11.12.2012 Aufrufe

Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

denen der Zentralregulierer die Forderungen<br />

des Lieferanten gegen den Käufer mit Forderungen<br />

eines anderen Käufers gegen den Lieferanten<br />

aufrechnen kann. Zwar sind diese<br />

Verrechnungsklauseln nach aktueller BGH-<br />

Rechtsprechung 9 nicht insolvenzfest, d.h. eine<br />

nach Insolvenzeröffnung unter Bezugnahme<br />

auf die Verrechnungsklausel erklärte Aufrechnung<br />

ist unwirksam.<br />

PRAxISTIPPS<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Allerdings bestehen an der Wirksamkeit dieser<br />

Verrechnungsklausel außerhalb der Insolvenz<br />

keine Zweifel, so dass sich daraus im lebenden<br />

Geschäft und unmittelbar vor Insolvenzeröffnung<br />

eine Beeinträchtigung der Abtretung der<br />

Forderungen aus dem Zentralregulierungsvertrag<br />

ergeben kann. Dieser Umstand ist ggf.<br />

bei der Bewertung zu berücksichtigen (siehe<br />

Frage 11 KatAP). £<br />

<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Die Abtretung der Ansprüche gegen Zentralregulierer sollte neben einer bestehenden Globalzession – Forderungen<br />

aus LuL – erfolgen.<br />

Im Rahmen dieser separaten Abtretung sind diverse Besonderheiten zu beachten. Diese ergeben sich im Wesentlichen<br />

aus einer Prüfung der Verträge zwischen Lieferant und Käufer bzw. Verband.<br />

Fragenkatalog für Sicherheiten-Außenprüfungen:<br />

Wer ist Vertragspartner des Lieferanten? Zwischen welchen Parteien wird der Kaufvertrag bzgl. der Ware geschlossen?<br />

Hat der Zentralregulierer die Delkredere-Haftung übernommen?<br />

Erfolgt ggf. Forderungsankauf durch den Zentralregulierer im Rahmen eines Factorings?<br />

Welche vertraglichen Beziehungen bestehen zwischen Lieferant, Zentralregulierer und Käufer?<br />

Liegen die aktuellen Verträge/Bedingungen vor? Können diese beschafft werden?<br />

9 BGH vom 15.07.20<strong>04</strong> (IX ZR 224/03) und vom<br />

13.06.20<strong>04</strong> (IX ZR 152/<strong>04</strong>).<br />

Liegt eine separate Abtretung der Ansprüche des Lieferanten gegen den Zentralregulierer vor? Mit welchem Text ist<br />

die Abtretung erfolgt? Muss ggf. eine Anpassung der bestehenden Abtretungen erfolgen, um den rechtlichen Vorgaben<br />

zu genügen? Ist in Anlehnung an die dingliche Verzichtsklausel bei Globalzessionen wenigstens ein schuldrechtlich<br />

wirkender Verzicht vereinbart worden?<br />

Liegt eine Verpflichtungserklärung des Zentralregulierers vor, wonach dieser Zahlungen nur noch an die Bank leistet?<br />

Erfolgt im Rahmen der Zentralregulierung die Abtretung der Forderung aus dem Kaufvertrag an den Zentralregulierer?<br />

Wurde diese Abtretung zeitlich vor der Globalzession zugunsten der Bank vereinbart?<br />

Überträgt der Lieferant das Vorbehaltseigentum auf den Zentralregulierer? Wenn ja, erfolgt die Übertragung unbedingt<br />

oder unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung?<br />

Wann ist die Forderung des Lieferanten aus dem Kaufvertrag erfüllt? Durch Zahlung des Käufers an den Zentralregulierer<br />

(Wie erfolgt dann die Absicherung der Insolvenz des Zentralregulierers?) oder durch Zahlung an den Lieferanten?<br />

Gibt es dazu in den Verträgen eine explizite Regelung?<br />

Gibt es in den Verträgen sog. Verrechnungsklauseln, nach denen der Zentralregulierer mit Forderungen anderer Käufer<br />

aufrechnen kann?<br />

219

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!