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Leitfaden zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich

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<strong>Leitfaden</strong> <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Einleitung<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Wie können Sie Ihre Daten schützen? –<br />

Ihre Rechte als Bürger<br />

Die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> –<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong>:<br />

• SCHUFA<br />

• Versicherungsunternehmen/Banken<br />

• Adressenhandel/ Werbung/ Marktforschung<br />

• Sonstige <strong>Bereich</strong>e<br />

Begriffe <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

Musterschreiben


Einleitung<br />

In den verschiedensten Lebensbereichen werden Daten über Sie erhoben, verarbeitet und<br />

genutzt - und zwar <strong>nicht</strong> nur in der <strong>öffentlichen</strong> Verwaltung, sondern in zunehmendem Maße<br />

auch in der Privatwirtschaft. Egal, ob Sie ein Girokonto eröffnen, einen Kredit beantragen, <strong>im</strong><br />

Versandhandel Waren bestellen, einen Miet- oder einen Versicherungsvertrag abschließen,<br />

ein Arbeitsverhältnis eingehen - es werden jeweils die verschiedensten Angaben über Ihre<br />

persönlichen Verhältnisse verlangt. Diese <strong>zum</strong>eist sehr privaten Angaben dienen den Firmen,<br />

Banken, Versicherungen, Versandhäusern, Kreditschutzorganisationen, Verlagen, Vereinen<br />

und anderen Stellen als notwendige Basisinformationen. Doch der Umgang mit diesen<br />

Daten muss angemessen geregelt und kontrollierbar sein – kurz gesagt: Der <strong>Datenschutz</strong><br />

muss eingehalten werden! - Aber:<br />

� Was versteht man eigentlich unter „<strong>Datenschutz</strong>“?<br />

Unsere Verfassung gewährleistet allen Bürgern das Recht, grundsätzlich selbst über die Erhebung,<br />

Verwendung und Weitergabe ihrer persönlichen Daten - in Gesetzen wird häufig<br />

von personenbezogenen Daten gesprochen - zu best<strong>im</strong>men (Artikel 33 der Verfassung des<br />

Freistaates Sachsen). Der Sicherung dieses "Rechts auf informationelle Selbstbest<strong>im</strong>mung"<br />

kommt <strong>im</strong> Hinblick auf die moderne Datenverarbeitung mit ihren umfassenden Möglichkeiten<br />

der Speicherung und Nutzung persönlicher Daten eine besondere Bedeutung zu.<br />

Damit Ihre personenbezogenen Daten <strong>nicht</strong> missbräuchlich verwendet werden, sind gesetzliche<br />

Regelungen vorhanden, die den Umgang mit Ihren Daten unter Beachtung Ihres Persönlichkeitsrechts<br />

gewährleisten. Die allgemeinen <strong>Datenschutz</strong>best<strong>im</strong>mungen für den so<br />

genannten <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong>, d. h. für das Wirtschafts- und Geschäftsleben, enthält<br />

das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Auf die gesetzlichen Regelungen wird noch ausführlicher<br />

<strong>im</strong> Kapitel „Gesetzliche Grundlagen“ eingegangen.<br />

� Warum dieser <strong>Leitfaden</strong>?<br />

Dieser <strong>Leitfaden</strong> soll Ihnen als Wegweiser dienen und helfen, den „Datendschungel“ in der<br />

Privatwirtschaft zu lichten und besser zu durchschauen,<br />

• WER Ihre persönlichen Daten<br />

• mit WELCHEM GRUND und mit<br />

• WELCHER BERECHTIGUNG verwendet und<br />

• WAS SIE UNTERNEHMEN KÖNNEN, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Daten<br />

<strong>nicht</strong> einverstanden sind.<br />

2


Transparenz ist eine grundlegende Forderung des <strong>Datenschutz</strong>es, denn: Nur wer weiß, welche<br />

Stellen personenbezogene Daten über ihn gespeichert haben, was der Grund für diese<br />

Speicherung ist, wie diese Daten ermittelt wurden und an wen sie weitergeleitet werden,<br />

kann beurteilen, ob die <strong>Datenschutz</strong>regelungen auch eingehalten werden und sich so wirksam<br />

gegen Einbrüche in seine Privatsphäre schützen.<br />

Praktische Musterschreiben finden Sie <strong>im</strong> <strong>Leitfaden</strong> zu den <strong>Bereich</strong>en:<br />

• SCHUFA<br />

• Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />

• Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute.<br />

Bevor Sie die einzelnen Schreiben verwenden, sollten Sie jedoch die dazugehörigen Erläuterungen<br />

und Hinweise genau lesen, die den einzelnen Abschnitten vorangestellt sind.<br />

Wenn Sie mit den Schreiben Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten beantragen,<br />

sollten Sie auch Ihr Geburtsdatum angeben, um dadurch eine eindeutige Zuordnung<br />

zu Ihrer Anfrage zu ermöglichen und Verwechslungen mit anderen zu vermeiden.<br />

Bei welchen Stellen Sie Unterstützung finden, wenn Sie glauben, Grund zur Beschwerde<br />

oder Nachfrage zu haben, können Sie ebenfalls diesem <strong>Leitfaden</strong> entnehmen.<br />

Zum besseren Verständnis der <strong>im</strong> <strong>Datenschutz</strong>recht gebräuchlichen Begriffe sind diese <strong>im</strong><br />

letzten Kapitel des <strong>Leitfaden</strong>s erläutert. Wenn Sie noch weitere Fragen oder auch Anregungen<br />

zu diesem <strong>Leitfaden</strong> haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns!<br />

Sächsisches Staatsministerium des Innern<br />

Referat 15 (Justiziariat, <strong>Datenschutz</strong>, Archivwesen)<br />

Wilhelm-Buck-Straße 2<br />

01097 Dresden<br />

Tel.: 0351/564-3150<br />

Fax: 0351/564-3159<br />

E-Mail: datenschutz@smi.sachsen.de<br />

Hingewiesen sei an dieser Stelle auch auf die Internetseiten des Sächsischen Staatsministeriums<br />

des Innern, zu finden unter: www.smi.sachsen.de, auf denen aktuelle Informationen<br />

und weitere Dokumente <strong>zum</strong> Download für Sie bereitgehalten werden.<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Die Datenverarbeitung personenbezogener Daten durch private Stellen ist, wie schon erwähnt,<br />

<strong>im</strong> BDSG geregelt. Dieses Gesetz findet aber auch Anwendung auf die Datenverarbeitung<br />

durch öffentliche Stellen des Bundes.<br />

Daneben gibt es jedoch noch eine Reihe spezieller Rechtsvorschriften zur Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten, wie z. B. die Abgabenordnung, das Betriebsverfassungsgesetz,<br />

Personalvertretungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Sozialgesetzbuch,<br />

die Strafprozessordnung u. a.<br />

3


Wann kommt das Bundesdatenschutzgesetz zur Anwendung?<br />

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Gesetzes <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> der Wirtschaft ist, dass personenbezogene<br />

Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (z. B. Computer) oder<br />

die Daten in oder aus <strong>nicht</strong> automatisierten Dateien (z. B. Karteisysteme) verarbeitet, genutzt<br />

oder dafür erhoben werden.<br />

Personenbezogen sind <strong>nicht</strong> nur Angaben wie Name, Anschrift, Familienstand, sondern auch<br />

alle anderen Informationen, die etwas über eine Person aussagen, wie z. B. Einkommen,<br />

Vermögen, Kauf- und Zahlungsverhalten, Kontonummer, Beruf und Hobby.<br />

Das BDSG gilt <strong>nicht</strong>, wenn die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten ausschließlich<br />

für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.<br />

Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten<br />

Zunächst sollten Sie darauf achten, ob Ihre persönlichen Daten überhaupt zulässig verarbeitet<br />

werden. Es ist deshalb empfehlenswert, <strong>nicht</strong> gleich von vornherein alle Fragen, z. B. von<br />

Firmen, zu beantworten, sondern sich bei Bedarf über den Zweck und die Zulässigkeit der<br />

Datenverarbeitung aufklären lassen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie für Werbung und Marketing<br />

Ihre persönlichen Daten preisgeben wollen.<br />

� Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:<br />

Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten gilt, dass<br />

diese grundsätzliche verboten sind, es sei denn, eine Rechtsvorschrift oder der Betroffene<br />

erlauben sie.<br />

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten ist also nur zulässig,<br />

� wenn die Datenverarbeitung durch das BDSG oder eine bereichsspezifische Rechtsvorschrift<br />

(z. B. Arbeitsrecht) erlaubt ist,<br />

oder:<br />

� wenn Sie als Betroffener eingewilligt haben.<br />

Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn Sie sie freiwillig abgeben! Das bedeutet, sie<br />

muss frei von Zwang sein. Ein Zwang könnte sich z. B. auch daraus ergeben, dass<br />

Sie sich in einer besonderen Situation befinden (z. B. Arbeitsverhältnis) oder dass<br />

derjenige, der die Einwilligung von Ihnen einholen will, eine Monopolstellung innehat.<br />

Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, wenn <strong>nicht</strong> wegen besonderer<br />

Umstände, z. B. bei eilbedürftigen Aufträgen, eine telefonische Einwilligung<br />

angemessen ist. Die Einwilligung darf auch <strong>nicht</strong> <strong>im</strong> „Kleingedruckten“, also in Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen, versteckt sein, sondern muss sich davon deutlich<br />

abheben. Geht es um „sensible“ Daten, wie z. B. Angaben über die Gesundheit, politische<br />

Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, muss sich die Einwilligung ausdrücklich<br />

auf diese Daten beziehen.<br />

Wichtig für Sie ist auch, dass Sie die Einwilligung von Anfang an verweigern dürfen<br />

und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Darauf muss die datenverarbeitende<br />

Stelle Sie - mit Darstellung der Rechtsfolgen für Sie - deutlich hinweisen.<br />

4


� Grundsatz der Erforderlichkeit<br />

Die Datenerhebung darf nur in dem für den Zweck erforderlichen Umfang erfolgen!<br />

Das BDSG unterscheidet, ob die Daten für eigene Zwecke erhoben, verarbeitet und<br />

genutzt werden oder geschäftsmäßig <strong>zum</strong> Zwecke der Übermittlung erhoben und gespeichert<br />

werden. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten<br />

für eigene Zwecke ist zulässig:<br />

� <strong>im</strong> Rahmen der Zweckbest<strong>im</strong>mung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen<br />

Vertrauensverhältnisses (das heißt, der Maßstab für die Datenerhebung,<br />

-verarbeitung und –nutzung ist der Vertrag und dessen Zweck, z. B. das Vertragsverhältnis<br />

mit Ihrer Bank oder Versicherung),<br />

� soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle oder eines<br />

Dritten, dem die Daten übermittelt werden, erforderlich ist (es darf jedoch kein Grund<br />

zur Annahme bestehen, dass schutzwürdige Interessen des Betroffenen an dem Ausschluss<br />

der Verarbeitung oder Nutzung das Interesse der verantwortlichen Stelle an<br />

der Datenerhebung überwiegen),<br />

� wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es<br />

sei denn, schutzwürdige Interessen des Betroffenen würden gegenüber dem berechtigten<br />

Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegen, oder<br />

� wenn es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten über Angehörige<br />

einer Personengruppe handelt (z. B. die Abonnenten einer Zeitschrift), die für Zwecke<br />

der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung übermittelt werden sollen. Zu<br />

den Daten rechnet man Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr,<br />

Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit<br />

zu der Personengruppe.<br />

Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogener Daten, die<br />

als sensible Daten bezeichnet werden, ist <strong>im</strong> Bundesdatenschutzgesetz gesondert geregelt.<br />

� Zweckbindungsgrundsatz:<br />

� Tipp:<br />

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich auch nur zu den Zwecken verarbeitet<br />

werden, für die sie erhoben bzw. gespeichert worden sind. Jedoch sieht das BDSG<br />

auch eine Reihe von Ausnahmen davon vor. Zum Beispiel kommt eine Verwendung<br />

für andere Zwecke in Betracht zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen<br />

Stelle, für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung bei listenmäßiger<br />

Übermittlung oder zu wissenschaftlichen Zwecken.<br />

Lassen Sie sich in Zweifelsfällen die jeweilige gesetzliche Vorschrift nennen und die Erforderlichkeit<br />

der Datenverarbeitung erläutern; wenn keine Vorschrift einschlägig ist, lassen Sie<br />

sich die vorgesehene Einwilligung näher erklären.<br />

5


Wie können Sie Ihre Daten schützen?<br />

– Ihre Rechte als Bürger!<br />

Vor allem durch die <strong>im</strong>mer weiter voranschreitende Entwicklung der Technik und einer damit<br />

verbundenen zunehmenden Vernetzung der Welt wird auch die Gefahr für den Einzelnen<br />

<strong>im</strong>mer größer, in das Visier von Datensammlern zu geraten. Dabei sind dem Einfallsreichtum<br />

der Datensammler kaum Grenzen gesetzt. Ob Sie <strong>zum</strong> Beispiel in Form einer Meinungsumfrage<br />

zu Ihren Kaufgewohnheiten befragt werden, bei einem Gewinnspiel <strong>im</strong> Internet attraktive<br />

Preise in Aussicht gestellt werden oder eine Kundenkarte Rabattpunkte einbringt – all<br />

diese Aktionen sind dazu geeignet, Aufschluss über Ihre Persönlichkeit zu erhalten. Seien<br />

Sie sich dessen bewusst und wägen Sie gut ab, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie den jeweiligen<br />

Unternehmen etwas über sich preisgeben möchten. Ihre Privatsphäre ist ein sehr<br />

wertvolles Gut. Den Schutz dieses Gutes haben Sie zu einem großen Teil selbst in der<br />

Hand!<br />

Inzwischen gibt es auch vielfältige technische Möglichkeiten, wie Sie sich <strong>zum</strong> Beispiel gegen<br />

den Missbrauch Ihrer Daten <strong>im</strong> Internet schützen können. Zum einen bietet sich zur sicheren<br />

Übertragung von Daten deren Verschlüsselung an, <strong>zum</strong> anderen können Sie - um<br />

keine Spuren <strong>im</strong> Internet zu hinterlassen - Programme <strong>zum</strong> anonymen Surfen benutzen. Im<br />

Einzelnen sollen jedoch die technischen Möglichkeiten, die einer steten Entwicklung unterliegen,<br />

<strong>nicht</strong> <strong>im</strong> Mittelpunkt dieses <strong>Leitfaden</strong>s stehen.<br />

Für den Selbstdatenschutz ist es vor allem wichtig zu wissen, welche Rechte <strong>zum</strong> Schutz<br />

Ihrer Daten Ihnen gesetzlich garantiert sind. So sichert Ihnen das BDSG, wenn eine private<br />

Stelle Ihre persönlichen Daten verarbeitet, sogar eine ganze Reihe von Rechten zu. Seien<br />

Sie Ihr eigener <strong>Datenschutz</strong>beauftragter und nehmen Sie Ihre Rechte auch wahr!<br />

� Das Recht auf Auskunft<br />

� Tipp:<br />

Das Recht auf Auskunft garantiert Ihnen, dass Ihnen die private Stelle auf Antrag<br />

nach pflichtgemäßen Ermessen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten mitteilt oder<br />

Ihnen Akteneinsicht gewährt oder auch einen Ausdruck aus automatisierten Dateien<br />

überlässt. Sie können auch Auskunft über den Zweck der Speicherung Ihrer Daten,<br />

also den speziellen Geschäftszweck, verlangen.<br />

Sie haben Anspruch auf eine vollständige Auskunft. Das bedeutet, dass Ihnen alle<br />

Angaben mitgeteilt werden, für die eine Auskunftsverpflichtung besteht. Im BDSG<br />

sind nur sehr begrenzte Ausnahmen von der Auskunftsverpflichtung vorgesehen.<br />

Allerdings müssen Sie, um Ihr Recht auf Auskunft wahrnehmen zu können, bei der<br />

verantwortlichen Stelle einen Antrag auf Auskunft stellen, in dem Sie möglichst detailliert<br />

darlegen, worüber Sie Auskunft erteilt haben möchten. Es empfiehlt sich in jedem<br />

Falle ein schriftlicher Antrag, da Sie bei telefonischer Anfrage <strong>nicht</strong> sicher identifiziert<br />

werden können bzw. eine persönliche Vorsprache <strong>nicht</strong> <strong>zum</strong> Erfolg führt, da eine sofortige<br />

Erledigung nur selten möglich ist. Legen Sie dem Antrag am besten eine Kopie<br />

Ihres Personalausweises bei, um sich legit<strong>im</strong>ieren zu können. Einige Musterschreiben<br />

finden Sie <strong>im</strong> Kapitel „Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong>“.<br />

Wenn die Ihnen erteilte Auskunft <strong>nicht</strong> vollständig ist bzw. Sie bezweifeln, dass sie<br />

korrekt ist, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden (siehe auch<br />

6


Kapitel „Die Aufsichtsbehörden für den <strong>Datenschutz</strong> – Ihre Ansprechpartner“). Diese<br />

wird dann Ihren Vorgang prüfen und Ihnen Bescheid geben, ob die Stelle Ihnen<br />

rechtmäßig Auskunft erteilt hat. Vergessen Sie aber bitte <strong>nicht</strong>, die für die Prüfung erforderlichen<br />

Unterlagen in Kopie beizulegen.<br />

� Das Recht auf Einsicht in das Verfahrensverzeichnis<br />

� Tipp:<br />

Die verantwortlichen Stellen <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong> führen eine Übersicht über<br />

ihre automatisierten Verarbeitungen, in denen Ihre personenbezogenen Daten gespeichert<br />

werden, das so genannte Verfahrensverzeichnis. Darin finden Sie insbesondere<br />

die Bezeichnungen der von dem Unternehmen verwendeten Verfahren und<br />

zu welchem Zweck bzw. zur Erfüllung welcher Aufgabe die Verfahren angewendet<br />

werden. Außerdem können Sie die verarbeiteten Datenarten entnehmen, die Personengruppen,<br />

