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Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

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Beitrag<br />

» Die MaRisk fordern<br />

die Festlegung<br />

von Abgabekriterien<br />

– die Umsetzung<br />

dieser Anforderung<br />

führt in<br />

vielen Häusern aufgrund<br />

wenig homogenerKreditnehmerstrukturen<br />

noch<br />

zu Problemen. Problemen. «<br />

<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Vorstand Kredit Konto Anlage Recht Handel Controlling Revision IT<br />

MaRisk-Status Sanierung – Anforderungen<br />

an Sanierungsgutachten<br />

Praxisbericht zur Umsetzung von Erleichterungsregelungen im Sanierungsprozess.<br />

Autoren:<br />

Heinz Tilgner, Bereichsleiter<br />

Kredit-Marktfolge, Raiffeisen-Volksbank<br />

Erlangen-Höchstadt eG<br />

Walter Friedrich, Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater, Genossenschaftsverband<br />

Bayern e.V.<br />

Michael Gebhard, Prüfungsassistent,<br />

Genossenschaftsverband Bayern e.V.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen geben die persönliche<br />

Auff assung der Autoren zu derartigen Problemen und<br />

Frage stellungen wieder.<br />

1 Vgl. MaRisk, BTO 1.2.5, Rdn. 3; vgl. dazu auch<br />

Habel, BP 3/2006 S. 112.<br />

I. Einleitung<br />

w Die Mindestanforderungen an das Risikomanagement<br />

(MaRisk) fordern die Festlegung<br />

von Kriterien, die die Abgabe eines Engagements<br />

an auf Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierte<br />

Mitarbeiter oder Bereiche regeln.<br />

Die Umsetzung dieser Anforderung führt in<br />

vielen Häusern aufgrund wenig homogener<br />

Kreditnehmerstrukturen noch zu Problemen<br />

und Fragestellungen. Hierbei bieten sich<br />

Gestaltungsmöglichkeiten, z.B. nach Größe<br />

oder Komplexität, die ein Kreditinstitut nach<br />

individuellen Verhältnissen nutzen kann. Vor<br />

allem kann das Kreditinstitut unter Risikogesichtspunkten<br />

festgelegte Kredite unterhalb<br />

einer selbst bestimmten Größenordnung von<br />

der Problemkreditbearbeitung ausnehmen.<br />

II. Anforderungen der MaRisk<br />

Bereits durch die MaK wurde von der Bankenaufsicht<br />

gefordert, dass in den Organisationsrichtlinien<br />

Kriterien festzulegen sind, die die<br />

Abgabe eines Engagements an auf die Sanierung<br />

bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter<br />

oder Bereiche bzw. deren Einschaltung<br />

regeln. Hinsichtlich eines Sanierungskonzepts<br />

ergeben sich nunmehr aus den MaRisk jedoch<br />

Erleichterungen, die mit sofortiger Wirkung in<br />

Anspruch genommen werden können. Entscheidet<br />

sich das Kreditinstitut für die Begleitung<br />

einer Sanierung, muss es sich ein Sanierungskonzept<br />

vorlegen lassen. Die Umsetzung<br />

des Sanierungskonzepts sowie die Auswirkungen<br />

der Maßnahmen sind vom Kreditinstitut<br />

nur noch zu überwachen 1 .<br />

III. Erfahrungen aus der Praxis<br />

In der Praxis zeigt es sich, dass insbesondere<br />

zwischen den Organisationsrichtlinien und den<br />

Arbeitsabläufen oft Umsetzungs- und Abgrenzungsprobleme<br />

bestehen. Teilweise werden<br />

auch die Erleichterungsmöglichkeiten, die sich<br />

aus den MaK bzw. MaRisk ergeben, noch nicht<br />

in vollem Umfang genutzt. Schwierig gestaltet<br />

sich dabei, dass die organisatorischen Vorga-<br />

Abbildung 1 : Handlungsalternativen eines Kreditinstituts zur Unterstützung<br />

des Sanierungsprozesses<br />

Hilfe bei der Sanierung<br />

Beratung/Unterstützung Überbrückungsmaßnahmen Sanierunghilfen<br />

Moderation<br />

eigene Beratung<br />

Kontakt zu Investoren<br />

Vermittlung von Beratern<br />

besondere Produkte<br />

Organisation eines Pools<br />

Stillhalten<br />

Stundung/Moratorium<br />

Überbrückungskredit<br />

Stundung/Moratorium/Stillhalten<br />

Kapitaldienstanpassung<br />

Freigabe Sicherheiten<br />

Verzicht auf Zinsen<br />

Umwandl.v. Forderungen in EK<br />

Rangrücktritt<br />

Forderungsverzicht<br />

außerger. Vergleich<br />

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