Ausgabe 04 / 2007 - BankPraktiker
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PRAxISTIPPS<br />
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Religiöse Vereine oder politische Parteien können sich nicht auf das AGG berufen.<br />
<strong>04</strong> / <strong>2007</strong> <strong>BankPraktiker</strong><br />
Beitrag<br />
Die Anwendbarkeit des AGG auf Bankdienstleistungen scheidet aus, wenn zwischen Bank und Kunde ein besonderes<br />
Nähe- oder Vertrauensverhältnis vorliegt.<br />
Während das zivilrechtliche Diskriminierungsverbot für die Merkmale Rasse und ethnische Herkunft für sämtliche<br />
Bankdienstleistungen Geltung beansprucht, gilt das Diskriminierungsverbot bezüglich der Merkmale Geschlecht,<br />
Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität nur für Massengeschäfte.<br />
Das Merkmal Massengeschäft liegt nicht vor, wenn der Vertrag aufgrund einer individuellen Risikoprüfung des Kunden<br />
zustande kommt.<br />
Entscheidend für die Bejahung des Tatbestandsmerkmals Massengeschäft durch die Gerichte wird es sein, ob auf<br />
den Empfängerhorizont beim Bankkunden abzustellen ist oder objektive Kriterien Anwendung finden. Anhand der<br />
Gesetzesbegründung ist auf objektive Kriterien abzustellen.<br />
Vom AGG werden auch mittelbare Diskriminierungen erfasst.<br />
Beweist der Diskriminierte „Indizien“, die auf eine Diskriminierung schließen lassen, so trägt die Bank die volle Darlegungs-<br />
und Beweislast dafür, dass keine Benachteiligung vorgelegen hat.<br />
Der Diskriminierte hat seine Ansprüche gegenüber der Bank binnen zwei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Ablehnungsentscheidung,<br />
geltend zu machen.<br />
Jede Bank muss für sich abschätzen, welchen Aufwand sie bei der AGG-Dokumentation betreiben möchte. Im Kreditgeschäft<br />
sollten auf jeden Fall die Selbstauskunft und die SCHUFA-Abfrage archiviert werden, um die Bonitätsprüfung<br />
zu dokumentieren.<br />
BGB Kommentar neu in 2. überarbeiteter Aufl age<br />
„Dieser Kommentar bietet der Praxis alles, was sie braucht: Klarheit, Systematik,<br />
einen schnellen Zugriff und hohes Niveau“ Professor Dr. Hanns Prütting, Universität<br />
Köln, Herausgeber<br />
Der neue BGB Kommentar ist noch bis zum 15. Mai zum Subskriptionspreis für<br />
89,- Euro bei der Wolters Kluwer Deutschland GmbH zu erwerben. Anschließend<br />
kostet der 3.325 Seiten umfassende Kommentar 98,- Euro. Gesetzesstand ist der<br />
1.1.<strong>2007</strong>, ISBN 978-472-06781-8<br />
Mehr unter www.wolterskluwer.de<br />
Rezension aus dem <strong>BankPraktiker</strong> v. 12.02.<strong>2007</strong>:<br />
„Insgesamt kann aber nur jedem mit Bankrecht befassten Banker und Anwalt empfohlen<br />
werden, den neuen Kommentar (zum im Vergleich zu über 3.000 Seiten<br />
auf Dünndruckpapier moderatem Preis) zu testen und vom wöchentlich, kostenlosen<br />
Newsletter zum Kommentar zu profi tieren.“<br />
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