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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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6.2.2 Aktueller Stand der Integration der Ärzte im ÖGD<br />

Generelle <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in Katastrophenschutzplanungen<br />

Die nachfolgende Frage zielte auf Überprüfung der Organisationsform der<br />

momentan bestehenden <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in die Planungen der Katastrophenschutzbehörden.<br />

Es gaben 12 (4%) der Katastrophenschutzbeauftragten<br />

der verschiedenen Landkreise oder Städte keine <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in<br />

ihre Katastrophenschutzplanungen an (Abbildung 4). Am häufigsten erfolgte die<br />

<strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in etwa der Hälfte der Einzelfälle; eine feste <strong>Einbindung</strong><br />

in die Pläne oder die Existenz einer festen Rufbereitschaft eines Arztes<br />

<strong>des</strong> Gesundheitsamtes gaben nur je 20% beziehungsweise 13% der Befragten an.<br />

Abb. 4 KatS-Behörden: Art der <strong>Einbindung</strong> der Ärzte <strong>des</strong> ÖGD in Pläne <strong>zur</strong> Katastrophenabwehr<br />

Konkrete <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im ÖGD in bestehende Katastrophenschutzund<br />

Alarmpläne<br />

Die Katastrophenschutzbeauftragten sollten die genaue <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im<br />

ÖGD in ihre behördeninternen Alarmpläne konkret beschreiben. Es sollte zwischen<br />

der Integration der Ärzte für den Einzelfall bis zum Vorhandensein einer<br />

definitiven Rufbereitschaft unterschieden werden.<br />

Differenziert man die Analyse der Antworten nach einzelnen Bun<strong>des</strong>ländern, so<br />

imponiert folgen<strong>des</strong> Szenario der Organisationsform der <strong>Einbindung</strong> der Ärzte im<br />

ÖGD (Tabelle 1 – unterlegt sind Länder, die in ihren Katastrophenschutzgesetzen<br />

explizit die Beteiligung <strong>des</strong> ÖGD festgelegt haben).<br />

Interessanterweise zeigen sich keinerlei Unterschiede im Hinblick auf die Art der<br />

<strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong> ÖGD zwischen Bun<strong>des</strong>ländern mit expliziter Formulierung ihrer<br />

Gesetzestexte <strong>zur</strong> <strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong> ÖGD in den Katastrophenschutz und der Mehrzahl<br />

der Länder, in denen die <strong>Einbindung</strong> <strong>des</strong> ÖGD nur implizit geregelt ist (siehe<br />

Darstellung der Gesetzeslage). In keinem Bun<strong>des</strong>land sind eindeutige Tendenzen<br />

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