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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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heitswesen integriert werden. Der Aufbaustudiengang Public Health vermittelt<br />

keine katastrophenmedizinisch relevanten Inhalte.<br />

Ähnlich zum Stand der Berufsausbildungsinhalte im ärztlichen Bereich lassen<br />

sich folgende Auffälligkeiten für das nicht-ärztliche Personal im Hinblick auf<br />

<strong>des</strong>sen berufliche Qualifikationen für Katastrophensituationen feststellen:<br />

Nicht-ärztliches Personal – medizinisches Hilfspersonal<br />

1. Als Ausgangslage zeigt sich eine inhomogene Mischung verschiedenster<br />

Berufsgruppen innerhalb <strong>des</strong> nicht-ärztlichen Personals der Gesundheitsämter,<br />

die verschiedenste Ausbildungsgrundlagen und- schwerpunkte aufweisen.<br />

2. Je nach Ausbildungsstätte und der beruflichen Aus- und Fortbildung und<br />

Spezialisierung im öffentlichen Gesundheitswesen nimmt die Vermittlung<br />

katastrophenmedizinisch relevanter Lehr- und Lerninhalte einen sehr unterschiedlichen<br />

Umfang und Stellenwert ein.<br />

3. Eine katastrophenmedizinische Ausbildung im Sinne eines Gesamtkonzeptes<br />

für eine Berufsgruppe oder alle beteiligten Gruppen ist nicht erkenntlich.<br />

4. Fakultative Fortbildungsveranstaltungen scheinen ihre Zielgruppe verstärkt<br />

im Führungsbereich der nicht-ärztlichen Mitarbeiter zu suchen.<br />

5. Es gibt nur sehr vereinzelt Übungsangebote <strong>zur</strong> praktischen Umsetzung von<br />

erworbenen Kenntnissen.<br />

6. Eine klare Vorstellung für Anforderungsprofile an das medizinische Hilfspersonal<br />

im Katastrophenfall ist nicht gegeben, sodass eine umfassendere<br />

Konkretisierung der Bewertung zu möglichen Defiziten in der Qualifikation<br />

derzeit nicht möglich ist.<br />

Addendum<br />

Im Bun<strong>des</strong>gesetzesblatt 2002, Teil I, Nr. 44, wird die Novelle der ärztlichen Approbationsordnung<br />

geregelt. Auf Seite 2435, Anlage 15 (zu § 29 Abs. 3 Satz 2) wurde<br />

als Prüfungsstoff für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ein Punkt<br />

„Erkennung und Behandlung akut lebensbedrohender Zustände, Notfallund<br />

Katastrophenmedizin“ mit aufgenommen. Ausführungsbestimmungen im<br />

Sinne <strong>des</strong> Gegenstandskatalogs sind <strong>zur</strong>zeit noch nicht vorhanden. Es ist <strong>des</strong>halb<br />

nicht beurteilbar, in wieweit katastrophenmedizinische Inhalte in das Studium der<br />

Humanmedizin aufgenommen werden.<br />

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