetzungen wie für das<br />

Berichtsheft:<br />

Es muss vollständig ausgefüllt sein, unvollständig<br />

ausgefüllte Berichtshefte führen<br />

zum Ausschluss von der Abschlussprüfung.<br />

Dies bedeutet: Zahnärzte, die z.B. kein OPG<br />

haben, müssen keine Aufnahmen durch ihre<br />

Azubi anfertigen lassen. Der theoretische<br />

Teil muss jedoch ausgebildet werden und<br />

dies ist durch korrektes Ausfüllen zu dokumentieren,<br />

wobei sich eine kritische Lektüre<br />

der von den Azubis ausgefüllten Passagen<br />

empfiehlt. Auch der Teil digitales Röntgen<br />

ist im Theorieteil zu behandeln wie Sie<br />

in Ihrer Praxis analog röntgen.<br />

Praxen mit digitalem Röntgen können die<br />

geforderten Aufnahmen digital anfertigen<br />

und dann mit einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker<br />

ausdrucken, die Qualität des Ausdrucks<br />

ist hier von geringerer Bedeutung.<br />

Als sehr gute Literatur empfiehlt sich das<br />

Skript „Röntgen“ der BLZK von Dr. Rottner;<br />

hilfreich für die Prüfung ist auch das Heft<br />

„RöV Aktuell“ zfv Verlag Herne, leider ohne<br />

einen Artikel über das digitale Röntgen.<br />

Dr. Kleine-Kraneburg<br />

Referent Zahnärztliches Personal<br />

Ehrungen<br />

Für 10-jährige Praxiszugehörigkeit wurden<br />

geehrt:<br />

Frau Birgit Ehinger<br />

tätig seit 1. April 1996 in der Praxis Dr. Markus<br />

Weichenberger, 86405 Meitingen.<br />

Frau Christine Schütz<br />

tätig seit 1. August 1995 in der Praxis Dr.<br />

Anita Köllner, 86420 Diedorf<br />

Für 15-jährige Praxiszugehörigkeit wurden<br />

geehrt:<br />

Frau Ursula Mayr<br />

tätig seit 1. April 1991 in der Praxis ZA Peter<br />

E. Hübner, 87600 Kaufbeuren.<br />

Für den ZBV Schwaben gratuliert ganz<br />

herzlich<br />

Dr. Michael Kleine-Kraneburg<br />

Referent Zahnärztliches Personal<br />

-sch<br />

Meldepflicht nach dem<br />

Mutterschutzgesetz<br />

Die Schwangerschaft von Zahnarzthelferinnen<br />

muss dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt<br />

gemeldet werden.<br />

Es sind dabei folgende Angaben zu<br />

machen:<br />

1. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit<br />

2. Die gewährten Ruhepausen<br />

3. Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit<br />

4. Entlohnungsart (Stundenlohn, Monatslohn<br />

etc.)<br />

5. Art der Beschäftigung<br />

20 ZNS 4/2006


ZBV Info<br />

Zuständig für Schwaben ist das Gewerbeaufsichtsamt<br />

Augsburg, Morellstraße 30 d,<br />

86159 Augsburg, Frau Schütz, Tel. 327-<br />

2763.<br />

Ärztliche<br />

Untersuchungen bei<br />

den Auszubildenden<br />

Wir machen darauf aufmerksam, dass das<br />

Jugendarbeitsschutzgesetz im § 32 die<br />

ärztliche Untersuchung Jugendlicher vor<br />

Antritt der Ausbildung vorschreibt.<br />

Nach dem ersten Ausbildungsjahr ist eine<br />

Nachuntersuchung (§ 33) erforderlich.<br />

Die ärztlichen Untersuchungsbescheinigungen<br />

über die gesundheitliche Eignung<br />

sind dem Arbeitgeber vorzulegen und von<br />

diesem aufzubewahren.<br />

Bei Nichtbeachtung kann vom Gewerbeaufsichtsamt<br />

ein Bußgeld erhoben werden!<br />

Zulassungsvoraussetzungen<br />

für die<br />

Abschlussprüfung<br />

Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages<br />

