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Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker

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PRAxISTIPPS<br />

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Religiöse Vereine oder politische Parteien können sich nicht auf das AGG berufen.<br />

<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />

Beitrag<br />

Die Anwendbarkeit des AGG auf Bankdienstleistungen scheidet aus, wenn zwischen Bank und Kunde ein besonderes<br />

Nähe- oder Vertrauensverhältnis vorliegt.<br />

Während das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot für die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft für sämtliche<br />

Bankdienstleistungen Geltung beansprucht, gilt das Diskriminierungsverbot bezüglich der Merkmale Geschlecht,<br />

Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität nur für Massengeschäfte.<br />

Das Merkmal Massengeschäft liegt nicht vor, wenn der Vertrag aufgrund einer individuellen Risikoprüfung des Kunden<br />

zustande kommt.<br />

Entscheidend für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals Massengeschäft durch die Gerichte wird es sein, ob auf<br />

den Empfängerhorizont beim Bankkunden abzustellen ist oder objektive Kriterien Anwendung finden. Anhand der<br />

Gesetzesbegründung ist auf objektive Kriterien abzustellen.<br />

Vom AGG werden auch mittelbare Diskriminierungen erfasst.<br />

Beweist der Diskriminierte „Indizien“, die auf eine Diskriminierung schließen lassen, so trägt die Bank die volle Darlegungs-<br />

und Beweislast dafür, dass keine Benachteiligung vorgelegen hat.<br />

Der Diskriminierte hat seine Ansprüche gegenüber der Bank binnen zwei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Ablehnungsentscheidung,<br />

geltend zu machen.<br />

Jede Bank muss für sich abschätzen, welchen Aufwand sie bei der AGG-Dokumentation betreiben möchte. Im Kreditgeschäft<br />

sollten auf jeden Fall die Selbstauskunft und die SCHUFA-Abfrage archiviert werden, um die Bonitätsprüfung<br />

zu dokumentieren.<br />

BGB Kommentar neu in 2. überarbeiteter Aufl age<br />

„Dieser Kommentar bietet der Praxis alles, was sie braucht: Klarheit, Systematik,<br />

einen schnellen Zugriff und hohes Niveau“ Professor Dr. Hanns Prütting, Universität<br />

Köln, Herausgeber<br />

Der neue BGB Kommentar ist noch bis zum 15. Mai zum Subskriptionspreis für<br />

89,- Euro bei der Wolters Kluwer Deutschland GmbH zu erwerben. Anschließend<br />

kostet der 3.325 Seiten umfassende Kommentar 98,- Euro. Gesetzesstand ist der<br />

1.1.<strong>2007</strong>, ISBN 978-472-06781-8<br />

Mehr unter www.wolterskluwer.de<br />

Rezension aus dem <strong>BankPraktiker</strong> v. 12.02.<strong>2007</strong>:<br />

„Insgesamt kann aber nur jedem mit Bankrecht befassten Banker und Anwalt empfohlen<br />

werden, den neuen Kommentar (zum im Vergleich zu über 3.000 Seiten<br />

auf Dünndruckpapier moderatem Preis) zu testen und vom wöchentlich, kostenlosen<br />

Newsletter zum Kommentar zu profi tieren.“<br />

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