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Untersuchung zur Einbindung des Öffentlichen ...

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giert werden. Dies würde zu einer unnötigen Aufblähung der Gesetze durch Überregulierung<br />

führen, die den rechtspolitisch immer wieder geltend gemachten<br />

Bestrebungen nach Deregulierung zuwiderliefe. Dafür, dass die hier zu würdigende<br />

Gesetzeslage keineswegs defizitär ist, spricht auch der Umstand: In den Katastrophenschutzgesetzen<br />

der Länder sind Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen<br />

nur sporadisch erfolgt und, wo dies der Fall ist, thematisch nicht einschlägig<br />

(s. hierzu etwa die Ausführungen zu § 43 Abs. 1 Nr. 1 LBKG Rh.-Pf.).<br />

Dies wiederum kann als Indiz dafür gewertet werden, dass es aus der Sicht <strong>des</strong><br />

Gesetzgebers einer weiteren Durchnormierung – und sei es durch die Exekutive –<br />

nicht bedarf, die formelle Gesetzeslage vielmehr ausreicht und alles Weitere auf<br />

Verwaltungsebene, also durch administrative und organisatorische Maßnahmen<br />

im Wege <strong>des</strong> Gesetzesvollzugs und damit durch Ausfüllung und Ausführung<br />

der Gesetze i. S. <strong>des</strong> Normzwecks zu erfolgen hat und – von der Gesetzeslage<br />

gedeckt – auch erfolgen kann. Somit ergibt sich – thesenförmig verkürzt – die folgende<br />

richtungweisende Handlungsempfehlung: Das Ausschöpfen der Möglichkeiten<br />

vorhandener Gesetze geht vor Schaffung weiterer neuer oder Änderung<br />

bestehender Gesetze.<br />

3.2 Inhalte der Ausbildung <strong>des</strong> ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals<br />

im <strong>Öffentlichen</strong> Gesundheitsdienst<br />

Es wurden die aktuellen Curricula der obligatorischen Ausbildung für ärztliches<br />

Personal innerhalb <strong>des</strong> Studiums der Humanmedizin und im Rahmen der Weiterbildung<br />

zum Facharzt für das Öffentliche Gesundheitswesen systematisch nach<br />

Bezügen <strong>zur</strong> Beherrschung von Katastrophen durchforscht. Hierfür wurde im studentischen<br />

Bereich der Gegenstandskatalog <strong>des</strong> Instituts für medizinische und<br />

pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) zugrunde gelegt. Im Bereich der fachärztlichen<br />

Weiterbildung wurden die vom Bun<strong>des</strong>verband der Ärzte <strong>des</strong> <strong>Öffentlichen</strong><br />

Gesundheitsdienstes e.V. herausgegebenen (Muster-)Richtlinien <strong>zur</strong> Weiterbildung<br />

im <strong>Öffentlichen</strong> Gesundheitswesen als Basis verwendet. Außerdem wurde<br />

der 6-monatige Kurs in der Facharztweiterbildung für das Öffentliche Gesundheitswesen<br />

bezüglich katastrophenmedizinischer Weiterbildungsaspekte analysiert.<br />

Im Hinblick auf fakultative Fortbildungsmöglichkeiten wurden die Programme<br />

der in Deutschland bestehenden Lehr- und Forschungsakademien für das<br />

Öffentliche Gesundheitswesen in Berlin, Düsseldorf, München und Schwerin<br />

sowie der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz in Ahrweiler erkundet.<br />

Ärztliches Personal<br />

In allen Abschnitten von Studium und Facharztweiterbildung finden sich vereinzelt<br />

Punkte, die zwar Bezug zu einer Katastrophe haben, aber es ist kein durchgehen<strong>des</strong><br />

Gesamtkonzept erkenntlich. Zwei- bis dreistündige Referate zu Katastrophensituationen<br />

stellen einen Bruchteil der Ausbildung; viele dringend für einen<br />

Katastrophenfall zu unterrichtenden Themen werden nicht einmal erwähnt. Praktische<br />

Anwendungen und Übungen für den Ernstfall sind im Curriculum nicht enthalten.<br />

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