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Kleines Marienlexikon - Una Voce Deutschland eV

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Konzilshermeneutik – Ein Beitrag des Vinzenz von Lérins 131<br />

hungslosen Verschiedenheit von Inhalt und Form missverstanden werden kann. Das<br />

Vinzenz-Zitat sollte hingegen die Rückbindung der Form an den Inhalt garantieren.<br />

Während der Zusatz in den offiziellen »Acta Apostolicae Sedis« enthalten ist 16 , fehlt<br />

er in vielen italienischen Übersetzungen, die während des Konzils verbreitet wurden,<br />

sowie in einigen modernen neusprachlichen Übersetzungen. 17<br />

Wie sieht es mit einer Vinzenz-Rezeption in den Konzilsdokumenten selbst aus? Es<br />

gab unverkennbare Widerstände, den Verfasser des »Commonitorium« als theologische<br />

Autorität zu zitieren. Der in die Eröffnungsrede von Johannes XXIII. aufgenommene,<br />

wenn auch ursprünglich nicht intendierte Vinzenz-Passus fand zwar im Rahmen eines<br />

Zitates aus der offiziellen Version von »Gaudet Mater Ecclesia« Aufnahme in das Konzilsdokument<br />

»Gaudium et Spes«. 18 Allerdings liegt der Akzent eher auf dem Wandel<br />

der Darlegung als auf der in dem Vinzentinischen Formular ausgedrückten Wahrung<br />

der Identität.<br />

Bei der Diskussion über das Ökumenismusdekret wurde von einigen Bischöfen der<br />

Zusatz eodem sensu an den Stellen beantragt, die in »der theologische Ausarbeitung<br />

der Offenbarungswahrheit die gebührende Freiheit walten lassen, in allem aber die<br />

Liebe üben« (Kap. 1 Art. 4) und »auch in der Art der Lehrverkündigung – die von<br />

dem Glaubensschatz selbst genau unterschieden werden muss« (Kap. 2 Art. 6) – eine<br />

sachgerechte und pflichtgemäße Erneuerung forderten. Beide Anträge und die ihnen<br />

zugrundeliegende Sorge wegen des periculum indifferentismi wurden von der Theologischen<br />

Kommission mit der Bemerkung abgewiesen, für die Abfassung des Textes habe<br />

die grundsätzliche Überzeugung gegolten, dass die Substanz der geoffenbarten Wahrheit<br />

immer fest bleibt. 19<br />

In der Diskussion über die verschiedenen Schemata der Offenbarungskonstitution<br />

»Dei Verbum«, wo im Rahmen der Tradition auch der Fortschritt im Bereich des<br />

Überlieferungsgutes behandelt wurde (Kap. 2 Art. 8), hatten wiederholt einzelne Kon-<br />

16 Kritisch auch zur offiziellen Version Gherardini, Das Zweite Vatikanische Konzil, 138: »...<br />

der Papst ... zitiert einen hochberühmten Satz des Lerinensers – allerdings unauffindbar in<br />

der italienischen Version – um diesen im Treibsand des Aggiornamento und der Pastoralität<br />

zu begraben.«<br />

17 Zur Kritik dieser Auslassung vgl. Barth, Rosenschößlinge, 302f.<br />

18 Gaudium et spes, Artikel 62 (Das Zweite Vatikanische Konzil 3 [LThK] 479): »Außerdem<br />

sehen sich die Theologen veranlasst, immer unter Wahrung der der Theologie eigenen<br />

Methoden und Erfordernisse nach einer geeigneteren Weise zu suchen, die Lehre des<br />

Glaubens den Menschen ihrer Zeit zu vermitteln. Denn die Glaubenshinterlage selbst, das<br />

heißt die Glaubenswahrheiten, darf nicht verwechselt werden mit ihrer Aussageweise, auch<br />

wenn diese immer denselben Sinn und Inhalt meint (eodem tamen sensu eademque sententia).«<br />

Die Aufnahme des Zitates entstammt einer späteren Redaktionsstufe des Textes<br />

und findet sich erst im vorletzten Schema.<br />

19 Acta Synodalia Concilii Oecumenici Vaticani II, vol. 3/2, Vatikanstadt 1974, 343.

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