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Kleines Marienlexikon - Una Voce Deutschland eV

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168 Dionysius Carthusianus<br />

Erklärung des ersten Kanongebetes Te igitur<br />

18. Artikel<br />

Erklärung des ersten Teiles des Kanon:<br />

TE IGITUR – DICH ALSO usw.<br />

Weil Christus in Ewigkeit bleibt, besitzt er ein immerwährendes Priestertum: daher kann er<br />

auch fortwährend retten, indem er selbst zu Gott hinzutritt und immerzu lebt, um für uns Fürsprache<br />

einzulegen (Hebr 7,25). Wie der Verfasser des Rationale divinorum (vgl. Rat. 4,44,6<br />

[CCM 140,489]) bezeugt, scheint alles, was wir bei der Erklärung des Kanon auszudrücken<br />

versuchen, kaum von Relevanz zu sein, weil hier die Zunge versagt und der Geist sich<br />

bezwungen sieht. 20 Dennoch darf das, was der Geist der Wahrheit schenken will, nicht<br />

verborgen werden. Der Kanon also, der auch ›Regel‹ heißt, wird deswegen so genannt, weil<br />

er aus den Regeln der Heiligen zusammengestellt ist und weil durch ihn das Sakrament<br />

des Altares regelgemäß vollzogen wird. Der Kanon wurde aber nicht von einem Einzelnen<br />

verfasst, sondern teilweise vom Apostel Petrus, teilweise von anderen. Auch heißt es, dass<br />

Papst Gelasius I. {492-496} nach Petrus den Kanon in der Hauptsache festgelegt hat. 21<br />

Der Beginn des Kanon lautet: Te igitur, clementissime pater, per Jesum Christum,<br />

Filium tuum, Dominum nostrum, supplices rogamus ac petimus – Dich<br />

also, gütigster Vater, ersuchen wir flehentlich und bitten durch Jesus Christus,<br />

Deinen Sohn, unseren Herrn: das bedeutet, weil es würdig und recht ist, Dir als<br />

Vater und Herr mit den Engeln Dank zu sagen, deshalb, »gütigster Vater, ersuchen<br />

wir Dich flehentlich«, d.h. liebevoll und demütig, »und bitten«, d.h. äußern das<br />

Verlangen mit Geist und Mund oder Seele und Körper, »durch Jesus Christus, Deinen<br />

Sohn, unseren Herrn«. Uti accepta habeas – Nimm wohlgefällig an, d.h.,<br />

möge Dir gefallen und nicht wegen unserer Unvollkommenheit missfallen, et benedicas<br />

– und segne, d.h. übergieße sie mit himmlischer Gnade und Kraft und heilige sie<br />

durch Umwandlung in Leib und Blut Christi, haec † dona, haec † munera – diese †<br />

Gaben, diese † Geschenke, d.h. diese dargebrachte Materie, nämlich Brot und Wein,<br />

die »Gaben« heißen, weil sie uns von Gott gewährt wurden, und »Geschenke«, weil<br />

sie Gott durch uns geopfert wurden; haec † sancta sacrificia illibata – diese † heiligen,<br />

makellosen Opfergaben. Diese Gaben werden »Opfergaben« genannt, weil<br />

20 Vgl. art. 34.<br />

21 Das Konzil v. Trient (sess. 22., Lehre über das Messopfer Kap.4) erklärt, dass der Kanon sich zusammensetzt<br />

»aus den Worten des Herrn selbst, wie aus den Überlieferungen der Apostel und<br />

dazu den frommen Einrichtungen heiliger Päpste«, vgl. DH 1745. Die Angabe zu Gelasius bietet<br />

bereits Innozenz III. alt.myst. 3,10 – tatsächlich war der Kanon zu Ende des 4.Jh. in der römischen<br />

Liturgie in weiten Teilen ausgeprägt, vgl. EISENHOFER II, 164-171.

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