Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
212<br />
Beitrag<br />
1 Vgl. Emde, ZIP 2005 S. 1579.<br />
<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />
Zentralregulierung: Auswirkungen<br />
auf die Kreditsicherungspraxis<br />
Auswirkungen auf die Kreditsicherungspraxis, insbesondere auf die Globalzession.<br />
Autoren:<br />
Oliver Klindtworth,<br />
Rechtsanwalt und Sparkassenkaufmann,<br />
Senior-Referent Sicherheiten,<br />
Kredit-Firmenkunden,<br />
Sicherheiten Hannover,<br />
DZ BANK AG .<br />
I. Einleitung<br />
w Die Zentralregulierung nimmt im kaufmännischen<br />
Verkehr immer mehr an Bedeutung<br />
zu. Der nachfolgende Beitrag befasst sich<br />
mit der Frage, welche Auswirkungen sich aus<br />
dieser Form der Zahlungsabwicklung zwischen<br />
Lieferant und Käufer auf die Kreditsicherungspraxis<br />
der Banken ergeben können<br />
und wie damit in der Praxis umzugehen ist.<br />
II. Definitionen<br />
1. Zentralregulierung<br />
Der Begriff Zentralregulierung beschreibt<br />
eine Form der Zahlungsabwicklung im Verhältnis<br />
Lieferant und Käufer. Der Käufer<br />
(auch genannt Mitglied bzw. Anschlusshaus)<br />
schließt sich einem Zentralregulierer (auch<br />
genannt Einkaufsverband oder nur Verband)<br />
an, der für den Käufer einheitliche Einkaufsbedingungen<br />
und verbesserte Einkaufskonditionen<br />
aushandelt.<br />
Gleichzeitig übernimmt der Zentralregulierer die<br />
Abwicklung der Zahlungen in der Form, dass er<br />
den Ausgleich der Lieferantenrechnungen koordiniert,<br />
den Rechnungsbetrag vom Käufer einzieht<br />
und grundsätzlich zum Fälligkeitstermin<br />
an den Lieferanten überweist. Teilweise erfolgt<br />
durch die Zentralregulierung auch eine Vorfi -<br />
nanzierung des Lieferanten, wenn der Zentralregulierer<br />
vor Fälligkeit zahlt.<br />
Einkaufsverbände gibt es seit ca. 80 Jahren, wobei<br />
sich diese Form der Zahlungsabwicklung insbesondere<br />
bei den großen Lebensmittelkonzernen<br />
fi ndet (z.B. REWE, Metro), aber auch in anderen<br />
Bereichen (z.B. Holz- und Möbelhandel) 1 .<br />
Die Bank ist in der Art und Weise eingebunden,<br />
dass sie sich im Rahmen der Kreditgewährung<br />
an den Lieferanten regelmäßig durch Glo-<br />
balzession die Forderungen aus Lieferung und<br />
Leistung abtreten lässt.<br />
Nachstehend wird die Frage erörtert, warum<br />
sich die Bank darüber hinaus zur Sicherung<br />
der Ansprüche aus der Zentralregulierung auch<br />
die Forderungen gegen den Zentralregulierer<br />
abtreten lassen sollte.<br />
Die weiteren Ausführungen sollen zum einen bei<br />
der Erstellung der Abtretung der Ansprüche des<br />
Lieferanten gegen den Zentralregulierer behilflich<br />
sein. Darüber hinaus sollen sie im Rahmen<br />
der Bewertung Hinweise und gerade für den<br />
Themenbereich einer Sicherheiten-Außenprüfung<br />
wichtige Anhaltspunkte geben.<br />
In den Praxistipps dieses Beitrags befi ndet sich<br />
daher ein beispielhafter, zentralregulierungsspezifi<br />
scher Fragenkatalog für eine Außenprüfung.<br />
In den Ausführungen wird an der entsprechenden<br />
Stelle jeweils auf die dazugehörige<br />
Frage verwiesen (z.B. siehe Frage 1 KatAP).<br />
2. Delkredere<br />
Über die reine Zahlstellen- bzw. Regulierungsfunktion<br />
hinaus übernimmt der Zentralregulierer<br />
oft auch das Delkredere, d.h. Übernahme<br />
der Haftung für die Verbindlichkeiten des<br />
Käufers gegenüber dem Lieferanten. Der Lieferant<br />
zahlt für die Übernahme des Zahlungsrisikos<br />
eine Gebühr an den Zentralregulierer, die<br />
sog. Delkredere-Gebühr (siehe Frage 2 KatAP).<br />
3. Factoring<br />
Das Factoring unterscheidet sich von der Zentralregulierung<br />
dadurch, dass der Lieferant hier die<br />
Forderungen an den Factor verkauft und diese<br />
somit aus dem Bestand des Lieferanten verschwinden.<br />
Der Lieferant erhält in diesem Fall seine Forderungen<br />
vorfi nanziert und zahlt dafür an den<br />
Factor eine Gebühr, die im Verhältnis zur Delkredere-Gebühr<br />
höher ist (siehe Frage 3 KatAP).