FACHINFORMATION KINDERSCHUTZ IN FRECHEN - Stadt Frechen
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Es erfolgt eine genaue Festlegung über Inhalt und Umfang der Mitteilung an das zuständige Jugendamt.<br />
Die Mitteilung an das Jugendamt enthält mindestens und soweit dem Träger bekannt Angaben über:<br />
- Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort des Kindes oder Jugendlichen<br />
- Name, Anschrift, ggf. abweichender Aufenthaltsort der Eltern und anderer Personensorgeberechtigten<br />
- beobachtete gewichtige Anhaltspunkte<br />
- Ergebnis der Abschätzung des Gefährdungsrisikos<br />
- bereits getroffene und für erforderlich gehaltene weitere Maßnahmen<br />
- Beteiligung der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes oder Jugendlichen, Ergebnis der Beteiligung<br />
- beteiligte Fachkräfte des Trägers, ggf. bereits eingeschaltete weitere Träger von Maßnahmen<br />
- weitere Beteiligte oder Betroffene.<br />
Die rechtlichen Vorgaben zur Beteiligung und Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, des Kindes oder des Jugendlichen werden<br />
beschrieben.<br />
Inhalt und Umfang der erforderlichen Dokumentation werden im Detail vereinbart:<br />
- Der Träger stellt sicher, dass die beteiligten Fachkräfte die Wahrnehmung der Aufgaben und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung<br />
umgehend schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren.<br />
- Unbeschadet weiter gehender Regelungen des Trägers erfasst die Dokumentationspflicht alle Verfahrensschritte und sollte bei jedem<br />
Verfahrensschritt mindestens beinhalten: beteiligte Fachkräfte, zu beurteilende Situation, Ergebnis der Beurteilung, Art und Weise der<br />
Ermessensausübung, weitere Entscheidungen, Definition der Verantwortlichkeit für den nächsten Schritt, Zeitvorgaben für Überprüfungen.<br />
Es erfolgt eine ausdrückliche Verpflichtung in Bezug auf die Eignung der Mitarbeiter/innen beim Freien Träger:<br />
Der Träger stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass er keine Personen beschäftigt oder vermittelt, die rechtskräftig wegen einer<br />
Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e oder § 225 des Strafgesetzbuches verurteilt worden sind.<br />
Abschließend enthält die Generalvereinbarung die verbindliche Festlegung auf Kooperation und Evaluation zwischen Jugendamt und<br />
Freiem Träger.<br />
15<br />
Ergänzt wird die Generalvereinbarung durch die folgenden Anlagen:<br />
Anlage 1 Gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung<br />
Anlage 2 Datenschutzrechtliche Bestimmungen<br />
Anlage 3 Liste der Ansprechpartner/innen im Jugendamt <strong>Frechen</strong>