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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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wünschen Informationen zu Prävention und Bekämpfung von Seuchen durch die<br />

Ärzte im ÖGD. Diese geben zu über 80 % an, Wissen <strong>zur</strong> Seuchenprävention und<br />

Seuchenbekämpfung vermitteln zu können. Solches Wissen um Seuchen ist eine<br />

der primären Aufgaben der unteren Gesundheitsbehörde, wird auch im Rahmen<br />

der Facharztweiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen eingehend<br />

vermittelt und im Infektionsschutzgesetz vorausgesetzt [1, 3, 4, 5, 7].<br />

Die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten für die Zusammenarbeit bei der<br />

Bewältigung von Katastrophen an die untere Gesundheits- und Katastrophenschutzbehörden<br />

erbrachte sowohl bei den Katastrophenschutzbeauftragten als auch<br />

bei den Ärzten im ÖGD die einhellige Meinung, dass die fachärztliche Weiterbildung<br />

durch erweiterte Vermittlung katastrophenmedizinischer Inhalte entscheidend<br />

zu verbessern sei. Dies entspricht sowohl unseren eigenen <strong>Untersuchung</strong>en<br />

zu den Defiziten der katastrophenmedizinischen Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten<br />

für Ärzte im ÖGD als auch den aktuellen Forderungen der Experten [12,<br />

14, 18].<br />

Änderungen bezüglich einer einheitlicheren gesetzlichen Integration <strong>des</strong> ÖGD in<br />

den Katastrophenschutz wünschen fast 75% der befragten Katastrophenschutzbeauftragten.<br />

Die <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in die katastrophenmedizinische<br />

Versorgung wird explizit in einigen Bun<strong>des</strong>ländern geregelt sowie im §15 <strong>des</strong><br />

Zivilschutzneuordnungsgesetz erwähnt. Zudem werden taktische Einsatzmöglichkeiten<br />

der Ärzte im ÖGD in der Katastrophenbewältigung und der Einsatz als<br />

Fachberater <strong>des</strong> Katastrophenschutzstabes in §13 <strong>des</strong> Gesetzes über die Erweiterung<br />

<strong>des</strong> Katastrophenschutzes festgelegt. In den meisten Katastrophenschutzgesetzen<br />

der Bun<strong>des</strong>länder findet die Integration <strong>des</strong> ÖGD jedoch nur eine implizite<br />

Erwähnung. Dies wird – von juristischem Standpunkt aus – nach aktueller Analyse<br />

der Gesetze in diesem unserem Forschungsprojekt aber als für ausreichend<br />

erachtet (siehe juristische Evaluation der Gesetzeslage).<br />

Die erhobenen Aussagen der Katastrophenschutzbeauftragten hinsichtlich der<br />

Aktualisierung der Katastrophenpläne <strong>zur</strong> Zusammenarbeit mit den Ärzten im<br />

ÖGD sind möglicherweise heutzutage aktuell aufgrund der Ereignisse <strong>des</strong> Herbstes<br />

2001 als überholt zu betrachten. Es sollte wohl davon ausgegangen werden<br />

können, dass die notwendig gewordene Bewältigung der diversen Milzbrandverdachtsfälle<br />

in Deutschland umfassende Änderungen der Planungsentwürfe innerhalb<br />

diverser Ebenen der Behörden in die Wege geleitet hat [1, 14, 17, 35]. Aus<br />

der vorliegenden Erhebung wird ersichtlich, dass die Mehrzahl der unteren Katastrophenschutzbehörden<br />

angeben, erst im Lauf <strong>des</strong> Jahres 2000 ihre Alarmpläne<br />

bezüglich der Integration der Ärzte im ÖGD überarbeitet zu haben. Als bedenklich<br />

imponieren die Katastrophenschutzbehörden, die ohne einen gültigen Alarmplan<br />

oder ohne aktualisierten Plan die Bewältigung von Katastrophensituationen<br />

durchführen wollen. Die Erstellung behördeninterner Alarmpläne oder Maßnahmenkataloge<br />

gehört zu den grundlegend gesetzlich definierten Aufgaben <strong>zur</strong> Vorbereitung<br />

für den Katastrophenfall (siehe u.a. Zivilschutzneuordnungsgesetz §15;<br />

Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Artikel 3, Vorbereitende Maßnahmen der<br />

Katastrophenschutzbehörden; Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe<br />

und den Katastrophenschutz, Nordrhein-Westfalen; § 4 Aufgaben der kreisfreien<br />

Städte im Katastrophenschutz) [33, 34].<br />

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