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Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

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212<br />

Beitrag<br />

1 Vgl. Emde, ZIP 2005 S. 1579.<br />

<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

Zentralregulierung: Auswirkungen<br />

auf die Kreditsicherungspraxis<br />

Auswirkungen auf die Kreditsicherungspraxis, insbesondere auf die Globalzession.<br />

Autoren:<br />

Oliver Klindtworth,<br />

Rechtsanwalt und Sparkassenkaufmann,<br />

Senior-Referent Sicherheiten,<br />

Kredit-Firmenkunden,<br />

Sicherheiten Hannover,<br />

DZ BANK AG .<br />

I. Einleitung<br />

w Die Zentralregulierung nimmt im kaufmännischen<br />

Verkehr immer mehr an Bedeutung<br />

zu. Der nachfolgende Beitrag befasst sich<br />

mit der Frage, welche Auswirkungen sich aus<br />

dieser Form der Zahlungsabwicklung zwischen<br />

Lieferant und Käufer auf die Kreditsicherungspraxis<br />

der Banken ergeben können<br />

und wie damit in der Praxis umzugehen ist.<br />

II. Definitionen<br />

1. Zentralregulierung<br />

Der Begriff Zentralregulierung beschreibt<br />

eine Form der Zahlungsabwicklung im Verhältnis<br />

Lieferant und Käufer. Der Käufer<br />

(auch genannt Mitglied bzw. Anschlusshaus)<br />

schließt sich einem Zentralregulierer (auch<br />

genannt Einkaufsverband oder nur Verband)<br />

an, der für den Käufer einheitliche Einkaufsbedingungen<br />

und verbesserte Einkaufskonditionen<br />

aushandelt.<br />

Gleichzeitig übernimmt der Zentralregulierer die<br />

Abwicklung der Zahlungen in der Form, dass er<br />

den Ausgleich der Lieferantenrechnungen koordiniert,<br />

den Rechnungsbetrag vom Käufer einzieht<br />

und grundsätzlich zum Fälligkeitstermin<br />

an den Lieferanten überweist. Teilweise erfolgt<br />

durch die Zentralregulierung auch eine Vorfi -<br />

nanzierung des Lieferanten, wenn der Zentralregulierer<br />

vor Fälligkeit zahlt.<br />

Einkaufsverbände gibt es seit ca. 80 Jahren, wobei<br />

sich diese Form der Zahlungsabwicklung insbesondere<br />

bei den großen Lebensmittelkonzernen<br />

fi ndet (z.B. REWE, Metro), aber auch in anderen<br />

Bereichen (z.B. Holz- und Möbelhandel) 1 .<br />

Die Bank ist in der Art und Weise eingebunden,<br />

dass sie sich im Rahmen der Kreditgewährung<br />

an den Lieferanten regelmäßig durch Glo-<br />

balzession die Forderungen aus Lieferung und<br />

Leistung abtreten lässt.<br />

Nachstehend wird die Frage erörtert, warum<br />

sich die Bank darüber hinaus zur Sicherung<br />

der Ansprüche aus der Zentralregulierung auch<br />

die Forderungen gegen den Zentralregulierer<br />

abtreten lassen sollte.<br />

Die weiteren Ausführungen sollen zum einen bei<br />

der Erstellung der Abtretung der Ansprüche des<br />

Lieferanten gegen den Zentralregulierer behilflich<br />

sein. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen<br />

der Bewertung Hinweise und gerade für den<br />

Themenbereich einer Sicherheiten-Außenprüfung<br />

wichtige Anhaltspunkte geben.<br />

In den Praxistipps dieses Beitrags befi ndet sich<br />

daher ein beispielhafter, zentralregulierungsspezifi<br />

scher Fragenkatalog für eine Außenprüfung.<br />

In den Ausführungen wird an der entsprechenden<br />

Stelle jeweils auf die dazugehörige<br />

Frage verwiesen (z.B. siehe Frage 1 KatAP).<br />

2. Delkredere<br />

Über die reine Zahlstellen- bzw. Regulierungsfunktion<br />

hinaus übernimmt der Zentralregulierer<br />

oft auch das Delkredere, d.h. Übernahme<br />

der Haftung für die Verbindlichkeiten des<br />

Käufers gegenüber dem Lieferanten. Der Lieferant<br />

zahlt für die Übernahme des Zahlungsrisikos<br />

eine Gebühr an den Zentralregulierer, die<br />

sog. Delkredere-Gebühr (siehe Frage 2 KatAP).<br />

3. Factoring<br />

Das Factoring unterscheidet sich von der Zentralregulierung<br />

dadurch, dass der Lieferant hier die<br />

Forderungen an den Factor verkauft und diese<br />

somit aus dem Bestand des Lieferanten verschwinden.<br />

Der Lieferant erhält in diesem Fall seine Forderungen<br />

vorfi nanziert und zahlt dafür an den<br />

Factor eine Gebühr, die im Verhältnis zur Delkredere-Gebühr<br />

höher ist (siehe Frage 3 KatAP).

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