über welche Daten gespeichert werden sowie die Kategorien von Empfängern<br />

von Datenübermittlungen.<br />

Das Verfahrensverzeichnis kann von jedermann eingesehen werden. Dieses Recht<br />

können Sie auf Antrag bei der jeweiligen Stelle wahrnehmen. Wenden Sie sich dazu<br />

am besten an den betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten der Stelle, der für das Führen<br />

des Verfahrensverzeichnisses verantwortlich ist. Sofern das Unternehmen keinen<br />

<strong>Datenschutz</strong>beauftragten haben sollte, muss das Einsichtsrecht von der Stelle selbst<br />

gewährleistet werden.<br />

Sie können dem Verfahrensverzeichnis zwar <strong>nicht</strong> entnehmen, ob und welche Daten<br />

über Sie selbst bei der Stelle gespeichert sind, aber die <strong>im</strong> Verfahrensverzeichnis<br />

aufgeführten automatisierten Verfahren können Ihnen als Anhaltspunkt dienen, indem<br />

sie auf Daten hinweisen, zu denen Sie Ihr Auskunftsrecht geltend machen können.<br />

� Das Recht auf Benachrichtigung, Berichtigung, Sperrung und Löschung<br />

� Benachrichtigung:<br />

Die verantwortliche speichernde Stelle ist gesetzlich verpflichtet, Sie bei der erstmaligen<br />

Speicherung bzw. Übermittlung Ihrer Daten zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigungspflicht<br />

entfällt in best<strong>im</strong>mten Fällen, namentlich dann, wenn Sie auf andere<br />

Weise Kenntnis von der Speicherung oder Übermittlung erlangt haben.<br />

Die Benachrichtigung umfasst insbesondere die Angabe der verantwortlichen Stelle,<br />

die Tatsache, dass erstmalig Daten über Sie gespeichert oder übermittelt werden, die<br />

Art der Daten, den Zweck der Erhebung sowie die Angabe der Empfänger oder Kategorien<br />

von Empfängern.<br />

� Berichtigung<br />

Weisen Sie die verantwortliche Stelle darauf hin, wenn Daten über Sie unrichtig oder<br />

überholt sind! Jede Stelle ist verpflichtet, unrichtige Daten zu berichtigen.<br />

� Sperrung<br />

Eine Sperrung von personenbezogenen Daten hat zu erfolgen, wenn<br />

7


- besondere Gründe einer fälligen Löschung entgegenstehen, z. B. gesetzliche,<br />

satzungsmäßige sowie vertragliche Aufbewahrungsfristen, schutzwürdige Interessen<br />

des Betroffenen oder<br />

- wegen der Art der Speicherung eine Löschung nur mit unverhältnismäßigen<br />

Aufwand möglich ist.<br />

Außerdem sind personenbezogene Daten dann zu sperren,<br />

- wenn der Betroffene ihre Richtigkeit bestreitet und sich weder deren Richtigkeit<br />

noch Unrichtigkeit feststellen lässt.<br />

Gesperrte Daten dürfen grundsätzlich <strong>nicht</strong> mehr übermittelt oder genutzt werden.<br />

Dies ist nur zulässig zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Behebung einer bestehenden<br />

Beweisnot oder aus sonstigen <strong>im</strong> überwiegenden Interesse der verantwortlichen<br />

Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen.<br />

� Löschung<br />

Es gilt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten, die <strong>nicht</strong> mehr gebraucht werden<br />

oder die von der Stelle gar <strong>nicht</strong> hätten erhoben werden dürfen, zu löschen sind.<br />

� Das Recht auf Widerspruch<br />

Ein Widerspruch der zu Ihrer Person gespeicherten Daten ist begründet, wenn Ihre<br />

schutzwürdigen Interessen wegen einer besonderen persönlichen Situation das Interesse<br />

der privaten Stelle an der Datenverarbeitung überwiegen.<br />

Ein Widerspruchsrecht steht Ihnen auch zu gegen die Nutzung oder Übermittlung Ihrer<br />

personenbezogenen Daten <strong>zum</strong> Zwecke der Werbung und der Markt- oder Meinungsforschung.<br />

� Das Recht auf Anrufung der Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong><br />

Sie haben das Recht, sich an die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> zu wenden,<br />

wenn Sie der Auffassung sind, bei der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer<br />

persönlichen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein.<br />

Welche Kontrollinstitution für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich danach, welche<br />

Stelle Ihre Daten verarbeitet hat. Mehr darüber finden Sie <strong>im</strong> nächsten Kapitel.<br />

� Das Recht auf Schadenersatz<br />

Wenn Ihnen von einer verantwortliche Stelle durch eine unzulässige oder unrichtige<br />

Datenverarbeitung ein Schaden zugefügt wurde, können Sie Ersatz des entstandenen<br />

Schadens verlangen. Bei einer schweren Verletzung des Persönlichkeitsrechtes<br />

steht Ihnen auch Schmerzensgeld in angemessener Höhe zu.<br />

Jedoch gibt es keinen Schadenersatz, wenn die verantwortliche Stelle nachweisen<br />

kann, dass sie nach den Umständen Ihres Falles die gebotene Sorgfalt bei der Datenverarbeitung<br />

beachtet hat.<br />

8


Die Kontrollinstitutionen für den <strong>Datenschutz</strong> –<br />

Ihre Ansprechpartner<br />

Kontrollinstitutionen <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

� Die Beauftragten für den <strong>Datenschutz</strong> der privaten Stellen<br />

Wenn die betreffende <strong>nicht</strong>-öffentliche Stelle einen betrieblichen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

bestellt hat, wenden Sie sich an diesen. Der betriebliche <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

hat sicherzustellen, dass die <strong>Datenschutz</strong>vorschriften <strong>im</strong> Unternehmen<br />

beachtet werden.<br />

� Die für den <strong>Datenschutz</strong> <strong>im</strong> <strong>nicht</strong>-<strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong> zuständigen Aufsichtsbehörden<br />

Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Ausführung des Bundesdatenschutzgesetzes<br />

bei Unternehmen, insbesondere Auskunfteien, Adresshandelsunternehmen,<br />

Service-Rechenzentren, Datenver<strong>nicht</strong>ern sowie Markt- und Meinungsforschungsinstituten.<br />

Ihrer Kontrolle unterliegen auch Telediensteanbieter. Ausnahmen<br />

stellen die Telekommunikations- und Postdienstunternehmen dar, für<br />

deren Kontrolle der Bundesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong> zuständig ist.<br />

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie durch die Erhebung, Verarbeitung oder<br />

Nutzung Ihrer Daten durch <strong>nicht</strong>-öffentliche Stellen <strong>im</strong> Freistaat Sachsen in Ihren<br />

Rechten verletzt worden sind, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde<br />

wenden. Im Freistaat Sachsen sind die Regierungspräsidien zuständige<br />

Aufsichtsbehörden.<br />

Regierungspräsidium Chemnitz<br />

Referat 14<br />

Altchemnitzer Straße 41<br />

09120 Chemnitz<br />

Telefon: 0371/532-1149<br />

Telefax: 0371/532-1159<br />

E-Mail:post@rpc.sachsen.de<br />

Regierungspräsidium Dresden<br />

Referat 14<br />

Stauffenbergallee 2<br />

01099 Dresden<br />

Telefon: 0351/825-1420<br />

Telefax: 0351/825-9142<br />

E-Mail:datenschutz@rpdd.sachsen.de<br />

9


Regierungspräsidium Leipzig<br />

Referat 14<br />

Braustraße 2<br />

04107 Leipzig<br />

Telefon: 0341/977-1460<br />

Telefax: 0341/977-1199<br />

E-Mail:poststelle@rpl.sachsen.de<br />

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, wo das datenverarbeitende Unternehmen<br />

seinen Sitz hat. Alle Eingaben werden selbstverständlich vertraulich<br />

behandelt.<br />

Die Aufsichtsbehörde überprüft die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.<br />

Sie klärt den Sachverhalt bei der verantwortlichen Stelle auf und unterrichtet<br />

Sie bei Verstößen. Liegen besonders schwerwiegende Verstöße vor,<br />

werden diese auch den für die Verfolgung und Ahndung zuständigen Stellen<br />

angezeigt.<br />

Sie können die aufgrund der Prüfung festgestellten Rechte, etwa auf Berichtigung,<br />

Löschung oder Sperrung gegenüber der verantwortlichen Stelle, geltend<br />

machen und notfalls mit Hilfe der Zivilgerichte durchsetzen.<br />

Betrifft die Beschwerde ein Unternehmen, das seinen Sitz in einem anderen<br />

Bundesland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hat, erteilt das<br />

