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<strong>RathaUS</strong> RatSSitzUNG 27.08.2008 16.00 UhR<br />

10 taufererBöTL<br />

3. bEhaNdlUNG dES bESchlUSSaNtRaGES VoRGElEGt Vom RatSmitGliEd wilhElm<br />

maiRl am 18.08.2008 bEtREffENd fEStlEGUNG dES bEtRaGES zUR REdUziERUNG dER abwaSSERGEbühREN<br />

(laNdESREGiERUNGSbESchlUSS Vom 10.08.2008)<br />

Der Bürgermeister teilt mit, dass nach Rückfrage beim zuständigen Landesamt für Gewässerschutz,<br />

die Kosteneinsparung für die Gemeinde Sand in Taufers mit zirka 14.000,00 € beziffert<br />

wird. Gleichzeitig unterstreicht der Bürgermeister, dass die Gemeindeverwaltung in den letzten<br />

Jahren größtmögliche Anstrengungen unternommen hat, die Ausgaben für die Instandhaltung<br />

des Abwassernetzes so gering wie möglich zu halten. Die Belastung für aufgenommene Darlehen,<br />

zum Bau von Kanalisierungen und Hauptsammlern ist ebenfalls gering. In den Finanzjahren 2006<br />

und 2007 konnte der Deckungsgrad von 90% durch Einnahmen aus Gebühren nicht erreicht<br />

werden, sodass die Gemeinde bereits Mindereinnahmen aus der Zuweisung für die Pro-Kopfquote<br />

hinnehmen musste. Die Gemeindeverwaltung ist weiterhin bestrebt, die derzeit geltenden<br />

Abwassergebühren, gleich zu belassen, auf bestimmte Ausgaben beim Abwasserverband könne<br />

kein Einfluss genommen werden. Steigende Energie- und Materialkosten schlagen sich auch auf<br />

die Gebühren nieder. Aufgrund dieser Situation unterbreitet er dem Gemeinderat den Vorschlag<br />

den Beschlussantrag abzulehnen.<br />

Der Gemeinderat Wilhelm Mairl gibt zu Protokoll, dass er zugebe, dass er einer Ente der Landesregierung<br />

aufgesessen sei. Er habe sich eine höhere Einsparung als 0,04 €, pro fakturierten<br />

Kubikmeter Abwassermenge erwartet. Er zieht aus diesen Gründen den Beschlussantrag zurück.<br />

4. ERGäNzUNG dER dURchfühRUNGSbEStimmUNGEN zUm wiEdERGEwiNNUNGSPlaN<br />

füR diE zoNE „a“ iN SaNd iN taUfERS<br />

Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 84 vom 08.03.1991, sind die Durchführungsbestimmungen<br />

zum Wiedergewinnungsplan Zone „A“ in Sand, hinsichtlich der Gebäudehöhe, wie folgt<br />

abgeändert worden:<br />

E = Erdgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (max. Kniestockhöhe 150 cm)<br />

E + 1 = Erdgeschoss plus 1 Obergeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss (max. Kniestockhöhe<br />

150 cm)<br />

E + 2 = Erdgeschoss plus 2 Obergeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss (max. Kniestockhöhe<br />

60 cm)<br />

Bei der praktischen Anwendung der Begriffe E, E + 1 und E + 2 sind immer wieder Schwierigkeiten<br />

technischer Natur aufgetreten und deshalb wird vorgeschlagen, die Durchführungsbestimmungen<br />

zum Wiedergewinnungsplan für die Zone „A“ in Sand in Taufers folgendermaßen zu<br />

ergänzen:<br />

E + 3 = Erdgeschoss plus 3 Obergeschosse mit ausgebautem Dachgeschoss (max. Kniestockhöhe<br />

60 cm)<br />

Abstimmung: Einstimmig mit 17 Ja-Stimmen (entschuldigt abwesend: Wolfgang Mair, Franz<br />

Oberhollenzer, Walter Weger).<br />

5. bEhaNdlUNG dES aNtRaGES dER dRUmlERhof kG dER RUth iNNERhofER & co bEtREffENd<br />

diE wESENtlichE abäNdERUNGEN dES wiEdERGEwiNNUNGSPlaNES zoNE „a“ SaNd iN taUfERS

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