bitten wir Sie höflich darauf zu achten, dass<br />

als Stichtage für die Zulassung zur<br />

Abschlussprüfung lt. Prüfungsordnung<br />

der 31. März bzw. der 30. September<br />

festgelegt sind.<br />

Dies bedeutet, dass Auszubildende, deren<br />

Verträge vor dem 1. April beginnen zur Winterabschlussprüfung<br />

und Auszubildende,<br />

deren Verträge vor dem 1. Oktober beginnen,<br />

zur Sommer-Abschlussprüfung zugelassen<br />

werden.<br />

Ärztliches Attest<br />

bei Nichtteilnahme an<br />

einer Prüfung<br />

Kann eine Auszubildende aus Krankheitsgründen<br />

nicht an der Zwischen- oder<br />

Abschlussprüfung teilnehmen, so ist es<br />

erforderlich, dass beim Zahnärztlichen<br />

<strong>Bezirksverband</strong> ein Attest von einem praktischen<br />

Arzt oder Facharzt vorgelegt wird.<br />

Ohne Vorlage dieses Attestes muss die Prüfung<br />

bei Nichtteilnahme als „nicht bestanden“<br />

gewertet werden.<br />

ZNS 4/2006 21


ZBV Info<br />

Prothetische Assistenz<br />

in Augsburg<br />

am 4.5. – 6.5.2006<br />

(Do. – Sa.)<br />

Nach der Fortbildungsordnung der BLZK<br />

Referentin: Dr. Else Klaus<br />

Ort: Labor Rager, Zollernstraße 20,<br />

86154 Augsburg<br />

Zeit: jeweils von 09.00 bis 18.00 Uhr<br />

Gebühr: 480,00<br />

Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter<br />

Herr Kollege, sehr geehrte Mitarbeiterinnen!<br />

Dieser praktische Arbeitskurs findet nach<br />

der neuen Fortbildungsordnung für Zahnarzthelferinnen<br />

der Bayerischen Landeszahnärztekammer<br />

vom 01.05.2002 statt.<br />

Teilnehmen können alle Mitarbeiterinnen,<br />

die mit Erfolg vor einer Zahnärztekammer<br />

eine Abschlussprüfung zur Zahnarzthelferin<br />

oder Zahnmedizinischen Fachangestellten<br />

abgelegt und den Fachkundlichen Nachweis<br />

gemäß § 23 Nr. 4 der Röntgenverordnung<br />

erworben haben. Fotokopien hiervon<br />

sind der Anmeldung beizulegen!<br />

Es empfiehlt sich, an den freiwilligen Leistungskontrollen<br />

teilzunehmen, um mit mindestens<br />

70 der erzielbaren 100 Punkte ein<br />

Zertifikat zu erlangen, welches Voraussetzung<br />

für die Weiterbildung zur Zahnmedizinischen<br />

Fachhelferin ist.<br />

✂<br />

Anmeldung<br />

zum Kurs Proth. Assistenz des ZBV Schwaben, z. Hd.<br />

Frau Emer-Schischke, Lauterlech 41, 86152 Augsburg,<br />

Fax 08 21/3 43 15 22<br />

für Frau geb.<br />

22 ZNS 4/2006<br />

in<br />

Adresse<br />

Tel. Praxis: Tel. Privat:<br />

� Ich wünsche eine Teilnahme an den freiwilligen<br />

kursbegleitenden Leistungskontrollen zur Erlangung<br />

des Zertifikates über eine erfolgreiche Kursteilnahme.<br />

Fotokopien des Helferinnenbriefes und die Röntgennachweises<br />

nach § 23 Abs. 4 der Röntgenverordnung<br />

liegen bei.<br />

Ort/Datum Unterschrift der Teilnehmerin<br />

Einzugsermächtigung<br />

Ich ermächtige den Zahnärztlichen <strong>Bezirksverband</strong><br />

Schwaben, die Gebühr von 480,– Euro von<br />

meinem Konto BLZ<br />

bei (Bank/Sparkasse)<br />

abzubuchen.<br />

Ort/Datum<br />

Unterschrift des Kontoinhabers/Praxisstempel<br />

Ein Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung ist bis 8 Tage vor<br />

Kursbeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr<br />

oder unter Nennung eines Ersatzteilnehmers möglich.