Regierungspräsidium Auskunft über die zuständige Aufsichtsbehörde oder leitet<br />

die Beschwerde an diese weiter.<br />

Bei einer schriftlichen Beschwerde sind folgende Angaben hilfreich:<br />

� Ihr Name und Ihre Anschrift<br />

� Geburtsdatum (zur eindeutigen Zuordnung)<br />

� Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind<br />

� Angabe der Stelle, die nach Ihrer Auffassung Daten unzulässig verarbeitet hat<br />

� Darstellung des Sachverhalts<br />

� Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen?<br />

� Nach Möglichkeit Fotokopien und Schreiben beifügen, aus denen sich der<br />

Sachverhalt ergibt.<br />

Kontrollinstitutionen <strong>im</strong> <strong>öffentlichen</strong> <strong>Bereich</strong><br />

Die <strong>öffentlichen</strong> Stellen des Freistaates Sachsen haben bei der Verwendung personenbezogener<br />

Daten das Sächsische <strong>Datenschutz</strong>gesetz zu beachten. Als öffentliche Stellen gelten<br />

alle Behörden des Freistaates, aber auch Unternehmen, die Aufgaben der <strong>öffentlichen</strong> Ver-<br />

10


waltung wahrnehmen und an denen die öffentliche Hand mehrheitlich beteiligt ist – es sei<br />

denn, sie nehmen am Wettbewerb teil.<br />

Wer also ann<strong>im</strong>mt, von einer sächsischen Behörde oder sonstigen <strong>öffentlichen</strong> Stelle durch<br />

den Umgang mit personenbezogenen Daten in seinen Rechten verletzt worden zu sein, kann<br />

sich an den Sächsischen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten wenden.<br />

Der Sächsische <strong>Datenschutz</strong>beauftragte<br />

Andreas Schurig<br />

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1<br />

01067 Dresden<br />

Telefon: 0351/4935401<br />

Telefax: 0351/4935490<br />

E-Mail:Saechsdsb@slt.sachsen.de<br />

Für die <strong>öffentlichen</strong> Stellen des Bundes (z. B. die Arbeitsämter) gelten die Vorschriften des<br />

Bundesdatenschutzgesetzes, dessen Beachtung der<br />

Bundesbeauftragte für den <strong>Datenschutz</strong><br />

Peter Schaar<br />

Husarenstraße 30<br />

53117 Bonn<br />

Telefon: 01888 - 7799 – 0<br />

Telefax: 01888 - 7799 – 550<br />

E-Mail: poststelle@bfd.bund.de<br />

überwacht. Außerdem ist der Bundesbeauftragte zuständig für die Überwachung der Telekommunikations-<br />

und Postdienstunternehmen.<br />

Schufa<br />

Im Brennpunkt <strong>Datenschutz</strong><br />

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH (SCHUFA) ist eine Kreditschutzorganisation<br />

mit der Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit<br />

von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen.<br />

Vertragspartner der SCHUFA sind Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, Leasinggesellschaften,<br />

Einzelhandels- und Versandhausunternehmen, Telekommunikationsanbieter und<br />

sonstige Unternehmen, welche gewerbsmäßig Geld- und Warenkredite an die Verbraucher<br />

geben.<br />

Die Vertragspartner übermitteln der SCHUFA best<strong>im</strong>mte Daten aus der Geschäftsbeziehung<br />

mit ihren Privatkunden, z. B. bei einem Kredit, Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits<br />

(Positivmerkmale). Diese Daten dürfen nur mit Einwilligung weitergegeben werden. Deshalb<br />

sind die Kreditinstitute verpflichtet, vor der Datenweitergabe die Einwilligung des Betroffenen<br />

durch Unterschrift unter der SCHUFA- Klausel einzuholen. Dies geschieht in der Regel formularmäßig.<br />

11


Daten über eine <strong>nicht</strong> vertragsgemäße Abwicklung (Negativmerkmale) werden – ohne Einwilligung<br />

des Betroffenen - nach Prüfung des Einzelfalls an die SCHUFA übermittelt. Außerdem<br />

wertet die SCHUFA die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse aus.<br />

Bei der SCHUFA können z. B. folgende Einträge gespeichert sein<br />

• Einziehung einer Kreditkarte oder die Kündigung des Girokontos wegen missbräuchlicher<br />

Nutzung<br />

• fällige und <strong>nicht</strong> bezahlte Forderungen<br />

• Scheckrückgabe mangels Deckung<br />

• Pfändungsbeschlüsse<br />

• Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.<br />

Über diese Daten erteilt die SCHUFA ihren Vertragspartnern nach glaubhafter Darlegung<br />

eines berechtigten Interesses (z. B. Antrag auf Kredit, Ratenzahlung) Auskünfte.<br />

Die SCHUFA- Datei enthält keine Informationen über den Familienstand, die Einkommens-<br />

und Vermögensverhältnisse. Die Weitergabe von Informationen durch die SCHUFA bedarf<br />

keiner Einwilligung.<br />

Dem Betroffenen stehen bezüglich der bei der SCHUFA gespeicherten Daten die Rechte auf<br />

Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung zu.<br />

Falls Sie wissen wollen, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat und an ihre<br />

Vertragspartner weitergibt, dann richten Sie bitte Ihr Auskunftsersuchen an die SCHUFA -<br />

Geschäftsstelle des Bundeslandes Ihres Wohnsitzes.<br />

Die Anschrift der für Sachsen zuständigen SCHUFA - Geschäftsstelle lautet:<br />

SCHUFA HOLDING AG<br />

Geschäftsstelle Leipzig<br />

Leuckartstraße 3<br />

04289 Leipzig<br />

Tel: 0341 / 86 61 213<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo - Fr 09:00 - 16:00 Uhr,<br />

zu erreichen mit Straßenbahn Linie 15 bis "Straßenbahnhof Probstheida".<br />

Auf Wunsch stellen die Kreditinstitute ein Merkblatt <strong>zum</strong> SCHUFA - Verfahren zur Verfügung.<br />

Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte Folgendes:<br />

Obwohl eine Auskunftserteilung an den Betroffenen nach § 34 Abs. 5 BDSG grundsätzlich<br />

unentgeltlich zu erfolgen hat, kann die SCHUFA für die Auskunft ein Entgelt verlangen, wenn<br />

diese gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt werden kann. Der Anspruch<br />

auf ein Entgelt entfällt jedoch, wenn Ihre Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden<br />

oder die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder zu löschen sind.<br />

Nach § 34 Abs. 6 BDSG können Sie unentgeltlich Einsicht in die Sie betreffenden Daten und<br />

Angaben nehmen, wenn Sie in die für Sie örtlich zuständige SCHUFA - Geschäftsstelle gehen.<br />

Mit den Musterschreiben M1 und M2 an die SCHUFA können Sie Auskunft über Ihre Daten<br />

verlangen bzw. die Berichtigung der über Sie gespeicherten Daten verlangen. Sie können<br />

die Auskunft auch online unter www.schufa.de einholen.<br />

12


Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />

Handels- und Wirtschaftsauskunfteien sammeln Daten über die wirtschaftliche Betätigung,<br />

Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit von Unternehmen und Privatpersonen.<br />

Große Auskunfteien sind Creditreform, Bürgel, D&B Sch<strong>im</strong>melpfeng und der Kreditschutzverein<br />

für Industrie, Handel und Dienstleistungen (IKD); daneben gibt es eine Vielzahl kleinerer<br />

Auskunfteien und Branchen–Informationsdienste. Bei diesen Stellen werden Name, Anschrift<br />

und Geburtsdatum, insbesondere aber auch Angaben <strong>zum</strong> Einkommen und <strong>zum</strong><br />

Vermögen einzelner Betroffener sowie etwaige Hinweise auf die Abgabe einer eidesstattlichen<br />

Versicherung, ein Zwangsversteigerungsverfahren oder das Vorliegen eines Mahn-<br />

oder Vollstreckungsbescheides gespeichert. Die Daten stammen <strong>zum</strong> großen Teil aus allgemein<br />

zugänglichen Quellen wie Telefon- und Adressbüchern oder aus <strong>öffentlichen</strong> Registern,<br />

wie dem Handelsregister, dem Vereinsregister oder dem Schuldnerverzeichnis. Nach<br />

§ 915e Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) können Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />

Abdrucke des Schuldnerverzeichnisses erhalten. Auch die anfragenden Kunden der Auskunfteien<br />

geben Daten über die Geschäftsbeziehungen weiter.<br />

Handels- und Wirtschaftsauskunfteien erhalten insbesondere Anfragen von Unternehmen<br />

und Betrieben, die gegenüber dem Kunden in Vorleistung treten, zur Prüfung bestehender<br />

wirtschaftlicher Risiken. Sie dürfen Daten über Betroffene auch ohne deren Kenntnis und<br />

Einwilligung speichern, soweit dies z. B. für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung<br />

ist.<br />

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz ist die Übermittlung Ihrer Daten nur zulässig, wenn der<br />

