Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
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en im täglichen Geschäft grundsätzlich einerseits<br />
auf den „kleinen Handwerksbetrieb um die<br />
Ecke“ als andererseits auch auf das „international<br />
operierende Unternehmen“ anzuwenden<br />
sind. Bei einer Beteiligung an einer Sanierung<br />
stehen den Banken verschiedene Möglichkeiten<br />
zur Verfügung.<br />
Unabhängig von den Vorgaben der Bankenaufsicht<br />
wird es vor allem bei Gewährung von<br />
Überbrückungsmaßnahmen und Sanierungshilfen<br />
notwendig sein, auf Basis eines strukturierten<br />
Konzepts bzw. Maßnahmenplans<br />
(einschließlich zeitlicher Vorgaben) Entscheidungen<br />
zu treffen und die weitere Vorgehensweise<br />
festzulegen. Ohne adäquate Grundlagen<br />
kann sich ansonsten sehr schnell das Problem<br />
stellen, dass „dem schlechten Geld weiteres<br />
gutes nachgeworfen wird“. Dabei ist auch auf<br />
die Gefahr des Verfalls von Sicherungswerten,<br />
die Bevorzugung anderer Gläubiger oder die<br />
Verschiebung von Vermögenswerten zu<br />
achten. Insgesamt sollten die bankindividuellen<br />
Organisationsrichtlinien – unter Berücksichtigung<br />
von Art, Größe und Komplexität<br />
der getätigten Geschäfte – realitätsnah gestaltet<br />
werden, um flexible und einzelfallabhängige<br />
Handlungsalternativen zu ermöglichen.<br />
Zu starre und praxisferne Regelungen bergen<br />
die Gefahr von wesentlichen Verstößen gegen<br />
die Organisationsrichtlinien, die bei internen<br />
oder externen Prüfungen aufgegriffen werden.<br />
Dies zeigt sich auch aus den Feststellungen<br />
der MaK-Sonderprüfungen nach § 44 KWG<br />
durch die Deutsche Bundesbank. Als wesentliche<br />
Feststellungen wurden u.a. genannt:<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
ß<br />
Konkrete Kriterien fehlen.<br />
Fehlende Beachtung der Kriterien.<br />
Anpassung einer Musterarbeitsanweisung<br />
an bankindividuelle Kriterien ist<br />
nicht erfolgt.<br />
Bei Privatkunden fand keine Intensivbetreuung<br />
statt, obwohl keine Ausnahmeregelungen<br />
bestehen.<br />
Eine Bank definiert z. B. in ihrer Organisationsrichtlinie,<br />
dass mit der Einstufung in die<br />
Risikogruppe 3 gem. PrüfbV zwingend eine<br />
Zuordnung zum Bereich Problemkreditengagements<br />
verbunden ist. Ohne gleichzeitig<br />
Erleichterungen für das Mengengeschäft zu<br />
regeln, bedeutet dies in der Konsequenz, dass<br />
selbst für „kleinere Kreditengagements“ (z.B.<br />
Kleinhandwerker mit 50 T€ Kredithöhe) die<br />
vorgegebenen Folgemaßnahmen (an IDW-<br />
FAR 1/1991 orientiertes Sanierungsgutachten<br />
eines unabhängigen branchenerfahrenen Dritten)<br />
zwingend erforderlich sind. Praktikabilität<br />
und Kosten-Nutzen-Effekt stehen in derartigen<br />
Fällen wohl außer Frage.<br />
IV. Allgemeine Erleichterungen der<br />
MaRisk<br />
Zur Vermeidung solcher Konstellationen kann<br />
für die Bereiche Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung<br />
Rdn. 76 der MaK analog<br />
angewendet werden. Unter Risikogesichtspunkten<br />
können bestimmte Arten von Kreditgeschäften<br />
oder Kredite unterhalb bestimmter<br />
Größenordnungen von der Anwendung des<br />
Verfahrens ausgenommen werden. Gleiches<br />
gilt im Regelungsbereich der MaRisk 2 . Unter<br />
Berücksichtigung von Größe, Struktur und<br />
Komplexität der getätigten Geschäfte sollten<br />
deshalb vertretbare Kriterien gewählt werden,<br />
die Kreditengagements von der Problemkreditbearbeitung<br />
nach den strikten Vorgaben der<br />
MaK/MaRisk befreien.<br />
Des Weiteren liegt es im Ermessen des Hauses,<br />
ob Kriterien für einen Übergang in die Problemkreditbearbeitung<br />
einen Automatismus<br />
statuieren oder ob es sich lediglich um Indikatoren<br />
handelt, auf deren Grundlage die Überprüfung<br />
durchgeführt wird. Auch hier sollte<br />
sich die Bank im Vorfeld ausreichend damit<br />
beschäftigen, inwieweit es für die Handhabe<br />
in der täglichen Praxis sinnvoll ist, zwingende<br />
„Muss-Kriterien“ für einen Übergang zur Problemkreditbearbeitung<br />
festzulegen. Die BaFin<br />
weist bei der Veröffentlichung der Endfassung<br />
der MaRisk ebenfalls darauf hin, dass ihr viel<br />
daran liegt, dass die MaRisk risikoadäquat<br />
umgesetzt werden können 3 . Nachfolgend<br />
werden individuelle Lösungsansätze vorgestellt,<br />
wie sie aktuell in der Raiffeisen-Volksbank<br />
Erlangen-Höchstadt eG (Bilanzsumme<br />
2005: 790 Mio. €) erarbeitet wurden.<br />
V. Kriterien für die Zuordnung zur<br />
Intensivbetreuung bzw. Sanierung<br />
Nachfolgend dargestelltes Diagramm stellt vorab<br />
die Prozesse schematisch dar 4 (siehe Abb. 2).<br />
<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
» Unter Berücksichtigung<br />
von Größe,<br />
Struktur und Komplexität<br />
der Engagements<br />
sollten vertretbare<br />
Kriterien<br />
die Problemkreditbearbeitung<br />
von den<br />
strikten MaRisk-Vorgaben<br />
befreien. befreien. «<br />
2 Vgl. Anlage 1 zu den MaRisk der BaFin – Regelungstext<br />
mit Erläuterungen; zu BTO 1.2.5 bzw.<br />
1.24.<br />
3 Vgl. Schreiben der BAFin vom 20.12.2005 zur Veröffentlichung<br />
der Endfassung der MaRisk, S. 5.<br />
4 In Anlehnung an die Muster-Arbeitsanweisung<br />
„Intensivbetreuung und die Problemkreditbearbeitung“<br />
des Genossenschaftsverbands Bayern<br />
e.V., S. 5.<br />
201