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FACHINFORMATION KINDERSCHUTZ IN FRECHEN - Stadt Frechen

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einleitung i Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist für die Jugendämter keine neue Aufgabe. Er gehört vielmehr zu den<br />

Kernaufgaben seit Einrichtung von Jugendämtern ab 1922. Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist jedoch<br />

im Jahre 2005 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) weiterentwickelt worden. Konkret<br />

ist dies erfolgt durch den neu geschaffenen § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Seitdem ist das Thema Kinderschutz<br />

in vielen Bereichen systematisch verankert. Zur weiteren Stärkung des Kinderschutzes soll aktuell der von<br />

der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf für ein Bundeskinderschutzgesetz (BKischG) beitragen, dessen Regelungen<br />

gleichermaßen auf Intervention und Prävention abzielen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.<br />

Das Jugendamt hat in Ausübung seines staatlichen Wächteramtes stets den Kontrollauftrag einerseits und den<br />

Rechtsanspruch von Familien auf Hilfe und Unterstützung andererseits zu gewichten. Diese Aufgabe obliegt innerhalb<br />

des Jugendamts dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).<br />

Unter dem Begriff „Soziales Frühwarnsystem“ haben sich in den letzten Jahren zunehmend Präventionskonzepte<br />

etabliert, um möglichst frühzeitig vor allem Familien mit Säuglingen und Kleinkindern erreichen und bedarfsgerechte<br />

Hilfen anbieten zu können (z.B. <strong>Frechen</strong>er Babybegrüßungs-Dienst, Präventionsteam Frühe Hilfen).<br />

Neben der konkreten Hilfe für Kinder und ihre Familien in Fällen von Kindeswohlgefährdung ist als weitere wesentliche<br />

Aufgabe für die Jugendämter hinzugekommen, die systematische Vernetzung mit allen Einrichtungen und<br />

Diensten, welche sich mit Kindern und ihren Familien befassen, sicher zu stellen. Wesentliche Aufgaben der<br />

Vernetzung sind hierbei:<br />

- Schaffung einheitlicher Vorstellungen vom Begriff der Kindeswohlgefährdung<br />

- Systematische Aufarbeitung und Darstellung aller relevanten Hilfen und Angebote in <strong>Frechen</strong> bzw. der Region<br />

- Gemeinsame Konzept- und Verfahrensentwicklung sowie systematische Evaluation und Fortschreibung der<br />

Netzwerkarbeit mit allen Beteiligten<br />

In der vorliegenden Broschüre sind wesentliche Informationen und Regelungen, die durch das Jugendamt der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Frechen</strong> zum Kinderschutz entwickelt worden sind, zusammengefasst. Damit wird interessierten Institutionen und<br />

Fachkräften ein Überblick über rechtliche Grundlagen, bestehende Standards und deren Umsetzung in die Praxis vermittelt.<br />

2<br />

Dr. Markus Wüst<br />

Fachdienstleiter Jugend, Familie und Soziales

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