Dritte (die anfragende Stelle), dem die Daten übermittelt werden, ein berechtigtes Interesse<br />

an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der<br />

Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung<br />

oder Veränderung hat. Es dürfen daher nur solche Stellen eine Auskunft bekommen, die ein<br />

berechtigtes Interesse haben, z. B. vor einem konkreten Vertragsabschluss und die, die Informationen<br />

benötigen, um das Risiko besser abschätzen zu können. Neben Firmen, die<br />

Informationen über andere Firmen benötigen, interessieren sich auch der Versandhandel,<br />

Versicherungen, Hypothekenbanken und vor allem auch Autovermieter sowie Kaufhäuser für<br />

die Auskünfte über Privatpersonen.<br />

Unternehmen und Privatpersonen werden von den Auskunfteien häufig auch aufgefordert,<br />

Selbstauskünfte über ihre Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse zu erteilen, um von vornherein<br />

eine Speicherung unrichtiger Daten zu vermeiden. Eine solche Selbstauskunft ist absolut<br />

freiwillig.<br />

Wenn erstmals personenbezogene Daten durch die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien<br />

für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert werden, müssen sie den Betroffenen<br />

von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbest<strong>im</strong>mung der Erhebung,<br />

Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle benachrichtigen;<br />

werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig <strong>zum</strong> Zwecke der Übermittlung ohne<br />

Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene ebenfalls von der erstmaligen<br />

Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen (§ 33 Abs. 1 BDSG).<br />

Dies geschieht üblicherweise durch ein Formschreiben mit der Überschrift „Benachrichtigung<br />

nach dem BDSG“. In Ausnahmefällen kann auch eine telefonische Benachrichtigung des<br />

Betroffenen erfolgen. Dies könnte Anlass für Sie sein, von Ihrem Auskunftsrecht nach § 34<br />

BDSG Gebrauch zu machen.<br />

Wenn Sie wissen möchten, was konkret über Sie gespeichert ist, wenden Sie sich bitte an<br />

das Unternehmen und verlangen Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten<br />

sowie den Zweck der Speicherung. Die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien teilen Ihnen<br />

dann mit, welche Daten zu Ihrer Person gespeichert wurden. Über die Herkunft und den<br />

Empfänger der Daten können Sie Auskunft nur verlangen, sofern <strong>nicht</strong> das Interesse an der<br />

Wahrung des Geschäftsinteresses überwiegt. Eine kurze Begründung sollten sie deshalb in<br />

diesem Falle beifügen.<br />

13


Nach § 34 Abs. 5 BDSG verlangen die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien gegenwärtig<br />

für die Erteilung von schriftlichen Auskünften an Betroffene kein Entgelt, es sei denn, dass<br />

Sie die Auskunft zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen können.<br />

Gegenüber den Auskunfteien können die unter „Rechte der Bürger“ beschriebenen Rechte<br />

geltend gemacht werden.<br />

In Sachsen haben die Creditreform-Büros und Bürgel-Büros folgende Anschriften:<br />

Creditreform-Büros in Sachsen:<br />

Creditreform Chemnitz<br />

Kapellenberg 1<br />

09120 Chemnitz<br />

Tel.: 0371/36971-0<br />

Creditreform Dresden Aumüller KG<br />

Augsburger Straße 1<br />

01309 Dresden<br />

Tel.: 0351/4444-444<br />

Creditreform Görlitz Philipp KG<br />

Wiesenweg 5<br />

02827 Görlitz<br />

Tel.: 03581/7041-11<br />

Creditreform Leipzig Strahler KG<br />

Salomonstraße 25<br />

04103 Leipzig<br />

Tel.: 0341/9944-0<br />

Creditrefom Zwickau<br />

Gutwasserstraße 12<br />

08056 Zwickau<br />

Tel.: 0375/27424-0<br />

Bürgel-Büros in Sachsen:<br />

Bürgel Chemnitz Richter GmbH & Co, KG<br />

Zwickauer Str. 74<br />

09112 Chemnitz<br />

Tel.: 0371/3809-0<br />

Bürgel Dresden Scharf GmbH<br />

Dohnaer Straße 45<br />

14


01219 Dresden<br />

Tel.: 0351/27037-0<br />

Bürgel Leipzig Solventa GmbH & Co. KG<br />

Franz-Flemming-Straße 43-45<br />

04179 Leipzig<br />

Tel.: 0341/4490-30<br />

Mit dem Musterschreiben M3 an die Handels- und Wirtschaftsauskunfteien können Sie Auskunft<br />

über Ihre Daten einholen; mit den Musterschreiben M4 und M5 die Berichtigung bzw.<br />

Löschung Ihrer Daten fordern.<br />

Versicherungsunternehmen / Banken<br />

Besonders Versicherungsunternehmen verlangen eine Vielzahl von personenbezogenen<br />

Angaben, und zwar sowohl vor Vertragsabschluss zur Prüfung des Risikos, als auch <strong>im</strong><br />

Schadensfall zur Prüfung ihrer Leistungspflicht. In Einzelfällen erfragen Versicherer weitere<br />

Daten von anderen Stellen, z. B. über frühere Schadensfälle bei anderen Versicherern oder<br />

bei Vorliegen von Schweigepflicht–Entbindungserklärungen über Krankheiten bei Ärzten und<br />

Krankenhäusern. Weitere Daten sammeln sich <strong>im</strong> Laufe der Vertragsbeziehung an, z. B.<br />

über Zahlungsweise und Schadensfälle.<br />

Einige der Daten über das Versicherungsverhältnis werden bei Prüfung eines Antrages oder<br />

eines Schadens zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur<br />

Verhinderung von Versicherungsmissbrauch bei dem zuständigen Fachverband bzw. bei<br />

anderen Versicherern oder bei Vorliegen von Schweigepflicht-Entbindungserklärungen über<br />

Krankheiten bei Ärzten und Krankenhäusern abgefragt und auch an diese weitergegeben.<br />

Dazu bestehen bei einigen Fachverbänden Zentrale Hinweissysteme (z. B. be<strong>im</strong> Verband<br />

der Haftpflicht-, Unfall-, Auto- und Rechtsschutzversicherer sowie der Lebensversicherungs-<br />

Unternehmen), die es den Versicherungen ermöglicht, Auskünfte über best<strong>im</strong>mte Risikofaktoren<br />

bei den Vorversicherern zu erhalten. Für die Weitergabe Ihrer Daten an Zentrale Hinweissysteme<br />

bedarf es Ihrer Einwilligung. Eine entsprechende Einwilligungserklärung ist in<br />

den jeweiligen Versicherungsanträgen enthalten. Da für den Einwilligenden klar <strong>zum</strong> Ausdruck<br />

kommen muss, in welchem Umfang die Versicherung seine Daten verarbeitet, insbesondere<br />

inwieweit Daten an Fachverbände zur Weiterleitung an andere Versicherer gegeben<br />

werden, halten die Versicherer hierzu ein „Merkblatt zur Datenverarbeitung“ bereit. Nur wenn<br />

der Betroffene vom Inhalt des Merkblattes Kenntnis erlangt hat, hat er die Möglichkeit, seine<br />

Einwilligung wirksam zu erteilen.<br />

Auch Kreditinstitute erheben <strong>im</strong> Rahmen von Vertragsabschlüssen personenbezogene Daten.<br />

Je nach Vertragsart werden dem Unternehmen <strong>im</strong> Laufe der Zeit weitere, <strong>zum</strong> Teil sehr<br />

sensible Daten, etwa über die Zahlungsweise oder Geschäftskontakte, bekannt.<br />

Einige Kreditgeber lassen sich auch Einwilligungen in die Nutzung der Daten über die Vertragszwecke<br />

hinaus oder in die Übermittlung an weitere Unternehmen erteilen. Diese Einwilligungen<br />

können in der Regel ohne Einfluss auf den Vertrag widerrufen werden.<br />

Es besteht die Möglichkeit, mit der von der deutschen Kreditwirtschaft angebotenen Geldkarte<br />

anonym zu bezahlen, d. h. die Auszahlung erfolgt ohne Offenlegung Ihres Namens und<br />

Ihrer Bankverbindung.<br />

Folgende Musterschreiben (M6-M10) können genutzt werden:<br />

M 6 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Versicherungsunternehmen)<br />

15


M 7 Widerruf der Allfinanzklausel<br />

M 8 Auskunft über die gespeicherten Daten (bei Kreditinstituten)<br />

M 9 Widerruf der Einwilligung<br />

M 10 Beantragung einer <strong>nicht</strong> kontogebundenen Geldkarte<br />

Adressenhandel / Werbung / Marktforschung<br />

Sie können sich gegen persönlich adressierte Werbesendungen von Firmen, mit denen noch<br />

kein Kontakt bestand, schützen. Durch einen Eintrag in die so genannte "Robinsonliste", die<br />

vom Deutschen Direktmarketing-Verband geführt wird, können Sie weitgehend verhindern,<br />

dass Ihre Anschrift für die Direktwerbung benutzt wird, d. h. die Robinson-Liste sorgt dafür,<br />

dass Verbraucher bedeutend weniger Dienstleistungsangebote und Produktinformationen<br />

von Unternehmen erhalten, die sie <strong>nicht</strong> kennen. Allerdings gilt die Robinson-Liste nur für<br />

personalisierte Werbebriefe, d. h. wenn Verbraucher persönlich angeschrieben werden. Wer<br />

keine Prospekte mehr erhalten möchte, sollte den Briefkastenaufkleber "Bitte keine Werbung<br />

einwerfen" anbringen.<br />

Wenn Sie sich in die Robinson-Liste eintragen lassen möchten, verwenden Sie das Musterschreiben<br />

