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FACHINFORMATION KINDERSCHUTZ IN FRECHEN - Stadt Frechen

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dienstliche regelungen<br />

i Standards für dienstliche Regelungen zur Erfüllung des Schutzauftrages bei<br />

einer Kindeswohlgefährdung im Jugendamt der <strong>Stadt</strong> <strong>Frechen</strong><br />

Allgemeiner Schutzauftrag<br />

Allgemeine Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Kinder und Jugendliche davor zu bewahren, dass sie in ihrer Entwicklung durch<br />

den Missbrauch elterlicher Rechte oder eine Vernachlässigung Schaden erleiden. Kinder und Jugendliche sind vor Gefahren für ihr Wohl<br />

zu schützen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 SGB VIII).<br />

§ 8a SGB VIII konkretisiert diesen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter und beschreibt Verantwortlichkeiten<br />

der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.<br />

Prüfverfahren bei der Vermutung einer Kindeswohlgefährdung<br />

Sowohl zum Schutz von Kindern als auch im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Jugendamtes<br />

<strong>Frechen</strong> ist es notwendig, Standards zum fachlichen Verfahren festzulegen, die zum einen die fachliche Qualifikation im<br />

Kinderschutz (Handlungssicherheit) zum Ziel haben, zum anderen auch das strafrechtliche Risiko für die fallzuständige Fachkraft begrenzen<br />

(Rechtssicherheit) und überschaubar machen. Die Festlegung fachlicher Standards qualifiziert die fallverantwortliche Fachkraft bei der<br />

Entscheidung, wann der Schwerpunkt der Arbeit unter dem Aspekt des Rechtes auf Erziehung und der Förderung und Stabilisierung der<br />

Familien ausgerichtet wird oder aber die Funktion des Wächteramtes zu übernehmen ist.<br />

Jede Eingangsmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch – auch anonym), die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung enthält, ist<br />

mit dem Meldebogen „Eingangsmeldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung im ASD“ schriftlich festzuhalten.<br />

Mit der Aufnahme der Mitteilung oder dem schriftlichen Eingang entsteht ein Fall, der unverzüglich zu bearbeiten ist und zwar:<br />

- in eigener Zuständigkeit oder<br />

- durch sofortige persönliche Vertretung. Ist die Vertretung nicht erreichbar, ist die diensthabende Fachkraft (Tagesdienst) im ASD Ansprechpartner<br />

(abteilungsinterne Eilzuständigkeit)<br />

- der Meldebogen wird dem Abteilungsleiter und dem Fachdienstleiter vorgelegt.<br />

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