Verschiedenes<br />

www.blzk.de · www.dgfdt.de<br />

<strong>47.</strong> <strong>Bayerischer</strong> <strong>Zahnärztetag</strong><br />

München, 26. bis 28. Oktober 2006<br />

ArabellaSheraton Grand Hotel<br />

Bayerische<br />

LandesZahnärzte<br />

Kammer<br />

Arbeitsgemeinschaft für<br />

Funktionsdiagnostik und Therapie in der DGZMK<br />

Funktionsanalyse,<br />

Funktionstherapie und<br />

Kiefergelenk<br />

Anmeldung: OEMUS MEDIA AG<br />

Telefon: 03 41/4 84 74-3 09 · Fax: 03 41/4 84 74-2 90<br />

E-Mail: info@oemus-media.de · www.oemus-media.de<br />

ZNS 4/2006 23


Postvertriebsstück<br />

3592<br />

Gebühr bezahlt<br />

HaasVerlag & Medienagentur<br />

Gerhard Haas<br />

Spechtweg 5 B<br />

85356 Freising<br />

ZBV Schwaben<br />

FORTBILDUNGSZENTRUM<br />

BURGAU<br />

Professionelle Zahnreinigung für Erwachsene<br />

Fr./Sa. 17./18.03.06 , 23./24.06.06<br />

9.30h-18.00h , 390,- € / 17 Punkte<br />

Professionelle Wurzeloberfächenreinigung<br />

Sa. 01.04.06 - 08.07.06<br />

9.30h - 17.00h , 210,- € / 9 Punkte<br />

Aufschleifen des par. Instrumentariums<br />

Fr. 21.07.06<br />

14.00h - 18.00h , 110,- € / 5 Punkte<br />

Bleaching mit Erfolg<br />

Sa. 29.04.06<br />

10.00h - 16.30h , 200,- € / 9 Punkte<br />

PAR-Vorbehandlung und Recall<br />

Fr./Sa.,12./13.05.06<br />

Fr. 14. - 18.00h , Sa. 9.30-17.00h , 290,- € / 13 Punkte<br />

Kinder- u. Jugendprophylaxe:FU,IP u. KFO-Betr.<br />

Fr./Sa. 24./25.03.06<br />

Fr. 14.-18.00h u. Sa. 9.30-17.00h , 290,- € / 13 Punkte<br />

Fissurenversiegelung<br />

Sa. 03.06.06 , 9.30h-16.00h , 200,- € / 9 Punkte<br />

Professionelle Betreuung von Implantatpatienten<br />

Fr. 31.03.06 , 13.30h-18.00h , 110,- € / 6 Punkte<br />

Alterszahnheilkunde: Fit für Senioren<br />

Sa. 22.07.06 , 9.30h-17,00h , 210,- € / 9 Punkte<br />

Organisation u. Einführung eines präv. Praxiskonzepts<br />

Fr. 02.06.06 , 14.00h-18.00h , 110,- €<br />

regina regensburger<br />

dentalhygienikerin<br />

regina regensburger<br />

dentalhygienikerin<br />

schmiedberg 3a<br />

89331 burgau<br />

Neue Kurstermine<br />

Frühjahr/Sommer 2006<br />

Anmeldungen<br />

per Fax unter: 09071.727494<br />

tel.: 0173.383 93 83<br />

oder im Internet unter<br />

www.dh-regensburger.de<br />

Die Kurse werden entsprechend<br />

den Richtlinien der BZÄK / DGZMK<br />

mit Fortbildungspunkten bewertet<br />

Herausgeber: ZBV Schwaben, (<strong>Bezirksverband</strong>), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Geschäftsstelle Lauterlech 41, 86152 Augsburg, Tel. (08 21)<br />

34 31 50, Fax (08 21) 3 43 15 22. Verantwortliche Schriftleitung: Dr. Werner Manhardt, Hochzollerstr. 9, 86163 Augsburg, Tel. 08 21/66 38 38, Fax<br />

08 21/66 63 32. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Haftung. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe<br />

gekürzt aufzunehmen. Signierte namentliche Artikel geben die Meinung des Verfassers kund, sie geben nicht unbedingt die Meinung der<br />

Redaktion wieder. Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Schriftleitung, nicht an den Verlag. Für unverlangt eingereichte<br />

Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing und Vertrieb: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard<br />

Haas, Spechtweg 5 B, 85356 Freising, Tel. 0 81 61-88 49 051, Fax 0 81 61-88 49 053, E-Mail: verlag@haasdruck.de. Für Anzeigen verantwortlich:<br />

Gerhard Haas, Verlagsanschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 3 vom 1. Januar 1996 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtliche an Entwurf<br />

und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas.<br />

Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmung oder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem.<br />

DVBayPrG: Inhaber 100% Gerhard Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasVerlag & Medienagentur Gerhard Haas – Bezugsbedingungen: Für<br />

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