M11 oder Sie können die Unterlagen telefonisch oder per Postkarte kostenlos anfordern<br />

be<strong>im</strong>:<br />

Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.<br />

DDV, Deutscher Direktmarketing Verband,<br />

Stichwort "Robinson-Liste",<br />

Postfach 14 01,<br />

71243 Ditzingen,<br />

Telefon 07156/951010.<br />

Wenn Sie keine Werbung per Telefon wünschen, können Sie Ihre Telefonnummer online in<br />

die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte Schutzliste eintragen:<br />

http://www.telerobinson.de<br />

Wenn Sie keine Werbung per Fax wünschen, dann können Sie ein Antragsformular per Fax<br />

abrufen be<strong>im</strong> Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien<br />

e. V. , Fax-Nr. 01805/00 07 61<br />

Wenn Sie keine Werbung per E-Mail wünschen, können Sie Ihre E-Mail-Adresse eintragen in<br />

die Deutsche Mailschutzliste, die vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. und der<br />

Gesellschaft <strong>zum</strong> Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten<br />

e. V. geführt wird: http://www.robinsonliste.de.<br />

Wenn Sie keine Werbung per SMS wünschen, tragen Sie Ihre Telefonnummer online in die<br />

vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. geführte SMS-Schutzliste ein.<br />

http://www.sms-robinson.de.<br />

Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser so genannten<br />

Robinson-Listen durch die Werbewirtschaft freiwillig ist. Ein Eintrag dort garantiert <strong>nicht</strong>, dass<br />

man absolut direkt werbefrei wird.<br />

16


Eine Besonderheit <strong>im</strong> <strong>Bereich</strong> Werbung ist die Deutsche Telekom Medien GmbH. Sie erhält<br />

von der Deutschen Telekom AG die in dem Telefonantrag erhobenen personenbezogenen<br />

Daten der Kunden, wenn diese in eine Eintragung in das Verzeichnis bzw. die Nutzung der<br />

eingetragenen Daten für Werbezwecke eingewilligt haben. Auch die Eintragung in elektronische<br />

Kundenverzeichnisse darf durch die Telekommunikationsunternehmen nur noch auf<br />

Antrag des Betroffenen erfolgen.<br />

War ein Kunde jedoch bereits in ein Verzeichnis eingetragen, so hat die Eintragung nur bei<br />

einem Widerspruch zu unterbleiben. Selbstverständlich können Sie jederzeit Widerspruch<br />

sowohl bei der Deutschen Telekom AG als auch bei der Deutschen Telekom Medien GmbH<br />

einlegen. Sie können Ihren Widerspruch richten an:<br />

Allgemein gilt:<br />

De Te Medien<br />

Wiesenhüttenstr. 18<br />

60329 Frankfurt/Main<br />

Tel. 069/2682-0.<br />

Gegenüber jedem Unternehmen und jeder anderen privaten Einrichtung, z. B. einem Versandhaus,<br />

einem Zeitschriftenverlag oder einer Firma, an deren Preisausschreiben Sie sich<br />

beteiligt haben, steht Ihnen nach dem Bundesdatenschutzgesetz das Recht zu, der Nutzung<br />

oder Übermittlung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung<br />

zu widersprechen (§ 28 Abs. 4 BDSG)!<br />

Gegenüber dem werbenden Unternehmen selbst können Sie die Löschung Ihrer für Zwecke<br />

der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung verwendeten Daten verlangen. Sie<br />

haben einen Anspruch auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch<br />

soweit sie sich auf die Herkunft und die möglichen Empfänger der Adressen beziehen und<br />

darauf, dass Ihnen künftig keine Werbesendungen mehr zugestellt werden. Unternehmen,<br />

die Ihnen Werbung zusenden, müssen Sie über Ihr Widerspruchsrecht belehren und mitteilen,<br />

an wen Sie sich wenden können.<br />

Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender<br />

Werbung – wie <strong>zum</strong> Beispiel Telefon-, Telefax - oder E-Mail-Werbung – wenden Sie<br />

sich am besten an die in Ihrem Ort tätige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen<br />

e. V. (VZS), so <strong>zum</strong> Beispiel<br />

Beratungszentrum<br />

der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen e. V. Chemnitz<br />

Zschopauer Straße 107<br />

09126 Chemnitz<br />

Tel. 0371/431500<br />

Fax: 0371/4014625<br />

E-Mail:VZS.BZC@t-online.de<br />

Beratungszentrum<br />

der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen e. V. Dresden<br />

17


Fetscherplatz 3<br />

01307 Dresden<br />

Tel. 0351/4593484<br />

Fax: 0351/4416208<br />

E-Mail:VZS.BZD@t-online.de<br />

Beratungszentrum<br />

der Verbraucherzentrale<br />

Sachsen e. V. Leipzig<br />

Brühl 76<br />

04109 Leipzig<br />

Tel. 0341/2610450<br />

Fax: 0341/2610482<br />

E-Mail:VZS.BZL@t-online.de<br />

Wenn Sie nähere Informationen benötigen, dann wählen Sie bitte das Verbrauchertelefon<br />

der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.,<br />

Tel. 0190/79777...<br />

(Durchwahl durch Anhängen einer Ziffer 1-5)<br />

Die Beratungsstellen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen<br />

Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts berechtigt.<br />

Die Anschriften der Beratungsstellen sowie Informationen finden Sie auch <strong>im</strong> Internet unter<br />

http://www.vzs.de.<br />

Den Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ können Sie ebenso bei den vorgenannten<br />

Beratungsstellen erhalten. Die Zusendung von Werbematerial können Sie auch<br />

einschränken, wenn Sie die Reklamesendungen postwendend zurückschicken. Sie müssen<br />

dann Ihre Adresse streichen und die Sendung mit dem Vermerk "zurück an Absender" in den<br />

Postkasten einwerfen.<br />

Werbung per Telefonanruf oder mittels Telefaxschreiben, ohne dass der Empfänger zuvor<br />

ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken angerufen<br />

zu werden oder ein Fax erhalten zu wollen, stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes<br />

eine unzulässige Belästigung und somit einen Verstoß gegen § 1 des Gesetzes<br />

gegen den unlauteren Wettbewerb dar. E-Mail-Werbung ohne vorherige Zust<strong>im</strong>mung der<br />

betroffenen Person ist nach der Rechtsprechung aus denselben Gründen unzulässig.<br />

Mit folgenden Musterschreiben (M11-M15) können sie die Zusendung von Werbematerial<br />

einschränken:<br />

M 11 Aufnahme in die Robinsonliste<br />

M 12 Weitergabe von Angaben in Telefonbüchern sowie Berufsangaben aus Telefonanschlussaufträgen<br />

M 13 Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten für Zwecke der Beratung,<br />

Werbung und Marktforschung<br />

M 14 Verwendung der Anschrift durch Unternehmen, die Werbesendungen verschicken<br />

M 15 Mahnschreiben wegen Verwendung der Anschrift<br />

18


Sonstige <strong>Bereich</strong>e<br />

In den vorgestellten <strong>Bereich</strong>en treten erfahrungsgemäß Fragen <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong> verstärkt<br />

auf, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen werden Ihre personenbezogenen Daten<br />

von privaten Stellen verarbeitet, so <strong>zum</strong> Beispiel vom...<br />

Arbeitgeber...<br />

Wohnungsvermieter...<br />

Arzt...<br />

� Im Rahmen der Eingehung und der Durchführung eines Arbeitsverhältnisses<br />

erhält der Arbeitgeber aus vielen Rechtsgründen eine Menge Ihrer persönlichen<br />

Daten. Dieser benötigt sie unter anderem, um seinen Pflichten gegenüber<br />

der Sozialversicherung und ähnlichen Einrichtungen nachzukommen.<br />

Was der Arbeitgeber mit diesen Daten machen darf, richtet sich nach vielen<br />

Spezialvorschriften aus dem Sozial- und Arbeitsrecht und dem Betriebsverfassungsrecht.<br />

Ihr Arbeitgeber darf nur die Daten erheben, verarbeiten und nutzen, die für die<br />

Ausgestaltung Ihres Arbeitsverhältnisses unbedingt erforderlich sind.<br />

� Be<strong>im</strong> Abschluss eines Mietvertrages, aber auch schon bei der Bewerbung um<br />

eine Wohnung werden ebenfalls eine Reihe von Daten erhoben. Auch hier<br />

gilt, dass nur solche Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen,<br />

die zur Durchführung des Mietverhältnisses erforderlich sind.<br />

� Wenn sich Patienten in ärztliche Behandlung begeben, erhält der Arzt zahlreiche<br />

