07.03.2017 Aufrufe

BLATTWERK AUSGABE 01*2017

BLATTWERK ist die offizielle Programm-Zeitschrift des Offenen Hauses Oberwart. Essays zu kultur- und gesellschafts-relevanten Themen, Interviews zum aktuellen Geschehen und Beiträge der im OHO ausstellenden KünstlerInnen ergänzen die vierteljährliche Programm-übersicht bzw. nehmen darauf Bezug. Ein wichtiges Anliegen von BLATTWERK ist die Einbindung und Präsentation des regionalen Angebotes in den Bereichen Kunst und Kultur, Handwerk und Kleingewerbe sowie Gastronomie und Kulinarik, was der Zeitschrift zusätzlichen Servicecharakter verleiht.

BLATTWERK ist die offizielle Programm-Zeitschrift des Offenen Hauses Oberwart. Essays zu kultur- und gesellschafts-relevanten Themen, Interviews zum aktuellen Geschehen und Beiträge der im OHO ausstellenden KünstlerInnen ergänzen die vierteljährliche Programm-übersicht bzw. nehmen darauf Bezug.

Ein wichtiges Anliegen von BLATTWERK ist die Einbindung und Präsentation des regionalen Angebotes in den Bereichen Kunst und Kultur, Handwerk und Kleingewerbe sowie Gastronomie und Kulinarik, was der Zeitschrift zusätzlichen Servicecharakter verleiht.

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Mo., 1.5.<br />

DAS KLEINE<br />

TTIP<br />

DER BURGENLÄNDISCHEN<br />

KULTURSZENE<br />

Die Nachricht über den Gerichtsbeschluss zur Sache der<br />

Esterhazy -Arenaria gegen das Land Burgenland zu Ungunsten<br />

des Landes hat nicht nur die Landesregierung geschockt,<br />

sondern auch die Kulturszene des Burgenlandes.<br />

Eine Million Euro für zwei Opernaufführungen in den Jahren 2015 und<br />

2016 und eine Kinderoper 2015, die dazu noch im Jahr 2016 nur<br />

wieder aufgenommen wurde (also im Jahr 2016 keine Produktionskosten<br />

hatte)! Da bleibt sogar den Hartgesottenen die Luft weg.<br />

Das Urteil bezieht sich auf den Gleichheitsgrundsatz, im Hinblick darauf,<br />

dass sehr wohl Mittel in dieser Höhe an landeseigene Festspiele vergeben<br />

wurden, nur eben nicht an die Arenaria GmbH. Die Begründung fehlender<br />

Budgetmittel wurde als nichtig erkannt und das Fehlen einer anderen<br />

Begründung und weiterer Kriterien bemängelt.<br />

16:00 UHR<br />

DEBATTE / FEIER ZUM 1. MAI<br />

IST DEMOKRATIE GERECHT?<br />

Eintritt frei<br />

Eine Debatte über Demokratie scheint uns an<br />

diesem „Tag der Arbeit“, der in Österreich als<br />

Staatsfeiertag begangen wird, durchaus angebracht.<br />

Natürlich wollen wir am 1. Mai aber<br />

auch feiern. Deshalb werden wir ab 16:00 Uhr mit<br />

Bier und Würstchen (auch an unsere Vegetarier-<br />

Innen wird gedacht) mit einem musikalischen<br />

Auftakt des „Monday Orchestra“ beginnen.<br />

Die Debatte befasst sich mit der Frage der<br />

gesellschaftlichen Relevanz der Demokratie. Kann<br />

die Demokratie einen gesellschaftlichen Ausgleich<br />

zwischen verschiedenen Interessensgruppen<br />

schaffen? Oder setzt sich in einer Demokratie nur<br />

die politische Mehrheit gegen die Minderheiten<br />

durch? Wie sehen diese Fragestellungen im<br />

Hinblick einer – in manchen Staaten postulierten–<br />

„illiberalen Demokratie“ aus? Wir behalten auch<br />

bei dieser dritten Debatte die formalen Regeln<br />

der vorangegangen zwei Diskussionsveranstaltungen<br />

dieses Formats bei. Die konkreten<br />

TeilnehmerInnen werden auf der<br />

OHO-Website bekannt gegeben.<br />

Die Problematik der nicht vorhandenen Budgetmittel seitens des Landes<br />

wurde vom Gericht in folgender Weise interpretiert: „Grundsätzlich lässt<br />

sich die Beschränktheit der Mittel bei noch nicht genau vorhersehbarer<br />

Bewerberanzahl gleichheitskonform dadurch bewältigen, dass man ein<br />

bestimmtes Fördervolumen unter allen in Bedacht kommenden Förderwerbern<br />

aufteilt oder aber unter den einlangenden Angeboten, die nach<br />

den Förderkriterien besten, auswählt.“ Dabei wird noch zusätzlich auf die<br />

Förderung Hunderter Förderwerber hingewiesen. Weiters wurde die<br />

Defizit abdeckung, die zwischen den erwarteten Einnahmen und den erwarteten<br />

Ausgaben entsteht und bei anderen Fördergebern zur Bemessung<br />

der Fördersumme herangezogen wird, als Grund für die Erstattung der<br />

vollen abgelehnten Förderhöhe herangezogen.<br />

Soweit das Urteil, dazu meine Auffassung und mein Verständnis der Angelegenheit:<br />

Für Kulturschaffende, die unter großem persönlichem Einsatz,<br />

teilweise ehrenamtlich arbeiten oder trotz geringer Löhne Hervorragendes<br />

leisten und doch immer wieder mit finanziellen Nöten kämpfen, ist das<br />

ein Schlag ins Gesicht! Wenn es nun Usus wird, Fördermittel über den<br />

Gerichtsweg einzufordern, werden die kleinen engagierten Veranstalter-<br />

Innen und KunstproduzentInnen das Nachsehen haben. Ihnen fehlen<br />

einfach die Mittel für Klagen und der finanzielle Hintergrund, um die<br />

Folgen eines solchen Ansinnens finanziell durchzustehen.<br />

Dies ist in verkleinerter Form ein TTIP der burgenländischen Kulturszene.<br />

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