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Kleines Marienlexikon - Una Voce Deutschland eV

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Heutige Sakramentenpastoral im Lichte kirchlicher Normen 187<br />

toral fast gänzlich zusammengebrochen. Obwohl das kirchliche Lehramt in den letzten<br />

Jahrzehnten keine Lehre so oft und so deutlich verkündet hat wie diese, herrscht selbst<br />

bei den Seelsorgern große Verwirrung. Bei jeder neuen Enzyklika, die die Ehemoral<br />

behandelt hat, haben wir uns von den Zeitungen vorführen lassen. Vielfach haben nicht<br />

die Seelsorger, sondern die Journalisten diese Schreiben des Lehramtes verkündet. Ohne<br />

nennenswerten Widerspruch haben wir zugeschaut, wie unsere Morallehre in der Öffentlichkeit<br />

verrissen wurde und immer noch wird. Die deutschsprachigen Bischöfe haben<br />

diese Entwicklung 1968 mit der »Königsteiner Erklärung« in <strong>Deutschland</strong> und der<br />

»Maria Troster Erklärung« in Österreich befördert, statt ihr etwas entgegenzusetzen.<br />

10.3. »Humanae vitae« und der Angriff gegen das kirchliche Lehramt<br />

In Gaudium et Spes, Art. 51, fasst das Konzil in kurzen Worten die Lehre der Kirche in<br />

den Fragen der Geburtenregelung zusammen. » ... Von diesen Prinzipien her ist es den<br />

Kindern der Kirche nicht erlaubt, in der Geburtenregelung Wege zu beschreiten, die<br />

das Lehramt in Auslegung des göttlichen Gesetzes verbietet.« Ausdrücklich verweist das<br />

Konzil auf die Enzyklika »Casti Connubii« von Pius XI. und nimmt diese damit in die<br />

lehrmäßige Absicht des Konzils hinein.<br />

Es ist kaum nachvollziehbar, dass in dieser klaren Lehre in einer Frage des natürlichen<br />

Sittengesetzes die Kirche in »Humanae vitae« hätte anders entscheiden können.<br />

Nach dem Konzil entstand der Eindruck, als könne man nun die Kirche neu erfinden.<br />

Viele hatten im »vorauseilenden Gehorsam« schon anderes verkündet. Mit der Veröffentlichung<br />

der Enzyklika am 25. Juli 1968 wurde lediglich die Lehre der Kirche und<br />

des letzten Konzils bestätigt. Dass die Enzyklika nicht etwa nur Verbote enthalte, wurde<br />

in der Empörung ganz übersehen. Da steht einiges über die Würde des Menschen, über<br />

die Absichten des Schöpfers, über die Würde der Frau, über die eheliche Treue, über<br />

die Gefahr der Sexualisierung und über die charakterliche Formung junger Menschen.<br />

Aber was nicht gewollt war, durfte eben nicht sein.<br />

Dem Gewissen des Einzelnen haben es die Bischöfe überlassen, wie sie handeln können,<br />

auch von Ausnahmen war die Rede. In der »Königsteiner Erklärung« der deutschen<br />

Bischöfe vom 30. August 1968 und der »Maria Troster Erklärung« der österreichischen<br />

Bischöfe vom 22. September 1968 hat man als sittliche Norm des Handelns<br />

ein Gewissen erfunden, das neben der Lehre der Kirche läuft, und im Laufe der Jahre<br />

finden wir eine fast völlige Trennung dieses Gewissens von der kirchlichen Lehre, und<br />

dies nicht nur in den Fragen der Enzyklika selbst, sondern wir finden dieses Problem in<br />

allen lehrmäßig kirchlichen Bereichen. Man hat das »autonome Gewissen« erfunden.<br />

In seiner denkwürdigen Rede ist Papst Johannes Paul II. beim internationalen Kongress<br />

der Moraltheologen anlässlich der Zwanzigjahrfeier von »Humanae vitae« im November<br />

1988 auf die Einwände und Widerstände gegen die Enzyklika eingegangen:

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