Angaben über die gesundheitlichen und persönlichen Verhältnisse. Diese<br />

Angaben und die wesentlichen Daten des Behandlungsverlaufs werden vom<br />

Arzt <strong>zum</strong>eist in Patientenkarteien und zunehmend auch in Datenverarbeitungssystemen<br />

festgehalten. Sie ermöglichen weitgehende Einblicke in den<br />

persönlichen <strong>Bereich</strong> des Patienten und sind daher besonders schutzbedürftig.<br />

Für das Verhältnis Arzt-Patient kommt daher der ärztlichen Schweigepflicht<br />

besondere Bedeutung zu.<br />

Eine Weitergabe von Patientendaten ist wegen der ärztlichen Schweigepflicht<br />

nur ausnahmsweise zulässig, wenn das ärztliche Berufsrecht oder eine sonstige<br />

Rechtsvorschrift dies vorsieht (etwa die Datenweitergabe an einen mit-<br />

oder nachbehandelnden Arzt). Liegen diese Voraussetzungen <strong>nicht</strong> vor, so<br />

dürfen die Daten grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patienten weitergegeben<br />

werden. Dies gilt beispielsweise für die Übermittlung von Patientendaten<br />

an Verrechnungsstellen zur Einziehung von Honoraren sowie die Überlassung<br />

von Patientendaten an einen Praxisnachfolger oder an Stellen, die medizinische<br />

Forschung betreiben.<br />

Vereinen/Verbänden...<br />

� Soweit Sie Mitglied eines Vereins, eines Verbandes oder einer ähnlichen Organisation<br />

sind, werden von diesen Stellen regelmäßig Ihr Name und Ihre Anschrift<br />

und vielfach auch Ihre Bankverbindung gespeichert, um z. B. die Mitgliedsbeiträge<br />

abzubuchen.<br />

19


Begriffe <strong>zum</strong> <strong>Datenschutz</strong><br />

Hier finden Sie die Erklärung von <strong>im</strong> <strong>Leitfaden</strong> häufig verwendeten Begriffen. Die Definitionen<br />

entsprechen denen <strong>im</strong> BDSG.<br />

Personenbezogene Daten<br />

...sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer best<strong>im</strong>mten oder<br />

best<strong>im</strong>mbaren natürlichen Person (Betroffener).<br />

Beispiele: Name, Kfz-Kennzeichen, Ausweisnummer, Familienstand, Einkommen, Adresse,<br />

Geburtsdatum, Krankheit.<br />

Automatisierte Verarbeitung<br />

...ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von<br />

Datenverarbeitungsanlagen.<br />

Erheben: ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen<br />

Verarbeiten: ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen von personenbezogenen<br />

Daten<br />

Speichern: ist das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener<br />

Daten auf einem Datenträger <strong>zum</strong> Zweck ihrer weiteren<br />

Verarbeitung oder Nutzung.<br />

Verändern: ist das inhaltliche Umgestalten personenbezogener gespeicherter<br />

Daten<br />

Übermitteln: ist das Bekanntgeben gespeicherter oder durch Datenverarbeitung<br />

gewonnener personenbezogener Daten an einen<br />

Dritten in der Weise, dass die Daten an den Dritten weitergegeben<br />

werden oder der Dritte zur Einsicht oder <strong>zum</strong> Abruf bereitgehaltene<br />

Daten einsieht oder abruft.<br />

Sperren: ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogener Daten,<br />

um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken<br />

Löschen: ist das Unkenntlichmachen gespeicherter personenbezogener<br />

Daten<br />

Nutzen: ist das Verwenden von Daten, soweit <strong>nicht</strong> Verarbeiten vorliegt (<strong>zum</strong> Beispiel<br />

lediglich am Bildschirm abrufen)<br />

Verantwortliche Stelle<br />

... ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet<br />

oder nutzt oder dies durch andere <strong>im</strong> Auftrag vornehmen lässt.<br />

20


Empfänger<br />

... ist jede Person oder Stelle, die Daten erhält.<br />

Dritter<br />

... ist jede Person oder Stelle außerhalb der verantwortlichen Stelle. Dritte sind <strong>nicht</strong> der Betroffene<br />

sowie Personen und Stellen, die <strong>im</strong> Inland, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen<br />

Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum personenbezogene Daten <strong>im</strong> Auftrag erheben, verarbeiten oder nutzen.<br />

Besondere Arten personenbezogener Daten<br />

...sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse<br />

oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.<br />

21


M 1<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

SCHUFA Datum: ______________________<br />

Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für<br />

allg. Kreditsicherung GmbH<br />

Geschäftsstelle Leipzig<br />

Postfach 39 00 12<br />

04281 Leipzig<br />

Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />

Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />

Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />

woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />

Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil<br />

Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisses<br />

überwiegt.<br />

Mir ist bekannt, dass für die schriftliche Auskunft ein Entgelt in Höhe von 7,60 € berechnet<br />

wird.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)


M 2<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

SCHUFA Datum: ______________________<br />

Ostdeutsche Schutzgemeinschaft für<br />

allg. Kreditsicherung GmbH<br />

Geschäftsstelle Leipzig<br />

Postfach 39 00 12<br />

04281 Leipzig<br />

Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten<br />

Ihre Auskunft vom_________________<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Richtig sind vielmehr folgende Daten:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Bitte prüfen Sie diese Angelegenheit (ggf. mit Ihrem Vertragspartner) und bestätigen Sie mir<br />

die Berichtigung. Das von mir für die Auskunft entrichtete Entgelt von 7,60 € bitte ich mir auf<br />

mein Konto Nr. , BLZ , bei<br />

zu überweisen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)


M 3<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum ______________________<br />

An die Datum: ______________________<br />

Auskunftei *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />

Auskunft über Daten, die Sie über mich gespeichert haben<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />

Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />

woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />

Um die Auskunft zu Herkunft und Empfänger der Daten bitte ich, weil<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Gegebenenfalls teilen Sie mir bitte mit, warum Ihr Interesse an der Wahrung des Geschäftsgehe<strong>im</strong>nisses<br />

überwiegt.<br />

Soweit Sie Gebühren für die Auskunft erheben, bitte ich Sie um vorherige Mitteilung der Höhe<br />

der Gebühren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift


M 4<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

An die Datum: ______________________<br />

Auskunftei *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Berichtigung der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

folgende der bei Ihnen zu meiner Person gespeicherten Daten sind unrichtig:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Richtig sind vielmehr folgende Daten:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Ich bitte, die Daten entsprechend zu berichtigen und mir dies zu bestätigen. Weiter bitte ich<br />

die Stellen, denen Daten zu meiner Person <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung<br />

zur Speicherung weitergegeben werden, darüber zu verständigen, dass die Daten berichtigt<br />

worden sind.<br />

Bitte übersenden Sie mir hiervon jeweils eine Kopie.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift


M 5<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum ______________________<br />

An die Datum: ______________________<br />

Auskunftei *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Löschung meiner Daten<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Sie speichern folgende Daten über mich:<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

___________________________________________________________________________<br />

Diese Daten sind meiner Auffassung nach für die Erfüllung Ihrer gesetzlichen Aufgabe / für<br />

die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses <strong>nicht</strong> (mehr) erforderlich. **)<br />

Ich bitte Sie, diese Daten zu löschen, mir dies zu bestätigen und die Stellen, denen gespeicherte<br />

Daten zu meiner Person <strong>im</strong> Rahmen der regelmäßigen Datenübermittlung zur Speicherung<br />

weitergegeben wurden, darüber zu verständigen, dass die Daten gelöscht worden sind.<br />

Bitte übersenden Sie mir eine Kopie etwaiger Benachrichtigungen von Empfängern regelmäßiger<br />

Datenübermittlungen.<br />

Falls Sie sich <strong>nicht</strong> zu einer Löschung der Daten in der Lage sehen, bitte ich Sie, mir die<br />

Rechtsgrundlage für die fortdauernde Speicherung mitzuteilen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der Auskunftei; Anschrift<br />

**) <strong>nicht</strong> Zutreffendes bitte streichen


M 6<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Versicherungsnummer:<br />

______________________<br />

An das Datum: ______________________<br />

Versicherungsunternehmen *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />

Auskunft über meine Daten<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />

Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />

woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />

Darüber hinaus interessiert mich ganz besonders, ob über mich Auskünfte <strong>im</strong> Rahmen eines<br />

zentralen Hinweissystems erteilt werden und welche dies sind.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der Versicherungsunternehmens, Anschrift


Absender<br />

M 7<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

Vers.Nr.: _____________________<br />

An das Datum: ______________________<br />

Versicherungsunternehmen *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Widerruf der Allfinanzklausel<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bei Abschluss meines Versicherungsvertrages habe ich <strong>im</strong> Rahmen der Einwilligungsklausel<br />

nach dem Bundesdatenschutzgesetz in die Nutzung meiner allgemeinen Auftrags-, Vertrags-<br />

und Leistungsdaten für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

durch den Vermittler eingewilligt. Diesen Teil der Einwilligungsklausel widerrufe ich hiermit.<br />

Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als<br />

Vertragszwecke künftig unterbleibt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung des Versicherungsunternehmens, Anschrift


M 8<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ___ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

Kto-Nr.: _____________________<br />

An das Datum: _____________________<br />

Kreditinstitut *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Antrag auf Auskunftserteilung gemäß § 34 BDSG<br />

Auskunft über Daten, die über mich gespeichert sind<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

bitte teilen Sie mir mit, welche Daten Sie über mich gespeichert haben. Ebenso bitte ich um<br />

Auskunft darüber, an welche Personen und Stellen Sie meine Daten übermittelt haben und<br />

woher die zu meiner Person gespeicherten Daten stammen.<br />

Sollte infolge des Bankgehe<strong>im</strong>nisses eine weitere Identifizierung meiner Person erforderlich<br />

sein, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Nachweise Sie benötigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift


M 9<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Geb.Datum _____________________<br />

Kto.-Nr.: _____________________<br />

An das Datum: ______________________<br />

Kreditinstitut *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Widerruf meiner Einwilligung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit widerrufe ich meine Einwilligung in die<br />

� Nutzung meiner Daten für die Beratung und Betreuung in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

durch den Vermittler<br />

� Datenübermittlung zu obigem Zweck<br />

� Datenübermittlung zwischen der Bausparkasse und den Kooperationspartnern<br />

� Datenübermittlung zwischen dem Kreditinstitut und den Kooperationspartnern<br />

Bitte bestätigen Sie mir, dass die Nutzung meiner personenbezogenen Daten für andere als<br />

Vertragszwecke unterbleibt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung des Kreditinstitutes, Anschrift


Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

M 10<br />

PLZ _____ Ort ___________________<br />

Geb.Datum _______________________<br />

Kto.-Nr.: ______________________<br />

An das Datum: ________________<br />

Kreditinstitut *)<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Beantragung einer <strong>nicht</strong> kontogebundenen Geldkarte<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

<strong>im</strong> Rahmen der bundesweiten Einführung der Geldkarte wurde darauf verwiesen, dass es auch<br />

möglich sei, <strong>nicht</strong> kontogebundene Geldkarten - so genannte White-Cards - zu erhalten. Bei<br />

der Verwendung von White-Cards können die Einkäufe <strong>nicht</strong> hinsichtlich meiner Person ausgewertet<br />

werden, sodass mein Kaufverhalten anonym bleibt. Da ich weiterhin anonym einkaufen<br />

möchte, beantrage ich hiermit eine <strong>nicht</strong> kontogebundene Geldkarte.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung des Kreditinstituts, Anschrift


M 11<br />

Absender<br />

Name __________________<br />

Vorname __________________<br />

Straße __________________<br />

PLZ ____ Ort _____________<br />

DDV-Robinsonliste Datum: ________________<br />

Postfach 14 01<br />

71243 Ditzingen<br />

Aufnahme in die Robinsonliste<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

leider muss ich feststellen, dass ich von den unterschiedlichsten Firmen Werbeschriften erhal-<br />

te. Dies geschieht ohne meinen Willen, <strong>zum</strong>al ich mit diesen Firmen bislang keinerlei Ge-<br />

schäftsbeziehungen unterhalten habe.<br />

Ich möchte erreichen, dass mein Name und meine Anschrift in möglichst vielen Adressenlis-<br />

ten für die Neukundenwerbung gesperrt wird.<br />

Mir ist bekannt, dass ich mit einem Antrag auf Aufnahme in die so genannte Robinsonliste<br />

erreichen kann, dass die Ihrem Verband angeschlossenen Firmen meine Anschrift künftig<br />

<strong>nicht</strong> mehr verwenden.<br />

Da ich hierin eine Möglichkeit sehe, die Reklame <strong>zum</strong>indest einzudämmen, bitte ich Sie,<br />

mich in die Robinsonliste aufzunehmen und mir dies zu bestätigen.<br />

Vielen Dank für Ihr Bemühen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)


De Te Medien<br />

Wiesenhüttenstr. 18<br />

60329 Frankfurt/Main<br />

Absender<br />

M 12<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Datum: ___________________<br />

Weitergabe von Daten in Telefonbüchern, veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben<br />

aus Telefonanschluss-Aufträgen durch Sie<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mir ist bekannt, dass Sie die in den Telefonbüchern veröffentlichten Angaben sowie Berufsangaben<br />

aus den Telefonanschluss-Aufträgen zu Werbezwecken nutzen und an Adressenhändler<br />

sowie sonstige Firmen weitergeben. Als Telefonkunde bin ich mit einer solchen Nutzung<br />

meiner personenbezogenen Daten <strong>nicht</strong> einverstanden. Ich widerspreche dieser Nutzung<br />

oder Weitergabe deshalb gemäß § 28 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes.<br />

Ich bitte Sie, die genannten Angaben zu meiner Person ab sofort <strong>nicht</strong> mehr entsprechend zu<br />

verwenden, meinen Datensatz in Ihrem Bestand zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)


Absender<br />

M 13<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

Kunden-Nr.: _____________________<br />

Deutsche Telekom AG *) Datum: _____________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Widerspruch gegen die Nutzung und Verarbeitung meiner Daten für Zwecke der Beratung,<br />

Werbung und Marktforschung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

hiermit widerspreche ich oder widerrufe ich meine Einwilligung in die Verarbeitung und Nutzung<br />

meiner Bestandsdaten für Zwecke der Beratung, Werbung, Marktforschung sowie zur<br />

bedarfsgerechten Gestaltung der Telekommunikationsdienstleistungen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Anschrift des Telekommunikationsunternehmens, bei der Sie Ihren Telefonanschluss beantragt haben. Diese<br />

finden Sie auf Ihrer Telefonrechnung.


M 14<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort ________________<br />

An *) Datum: ______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Verwendung meiner Anschrift durch Sie<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

am ............... habe ich von Ihnen unaufgefordert ein Werbeschreiben erhalten, das persönlich<br />

adressiert war. Daraus ziehe ich den Schluss, dass Sie oder ein Dienstleistungsunternehmen<br />

meine Adresse in einer Datei speichern.<br />

� Ich fordere Sie nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf, mir unentgeltlich Auskunft<br />

zu erteilen, welche Daten Sie oder das Dienstleistungsunternehmen über mich gespeichert<br />

haben. Außerdem teilen Sie mir bitte den Zweck der Speicherung, die Personen<br />

und Stellen, an die meine Daten regelmäßig übermittelt werden sowie Herkunft und<br />

Empfänger der Daten mit.<br />

� Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung<br />

und der Markt- und Meinungsforschung; ich bitte Sie, diesen Widerspruch auch dem<br />

Dienstleistungsunternehmen mitzuteilen und mir zu bestätigen, dass mein Widerspruch<br />

berücksichtigt wird (vgl. § 28 Abs. 4 BDSG).<br />

� Ich bitte Sie, die Anschrift in Ihrem Adressenbestand und in dem des Dienstleistungsunternehmens<br />

unverzüglich zu löschen und mir die Löschung mitzuteilen.<br />

� Nach § 28 Abs. 4 BDSG sind Sie verpflichtet, mich auf mein Widerspruchsrecht<br />

hinzuweisen sowie mir mitzuteilen, wo ich dieses geltend machen kann. Diese Angaben<br />

fehlten auf dem Werbeschreiben, sodass ich Sie bitte, dies nunmehr nachzuholen.<br />

Sofern Sie einen Dienstleister beauftragt haben, die Werbemaßnahme durchzuführen, teilen<br />

Sie mir bitte Namen und Adresse dieses Unternehmens mit, damit ich dort ggf. meine datenschutzrechtlichen<br />

Ansprüche noch einmal selbst anmelden kann.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der werbenden Firma


M 15<br />

Absender<br />

Name ______________________<br />

Vorname ______________________<br />

Straße ______________________<br />

PLZ ____ Ort _______________<br />

An *) Datum: ____________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

______________________<br />

Mahnung wegen Verwendung meiner Anschrift<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit dem Schreiben vom .............. hatte ich Sie gebeten,<br />

� mir Auskunft über die Daten zu erteilen, die Sie über mich gespeichert haben,<br />

� zukünftig meine Daten <strong>nicht</strong> mehr für Zwecke der Werbung und der Markt- und Meinungsforschung<br />

einzusetzen,<br />

� meine Daten zu löschen.<br />

Da ich noch <strong>nicht</strong>s von Ihnen gehört habe, erwarte ich, dass Sie dies nun unverzüglich nachholen.<br />

Andernfalls müsste ich mich bei der für Sie zuständigen Aufsichtsbehörde für den <strong>Datenschutz</strong><br />

beschweren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

(Unterschrift)<br />

*) Bezeichnung der werbenden Firma, Anschrift

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