Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
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PRAxISTIPPS<br />
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<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Entscheidet sich das Kreditinstitut für die Begleitung einer Sanierung, muss es sich ein Sanierungskonzept vorlegen<br />
lassen.<br />
In der Praxis zeigt es sich, dass zwischen den Organisationsrichtlinien und den Arbeitsabläufen oft Umsetzungsprobleme<br />
bestehen. Teilweise werden auch die Erleichterungsmöglichkeiten, die sich aus den MaRisk ergeben, noch<br />
nicht in vollem Umfang genutzt.<br />
Bei der Gewährung von Sanierungshilfen ist es notwendig, auf Basis eines strukturierten Konzepts bzw. Maßnahmenplans<br />
(einschließlich zeitlicher Vorgaben) Entscheidungen zu treffen.<br />
Unter Berücksichtigung von Größe, Struktur und Komplexität der getätigten Geschäfte sollten deshalb vertretbare<br />
Kriterien gewählt werden, die Kreditengagements von der Problemkreditbearbeitung nach den strikten Vorgaben der<br />
MaRisk ausschließen.<br />
Nach abgestuften Kriterien sollten – wie im Praxisfall dargestellt – unterschiedliche Anforderungen an Sanierungsgutachten<br />
gestellt werden.<br />
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